[UBER] Taxiähnlicher Dienstleister

Die ewige Konkurrenz.
Benutzeravatar
Hoagie
Vielschreiber
Beiträge: 376
Registriert: 17.03.2012, 00:14
Wohnort: Hamburg

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Hoagie » 29.04.2014, 00:34

Viel spannender ist die Frage, nach welchen Gesichtspunkten würden Privat-PKws kontrolliert werden?
Woran von außen erkennen, welcher PKW ein UBER Pop-Wagen sein könnte?
Wie dem Nicht-Uber Pop-Fahrer erklären, daß er mal bitteschön sein Smartphone zeigen soll, ob die App drauf ist?
Was ist, wenn er sagt, er habe keins; Leibesvisitation inklusive durchsuchen des Leibes?

Wenn es das ist, worauf Poorboy hinaus will, macht es Sinn.
Zuletzt geändert von Hoagie am 29.04.2014, 00:36, insgesamt 1-mal geändert.
Willst Du kein Fallobst, dann pflück vom Baum.

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3968
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von eichi » 29.04.2014, 00:38

Spätestens dann, wenn Erkenntnisse (z.B. Anzeige)
vorliegen, dürfen sie...

Nochmal...
Mitfahrzentralen haben zu vorab geplanten Fahrten Mitfahrer
vermittelt. Ohne Mitfahrer wäre die Fahrt auch durchgeführt
worden. Uber-pop oder WC-Fahrten werden auf Anforderung
durchgeführt. Wenn einer der Übelpop-Kutscher nachweisen kann,
er hätte fünfmal nachts auf dem Kiez was zu erledigen, soll
er's versuchen.
Viele Taxen haben noch mehr Augen!Und was aufgeklärte
Fahrgäste zu diesem Thema zu sagen haben, ist auch klar:
Irgendwo ist Schluss mit Billy Billig! Spätestens dann, wenn es
um Steuerhinterziehung oder Täuschung der Kfz-Versicherung
geht. :twisted:
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3968
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von eichi » 29.04.2014, 00:42

+1!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Benutzeravatar
alsterblick
Vielschreiber
Beiträge: 3849
Registriert: 06.08.2012, 18:43
Wohnort: Hamburg

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von alsterblick » 29.04.2014, 01:04

Bin mal gespannt, zu welchen Streitigkeiten es im Fall von Zechprell-WC-Uperflop-Gästen kommt. :mrgreen:
Driverhandhabe = null ! 8)
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

Benutzeravatar
alsterblick
Vielschreiber
Beiträge: 3849
Registriert: 06.08.2012, 18:43
Wohnort: Hamburg

Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von alsterblick » 29.04.2014, 01:14

am hat geschrieben:Soll wundercar die Gemeinnützigkeit beantragen und erhalten.
Vielleicht wird WC wirklich noch von facebook gekauft und das Ganze bleibt ein "gewinnloses Pillepalle", jedoch integriert bei facebook dient es einer gewissen Plattform-Aufwertung / Attraktion . :roll:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

Benutzeravatar
Thomas-Michael Blinten
Vielschreiber
Beiträge: 7337
Registriert: 03.02.2005, 17:52
Wohnort: Düsseldorf

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 29.04.2014, 01:17

Die Kontrollen der Fahrer dürften sich schwierig gestalten, hier auf Anzeigen und Zufallstreffer zu bauen ist illusorisch.
Letztendlich hat nur eine (durchgesetzte) Klage gegen Uber Erfolg, aufgrund der angedrohten Schadensersatzklage wegen EU-Recht müssen sich da Verbände, Städte, Zentralen und Unternehmer zusammentun........das allerdings der Knackpunkt an der Sache, bisher war eine solche Einmütigkeit nicht praktikabel.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5148
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Poorboy » 29.04.2014, 01:51

Das ist genau der Punkt.

Stelle ich meine Taxe ab und steige in unseren Privatwagen, hält mich kein Taxibehörden-Piefke an, um mein Smartphone und die Apps zu checken, oder zu fragen, warum, wo und wer bei mir eingestiegen ist.

Uber führt aber keine Fahrten aus sondern vermittelt nur Kontakte!!!

