[Smart] Ausnahmegenehmigung Mietwagen!

Die ewige Konkurrenz.
Guter_Kollege
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von Guter_Kollege » 08.04.2014, 14:23

nightrider hat geschrieben:.....die sind Selbstbewusst und setzen auf Qualität statt billig. .........und wie gesagt, von Nix kommt Nix. :wink:
Wo fängt denn bei Dir die Qualität an? Erst bei schwarzen Limos und Fahrern in Anzug und Krawatte?
Ausserdem fischen Miewagen nicht erst seit heute standardmäßig in jedem Segment das traditionell der Taxengewerbe bedient. Nicht nur im oberen Drittel.
Das Taxigewerbe ist schon vom PBefG her verpflichtet jedwede Bevölkerungsgruppe zu bedienen und kann sie sich (spätestens über den Preis) nicht aussuchen wie ein Mietwagen.
Linienverkehr bei den Öffis kann sie sich auch nicht aussuchen, bekommt dafür aber Lastenausgleich.

Es gibt genügend Taxiunternehmen und Fahrer die 'Qualität' bieten.

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alsterblick
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von alsterblick » 08.04.2014, 14:24

schleicher hat geschrieben:
nightrider hat geschrieben:Na also, wenn ich die genannten Fahr/Mindestfahrpreise sehe, sind wir doch der „Billige Jakob”,
Nicht ganz, ab 5KM soll das Smart deutlich billiger sein.
Der Smart ist nur ein Spielwiesen-Versuchs-Irrläufer, der kommt mir nich unterm Hintern. :mrgreen:
Also SSF, wir warten auf Dich. :D
Ich kann ja solange schon mal meine Mutti anrufen, ob sie meinen Konfirmationsanzug noch liegen hat,
den könnte ich dann als Startkapital zum Auftragen für das erste Schichtjahr einbringen. :mrgreen:
Falls ich da nicht mehr reinpassen sollte, mache ich vorher noch eine Diät und könnte mir dann sogar vielleicht die S-Kl. vom Munde absparen und mache mich gleich selbständig. 8) :mrgreen:
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von nightrider » 08.04.2014, 14:59

schleicher hat geschrieben:
nightrider hat geschrieben:Na also, wenn ich die genannten Fahr/Mindestfahrpreise sehe, sind wir doch der „Billige Jakob”,
Nicht ganz, ab 5KM soll das Smart deutlich billiger sein.
Naja weiter oben schreibst du der Mindestfahrpreis für einen Smart soll bei 12 Euro liegen, soviel kostet bei uns z.B. ungefähr eine 5 Km-Fahrt per Taxi, danach wird`s bei uns (leider) billiger.

Somit bleibt bei denen der erkennbare Wille Gewinn zu erwirtschaften, der bei uns oft fehlt, allein wenn ich dran denke wie viele Kollegen sich GEGEN jede Tariferhöhung aussprechen. (Nicht nur aktuell, sondern schon immer).

Mir gefällt die Idee von denen sogar immer mehr, richtig gute Preise gegen wirklich guten Service, so muss es sein.
Wenn das mal so richtig einschlägt, wird in Zukunft Taxi der „Mietwagen für Arme”.
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von nightrider » 08.04.2014, 15:24

Guter_Kollege hat geschrieben: Es gibt genügend Taxiunternehmen und Fahrer die 'Qualität' bieten.
Keine Frage, die gibt es wirklich, aber leider nicht in der Masse.
Woher auch? Mit Preisen an der Untergrenze des gerade noch Machbaren kann man keine wirklich guten Leute zahlen und bekommt auch keine wirklich guten Unternehmer, denn Solchen sind unsere Gewinnmargen zu „lächerlich” im Vergleich zum Aufwand.
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 08.04.2014, 15:38

nightrider hat geschrieben:....Mit Preisen an der Untergrenze des gerade noch Machbaren kann man keine wirklich guten Leute zahlen und bekommt auch keine wirklich guten Unternehmer, denn Solchen sind unsere Gewinnmargen zu „lächerlich” im Vergleich zum Aufwand.
Das ist der Casus Cnacktus unseres Gewerbes.
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von alsterblick » 08.04.2014, 15:48

nightrider hat geschrieben:[ wird in Zukunft Taxi der „Mietwagen für Arme”.
so ungefähr. Und deshalb kannst Du den Taxenpreis auch nicht beliebig anheben.
Stichwort: Preiselastizität der Nachfrage :idea:

Beim Limousinenservice spielt der Preis hingegen wohl weniger eine Rolle.
Deren Besteller werden jedoch nicht die Masse bilden.

