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Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 29.09.2014, 11:06
von odelgunde
kann jemand der werten Kollegen(innen) mir einen Download-Link für einen gerichtsfesten Musterarbeitsvertrag, der der neuen Gesetzgebung Rechnung trägt, nennen.
Dieser sollte basierend auf dem Mindestlohn, für darüberhinausgehende Umsätze eine prozentuale Beteiligung des Fahrers(in) ermöglichen.
Als zusätzliche Komponente gern einen Bonus für unfallfreies Fahren.
Merci aus München

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 07.12.2014, 15:23
von ABCDEFG
Ja wäre echt was tolles, es wird alles mögliche geteilt, aber sowas leider nicht!

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 07.12.2014, 19:17
von SindSieFrei?
odelgunde hat geschrieben:kann jemand der werten Kollegen(innen) mir einen Download-Link für einen gerichtsfesten Musterarbeitsvertrag, der der neuen Gesetzgebung Rechnung trägt, nennen.
...
@ Odelgunde, wenn es gerichtsfeste Verträge gäbe, bräuchten wir keine Gerichte mehr! Musterarbeitsverträge gibt es in rauhen Mengen, z.B. beim BZP.

LG

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 08.12.2014, 00:07
von Poorboy
"Gerichtsfest" bevor das Gesetz in Kraft ist :mrgreen: ?

Poorboy

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 08.12.2014, 00:36
von roter stern
meine Arbeitskraft habe nich nunmehr aufgeteilt
in hälftig Selbständig und Angestellter (Arbeitgebernehmer).
Ich bin nicht Happy.
Mein Vertrag bis Ende 2014 könnte ich poosen.
tägliche Kündifrist ?
Mein Vertrag ab 01.01.2015
Ick weeß nich ob ich dat unterschreiben kann.
harter Tobak - first - i have to ask my undertaker.
Ich bin so frei - tägliche Kündigung nicht nur für Ihn !
auch für mich !
Ich habe vor peter vier nicht so viel Angst.
Gesamtwirtschaftlich aber eine Kaufkraftkatastrophe!

roter stern

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 08.12.2014, 01:40
von eichi
"Gerichtsfest" bevor das Gesetz in Kraft ist :mrgreen: ?
Poorboy, ist nicht davon auszugehen, dass das MiLoG in der jetzt vorliegenden
Fassung auch in Kraft treten wird?

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 08.12.2014, 02:41
von Poorboy
Aber erst danach kann ein Vertrag gerichtlich überprüft werden und wäre erst damit "gerichtsfest" oder eben auch nicht :)

Poorboy

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 08.12.2014, 11:47
von am
Wortklauberei

Streiche gerichtsfest, setze rechtssicher im besten Sinne des Gesetzes. So viele Dinge stehen da nun auch nicht wieder drin.

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 08.12.2014, 19:17
von Poorboy
Wieder falsch, "rechtssicher" kann jeder Depp!
"Gerichtsfest" bedeutet, dass eine Trickserei vom Gericht abgesegnet wurde!!

Poorboy

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 08.12.2014, 19:38
von odelgunde
@poopboy quelle duden:
gerichtsfest:
gerichtlich verwendbar, vor Gericht (1a) standhaltend
Beispiel
gerichtsfeste Beweise, Dokumente, Regelungen

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 08.12.2014, 20:09
von Poorboy
Worüber ein Gericht erst bei "Erstvorlage" entscheidet!

Noch trickst also jeder für sich alleine oder versucht es :mrgreen: !

Poorboy

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 08.12.2014, 21:33
von am
Poorboy hat geschrieben:Wieder falsch, "rechtssicher" kann jeder Depp!
"Gerichtsfest" bedeutet, dass eine Trickserei vom Gericht abgesegnet wurde!!

Poorboy
Dazu muss es ja zunächst kommen. Von vornherein von illegal auszugehen, verbietet sich.

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 09.12.2014, 01:47
von Poorboy
War nicht Thema :mrgreen: !

Vielmehr korrekte Termini, wer den Unterschied zwischen "Grundsatzurteil" und " Tarifauslegung" oder "rechtssicher" und "gerichtsfest" nicht versteht, nennt die sachrichtige Verwendung dann schnell "Wortklauberei"

Poorboy

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 09.12.2014, 04:59
von HW
Ließt du deine Beiträge eigentlich auch selbst ?

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 09.12.2014, 15:43
von am
Poorboy hat geschrieben:War nicht Thema :mrgreen: !
Doch, genau das hast Du mit Deinem Einwand zum Ausdruck gebracht.

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 05.02.2015, 11:31
von Haschmich
Hier

http://www.taxizentrale-muenster.de/dow ... 2014-1.pdf

ist der Musterarbeitsvertrag, den der BZP heraus gegeben hat.

Darin steht auch, dass der Arbeitnehmer Beginn und Ende seiner Schicht, sowie die Pausen täglich/wöchentlich/monatlich zu erfassen und dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat. Wobei "monatlich" wohl nicht mehr in Frage kommt, da das Mindestlohngesetz von wöchentlicher Dokumentationspflicht spricht.

Re: Musterarbeitsvertrag ab 1.1.15

Verfasst: 05.02.2015, 20:07
von SindSieFrei?
Mal im Ernst: Was willst du mit einem MAV??? Wir haben seit Januar das Mindestlohngesetz, dazu das BGB, das sehr umfassend dann greift, wenn kein schriftlicher AV vereinbart wurde, begleitend immer schon AN-Schutzgesetze. Das diese demnächst auch in "Klanxbüll" von den Behörden kontrolliert werden müssen, sollte klar sein, dazu wurde hier genug geschrieben. Spätestens mit der flächendeckenden Einführung vom FT ist Ende mit dem ebenso bisherigen flächendeckenden Umsatz-Beschiss! In so kleinen Enklaven wie HH, mit mittlerweile sehr engagierten Behörden, wird es für die schwarzen Schafe schon jetzt sehr eng. Die noch bestehenden "Modelle" dürften recht bald platzen.

Ich lehne mich ganz entspannt zurück und beobachte das für Gesamtdeutschland (macht beim Fratzenbuch besonders viel Spaß, fast jeden Tag ein Brüller!). So ab ca. 1.7.15 wird das Thema ML/AV/etc. hier im Forum auch sicher wieder spannend werden.

N8 :wink: