Corona Arbeitsshutzverordnung
Corona Arbeitsshutzverordnung
Seit heute muss der Arbeitgeber seinen Taxifahrern 2 Tests pro Woche kostenlos zur Verfügung stellen!
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
So sie dann wollen, die Arbeitnehmer.....
- Taxi Georg
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Seit diesem Dienstag gilt eine Testpflicht für Unternehmen, geregelt in einer Arbeitsschutzverordnung.
Sie betrifft auch Taxibetriebe und verursacht zusätzliche Kosten.
Allerdings kann man diese mit ein paar legalen Tricks im Zaum halten.
[Bildquelle: G. Horafas | Taxiforum.de]
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Sie betrifft auch Taxibetriebe und verursacht zusätzliche Kosten.
Allerdings kann man diese mit ein paar legalen Tricks im Zaum halten.
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- Taxi Georg
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
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Bundesweite Änderungen seit 24. November 2021
[Bildquelle: G. Horafas | Taxiforum.de]
- 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln (gilt nicht für Taxifahrgäste, Schülerinnen und Schüler, Kinder unter 6 Jahren).
- 3G-Regel am Arbeitsplatz: Alle Beschäftigten ohne (vollständige) Impfung müssen einen Schnell- oder Selbsttest vor Arbeitsbeginn desselben Tages vorlegen.
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Bundesweite Änderungen seit 24. November 2021
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- 3G-Regel am Arbeitsplatz: Alle Beschäftigten ohne (vollständige) Impfung müssen einen Schnell- oder Selbsttest vor Arbeitsbeginn desselben Tages vorlegen.
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Zuletzt geändert von Taxi Georg am 26.11.2021, 00:42, insgesamt 1-mal geändert.
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- Taxi Georg
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Ich habe heute von einem Fall gehört (nicht bestätigt), dass Fahrer (10 Angestellte) getestet wurden und am nächsten Tag waren alle arbeitsunfähig geschrieben.Taxi Georg hat geschrieben: ↑26.11.2021, 00:313G-Regel am Arbeitsplatz: Alle Beschäftigten ohne (vollständige) Impfung müssen einen Schnell- oder Selbsttest vor Arbeitsbeginn desselben Tages vorlegen.
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer musste vorläufig den Betrieb einstellen.
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Wie geschrieben, nur Hören / Sagen.
Ob da was dran ist, kann ich nicht bestätigen, kann ich mir aber sehr gut vorstellen.
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Unser freies Land versinkt im Corona- und Regierungschaos, vom erkrankten ungeimpften oder geimpften Bürger zum kleinen erkrankten Taxibetrieb bis hin zur grün/ linken Bürgerregierung. Was bleibt ist nur die Sehnsucht nach Angela …Taxi Georg hat geschrieben: ↑26.11.2021, 00:38Ich habe heute von einem Fall gehört (nicht bestätigt), dass Fahrer (10 Angestellte) getestet wurden und am nächsten Tag waren alle arbeitsunfähig geschrieben.Taxi Georg hat geschrieben: ↑26.11.2021, 00:313G-Regel am Arbeitsplatz: Alle Beschäftigten ohne (vollständige) Impfung müssen einen Schnell- oder Selbsttest vor Arbeitsbeginn desselben Tages vorlegen.
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer musste vorläufig den Betrieb einstellen.
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Hört sich nach Halteplatzparolen an, in unserem Betrieb mit 50 Autos sind gerade einmal 5 Fahrer nicht geimpft und 16 Bewerber stehen Lenkrad bei Fuß...da muss im Betrieb schon sehr viel mehr schief laufen...von den 5 Fahrern haben sich übrigens inzwischen 3 einen Impftermin beim Betriebsarzt geben lassen, weil sie keine Lust haben jeden Tag bis 20 Uhr einen Test vorlegen zu müssen...Taxi Georg hat geschrieben: ↑26.11.2021, 00:38
Ich habe heute von einem Fall gehört (nicht bestätigt), dass Fahrer (10 Angestellte) getestet wurden und am nächsten Tag waren alle arbeitsunfähig geschrieben.
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer musste vorläufig den Betrieb einstellen.
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Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 26.11.2021, 05:36, insgesamt 2-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
der Gag kommt noch dazu: Nicht zu den Arbeitsstätten gehören Fahrzeuge. D.h. Fahrer die nur Fahren und kein Büro betreten bräuchten nicht getestet werden!
- Taxi Georg
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Und wenn schon!