Das Taxengewerbe kann allerdings auch deutlich gegenhalten, weil diese Taxen überall und immer
SOFORT zu haben sind - seit es Apps mit Realverfügbarkeitsübersicht gibt (wie mytaxi). Unterwegs länger warten will heute eher keiner (mehr).
Lediglich Külper/Mewes schnallten das nicht, dass die Bestellmasse und Blitzlieferung mehr Geld bringen würde,
als das Rumtrixen jetzt samt FG im Regen stehen lassen (Spielkinder eben). :evil:
Hingegen man „surge pricing“ mit Mietwagen schon eher machen kann, da zieht man ja auch nicht dem Kutscher das letzte Hemd aus. Das zahlt der FG mit seinem Stapelgeld. :shock:
Da gebe ich UBER wieder recht, wenn die dem Wuchervorwurf einer mehrfachen Millionärin entgegneten, dass Sie bei einem nachfragebedingten 5-fachen Fahrpreis ja zugestimmt hätte und somit auch einen Wagen sofort bekam, den Sie ja unaufschiebbar auch sofort wollte, sonst hätte Sie ja nicht bestellen brauchen und gerne auf ein Taxi 2-3 Std warten können (denke, es war in New York+Unwetter).
Zuletzt geändert von alsterblick am 08.04.2014, 18:49, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von nightrider » 09.04.2014, 12:17

Jetzt sind wir jedenfalls auf dem Punkt.

Wirkliche Profis wollen kein Geld auf Dauer zuschustern, sie wollen Geld verdienen und das tun sie auch, aber nicht über Dumpingpreise, sondern mit wirklich top Service aber auch zu vergleichsweise hohen Preisen. Aus diesem Grund sehe ich die auch nicht als Konkurrenz, eher als Ergänzung, quasi Premiumsegment und damit nicht wirklich im Wettbewerb zu uns.

Wer top Service will, der bezahlt ihn auch.

Es ist sogar ernsthaft eine Überlegung wert mit einem Mietwagen dieses Segment in ähnlicher Weise zu bedienen, dort wo es geht.

Das ist der feine Unterschied zu sehr, sehr vielen Unternehmern in unserem Gewerbe, hören die Wettbewerb sehen die die einzige Möglichkeit darin billig zu sein. Genau das ist es aber was schief geht, denn von billig kann kaum einer leben und mit billig bekommt man auch keine Fahrer mit Niveau und etwas Bildung.
Wer keine Angst davor hat Geld zu verdienen, also „anständige Preise” für guten sauberen, zuverlässigen Service zu verlangen hat hier echt eine Chance.

Die Billighansel die es wohl überall schon gab sind alle früher, oder später von der Bildfläche verschwunden, sogar relativ Große. Das Konzept von Blacklane könnte hingegen auch langfristig aufgehen, die wissen, vom Verschenken kann man nicht leben und wer mit Peanuts zahlt wird von Affen umgeben.
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von alsterblick » 09.04.2014, 12:44

nightrider hat geschrieben:wer mit Peanuts zahlt wird von Affen umgeben.
Hab den Spruch mal in meine Signatur aufgenommen, Dein Einverständnis vorausgesetzt. :roll:
Der Spruch von "eichi" (if you pay peanuts, you will get monkeys) ist natürlich auch klasse, aber ich bin ja kein Dieb. :mrgreen:
Somit avancieren wir noch zu internationalen Spruchkaspern.

