[MiLoG] Mindestlohn

Löhne, Arbeitsbedingungen, Recht.
Guter_Kollege
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Maßregelungsverbot - Mindestlohnwidrige Vertragsänderung

Beitrag von Guter_Kollege » 31.10.2015, 16:48

Auch Disponentinnen in Taxifunkzentralen - hier in Zwickau - sind nicht auf Rosen gebettet.
Da versuchte der Geschäftsführer der Funkzentrale noch schnell VOR der Einführung des gesetzlichen Mindestlohn ab 1.1.2015 der Arbeitnehmerin einen
Vertrag aufzudrängen der sie sowohl bei Überschreitung des ML als auch Unterschreitung ggüb. ihrer derzeitigen Entgelt- und Arbeitszeitregelung derart
benachteiligt hätte, das sie entweder "Gehaltsüberschreitungen" zurück zu zahlen -, inklusive Mehrarbeit zu leisten -, oder auf Entgeltbestandteile wie
Zuschläge oder Zulagen zu verzichten gehabt hätte.

Tenor des Urteils:
Lehnt ein Arbeitnehmer ein ihm unterbreitetes Angebot auf mindestlohnwidrige Vertragsänderung ab, so rechtfertigt dies auch außerhalb des Anwendungsbereichs des allgemeinen Kündigungsschutzes keine Kündigung. Eine solche Kündigung ist als Maßnahme, die den Arbeitnehmer benachteiligt, weil er in zulässiger Weise seine Rechte ausübt, nach § 612a Abs. 1 BGB unwirksam.

Sächsisches LAG, Urteil vom 24.6.2015 – 2 Sa 156/15
https://dl.dropboxusercontent.com/u/171 ... 156.15.pdf

Pirat
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Re: Maßregelungsverbot - Mindestlohnwidrige Vertragsänderung

Beitrag von Pirat » 31.10.2015, 18:14

Die anderen Arbeitnehmerinnen haben - „ich mache Dir ein Angebot“ - bestimmt wegen dem „günstigen Betriebsklima“ angenommen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf Mindestl

Beitrag von Guter_Kollege » 27.01.2016, 23:23

Es gibt ein weiteres Urteil, das sich mit anrechenbaren Vergütungsbestandtteilen befasst: Akkordzuschläge.
Das Interessante in dem Urteil: Es befasst sich ausführlich damit (auch mit der - hier auch von mir - oft erhobenen Kritik, dass die Bundesregierung
es offensichtlich der Rechtsprechung überlassen hat), hier für mehr Klarheit zu sorgen. Man könnte unterstellen dass das Absicht gewesen ist.....

Nun denn, Inhalt der entschiedenen Klage auf korrekte Zahlung des Mindestlohn ist u.a, die Unterscheidung zwischen Grundstundenlohn und Leistungszulage.
Achtet mal bei eurer Lohnabrechnung darauf, ob dort ein "Basislohn" oder "Grundlohn" steht und wie hoch der ist.
Zudem wird exakt ausgeführt, was genau Mindestlohn nach dem Gesetz ist.
Also Obacht bei Akkordlohn und Leistungszulagen!

Die Höhe des Mindestlohnes (sogenannter Geldfaktor) beträgt nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Mindestlohngesetz ab dem 01.01.2015
8,50 € brutto je Zeitstunde. Die Zeitstunde beträgt 60 Minuten. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Mindestlohngesetz spätestens
monatlich zu zahlende Mindestlohn stellt sich somit als Produkt dar, das durch die Multiplikation des Geldfaktors mit den
im betreffenden Monaten geleisteten Arbeitszeitstunden (Zeitfaktor) errechnet wird.

