Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

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odelgunde
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Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von odelgunde » 29.09.2014, 11:06

kann jemand der werten Kollegen(innen) mir einen Download-Link für einen gerichtsfesten Musterarbeitsvertrag, der der neuen Gesetzgebung Rechnung trägt, nennen.
Dieser sollte basierend auf dem Mindestlohn, für darüberhinausgehende Umsätze eine prozentuale Beteiligung des Fahrers(in) ermöglichen.
Als zusätzliche Komponente gern einen Bonus für unfallfreies Fahren.
Merci aus München

ABCDEFG
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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von ABCDEFG » 07.12.2014, 15:23

Ja wäre echt was tolles, es wird alles mögliche geteilt, aber sowas leider nicht!

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SindSieFrei?
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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von SindSieFrei? » 07.12.2014, 19:17

odelgunde hat geschrieben:kann jemand der werten Kollegen(innen) mir einen Download-Link für einen gerichtsfesten Musterarbeitsvertrag, der der neuen Gesetzgebung Rechnung trägt, nennen.
...
@ Odelgunde, wenn es gerichtsfeste Verträge gäbe, bräuchten wir keine Gerichte mehr! Musterarbeitsverträge gibt es in rauhen Mengen, z.B. beim BZP.

LG
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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von Poorboy » 08.12.2014, 00:07

"Gerichtsfest" bevor das Gesetz in Kraft ist :mrgreen: ?

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von roter stern » 08.12.2014, 00:36

meine Arbeitskraft habe nich nunmehr aufgeteilt
in hälftig Selbständig und Angestellter (Arbeitgebernehmer).
Ich bin nicht Happy.
Mein Vertrag bis Ende 2014 könnte ich poosen.
tägliche Kündifrist ?
Mein Vertrag ab 01.01.2015
Ick weeß nich ob ich dat unterschreiben kann.
harter Tobak - first - i have to ask my undertaker.
Ich bin so frei - tägliche Kündigung nicht nur für Ihn !
auch für mich !
Ich habe vor peter vier nicht so viel Angst.
Gesamtwirtschaftlich aber eine Kaufkraftkatastrophe!

roter stern

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von eichi » 08.12.2014, 01:40

"Gerichtsfest" bevor das Gesetz in Kraft ist :mrgreen: ?
Poorboy, ist nicht davon auszugehen, dass das MiLoG in der jetzt vorliegenden
Fassung auch in Kraft treten wird?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von Poorboy » 08.12.2014, 02:41

Aber erst danach kann ein Vertrag gerichtlich überprüft werden und wäre erst damit "gerichtsfest" oder eben auch nicht :)

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von am » 08.12.2014, 11:47

Wortklauberei

Streiche gerichtsfest, setze rechtssicher im besten Sinne des Gesetzes. So viele Dinge stehen da nun auch nicht wieder drin.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von Poorboy » 08.12.2014, 19:17

Wieder falsch, "rechtssicher" kann jeder Depp!
"Gerichtsfest" bedeutet, dass eine Trickserei vom Gericht abgesegnet wurde!!

Poorboy

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von odelgunde » 08.12.2014, 19:38

@poopboy quelle duden:
gerichtsfest:
gerichtlich verwendbar, vor Gericht (1a) standhaltend
Beispiel
gerichtsfeste Beweise, Dokumente, Regelungen
Zuletzt geändert von odelgunde am 08.12.2014, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von Poorboy » 08.12.2014, 20:09

Worüber ein Gericht erst bei "Erstvorlage" entscheidet!

Noch trickst also jeder für sich alleine oder versucht es :mrgreen: !

Poorboy
Zuletzt geändert von Poorboy am 08.12.2014, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von am » 08.12.2014, 21:33

Poorboy hat geschrieben:Wieder falsch, "rechtssicher" kann jeder Depp!
"Gerichtsfest" bedeutet, dass eine Trickserei vom Gericht abgesegnet wurde!!

Poorboy
Dazu muss es ja zunächst kommen. Von vornherein von illegal auszugehen, verbietet sich.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von Poorboy » 09.12.2014, 01:47

War nicht Thema :mrgreen: !

Vielmehr korrekte Termini, wer den Unterschied zwischen "Grundsatzurteil" und " Tarifauslegung" oder "rechtssicher" und "gerichtsfest" nicht versteht, nennt die sachrichtige Verwendung dann schnell "Wortklauberei"

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von HW » 09.12.2014, 04:59

Ließt du deine Beiträge eigentlich auch selbst ?

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von am » 09.12.2014, 15:43

Poorboy hat geschrieben:War nicht Thema :mrgreen: !
Doch, genau das hast Du mit Deinem Einwand zum Ausdruck gebracht.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von Haschmich » 05.02.2015, 11:31

Hier

http://www.taxizentrale-muenster.de/dow ... 2014-1.pdf

ist der Musterarbeitsvertrag, den der BZP heraus gegeben hat.

Darin steht auch, dass der Arbeitnehmer Beginn und Ende seiner Schicht, sowie die Pausen täglich/wöchentlich/monatlich zu erfassen und dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat. Wobei "monatlich" wohl nicht mehr in Frage kommt, da das Mindestlohngesetz von wöchentlicher Dokumentationspflicht spricht.

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Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Beitrag von SindSieFrei? » 05.02.2015, 20:07

Mal im Ernst: Was willst du mit einem MAV??? Wir haben seit Januar das Mindestlohngesetz, dazu das BGB, das sehr umfassend dann greift, wenn kein schriftlicher AV vereinbart wurde, begleitend immer schon AN-Schutzgesetze. Das diese demnächst auch in "Klanxbüll" von den Behörden kontrolliert werden müssen, sollte klar sein, dazu wurde hier genug geschrieben. Spätestens mit der flächendeckenden Einführung vom FT ist Ende mit dem ebenso bisherigen flächendeckenden Umsatz-Beschiss! In so kleinen Enklaven wie HH, mit mittlerweile sehr engagierten Behörden, wird es für die schwarzen Schafe schon jetzt sehr eng. Die noch bestehenden "Modelle" dürften recht bald platzen.

Ich lehne mich ganz entspannt zurück und beobachte das für Gesamtdeutschland (macht beim Fratzenbuch besonders viel Spaß, fast jeden Tag ein Brüller!). So ab ca. 1.7.15 wird das Thema ML/AV/etc. hier im Forum auch sicher wieder spannend werden.

N8 :wink:
Dura lex, sed lex.

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