Zurück zum Thema: Was mir da noch quer liegt. Wieviel beisst blacklane vom Fahrpreis ab?
Denke, 20% gehen dem selbständigen Limokutscher mind. flöten. :roll:
Wohl ok, wenn es dabei bliebe (hotel.de / HRS sind ja auch schon bei 15% zu zahlender Provision der Hoteliers angekommen).
Geht UBER bei „surge pricing“ mit den Prozenten eigentlich noch überprozentual hoch /noch höher (USA) ?
Glaube, dort 25% sind Standard. Aber bei 2 bis 3 fachen Fahrpreis evtl. 50% ? Dann beissen die ziemlich alles (und an Motivation) weg.
Zuletzt geändert von alsterblick am 09.04.2014, 12:54, insgesamt 5-mal geändert.
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von nightrider » 09.04.2014, 13:02

Wenn die selbstständige Fahrer haben, denke ich die bekommen min. 50% vom Nettofahrpreis, anders wäre es wohl für die Fahrer unrentabel, sie müssen sich immerhin auch selbst versichern usw... (Zumindest würde ich als Selbstständiger nicht unter 50% vom Netto fahren).

Nachdem die auch einige Anforderungen an ihr Fahrpersonal stellen muss sich das auch für Fahrer lohnen, ansonsten bekommen die auch nur „Affen”.

Ob die noch andere Boni abtreten weiß ich nicht, aber deren Marketing kostet sicher auch Geld.

Nur die haben mit solchen Preisen auch mehr Spielraum als jeder Taxiunternehmer. Mir scheint auch die Auslastung wird wohl klappen, ansonsten haben die auch ein Problem, denn hohe Preise allein bringen noch nichts, die müssen auch eingefahren werden.
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von alsterblick » 09.04.2014, 13:38

nightrider hat geschrieben:Wenn die selbstständige Fahrer haben, denke ich die bekommen min. 50% vom Nettofahrpreis,
Selbständige MIT AUTO !!! blacklane hat keine Autos (steht auch auf deren webseite). :wink:
Denke, 80% werden Selbständige MIT AUTO bekommen (müssen).
Ein Taxi-MWU liegt ja mit rd 50% (sein Anteil) für alle seine Kosten und kl. Gewinn schon am Boden.
Selbst wenn die (blacklane, UBER und Co) in Dtl. „surge pricing“ irgendwann einführen sollten, müsste es bei 80% bleiben.
Da der Fahrpreis nachfragebedingt ja höher wird, erhält ja auch blacklane autom. mehr.
Aber seidem wir Külper kennenlernen mussten, weiss man ja nie. :evil:
Zuletzt geändert von alsterblick am 09.04.2014, 14:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von nightrider » 09.04.2014, 16:54

Vermietung an Selbstfahrer ist was ganz Anderes.

Ein Fahrdienstleiter auf selbstständiger Basis ist KEIN Mieter, er bietet seinen Dienst als selbstständiger Fahrer entweder auf Provision, oder zu einem Festpreis an und fährt im Namen und auf Rechnung des Unternehmers, bestimmt jedoch selbst wann und auch ob und wie oft er Pausen macht usw... Der Fahrdienstleister stellt Rechnungen/Quittungen auf den Unternehmer aus für den er fährt und der Unternehmer haftet (fast) im gleichen Umfang wie für einen Angestellten. Der Fahrdienstleister muss keine Unternehmerprüfung haben, eben weil er für einen Unternehmer als Erfüllungsgehilfe tätig ist.

Ein Mieter hingegen mietet das Fahrzeug als Ganzes zu einem fixen oder variablen Preis und stellt dann Rechnungen/Quittungen unter seinem eigenen Namen aus, zahlt auch den Sprit usw. Ein Mieter ist für die vereinbarte Mietzeit der „Inhaber” (nicht Besitzer) des Wagens und haftet für alle Vorfälle, er muss auch über die Unternehmerprüfung verfügen.