Ausweislich des Arbeitsvertrages der Parteien haben die Parteien einen Grundstundenlohn von 6,22 € vereinbart. Diese Vereinbarung
ist mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes vom 11.08.2014 unwirksam geworden. Aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohnes vom 11.08.2014 ist die Beklagte ab 01. Januar 2015 verpflichtet, der Klägerin einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € je
Zeitstunde zu zahlen. Die gemäß § 134 BGB unwirksame arbeitsvertragliche Vereinbarung der Parteien wird somit durch die gesetzliche
Rechtsfolge des Anspruchs auf einen Mindestlohn von 8,50 € pro Zeitstunde ersetzt.

Dieser Mindestlohn ist der Klägerin auch dann zu zahlen, wenn sie Urlaubsentgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhält
oder wenn aufgrund der ergänzenden arbeitsvertraglichen Vereinbarung der Parteien Stunden aus dem Arbeitszeitkonto der Klägerin
entnommen werden, um eine geringere tatsächliche Arbeitsleistung der Klägerin auf die arbeitsvertraglich vereinbarte wöchentliche
Arbeitszeit der Klägerin "aufzustocken".

Entgegen der Ansicht der Beklagten kann die (in der Abrechnung arbeitsvertragswidrig nicht ausgewiesene) Akkordzulage in Höhe von
2,30 € pro Stunde, also die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Grundlohn von 6,22 € und dem tatsächlich gezahlten Lohn
von 8,52 € pro Stunde, den Anspruch der Klägerin auf Zahlung des Mindestlohnes von 8,50 € pro Stunde nicht erfüllen, § 362 BGB.

Weiterlesen auf:
Taxiurteile – Taxirecht
https://taxiurteile.wordpress.com/
Arbeitnehmer – Lohn & Arbeitsplatz

§ Akkordzuschläge – Zur Anrechenbarkeit von Vergütungsbestanddtteilen auf Mindestlohn, AG Herford v. 11.9.2015
https://dl.dropboxusercontent.com/u/171 ... 9.2015.pdf
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 27.01.2016, 23:30, insgesamt 3-mal geändert.

Haschmich
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Re: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf Mindestl

Beitrag von Haschmich » 28.01.2016, 13:27

Guter_Kollege hat geschrieben:
Also Obacht bei Akkordlohn und Leistungszulagen!
Sagten wir beide doch schon immer. Die Provision von 35 bis 45 % ist eine Leistungszulage und darf zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden. Die 8,50 € Mindestlohn dienen dazu, die normale Leistung des Arbeitnehmers zu begleichen. Und die besteht nun mal auch aus Arbeitsbereitschaft am Halteplatz, Fahrten zum Kunden, mit dem Kunden zum Ziel und vom Ziel wieder zu einem Halteplatz, sowie Fahrten zum Tanken, zum TÜV und zum Eichamt, sofern es vom Chef angeordnet wird, und zu Fahrten in die Waschanlage. Dafür hat der Chef 8,50 € zu bezahlen. Will er seinem Fahrer was Gutes tun, dann beteiligt er ihn noch am Umsatz, sofern er wirtschaftlich vertretbar ist. Das heißt, dass der Umsatz am Ende des Tages nicht niedriger ist, als die gefahrenen Kilometer.

Dann würden viele Taxler auch wesentlich ökologischer fahren und nicht quer durch die Stadt zu ihrem Lieblingshalteplatz fahren und fünf auf dem Weg befindliche Taxistände links liegen lassen, obwohl sie leer sind.

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Re: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf Mindestl

Beitrag von Guter_Kollege » 28.01.2016, 21:50

Aus dem Werdegang zur Gesetzgebung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes (Mindestlohngesetz):

E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse zur 922. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2014
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS),
der Rechtsausschuss (R) und der Wirtschaftsausschuss (Wi)

Zu Artikel 1 (§ 1 Absatz 1 MiLoG)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Rahmen von
Artikel 1 § 1 Absatz 1 klarzustellen, ob und, wenn ja, welche Lohnbestandteile
auf das Stundenentgelt anzurechnen sind.