Poorboy

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von miamivice » 29.04.2014, 02:49

Dr. Glitza hat geschrieben:Zu Ihrer Frage 1. ist grundsätzlich auszuführen, daß es weder dem Referat Verkehrsgewerbeaufsicht noch mir als Person zusteht, öffentlich die Rechtsauffassung der Berliner Genehmigungsbehörde als "richtig" oder "falsch" zu beurteilen, erst recht, wenn es, wie hier, nur aufgrund von Presseberichten und ohne Kenntnis der Aktenlage geschehen müßte.
Vorbildliches Sich-Zurücknehmen bis zur Selbstauslöschung aus Bescheidenheit, dafür gibt es immer Applaus. Manchmal ist es gut Vorzeigediplomatie beiseite zu lassen und gequirlten Sch.eißdreck frank und frei zu kommentieren.
Dr. Glitza hat geschrieben: Ebenso grundsätzlich ist zu Frage 2. zu bemerken, daß es die Verwaltung ablehnt (genau so wie übrigens auch die Gerichte), sich mit hypothetischen Fragestellungen zu befassen. Wenn hier - von wem auch immer - ein Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von § 25 Abs. 1 BOKraft gestellt werden sollte, wird das Referat Verkehrsgewerbeaufsicht die Sach- und Rechtslage anhand des konkreten Falles prüfen und dann entscheiden.
§ 25: (1) Taxen und Mietwagen müssen mindestens auf der rechten Längsseite zwei Türen haben.

Die besorgten Fragen der Bürger lassen sich abwimmeln indem man als Offizieller kurz belehrt und eine Antwort in Form des Allgemeinplatzes gibt. Die unbeantwortete Frage wäre ob UberPOP das Gewerbe mit Smarttaxen bedienen darf um als der wahre Vollender ökologischen Wirtschaftens zu gelten wo ja außer Frage stehen dürfte daß die hauptsächliche Resourcenvergeudung in der unmäßigen Anzahl von Leerkilometern liegt. Die Frage steht im Raum ob die Ämter mit ihren kostspieligen Beantragungen und Auflagen das Taxigewerbe über Jahrzehnte zum besten gehalten haben um nun alles an einen ausländischen Billigheimer auszuverkaufen. Ortskunde, teure Versicherungen, teure Fahrzeuge, Tariftreue gelten nun nicht mehr als Tradition und Verlässlichkeit sondern als verkrustete Strukturen und Kartell.
Dr. Glitza hat geschrieben:Die Erwägungen der Behörde und die Bewertung würden außerdem zunächst dem Antragsteller mitgeteilt werden und nicht - verzeihen Sie, wenn ich das so deutlich sage - am Verwaltungsverfahren nicht beteiligten Personen; kein Antragsteller soll die ihn betreffende Entscheidung aus der Zeitung oder aus dem Internet erfahren.
Wieso sollte in einem demokratischen Staat eine Behörde in essentiellen Fragen auskunftspflichtig sein, wir warten gebannt und lassen uns von den neuesten Jurastreichen überraschen.
Dr. Glitza hat geschrieben:Zu Ihrer Frage 3. kann ich folgendes sagen: Taxen befördern auch heute noch in großer Zahl Anläufer, also Zufallsfahrgäste. Diese Fahrgäste sind möglicherweise mit einem Kleinwagen (der nur eine Tür auf der rechten Seite oder gar nur einen einzigen Fahrgastplatz hat) schlecht bedient, wie Sie auch in Ihren Beispielen auf S. 2 unten Ihres Schreibens darlegen.
In einer langen Schlange von Taxen steht an vorletzter Position ein Smarttaxi. Der ökologisch bewußte Anläufer wird sicherlich dieses Taxi auswählen und eine gute Tat ist vollbracht. Fraglich ist ob diese gute aber kleine ökologische Tat in irgendeinem Verhältnis zum aufkommenden Gewerbestreß und Ressentiment steht, welche aufkommen, wenn ständig seltsame Bevorzugungen hingenommen werden müssen. Der Mercedeskombifahrer, welcher zu oft nur einen Fahrgast befördert, muß weit weniger schlechtes Gewissen haben als die Behörde, die zuviele Konzessionen ausgibt.
Dr. Glitza hat geschrieben:Mietwagen müssen dagegen immer beim Unternehmer gezielt bestellt werden, § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG. D.h. es gibt keine Zufallsfahrgäste, sondern die Fahrgäste entscheiden sich mit ihrer Bestellung bewußt für das Fahrzeug, das sie haben wollen. Wegen dieser Unterschiede zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr könnte man durchaus den Antrag eines Mietwagenunternehmers auf Genehmigung einer Ausnahme von § 25 Abs. 1 BOKraft anders behandeln als den eines Taxenunternehmers.
§ 49: Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten.

