Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe.
Wattwurm
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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 27.02.2014, 07:44

Wieso, kennst Du das Urteil schon? Das Gericht tagt doch erst in 3 Stunden....? Also seit Edathy wundert mich eigentlich gar nix mehr!

Wattwurm
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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 27.02.2014, 21:08

:arrow: :arrow: :arrow: DAS URTEIL

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt:

1. Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 in Verbindung mit Anhang H Kategorie 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch die Richtlinie 2001/4/EG des Rates vom 19. Januar 2001 geänderten Fassung und Art. 98 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 5 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind unter Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität dahin auszulegen, dass sie der Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze, eines ermäßigten und des normalen Steuersatzes, auf zwei Arten von Dienstleistungen der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks im Nahverkehr, nämlich zum einen per Taxi und zum anderen per Mietwagen mit Fahrergestellung, nicht entgegenstehen, sofern zum einen aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen, denen diese beiden Beförderungsarten unterliegen, die Tätigkeit der Beförderung von Personen im Nahverkehr per Taxi einen konkreten und spezifischen Aspekt der Dienstleistungskategorie der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks im Sinne von Kategorie 5 bzw. Nr. 5 der Anhänge dieser Richtlinien darstellt und zum anderen die fraglichen Unterschiede maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung des durchschnittlichen Nutzers für die eine oder die andere Beförderungsart haben. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob dies in den Ausgangsverfahren der Fall ist.

2. Dagegen sind Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 in Verbindung mit Anhang H Kategorie 5 der Sechsten Richtlinie 77/388 in der durch die Richtlinie 2001/4 geänderten Fassung und Art. 98 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 5 der Richtlinie 2006/112 unter Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität dahin auszulegen, dass sie der Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze auf zwei Arten von Dienstleistungen der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks im Nahverkehr, nämlich zum einen per Taxi und zum anderen per Mietwagen mit Fahrergestellung, entgegenstehen, wenn aufgrund einer Sondervereinbarung, die auf die Taxiunternehmen und die Mietwagenunternehmen mit Fahrergestellung, mit denen sie getroffen wurde, unterschiedslos angewandt wird, die Beförderung von Personen per Taxi keinen konkreten und spezifischen Aspekt der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks darstellt und wenn die im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführte Tätigkeit, aus der Sicht des durchschnittlichen Nutzers, als der Tätigkeit der Beförderung von Personen im Nahverkehr per Mietwagen mit Fahrergestellung gleichartig anzusehen ist; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

In Teil I des Urteils bestätigt der EuGH im Großen und Ganzen die Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Steuersätze, die es im Taxi-und Mietwagenverkehr gibt. Und der Teil I bestätigt auch die Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Besteuerung bei Fahrten die keiner Sondervereinbarung unterliegen!

In Teil II des heutigen Urteils geht der EuGH auf Sondervereinbarungen ein. Also auf Verträge die die Taxi-und Mietwagenlandesverbände mit den Krankenkassen geschlossen haben! Dienstleistungen die aus diesen Verträge (Sondervereinbarungen) resultieren sind nach meiner Auslegung des Urteil steuerlich gleich zu setzen! Das heißt Mietwagenunternehmer sind mit Taxiunternehmen gleichzusetzen und dürfen Patientenfahrten dort wo das zulässig ist auch zum ermäßigten Steuersatz abrechnen....!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 27.02.2014, 21:12, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 27.02.2014, 21:16

Leute ich habe einen anstrengenden Tag hinter mir. Ich bin kein Sesselfurzer sondern ich war bis eben gerade im Einsatz! Ich habe das Urteil nur "quergelesen" und daraus meinen (vorläufigen) Schluß gezogen. Ich bin gerne bereit mich eines Besseren belehren zu lassen, aber heute bin ich definitiv nicht mehr aufnahmefähig! Ich lasse Euch jetzt mal mit dem Urteil allein! Tschüssikowski bis morgen.... :wink:
Zuletzt geändert von Wattwurm am 27.02.2014, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 28.02.2014, 06:39