Begründung:
Artikel 1 § 1 Absatz 2 legt fest, dass der Mindestlohn brutto 8,50 Euro je
Zeitstunde beträgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird zudem
klargestellt, dass der Mindestlohn auch bei der Vereinbarung von Stück- und
Akkordlohn gilt. Diese Regelung wird seitens des Bundesrates ausdrücklich
begrüßt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass bei Stücklöhnen und
Umsatzbeteiligungen und deren Umrechnung auf einen Stundenlohn die
Gefahr unrealistischer Annahmen zu Lasten der Beschäftigten besteht
.

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Re: Anrechenbarkeit von Vergütungsbestandteilen auf Mindestl

Beitrag von Poorboy » 10.02.2016, 18:39


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SCHÄDLICHER ML

Beitrag von IK » 02.12.2016, 23:06

Fançois Hollande, der Präsident Frankreichs, will nicht zweites mal kandidieren. Er und seine Sozis sind gescheitert. Auf ganzer Linie. http://www.faz.net/aktuell/politik/fran ... 55982.html

Und genau das habe ich vor drei Jahre und acht Monate am 01.03.2013 vorhergesagt.
IK hat geschrieben:Wenn du noch immer nicht verstehst was ich meine, dann lies die Nachrichten aus Frankreich. Einem Land, wo wir das Experiment Sozialismus zum zweiten mal in der kurzen Nachkriegsgeschichte scheitern sehen und wo die Jungendarbeitslosigkeit zum europäischen Problem wird.
Unsere linke Kanzlerin mit ihrer linken Gefolgschaft richtet hier mit dem ML den gleichen Schaden an. Nur der durch die Kapitalflucht verursachter Bauboom und der billige Öl verdecken die schädliche Wirkung. Die Zeche werden etwas später bezahlt. Das dürfte kein guter Trost sein.

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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von Guter_Kollege » 03.12.2016, 00:24

Wie verwurstest Du denn 'Kapitalflucht' mit 'Bauboom'?
Bisher waren (und sind) Investitionen in Wohnungseigentum immer noch eine der beliebtesten und verlässlichsten Kapital- und Alterssicherungsanlagen.
Je nach Vorliebe diverser Journaillen ist es mal das, mal auch der durch die Flüchtlingsunterbringung angeheizte Bauboom. Niedrige Bauzinsen sowieso.

Und das es nicht nur in Hamburg zuwenige, mit Mindestlohn bezahlbare, Wohnungen gibt, ist nicht erst seit Gestern bekannt.
Trotzdem wird versucht: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/ ... ngen-2015/

Als ehemaliger Selbst-Wirtschaftsflüchtling (auch wenn's schon länger her ist) solltest Du - ganz nebenbei - auch etwas mehr Mitgefühl mit
Kriegsflüchtlingen haben (Es sei denn, Du bist mit Kapital hierher geflüchtet. Trotzdem!). In Rotkreuz- und UN-Zelten und Containern hausen,
ist im kalten-nassen Deutschland auf Dauer doch etwas unbequem. Keiner verlangt ja von Dir, dass Du gleich die Sozis wählst.

Übrigens besitzen Mindestlöhner kein Kapital, mit dem sie irgendwohin flüchten können. Das wäre schon eher ein Zeitvertreib von Taxi-Mehrwagenbesitzern.
Nur mal so ironisch angemerkt.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 03.12.2016, 00:27, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von IK » 03.12.2016, 01:40

@ GK
Die echte Hilfe für Flüchtlinge in D sind nicht Helfer wie du.
Die echte Hilfe wäre die ML-Abschaffung.
Nur so kämen diese Leute in die Arbeit.
Nichts integriert besser als die Arbeit.

ML + Flüchtlinge = Desintegration

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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von Guter_Kollege » 03.12.2016, 03:15

Ja klar: Am Besten rumänische Billigarbeiter, die selbst noch auf die Löhne der untersten Lohngruppen drücken, damit die aufstocken können - wiederum mit Steuergeld.