Obige Regelung ist völlig sinnlos im digitalen Zeitalter. Der Mietwagen ist zum Bestellapptaxi geworden, demnach ist es die meiste Zeit Taxi. Ziviltaxi mit Farbfreigabe. Dem App-Kunden auf der Straße ist vollkommen gleichgültig was kommt, Hauptsache schnell und billig. Das "Mietwagentaxi" erhöht demnach die Zahl der ausgegebenen Taxikonzessionen.

Zufallsfahrgäste und Absichtsfahrgäste begründen kein Recht für Mietwagen Taxis die Fahrgäste abzujagen. Wer sofort chauffiert werden will, hat kein Recht Hellelfenbeinfarben zu umgehen, genausowenig wie die wartenden Gäste an der Bushaltestelle kein Recht auf bestimmte Busmodelle in bestimmten Farben haben.

§ 49: Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen .. die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind.

Es eilt etwas mehr Präzision in die Begrifflichkeiten und Regelungen hineinzubringen, weil UberPop sehr wohl Verkehr mit Taxen darstellt.
Dr. Glitza hat geschrieben:Kurz und bündig zu Frage 4.: Die Regelungen zur Rückkehrpflicht der Mietwagen und zur Art und Weise der Bestellung sind in § 49 Abs. 4 PBefG niedergelegt und bindend. Das PBefG sieht keine Ausnahmen oder Befreiungen davon vor, also würde das Referat Verkehrsgewerbeaufsicht auch keine genehmigen, wenn ein Mietwagenunternehmer sie beantragte.
§ 49: Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.

Der Betriebssitz hat Erweiterung erfahren in Form der App. Da wo sich das empfangsbereite App-Smartphone befindet, befindet sich auch der erweiterte Betriebssitz. Die Bestell-App ist die Vervollkommnung der Transformation des Mietwagens zum Bestelltaxi, da es ständig "während der Fahrt fernmündlich neue Beförderungsaufträge erhält".

Mietwagenbetrieb ist vorbestelltes Privatchauffeurstum in besonders ausgestatteten Fahrzeugen, während das Taxi sämtliche Direktaufträge und reguläre Vorbestellungen erledigt.
Dr. Glitza hat geschrieben:Ihre Ergänzungsfrage, wie das Referat Verkehrsgewerbeaufsicht die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen will, überrascht mich allerdings: Es kann Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, daß das Referat Verkehrsgewerbeaufsicht als die strengste personenbeförderungsrechtliche Genehmigungsbehörde in Deutschland gilt und überdies eng mit den Finanzämtern, Polizei- und Zollbehörden zusammenarbeitet. Sie dürfen also davon ausgehen, daß das Referat Verkehrsgewerbeaufsicht auch gegen Mietwagenunternehmer, die die Bestimmungen mißachten, in der gebotenen Weise einschreitet.
Rhetorisch ausgefeilte Antwort zur Bürgerirreführung, indem man sich selbst beweislos anpreist. Hier antwortet nicht der Taxler, der in die Administration aufgestiegen ist und von der Materie etwas versteht, sondern der Taxiangelegenheiten gleichgültig gegenüberstehende Sachbearbeiter.

"Strenge" besteht lediglich in der herablassenden Haltung gegenüber dem allgegenwärtigen Überschuß, den man selbst produziert hat und der Bereitschaft diese Überschüsse gegen neue auszutauschen. Der Wert der Fahrer tendiert gegen Null, weil sie zur Massenware geworden sind, die ständig Gefahr laufen Grobheit und Dummheit zum Opfer zu fallen.

Strenge sollte vor allem bestehen im fairen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage und der Aufrechterhaltung des Wertes des einzelnen Beschäftigten. Strenge erfordert Disziplin im Denken, "Strenge" in Gehorsamkeitszusammenhängen bzw. unter administrativer Subalternität ist Verwahrlosung guter Sitten.
Dr. Glitza hat geschrieben:Speziell die von Ihnen angesprochenen Wegstreckenzähler, die in § 30 BOKraft geregelt sind, sind allerdings bei vielen Mietwagenunternehmern sinnlos und deshalb verzichtbar. Bedenken Sie, daß im Mietwagenverkehr die Vereinbarung des Fahrpreises und die Art und Weise seiner Berechnung völlig frei sind und auch kein Kontrahierungszwang (Beförderungspflicht) besteht. Bei einem Mietwagenunternehmer, der nicht nach Kilometern, sondern nach Stunden abrechnet oder nach Festpreisen, nützt ein Wegstreckenzähler gar nichts...
Der Fiskus erfreut sich an Installationen die darauf rückschließen lassen, was einer tatsächlich verdient hat.

Selbstverständlich besteht für ein Bestelltaxi Beförderungs- und Tarifpflicht, weil es Taxi ist.
Dr. Glitza hat geschrieben:Zu Frage 5.: Soweit der Einsatz von Mietwagen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, ist er auch dann zulässig, wenn damit dem Taxengewerbe Fahrgäste abspenstig gemacht werden.
Ein formaljuristischer knebelnder Allgemeinplatz vom Kenner der verwaltungsjuristischen Materie. Übersetzt: Hört widerspruchlos her ihr aufgebrachten Taxifahrer: Wenn der Konkurrent von außerhalb sich an die Gesetze hält, die ihr zu dumm seid zu verstehen, darf er euch mit unserer Hilfe wegkonkurrieren. Wir sind übergelaufen. Wir lieben Uber Personenbeförderung in neuem Gewande, wir hassen althergebrachten Taxiverkehr. Bald gibt es nur noch Kleinwagen und große schwarze Limos und keine Arbeitslosen mehr - von arbeitslosen Taxifahrern einmal abgesehen.
Dr. Glitza hat geschrieben:Ob das in Hamburg in nennenswertem Umfang geschehen wird, ist freilich alles andere als sicher: Immerhin werden Mietwagen im Vergleich zu Taxen in ihrer Flexibilität durch die Rückkehrpflicht - oder anders ausgedrückt: durch das Verbot der Bereithaltung an erfahrungsgemäß besonders geschäftsgünstigen Orten - erheblich beeinträchtigt.
Gegen dieses Unrecht kann man etwas tun. Man hebt den Farbzwang auf und gibt diesen Mietwagen, welche tatsächlich Bestelltaxis sind, die Erlaubnis ein Taxischild zu montieren. Allerdings sind dann im Ausgleich die entsprechend überzähligen Taxialtkonzessionen einzuziehen.
Dr. Glitza hat geschrieben:Und im Preiswettbewerb darf nicht übersehen werden, daß Mietwagenverkehr mit 19 % MwSt belegt ist, Taxenverkehr dagegen i.d.R. nur mit 7 %.
Anders ausgedrückt: Wenn ihr Taxler mit euren 7 % sowieso schon die ganze Zeit fein raus seid, müßt ihr nicht so larmoyant sein und könnt euch ruhig ein bißchen bestehlen lassen.

Welcher Preiswettbewerb? Es besteht Tarifpflicht für das öffentliche Verkehrsmittel Taxi.
Dr. Glitza hat geschrieben:Ihre letzte Frage muß ich als suggestiv beanstanden. Sie deuten damit an, ein einzelner Taxenunternehmer habe einen Rechtsstreit aufnehmen müssen, weil andere (Behörden?) untätig geblieben seien. Das ist Spekulation; es kann verschiedenste Gründe dafür gegeben haben, z.B. daß eine Einstweilige Verfügung vor den Zivilgerichten möglicherweise schneller zu erlangen war als eine Entscheidung der Verwaltungsgerichte oder daß das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein argumentativ weniger schwieriges Vorgehen gegen den Störer ermöglicht als das mitunter etwas umständliche Verwaltungsrecht oder... oder... oder...
Als Staat kann man seine Bürger sehr wohl gegen hanebüchene Vernichtungskonkurrenz von außerhalb beschirmen ohne daß es Protektionismus wäre. Man darf dabei eben nicht verlernt haben was solidarisch ist. Und das kann einem passieren, wenn man zu lange in Amtsstuben zugebracht hat und dem Treiben auf der Straße entzogen ist. Und je verbogener und unfähiger man wird im administrativen Elfenbeinturm desto mehr haßt man das Objekt das man eigentlich beschützen soll. Man gibt die Vorstellung des universal Gerechten, wie käme man dazu alteingesessene Taxifahrer zu bevorzugen. Man ist globalistisch gerecht gegenüber jedermann auch den Totengräbern und zerstört sich a la longue die eigene Grundlage und das mit juristisch-schikanöser Inbrunst. Hut ab.
Dr. Glitza hat geschrieben:Dr. Thomas Glitza
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Rechtsamt, Referat Verkehrsgewerbeaufsicht - RV 2
Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
Freies Hamburg? Erst wenn der Bürger in ehrliche Diskurse mit seiner Administration treten kann, die sich nicht hinter Larifari versteckt.