FD hat geschrieben:Ich denke, daß die Mietwagen bei Sondervereinbarungen nicht den ermäßigten Steuersatz vereenden dürfen, sondern es wird in Zukunft bei Sondervereinbarungen stets der volle Steuersatz gelten.
Aus dem Urteil lese ich etwas anderes heraus. Ich lese heraus das bei Sondervereinbarungen, zum Beispiel bei Krankenfahrten auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung, die Mietwagen dem Taxi in Sachen steuerlicher Behandlung gleich zu stellen ist. Mietwagen dürfen in Zukunft bei vertraglichen Patientenbeförderungen wie Taxen den ermäßigten Steuersatz anwenden! Natürlich nur dort wo es auch den Taxen erlaubt ist! Das der volle Mehrsteuersatz nun ausnahmslos für alle gelten soll, das lese ich nicht heraus!

Ich bin kein Jurist. Ich überlaß, die Auslegung des Urteils jetzt mal den Leuten die von der Materie deutlich mehr Ahnung haben als ich! Das ganze Behördengeschwurbel, mit den vielen verschachtelten Nebensätzen, ist mir sowieso suspekt! Kommt man hinten an, weiß man gar nicht mehr um was es vorne eigentlich ging! Ich bin BILD-Leser und komme bei der Lektüre des Urteils an meine intellektuellen Grenzen.... :wink:
Zuletzt geändert von Wattwurm am 28.02.2014, 06:43, insgesamt 1-mal geändert.

Guter_Kollege
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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Guter_Kollege » 28.02.2014, 07:53

Ich nicht und darum habe ich auch eine Meinung.
Wozu die unterschiedliche Besteuerung? Die manifestiert überflüssigerweise Konkurrenz
im Personenbeförderungsmarkt. Alle Gelegenheitsverkehre gehören im Ganzen betrachtet.
Anders macht Marktregulierung keinen Sinn.

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 28.02.2014, 07:53

Es gibt schon erste Kommentare dazu:
http://www.ovb-online.de/wirtschaft/str ... 89641.html
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp

Sollte also der BFH zu dem Schluß kommen, das Patientenbeförderungen nach einer Sondervereinbarung mit den Krankenkassen gleichartige Dienstleistungen sind, dann muß auch eine gleichartige Besteuerung erfolgen. Nun liegt der Ball wieder in Deutschland beim BFH.... :lol:

Das ist ja mal wieder so ein beknacktes Urteil, das mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt.... :twisted:
Zuletzt geändert von Wattwurm am 28.02.2014, 07:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 28.02.2014, 08:39

Zitat: Eine unterschiedliche Besteuerung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Fahrten unter identischen Voraussetzungen durchgeführt werden, wie es bei Krankentransporten für eine Krankenkasse der Fall sein kann....

Quelle: https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp

Anm.: Sein kann....aber nicht sein muß. Und darüber muß der BFH entscheiden....! Was ist das denn für ein Urteil....?

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 28.02.2014, 08:50

Ein Gruß nach "Drüben" an Willi Winzig: Wenn schon abgekupfert wird dann bitte auch mit Bezug auf dieses Forum! Die Admins "Drüben" echauffieren sich ja auch darüber, wenn im DAS etwas von "Drüben" übernommen wird, was allerdings äußerst selten vorkommt! Überfremdungsmüllthreads mit brauner Nazikacke verquirlt müssen wir uns nun wirklich nicht geben. Ich bin ja nun auch nicht gerade als ein Linker verschrieen aber was da abgeht haut selbst mich aus den Pantienen.... :twisted:

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Donner und Blitz » 28.02.2014, 11:55

Großer Artikel in Sächsische Zeitung Online mit Kommentaren von Holl (TVD) und Grätz (BZP): http://www.sz-online.de/ratgeber/das-ta ... 84594.html

Filou
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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Filou » 28.02.2014, 14:39

Die Lösung ist so einfach : Nettopreise in den Rahmenverträgen. Sind doch eh keine Endverbraucherpreise. Und auch die Behörden sollten nichts anderes mehr genehmigen. Alles Steinzeit oder haben die alle keinen Taschenrechner?