Sorgen wir doch besser gleich mit Finanzhilfen in den betroffenen Ländern für Aufbau, was Arbeit schafft. Und für angemessen höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen.
Vermutlich hat dann manch einer weniger Grund zum flüchten.

Und manch einer hier besser bezahlte Arbeit oberhalb Mindestlohn. Und bessere Rente.
Mal über den Tellerrand schauen .....
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 03.12.2016, 03:30, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von taxipost » 03.12.2016, 09:49

GK hat nicht unrecht.
die krisen in anderen ländern basieren u.a. auf dem "erfolg" deutschlands.
die hartz reformen brachten Deutschland nach vorn.
nach vorn, im vergleich mit anderen.
sie bauten aber gleichzeitig ein soziales ungleichgewicht in inland.

man hat in Deutschland einen vorsprug auf dem rücken der kleinen leute gemacht.
es ist falsch jetzt zu sagen, dass andere, zb. Frankreich, selber schuld sind,
dass sie dem deutschen bsp. nicht gefolgt sind.

man hat viel gestrichen und die leute zum sparen verurteilt.
die bevölkerung stellte sich darauf ein und fing an zu schrumpfen.
das system ist aber auf schrumpfen nicht ausgelegt.
man muss jetzt also dem schrumpfen entgegenwirken.

das muss man aber jetzt und sofort tun. und nicht erst in 20 jahren.
man braucht also die "flüchtlinge".
flüchtlinge die arbeiten wollen.
für hungerlöhne kommen aber keine arbeitswilligen flüchtlinge.

es ist wie im taxigewerbe.
die, die den ml durch % " umgehen", erwirtschaften sich einen vorteil.
einen ungerechten vorteil.
aber auch hier ist der vorteil nur temporär.
Zuletzt geändert von taxipost am 03.12.2016, 09:53, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von Pirat » 03.12.2016, 10:11

ML lässt sich auf legale Weise ohne Substanzverlust im Taxigewerbe nicht erwirtschaften...
Ausnahmen bestätigen die Regel...
Die Frage, wer hat den längeren Atem?

IK geht anscheinend schon die Luft aus....
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von taxipost » 03.12.2016, 10:22

Pirat hat geschrieben:...
Die Frage, wer hat den längeren Atem?
...
1+

wenn man sich das taxigewerbe anschaut,
dann wird man feststellen,
dass in diesem gewerbe nur 2 betriebsarten überlebensfähig sind.

1. ewu
2. mwu mit 30+
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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von KlareWorte » 03.12.2016, 13:02

Pirat hat geschrieben:ML lässt sich auf legale Weise ohne Substanzverlust im Taxigewerbe nicht erwirtschaften...
.

Natürlich geht das.

TaxiBabsi
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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von TaxiBabsi » 03.12.2016, 14:23

Auch im Osten unserer Republik? Auch an umsatzschwachen Schichten?

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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von Guter_Kollege » 03.12.2016, 14:28

taxipost hat geschrieben:man hat in Deutschland einen vorsprug auf dem rücken der kleinen leute gemacht.
..........
man hat viel gestrichen und die leute zum sparen verurteilt.
die bevölkerung stellte sich darauf ein und fing an zu schrumpfen.
das system ist aber auf schrumpfen nicht ausgelegt.
man muss jetzt also dem schrumpfen entgegenwirken.
Schäubles Rezept dagegen: Erhöhung des Kindergeldes um 2 Euro pro Kind in 2017.
Da wirds aber heiss hergehen jetzt in Deutschlands Betten.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 03.12.2016, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von sivas » 03.12.2016, 14:44

taxipost hat geschrieben:nur 2 betriebsarten überlebensfähig sind.
1. ewu
2. mwu mit 30+
bitte ergänzen um: 'auf legale Weise'

Natürlich trifft das nicht zu !

'Überlebensfähig' ist, wer genügend zu tun hat.

