[§§§] Insolvenzen
Re: Privat Insolvenz
Jetzt kapier ich erstmal die Parallelen zu ganz anderen Themen.
Thema Mindestlohn ganz grob, da wurde von Einigen gesagt, der funktioniert nicht, alle Angestellten müssten EWU werden.
Ja gute Theorie. Und die Praxis? Die wurden so von ihren Chefs ausgenommen, dass sie keine Konzession bekommen werden. Und ich Depp dachte noch dran, dass wir soviele EWU dann haben, die sich alle an einem Auftragskuchen bedienen...
Die kommen aber nicht, woher auch wenn alle pleite sind?
Und jetzt kapiere ich auch, warum hier einige so penetrant die Empfehlung geben: "Angestellte macht euch selbstständig und zeigt euren Chef an."
So schafft man sich Konkurrenz ab. Nicht nur eine Firma, sondern mögliche 20, 30 ... gleich mit.
Was als guter Ratschlag aussieht, ist nichts weiter als ein Tritt ins Verderben.
In dieser Welt sollte man niemanden vertrauen.
Thema Mindestlohn ganz grob, da wurde von Einigen gesagt, der funktioniert nicht, alle Angestellten müssten EWU werden.
Ja gute Theorie. Und die Praxis? Die wurden so von ihren Chefs ausgenommen, dass sie keine Konzession bekommen werden. Und ich Depp dachte noch dran, dass wir soviele EWU dann haben, die sich alle an einem Auftragskuchen bedienen...
Die kommen aber nicht, woher auch wenn alle pleite sind?
Und jetzt kapiere ich auch, warum hier einige so penetrant die Empfehlung geben: "Angestellte macht euch selbstständig und zeigt euren Chef an."
So schafft man sich Konkurrenz ab. Nicht nur eine Firma, sondern mögliche 20, 30 ... gleich mit.
Was als guter Ratschlag aussieht, ist nichts weiter als ein Tritt ins Verderben.
In dieser Welt sollte man niemanden vertrauen.
Re: Privat Insolvenz
Du musst nur, geht drei Jahre rückwirkend, den unterschlagenen Mindestlohn einklagen!
Schon hast Du Geld für Konze plus Neuwagen !
Poorboy
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Re: Privat Insolvenz
Wenn das so einfach ist, warum nennst du dich dann Poorboy?
1:0 für Leo
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Re: Privat Insolvenz
roary123 hat geschrieben:
Ausser das Gewerbe/Konzession läuft auf deine Frau und Sie stellt dich als Geschäftsführer ein.
Ich glaube dass der Geschäftsführer auch die Voraussetzungen des PbefG erfüllen muss , und unterliegt somit die Zusage der Genehmigungsbehörde.
Ausser das Gewerbe/Konzession läuft auf deine Frau und Sie stellt dich als Geschäftsführer ein.
Ich glaube dass der Geschäftsführer auch die Voraussetzungen des PbefG erfüllen muss , und unterliegt somit die Zusage der Genehmigungsbehörde.
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Re: Privat Insolvenz
Boah ey, hier ist aber der Zensurteufel durchgegangen .....
Re: Privat Insolvenz
Geschäftsführer muss NUR fachlich geeignet sein!miduser hat geschrieben:roary123 hat geschrieben:
Ausser das Gewerbe/Konzession läuft auf deine Frau und Sie stellt dich als Geschäftsführer ein.
Ich glaube dass der Geschäftsführer auch die Voraussetzungen des PbefG erfüllen muss , und unterliegt somit die Zusage der Genehmigungsbehörde.
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Re: Privat Insolvenz
ist der Genehmigungsinhaber eine juristische Person ( GmbH , UG , ) vorgesehen , so ist die Sicherheit und Leistungsfähigkeit an der Kapitalausstattung dieser Gesellschaft zu beurteilen. Die Persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung hat der entsprechend dem Handelsregister Auszug bestellte Geschäftsführer nachzuweisen. ein Wechsel in der verantwortlichen Geschäftsführung ist nach §2 Abs. 2 PbefG genehmigungspflichtig.
Der Geschäftsführer muss also zuverlässig und fachlich geeignet im Sinne des PbefG sein . Fraglich jetzt ob eine Person der PRIVAT insolvent ist im sinne des Gesetzes zuverlässig ist oder nicht ??
Im Antrag hier in Berlin steht diese Frage zu beantworten " War oder ist bei Ihnen, dem Geschäftsführer oder für die Kapitalgesellschaft ein Insolvenzverfahren anhängig ? "
Das macht mich unsicher , was wenn ich mit ja antworte , ja war mal in der Vergangenheit ein Insolvenzverfahren anhängig , bekomme ich dann eine Absage ?
In Königs Wusterhausen sieht die Frage anders aus , " War/ist bei Ihnen ein Insolvenzverfahren anhängig? " hier werden weder der Geschäftsführer noch die Kapitalgesellschaft erwähnt.
Der Geschäftsführer muss also zuverlässig und fachlich geeignet im Sinne des PbefG sein . Fraglich jetzt ob eine Person der PRIVAT insolvent ist im sinne des Gesetzes zuverlässig ist oder nicht ??
Im Antrag hier in Berlin steht diese Frage zu beantworten " War oder ist bei Ihnen, dem Geschäftsführer oder für die Kapitalgesellschaft ein Insolvenzverfahren anhängig ? "
Das macht mich unsicher , was wenn ich mit ja antworte , ja war mal in der Vergangenheit ein Insolvenzverfahren anhängig , bekomme ich dann eine Absage ?
In Königs Wusterhausen sieht die Frage anders aus , " War/ist bei Ihnen ein Insolvenzverfahren anhängig? " hier werden weder der Geschäftsführer noch die Kapitalgesellschaft erwähnt.