Habe ich vielleicht dies überlesen? Wo steht den das?
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 26.11.2021, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Gerne § 28 Infektionsschutzverordnung!
- Taxi Georg
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Danke!
Unter § 28 finde ich aber nichts. Unter § 28b dieses. Auch darunter konnte ich nichts finden.
Was „Arbeitsstätten“ sind, geht aus § 2 der Arbeitsstättenverordnung hervor. hier!
So, und dort steht "2 § (4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind."
Also, der Taxifahrer im Taxi, zählt auch dazu!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 27.11.2021, 00:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Ich hatte mich geirrt, sorry. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in der Rubrik Betrieblicher Infektionsschutz steht nach § 2 der Arbeitsstättenverordnung: Nicht zu den Arbeitsstätten im Sinne des § 28b IfSG gehören z.B. Arbeitsplätze im Homeoffice, in Fahrzeugen oder in Verkehrsmitteln.
Ich würde mein Taxi auch für meinen Arbeitsplatz halten!
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Ein Fahrgast darf und sollte einen geimpften Taxifahrer bestellen.
Jeder verantwortungsvolle Taxifahrer sollte ausschließlich geimpft seinen Dienst am Kunden ausüben.
Warum gilt die 3G-Regel nur in Bussen und Bahnen, warum nicht im Taxi?
Unverständlich und dumm.
https://www.bz-berlin.de/berlin/risiko- ... egel-nicht
Jeder verantwortungsvolle Taxifahrer sollte ausschließlich geimpft seinen Dienst am Kunden ausüben.
Warum gilt die 3G-Regel nur in Bussen und Bahnen, warum nicht im Taxi?
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- Taxi Georg
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Kann passieren, man kann nicht immer alles wissen.
Dafür gibt es dieses Forum damit wir uns austauschen können.
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
3G im Taxi nicht durchsetzbarPascha hat geschrieben: ↑27.11.2021, 17:56Ein Fahrgast darf und sollte einen geimpften Taxifahrer bestellen.
Jeder verantwortungsvolle Taxifahrer sollte ausschließlich geimpft seinen Dienst am Kunden ausüben.
Warum gilt die 3G-Regel nur in Bussen und Bahnen, warum nicht im Taxi?
Unverständlich und dumm.
https://www.bz-berlin.de/berlin/risiko- ... egel-nicht
Ziemlich erschreckend, wenn Oppermann in diesem Artikel wahrheitsgemäß wiedergegeben wird.
Zwar dürfte es zutreffend sein, dass überall dort, wo die Vertragsfreiheit greift, Unternehmer auch 1G durchsetzen können, nur haben Taxiunternehmer diese Freiheit nicht.
Richtig ist, dass wir Menschen mit ansteckenden Krankheiten oder dann, wenn diese die Sicherheit und Ordnung des Betriebs gefährden, nicht zu befördern brauchen.
Aufgrund des fehlenden gesetzlichen Zwangs zu 3G, im Zusammenwirken mit der Beförderungspflicht, dürfen wir von unseren Kunden jedoch überhaupt gar keinen Nachweis über 3G verlangen.
Ich finde es zudem ziemlich perfide von Oppermann, Taxifahrern- und Unternehmern nun zu 3G Kontrollen zu raten, wo es doch der BVTM war, der sich dafür stark gemacht hat, dass 3G nicht für Taxen gelten solle.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
- Taxi Georg
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Ich sag doch, ist ein komischer Verein!
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- Taxi Georg
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Ist zwar nicht das Taxigewerbe, aber dasselbe Thema!Taxi Georg hat geschrieben: ↑26.11.2021, 00:38Ich habe heute von einem Fall gehört (nicht bestätigt), dass Fahrer (10 Angestellte) getestet wurden und am nächsten Tag waren alle arbeitsunfähig geschrieben.
Der Taxi- und Mietwagenunternehmer musste vorläufig den Betrieb einstellen.
Video: 3G-Regel stellt Verkehrsgewerbe vor Probleme
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Quelle: posting.php?f=84&mode=reply&t=12337&sid ... e85b882719
"Auch wenn nun BMAS und BMVI Fahrzeuge nicht als Arbeitsstätten definieren, ergibt sich die 3G-Verpflichtung für Taxifahrende nach Einschätzung des BVTM jedoch aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Dienstleistung vielfach Arbeitsstätten, vor allem aber auch medizinische Einrichtungen betreten werden müssen. Und eben dieser Zutritt sei nur mit dem entsprechenden Nachweis möglich, stellt der BVTM in seinem Update fest.