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5148
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Poorboy » 29.04.2014, 13:59

Klar, mehr als eine Person im Privatwagen und schon besteht "begründeter Verdacht" und das MEK rückt an :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: !

Poorboy

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Guter_Kollege » 29.04.2014, 14:51

FD hat geschrieben:@Guter Kollege
Ach ja? Gibt es neben korrupten Politikern "ehrliche" und "objektive" Wissenschaftler? Wer gibt eigentlich solche "wissenschaftlichen" Gutachten in Auftrag? Wer finanziert diese Gutachten? Wer finanziert solche Institute?
.......Wer an die Neutralität und Ehrlichkeit solcher "Gutachter" glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann, den Osterhasen, den Nikolaus, die Zahnfee, an Kobolde, an den Aufstieg von St. Pauli und den Klassenerhalt des HSV!
.......
Solche gutgläubige Einfältigkeit habe ich nicht von Dir erwartet!
Man könnte auch fragen: Wer finanziert Dich eigentlich?
Bezweifelst Du eigentlich grundsätzlich alle Zahlen, Daten die man postet, es sei denn Du hast sie selber recherchiert?
Meinst Du die in diversen Tarifgebieten festgestellten semiprofessionellen Betriebe sind eine Fehlinterpretation?
Solche gutgläubige Einfältigkeit habe ich nicht von Dir erwartet!

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von miamivice » 29.04.2014, 15:45

FD hat geschrieben:Es geht hier um Schwarzarbeit, Steuerbetrug, Erschleichen von Sozialleistungen und Anstiftung dazu. Dieses nicht etwa in wenigen Einzelfällen, sondern das System UberPop ist auf Masse ausgelegt.
Beispiele tun not. Möglicherweise sind einige Langzeitarbeitslose froh, daß sie offiziell ein Gewerbe anmelden können um eventuell in das Lager der Aufstocker überwechseln zu können.

Die Fahrten dürften wie bei MyTaxi alle gespeichert werden. In Streitfällen oder Steuerstrafsachen wird Uber diese Daten herauszugeben haben.

Uber könnte sich bei unserer Administration lieb Kind machen, in der Weise, seht her wir sind durch unsere innovative App viel transparenter aufgestellt und viel ehrlicher als die notorischen Taxibetrüger.

Dann gibt die Behörde noch grünes Licht für ein Taxischild auf dem Dach (bei Bedarf), auf dem aber nicht TAXI sondern UBER steht und das Taxifahren ist neu erfunden.
Zuletzt geändert von miamivice am 29.04.2014, 15:51, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
alsterblick
Vielschreiber
Beiträge: 3849
Registriert: 06.08.2012, 18:43
Wohnort: Hamburg

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von alsterblick » 29.04.2014, 17:25

miamivice hat geschrieben: Dann gibt die Behörde noch grünes Licht für ein Taxischild auf dem Dach (bei Bedarf), auf dem aber nicht TAXI sondern UBER steht und das Taxifahren ist neu erfunden.
Die Behörde und das FA hat niemals Interesse an Uberflop.
Den Uberflop-Zahlen hinterher spionieren zu wollen / zu können ist absolut abwegig.
Die Behörde ist einfach nur zu träge, auch mal zu dumm und vielleicht sogar noch bestechlich oder sonst was.
Vermutlich sind die ja auch erstmal lediglich überrascht. Schauen wir mal, was z.B. das FA in Berlin aufgrund von den Anzeigen (Uberflop-Schwarzarbeit) evtl. nun macht.