Dies wiederum wird hauptsächlich bestimmt durch den eigenen Kundenstamm, der im Laufe der Jahre aufgebaut wurde.
Das Vertrauen auf die Teilhabe am Kundenstamm einer Zentrale kann schnell enttäuscht werden. Aktuell mache ich die Beobachtung, dass ein Großteil des Geschäftes 'an der Zentrale vorbei läuft'. Lukrative Kunden wurden von den ausführenden Unternehmen 'abgegriffen', der Kundenstamm der Zentrale wurde geplündert.

Weiterhin wichtig ist das Agieren in einem 'Unternehmernetz', in das überzählige/nicht passende Fahrten abgegeben werden können (früher war das mal die Zentrale).

EWU's haben es besonders schwer, wenn sie keine Kundenpflege betrieben haben und von Kollegen 'nichts zugeschoben' bekommen. Von Halteplatzeinsteigern und Abwinkern kann nicht mehr gelebt werden, die Zentralenaufträge werden teuer 'erkauft', wegen des hohen monatlichen Beitrages. Da kommt ihnen myTaxi gerade recht: 7% Provision sind günstig !

Und MINDESTLOHN ... was ist das ?

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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von IK » 03.12.2016, 15:25

Pirat hat geschrieben:IK geht anscheinend schon die Luft aus....
Ganz im Gegenteil. Und du weißt auch warum.
Aber wenn es dem so wäre, würde am ML liegen, welcher Jobs killt.
Damit sind wir wieder bei Frankreich, den Sozis und dem Glauben an Wunder.

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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von Guter_Kollege » 03.12.2016, 16:06

IK hat geschrieben:
Pirat hat geschrieben:IK geht anscheinend schon die Luft aus....
Aber wenn es dem so wäre, würde am ML liegen, welcher Jobs killt.
Näää, wat für'ne dämliche Antwort!!!

Übersetzt:

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Wenn mir die Luft ausgeht - was sie nicht tut -  liegt es am Mindestlohn  - den ich gar nicht zahle.
Es ist so, weil Mindestlohn Jobs killt.
Eine These ohne Sachvortrag, die ihren Schluß aus sich selbst bezieht. Nennt man auch Zirkelschluß oder circulus vitiosus.

Zur umstrittenen, derzeitigen Wirkung der fixen Lohnuntergrenze:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 79269.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 72997.html

ilkoep
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Re: Mindestlohn jetzt

Beitrag von ilkoep » 03.12.2016, 16:17

sivas hat geschrieben:
'Überlebensfähig' ist, wer genügend zu tun hat.

Dies wiederum wird hauptsächlich bestimmt durch den eigenen Kundenstamm, der im Laufe der Jahre aufgebaut wurde.
Das Vertrauen auf die Teilhabe am Kundenstamm einer Zentrale kann schnell enttäuscht werden. Aktuell mache ich die Beobachtung, dass ein Großteil des Geschäftes 'an der Zentrale vorbei läuft'. Lukrative Kunden wurden von den ausführenden Unternehmen 'abgegriffen', der Kundenstamm der Zentrale wurde geplündert.
Das mag für den ländlichen Raum bis mittlere Städte sicherlich zutreffen, aber nicht für eine Großstadt.

Es ist hier in der Innenstadt (S-Bahn-Ring aka Hundekopf) äusserst selten einen FG ein zweites mal zu sehen.

In den Aussenbezirken kreuzen sich öfter die Wege, allerdings nur zu Schichtbeginn oder für die Platzhirsche, die immer wieder zu ihrer Stammhalte zurückkehren.

Wer sich trotzdem eine Stammkundschaft aufbaut wird schnell von den Leerkilometern und dem Zeitaufwand zerfressen. Die nach % entlohnten Hobbypiloten konnten sich das bisher nur durch grosszügige Pausenschreiberei leisten.

Geld verdienen geht (hier) anders.

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