Ergänzend weist der BVTM darauf hin, dass beim Betreten medizinischer Einrichtungen (Krankenhäusern, Dialyse-Einrichtungen, Arztpraxen etc.) gemäß IfSG besondere Regeln gelten. Bei solchen Einrichtungen sei davon auszugehen, dass deren Hygienekonzepte teilweise über 3G hinausgehen werden und sich so gegebenenfalls noch höhere Anforderungen für das Betreten ergeben können."
Greta würde zur Einschätzung des BVTM sagen: "Blah,blah,blah."
Die Einrichtungen vor Ort können und werden die Nachweise fordern.
Die Behauptung: "Ich bin Taxifahrer!" wird wohl als entsprechender Nachweis nicht reichen.
"Auch wenn nun BMAS und BMVI Fahrzeuge nicht als Arbeitsstätten definieren, ergibt sich die 3G-Verpflichtung für Taxifahrende nach Einschätzung des BVTM jedoch aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen der Dienstleistung vielfach Arbeitsstätten, vor allem aber auch medizinische Einrichtungen betreten werden müssen. Und eben dieser Zutritt sei nur mit dem entsprechenden Nachweis möglich, stellt der BVTM in seinem Update fest.
Ergänzend weist der BVTM darauf hin, dass beim Betreten medizinischer Einrichtungen (Krankenhäusern, Dialyse-Einrichtungen, Arztpraxen etc.) gemäß IfSG besondere Regeln gelten. Bei solchen Einrichtungen sei davon auszugehen, dass deren Hygienekonzepte teilweise über 3G hinausgehen werden und sich so gegebenenfalls noch höhere Anforderungen für das Betreten ergeben können."
Greta würde zur Einschätzung des BVTM sagen: "Blah,blah,blah."
Die Einrichtungen vor Ort können und werden die Nachweise fordern.
Die Behauptung: "Ich bin Taxifahrer!" wird wohl als entsprechender Nachweis nicht reichen.
- Thomas-Michael Blinten
- Vielschreiber
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Re: Corona Arbeitsshutzverordnung
Vollkommen Richtig.
Bei uns sitzt nur noch auf den Fahrzeugen wer Geimpft, Genesen (maximal 6 Monate) oder bis 20 Uhr des Vortages (Tagfahrten) oder 16 Uhr des aktuellen Tages (Nachtfahrer) getestet ist...alle anderen dürfen unbezahlten Urlaub nehmen und werden vom System nicht mehr vermittelt...
Bei uns sitzt nur noch auf den Fahrzeugen wer Geimpft, Genesen (maximal 6 Monate) oder bis 20 Uhr des Vortages (Tagfahrten) oder 16 Uhr des aktuellen Tages (Nachtfahrer) getestet ist...alle anderen dürfen unbezahlten Urlaub nehmen und werden vom System nicht mehr vermittelt...
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 02.12.2021, 05:37, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- titanocen100
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Re: Corona Arbeitsschutzverordnung
was ist wohl wichtiger ?
Ein CIA (Corona-Impf-Ausweis und demnächst Super-CIA) des Taxifahrers
oder
das Blutplasma/Blutanalyse..., die ein unvakzinierter Taxifahrer ins Labor bringen soll, um Menschenleben zu retten ?
Und falls TMB einwenden sollte, Aufträge werden nur 2G vermittelt, dann gilt:
Patient verstorben, die Taxifunkzentrale benötigte zu lange, um einen passenden 2G-Fahrer zu ermitteln.
Ich beteilige mich nicht an Apartheid, Rassismus und F-a-s-c-h-i-smus (letzteres wurde mit *** "gegendert". )
Kunden, die so etwas wünschen, werden von mir nicht befördert, Aufträge abgelehnt.
Ich wäre gespannt zu erfahren, wie TMB reagieren würde, wenn er im Krankenhaus läge und sehnsüchtig auf sein Spenderorgan warten würde, auch wenn der Fahrer ungespritzt ist und eine Pulle Wodka intus hat, um das Herz, Leber, Lunge abliefern zu können und wir wissen ja alle, dass TMB zu den vulnerablen Gruppen gehört. Oder einen neuen Penis ? Crank2 lässt grüssen.
CIA - Corona-Impf-Ausweis
WEF:
Märkel
Scholz
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Özdemir (YGL)
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Königin Maxima
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Höchster
und viele andere mehr in den Regierungen
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