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 28.02.2014, 20:54

Das Urteil zieht seine Kreise!

http://www.juraforum.de/wirtschaftsrech ... gen-470878

Zunächst hat der EuGH klargestellt, das es gegen eine unterschiedliche Besteuerung von Taxi und Mietwagendienstleistungen grundsätzlich keine Einwände hat, wenn es sich dabei um "normale" Beförderungsaufträge handelt!

Auf einem anderen Blatt Papier stehen die Beförderungsaufträge die im Mietwagenverkehr durch "Sondervereinbarungen" zustande gekommen sind.Wie der Begriff "Sondervereinbarung" definiert wird muß noch durch den BFH geklärt werden.Fallen unter dem Begriff "Sondervereinbarungen" alle Beförderungsaufträge die durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts vergeben werden? Das sind Krankenkassen aber auch Berufsgenossenschaften oder auch Schulträger. Oder gelten "Sondervereinbarungen" auch zwischen privaten Auftraggebern, z.B. Firmen?

Es geht also "nur" um die Klärung wie "Sondervereinbarungen" steuerlich zu behandeln sind, und was unter den Begriff "Sondervereinbarungen" fällt! Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, alles bleibt so wie es ist. Oder aber die Mietwagen dürfen demnächst bei Krankenfahrten,Schülerfahrten und Behindertenfahrten im Nahbereich ebenfalls den ermäßigten Steuersatz anwenden.

An die dritte Möglichkeit das das Taxenprivileg der ermäßigten Besteuerung bei Patientenbeförderungen ganz abgeschafft wird, wage ich lieber nicht zu denken....das wäre für viele Taxiunternehmer hauptsächlich in ländlichen Regionen der Todesstoß!

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Filou » 28.02.2014, 22:00

Ich wiederhole mich nur ungerne aber entweder Sondervereinbarung, ähnlich der Bahn, werden netto genehmigt oder sie werden auf 19% gefahren. Mehr kann man doch in den zweiten Teil des Urteils nicht deuten. Oder sind die Sondervereinbarungen auch beim jeweiligen Parlament anzeigepflichtig?
Reden wir doch nicht um den heißen Breit, keiner verliert doch seine Fahrten auf dem Land, nur weil er nicht mehr den Vorteil der 7% hat, Mietwagen überbieten doch jetzt schon, wenn sie ins Geschäft wollen.

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 28.02.2014, 22:27

Filou hat geschrieben:Die Lösung ist so einfach : Nettopreise in den Rahmenverträgen.
Und was machen wir mit der Mehrwertsteuer? Wir berechnen den Krankenkassen in Form einer Ausgangsrechnung nur noch den Nettopreis und das Finanzamt kann uns mal den Buckel runterrutschen? Lieber Filou, wenn ich der Krankenkasse eine Rechnung schreibe, dann steht die darauf erhobene Mehrwertsteuer ganz alleine dem Fiskus zu. Und da bestehen die auch drauf! Da verzichten die nur sehr ungerne drauf! Im Gegenzug kann ich mir die Mehrwertsteuer aus einer Autoreparatur vom Finanzamt zurückholen. Das nennt man eine Eingangsrechnung. Und die Differenz zwischen der Mehrwertsteuer aus Eingangs-und Ausgangsrechnungen, das nennt man Zahllast. Das ist der Betrag den ich als Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt alle 3 Monate überweisen muß! Über die Kleinunternehmerreglung unterhalten wir uns später noch einmal...! Nettopreise in die Verträge und alles ist palettie das geht nur in Griechenland!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 28.02.2014, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Filou » 28.02.2014, 22:37

Da steht "oder" und eine Entscheidung wird da wohl noch kommen, dafür der Teil nach dem "oder", wenn es schlecht läuft. Ich gehe da logisch ran, nicht was ich gerne haben will. