SG Osnabrück, Urteil vom 07.02.2019 - S 19 U 40/18
Ein versicherter Wegeunfall ist nicht dadurch generell ausgeschlossen, dass der Versicherte zuvor Cannabis konsumiert hat. Selbst bei einem THC-Wert von 10 ng/ml im Serum müssen immer Beweiszeichen vorliegen, die es nahelegen, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt rauschmittelbedingt zu einer zweckgerichteten Absolvierung des Weges nicht mehr imstande gewesen ist. Hierfür trägt allerdings die Berufsgenossenschaft die Beweislast.
Nachlesen:
https://www.kostenlose-urteile.de/SozG- ... s27277.htm
Mein Kommentar: Erfreuliche Einsicht eines deutschen Gerichtes! Wer legt jetzt und welchen Grenzwert fest, ob jemand einfach bloß eine nachweisbare Menge THC im Blut hat;
Oder gar bekifft ein Taxi lenkt im Sinne von "fahruntüchtig"? Wie man weis, hat Cannabis bei dem Einen eine andere Wirkung als beim Anderen. Auch was die Menge angeht.
Cannabiskonsum & versicherter Wegeunfall
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