Diese ganze „Unordnung“ setzt dem Staat durchaus zu. Das dicke Investmentgeld wird überall zuschlagen, wo es auch nur ansatzweise nur irgendwie geht und wenn nicht, dann wieder was anders eben. Und das ganz große Geld möchte unseren Staat tendenziell durchaus pleite und somit handlungsunfähig sehen. Anstelle Beamtengehälter werden dann eben Almosen an die verteilt.
Natürlich verfolgen die Schwerreichen und Gelder dieser Welt nicht gezielt einen solchen Plan, sondern es ist eine Folge des Systems.
Und wer da alles unter die Räder kommt, interessiert solange nicht, bis die Gesellschaft kollabiert und dann erst gute Nacht (jedoch denkt jeder, es wohl nie zu erleben).
Bei von mir aus vereinzelter aktueller "Orientierungslosikeit", dichte nun doch bitte keiner Uberflop was innovatives an, mit dem man sich nur anfreunden muss. :shock:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3968
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von eichi » 29.04.2014, 17:39

Zitat miamivice
Beispiele tun not.
Beispiele wofür? Selber lesen u. denken.
Möglicherweise sind einige Langzeitarbeitslose froh, daß sie offiziell ein Gewerbe
anmelden können um eventuell in das Lager der Aufstocker überwechseln zu können
Die Arbeitsämter sind schon ganz gut aufgestellt bei Existenzgründungen.
Wenn dann der vorzulegende Businessplan von fachkundiger Stelle beurteilt
werden soll, wird die Luft schnell knapp (Verzinsung und Tilgung des eingesetzten Kapitals).
Wenn dann die Gespräche für einen Kredit anstehen (...ach, ein Taxi wollen sie betreiben???")
Oohauerhauerha!
Uber könnte sich bei unserer Administration lieb Kind machen, in der Weise, seht her wir sind durch unsere innovative App viel transparenter aufgestellt und viel ehrlicher als die notorischen Taxibetrüger.
Wovon träumst du nachts?
Wer ist für dich die "Administration"?
Wie soll das mit der Transparenz und der App funktionieren?
Mach mal konkrete Beispiele!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von Wattwurm » 29.04.2014, 18:10

Also ich halte Wundercar für eine Art Mitfahrzentrale. Die Bezahlung basiert auf Freiwilligkeit, es ist kein Muß und jeder bestimmt selbst wieviel er an "Trinkgeld "gibt und oder ob er überhaupt etwas gibt! Um gegen WunderCar gerichtlich vorzugehen braucht man einen verdammt guten Rechtsanwalt. Ich sehe da keine Lücke in die man hineinstoßen kann! WunderCar so meine Einschätzung fällt unter die Freistellungsverordnung! Im Gegensatz zu Uber Pop gibt sich WunderCar kaum eine Blöße! Ziemlich raffiniertes Konstrukt!

eichi
Vielschreiber
Beiträge: 3968
Registriert: 16.06.2009, 13:25
Wohnort: Hamburg Nord

Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von eichi » 29.04.2014, 19:00

Auch hier noch mal:
Bei den klassischen Mitfahrzentralen ist die Fahrt vorher geplant und
wird auch ohne Mitfahrer durchgeführt, man kann lediglich mitfahren
und beteiligt sich an den Kosten.
Bei den "neuen Konstruktionen" wird die Fahrt auf Veranlassung des
Bestellers durchgeführt. Hier ergibt sich der "taxiähnliche Verkehr".
Bei einem "Trinkgeld" oder einer Kostenbeteiligung sieht man als
Ergebnis, dass ein Teil der Fahrkosten beim Fahrer "hängenbleibt".
Das kann von ihm nicht gewünscht sein, die Konstruktion wird bald
zusammenbrechen. Ein auch nur geringer Überschuss zeigt dann
aber wieder gewerbliche Tätigkeit mit den zugehörigen juristischen
Implikationen an.
Eine volle Kostenerstattung wirft auch Fragen auf: Abgeltung von
Abnutzung, Rücklagen für Neukauf oder Reparaturen...
oder nur reine Betriebskosten und den Rest trägt gerne
der Fahrer?