Bevor jetzt wieder die Diskussion kommt, selbstständige Fahrer gibt es nicht, es gibt sie doch und zwar mit dem Segen der Behörden wenn alle Voraussetzungen stimmen, ich selbst habe so angefangen, ganz offiziell mit Gewerbeschein usw. Einige wurden sogar schon beim Start von der ARGE 1 Jahr unterstützt, denen wurde die private Krankenversicherung bezahlt und sie bekamen noch einen monatlichen Zuschuss für 1 Jahr als Neuselbstständige. Auch der Zoll hat diese Fahrer mehrmals überprüft und bis auf einen Fall wurde nichts beanstandet.

Bei Blacklane scheint das eher auf so eine Art Franchising zu laufen, in dem Fall müsste der Fahrer jedoch gleichzeitig Unternehmer mit Prüfung sein.
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myDriver: Zweisitzer / SMART nicht im Programm.

Beitrag von alsterblick » 11.04.2014, 12:51

am hat geschrieben:Sixt hat m.W. zumindest für die Emirates Sparte eigene Fahrer.
>>> myDriver schickt unterdessen 20 eigene Fahrzeuge mit 30 festen Fahrern auf die Straßen von Berlin und Hamburg“. <<< //... hat aber nirgends Zweisitzer / SMART im Programm.

Ja, es sieht so aus, als würde Sixt bei seinem „myDriver Limodienst“ nun auch die Autos teilweise selbst in die Hand nehmen, um bessere Verfügbarkeiten zu schaffen.
Ansonsten machen die es aber wie blacklane auch und bedienen sich Fremdchauffeurdiensten.

Mydriver ist etwas günstiger als blacklane und startet auch bei einem niedrigeren ( rd €20,-) Tourpreis (als blacklane, dort den Smart preislich mal nicht berücksichtigt).
Dass der von Mydriver selbst behauptete Tarif (meine Vergleichs-Fahrzeuge: Benz/BMW) nur unwesentlich über einem Taxipreis liegt, kann ich in getesteten Strecken-Preisaufrufen überhaupt nicht erkennen. Alles ist deutlich teurer (vielleicht haben die ja so einen Kuhdorf-Tarif zum Vergleich genommen).

Denke, die Fahrer bekommen ab 1 Jan 2015 lediglich € 8,50 (und jetzt evtl. noch weniger, ich weiss es aber nicht).
Für derart lächerliche Kohle mache ich den Job natürlich nimmer.
Mehraufwandsbedingt so das Doppelte wäre mein Minimum, aber bitte keine gestückelten Arbeitszeiten (1+3+2+1+1) so über 24Std. verteilt.
8 Std am Stück (wie Taxi), dann ja !!! Und dass ich meinen Konfirmationsanzug auftragen darf, um für Gesprächsstoff zu sorgen. :mrgreen:
Zuletzt geändert von alsterblick am 11.04.2014, 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Ausnahmegenehmigung für Smart-Mietwagen!

Beitrag von Taxi Georg » 10.11.2015, 22:16

nightrider hat geschrieben:Vermietung an Selbstfahrer ist was ganz Anderes.

Ein Fahrdienstleiter auf selbstständiger Basis ist KEIN Mieter, er bietet seinen Dienst als selbstständiger Fahrer entweder auf Provision, oder zu einem Festpreis an und fährt im Namen und auf Rechnung des Unternehmers, bestimmt jedoch selbst wann und auch ob und wie oft er Pausen macht usw... Der Fahrdienstleister stellt Rechnungen/Quittungen auf den Unternehmer aus für den er fährt und der Unternehmer haftet (fast) im gleichen Umfang wie für einen Angestellten. Der Fahrdienstleister muss keine Unternehmerprüfung haben, eben weil er für einen Unternehmer als Erfüllungsgehilfe tätig ist.
Selbstständigkeit oder freier Mitarbeiter, OVG Hamburg
Das ursprüngliche Urteil Verwaltungsgericht Hamburg 15. Kammer, Az. 15 K 2995/08 v. 12.5.2009 wurde aufgehoben.
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht v.10.1.2012

Quelle: Taxi Recht
Das gesamte Verfahren ist nach den übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen. Gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 ZPO in entsprechender Anwendung ist auszusprechen, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12.Mai wirkungslos ist.
also ist es verboten, das ein Taxifahrer ohne Taxi unterwegs ist!

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