Re: Privat Insolvenz
ja, zuverlässig!miduser hat geschrieben:... Fraglich jetzt ob eine Person der PRIVAT insolvent ist im sinne des Gesetzes zuverlässig ist oder nicht ??
...
das hast du gerade mit der insolvenzantrag bewiesen und
das insolvenzgericht hat es nochmal bestätigt.
probieren geht über studieren.miduser hat geschrieben:...
Das macht mich unsicher , was wenn ich mit ja antworte , ja war mal in der Vergangenheit ein Insolvenzverfahren anhängig , bekomme ich dann eine Absage ?
...
gegen eine ablehnung kannst du erst vorgehen, wenn sie erfolgt ist.
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Re: Privat Insolvenz
Guter_Kollege hat geschrieben:Boah ey, hier ist aber der Zensurteufel durchgegangen .....
Hier wurde nicht ein einziger Beitrag gelöscht
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Privat Insolvenz
Er braucht halt die Aufmerksamkeit!am hat geschrieben:Hier wurde nicht ein einziger Beitrag gelöschtGuter_Kollege hat geschrieben:Boah ey, hier ist aber der Zensurteufel durchgegangen .....
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Re: Privat Insolvenz
Taxi Georg, Herr Moderator,
ist das Dein Vorschlag für die Forumskommunikation, mit Fehlern umzugehen?
Also ich bin dagegen. Aber jeder wie er's mag. Oder kann.
Ich war der Meinung gewesen, es hätten welche Post's gefehlt. Ich bin mir da jetzt nicht mehr sicher und beharre deswegen nicht darauf.
Des Kollegen am's schlichte Antwort hat mich auf jeden Fall mehr ins Überlegen gebracht, als Deine dumme, persönliche Anmache.
ist das Dein Vorschlag für die Forumskommunikation, mit Fehlern umzugehen?
Also ich bin dagegen. Aber jeder wie er's mag. Oder kann.
Ich war der Meinung gewesen, es hätten welche Post's gefehlt. Ich bin mir da jetzt nicht mehr sicher und beharre deswegen nicht darauf.
Des Kollegen am's schlichte Antwort hat mich auf jeden Fall mehr ins Überlegen gebracht, als Deine dumme, persönliche Anmache.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 08.11.2015, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Privat Insolvenz
Stell den Rotz ab! Dann schreibe uns Mods privat an und hör auf ständig off-top zu werden!Guter_Kollege hat geschrieben:Ich war der Meinung gewesen, es hätten welche Post's gefehlt.
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 08.11.2015, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Privat Insolvenz
Ja, mach ich. Du wirst allerdings nicht zu den Angeschriebenen gehören.
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Re: Privat Insolvenz
Gut so, dann habe ich mehr Zeit für die wichtigen Dinge und nun Schluss!Guter_Kollege hat geschrieben:Ja, mach ich. Du wirst allerdings nicht zu den Angeschriebenen gehören.
Re: Privat Insolvenz
@miduser
wie hast du dich nun entschieden?
mich würde der ausgang des antrags, GmbH + GF InsO, interessierten.
wie gesagt, du hast nichts zu verlieren.
wird der antrag abgelehnt, dann kannst du
a) dagegen vorgehen oder
b) anderen GF benennen.
wie hast du dich nun entschieden?
mich würde der ausgang des antrags, GmbH + GF InsO, interessierten.
wie gesagt, du hast nichts zu verlieren.
wird der antrag abgelehnt, dann kannst du
a) dagegen vorgehen oder
b) anderen GF benennen.
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Re: Privat Insolvenz
Ich habe alles erstmal auf Eis gelegt und warte erstmal auf die Restschuldbefreiung. Als Geschäftsführer benötigt man eine Genehmigung des Insolvenzverwalters ,da man eigene Lohnbrechungen erstellen wird bzw eignen Lohn bestimmen kann wobei der Lohn eventuell pfandbar wäre.
so ein Teufelskreis mit anderen Wörter.
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Re: Privat Insolvenz
Sehr guter Entschluß. Mich interessiert dabei nicht, ob das rechtlich möglich wäre oder nicht. Diese Diskussion halte ich für Korinthenkackerei. Mir sagt nur mein Bauchgefühl, dass man sich mit Schulden und Gläubigern an den Hacken nicht in das Haifischbecken der Selbstständigkeit stürzen sollte. Den einen oder anderen Tausi als Startkapital auf dem Bankkonto wäre schon nicht schlecht. Es schläft sich dann deutlich besser. Alles andere wäre finanzpolitisches Harakiri.
Die Bundespolizei muß fast jeden Tag die blutigen Überreste eines menschlichen Torsos von den Bahngleisen sammeln. Kein schöner Anblick. Ziemliche Schweinerei. Da vergeht einem der Apetitt auf Schwarz-Sauer. Das waren mal Menschen mit ganz viel Schulden...
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Insolvenzverfahren eröffnet: Taxi Garus vor dem Aus
weiterlesenrheinpfalz.de hat geschrieben:Fast hätte Heinrich Garus mit seinem gleichnamigen Taxiunternehmen noch 25-jähriges Bestehen feiern können.
Es gab jedoch keine Hoffnung mehr für eine Besserung, weshalb Garus die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragte.
Das Insolvenzverfahren wurde am 1. Februar eröffnet.
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- Taxi Georg
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Re: [§§§] Insolvenzen
Kein Insolvenz-Weiterbetrieb bei Wiedererteilung
weiterlesenTaxi heute hat geschrieben:Während einer Insolvenz darf ein Taxibetrieb nur während der Genehmigungslaufzeit weiter betrieben werden, nicht aber bei einer anstehenden Verlängerung.
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