Und wo kann ich dann wegen des "verlorenen Handys" nachfragen?
Ne Quittung wird es ja wohl nicht geben,
mit Unternehmeranschrift und so. 8)
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Wattwurm
Vielschreiber
Beiträge: 11156
Registriert: 14.07.2007, 20:40

Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von Wattwurm » 29.04.2014, 19:34

So kommen wir jetzt zum Eingemachten. Limousinenverkehre fallen in die Rubrik Mietwagenverkehr. Das heißt, Aufträge müssen am Betriebssitz eingehen und dürfen auch nur von dort abgearbeitet werden. Stichwort Rückkehrpflicht. Blacklane- Uber-und Mydriver-Limousinen lassen sich per App bestellen. Aufträge müssen gemäß 49 PbfG aber am Betriebssitz eingehen. Das ist die weiche Flanke in die man hineinstoßen kann!

Aufträge die von Mietwagen und darunter fallen die genannten Limousinendienste per App von unterwegs angenommen werden, gehen nicht am Betriebssitz ein. Es gibt aber noch kein rechtskräftiges Urteil darüber das das explizit verbietet. Solche Dienste und solche Apps gibt es ja auch noch nicht so lange und deshalb wir es höchste Zeit da mal für Rechtssicherheit zu sorgen.

Mytaxi wartet sicherlich auch ganz gespannt auf ein solches Urteil. Denn sollte es so kommen, das Limousinendienste sehr wohl Aufträge per App von unterwegs ausführen dürfen, wird Mytaxi sich ganz bestimmt zweimal bitten lassen und auch an Mietwagen vermitteln!

Meine Frage an die Oldenburger im Forum, ist das :arrow: https://play.google.com/store/apps/deta ... agen&hl=de erlaubt?
Zuletzt geändert von Wattwurm am 29.04.2014, 19:35, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
bonscott
Vielschreiber
Beiträge: 1321
Registriert: 28.06.2010, 12:39
Wohnort: Berlin Ost

Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von bonscott » 29.04.2014, 20:08

Wattwurm hat geschrieben:Aufträge die von Mietwagen und darunter fallen die genannten Limousinendienste per App von unterwegs angenommen werden, gehen nicht am Betriebssitz ein. Es gibt aber noch kein rechtskräftiges Urteil darüber das das explizit verbietet.
Und wieder mal daneben:

Ein vom Berliner Landgericht gefälltes Urteil welches in einer einstweiligen Verfügung endet. Einstweilige Verfügung deshalb, weil der Beklagte das Recht hat, die nächst höhere Instanz anzurufen.
http://www.berliner-taxi-vereinigung.de ... newsID=340


Das Landgericht Berlin hat heute zum Aktenzeichen 15 O 43/14 auf Antrag eines Berliner Taxiunternehmers gegen den europäischen Ableger des US-Konzern UBER eine einstweilige Verfügung erlassen, die es dem Konzern untersagt, im Bundesland Berlin mittels der Smartphone App UBER taxenähnlichen Verkehr zu betreiben.

Hintergrund dieses Beschlusses ist das wettbewerbswidrige Verhalten des Konzerns, welches unter systematischem Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die ihm angeschlossenen Limousinenfahrer dazu anhält sich genauso wie Taxis bereit zu halten, obschon sie hierfür keine Erlaubnis haben.
UBERall illegal

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von SindSieFrei? » 29.04.2014, 21:36

Auch, Kollege Bonscott, wenn ich Wattis "Schmusekurs"; verzeihe mir, du weist, wie ich das meine, Watti; für vollkommen falsch halte!, so ist ein "Urteil", welches in einer einstweiligen Verfügung endet, meiner bescheidenen Meinung nach kein grundsätzliches Urteil! Was wir brauchen, ist Grundsätzliches, um diesen Aasgeiern das Frischfleisch abzugraben! Andere Meinungen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4 ... chtsschutz
Dura lex, sed lex.

Benutzeravatar
miamivice
Vielschreiber
Beiträge: 507
Registriert: 28.11.2013, 22:35
Wohnort: all over

Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von miamivice » 29.04.2014, 22:29

Auf der BTV-Seite ist zu lesen:
Der gesetzliche Zweck der Rückkehrverpflichtung ist jedoch gerade der Schutz des Taxiwesens als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs vor solchen Verhalten von Mietwagenunternehmen.
Dies ist Schein-Schutz. Gesetzeslücken und Gesetzesunschärfen verhelfen dazu, daß das Ziviltaxi, was der Mietwagen heutzutage überwiegend ist, das offizielle Taxi straflos ausbooten kann, indem es Direktaufträge via App oder Telephon annehmen kann. Der Mietwagenunternehmer würde argumentieren, was für eine billige Schikane es sei zum Betriebssitz zurückkehren zu müssen, wenn man doch schon den nächsten Auftrag im lukrativen Stadtviertel in Aussicht habe. Solle man nun zwangsritualhaft 10 Kilometer zum Betriebssitz fahren um sogleich zurückzufahren nur um dem Gesetz genüge zu tun? Außerdem erlaube das Gesetz ja Aufträge während der Fahrt anzunehmen. Und Pausieren kann schwerlich als Bereithaltung interpretiert werden wenn man kein Taxischild besitzt.

Das Gesetz bezieht sich auf die "fernmündliche" (Funktelephon-Bezug) Annahme des nächsten Privatchauffeur-Auftrages aber nicht auf die taxiapp-vermittelte Annahme von Direktaufträgen von Taxikunden.

Ein Mietwagenunternehmen darf keinen Taxiverkehr ausüben aber das tut es wenn es Direktaufträge von Taxibestellkunden annimmt und sein ganzes Unternehmen auf Taxireaktionsgeschwindigkeit ausgerichtet hat.

Man befindet sich im Begriffsvakuum bzw. in der Ununterscheidbarkeit, weil alle Personenbeförderungen Taxidienste darstellen. Wer im angemieteten Rolls Royce einen Kunden 14 Tage durch Italien fährt ist nichts anderes als ein Taxifahrer auf Fernfahrt. Wer zur Berlinale Filmleute in der schwarzen Luxuslimousine von Event zu Event fährt erbringt Taxidienstleistungen.

Entweder gelingt es dem Gesetzgeber klar zwischen Privatchauffeur im Mietwagen und öffentlichem Chauffeur im Taxi zu unterscheiden - was im digitalen Zeitalter wenig wahrscheinlich erscheint - oder er schafft diese obsolet gewordene Unterscheidung ab oder es herrscht weiterhin das augenblickliche Gesetzeschaos in dem die abenteuerlichsten Gesetzesinterpretationen manchen Bürger um den Verstand bringen (und in den Ruin treiben).

In einer freien Wirtschaft sollte es möglich sein, eine große schwarze Limo mit Fahrer für private Chauffeursdienste über App behinderungsfrei (ohne Voranmeldung oder künstliche Verzögerungszeit) zu bestellen.

Zur Befriedung könnte man Doppelkonzessionen für Taxi- und Mietwagen vergeben, was Farbfreigabe und Modifikationen in der Tarifstruktur bedeutete.

Guter_Kollege
Vielschreiber
Beiträge: 4269
Registriert: 29.11.2013, 00:28

Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von Guter_Kollege » 30.04.2014, 01:08

SindSieFrei? hat geschrieben:Auch, Kollege Bonscott, wenn ich Wattis "Schmusekurs"; verzeihe mir, du weist, wie ich das meine, Watti; für vollkommen falsch halte!, so ist ein "Urteil", welches in einer einstweiligen Verfügung endet, meiner bescheidenen Meinung nach kein grundsätzliches Urteil! Was wir brauchen, ist Grundsätzliches, um diesen Aasgeiern das Frischfleisch abzugraben! Andere Meinungen?
Sei Dir mal sicher das wir das bekommen werden, auch wenns ein bißchen dauert. Denn Uber ist schon mal in Brüssel entschlossen seinen angezeigten Fahrern finanziellen Beistand zu leisten auf dem (Rechts-)weg durch die Instanzen. Wer weis, der erste angezeigte und Busgeld behaftete Fahrer in Berlin, Düsseldorf oder Hamburg und wir bekommen auch hier unsere Urteile.

Antworten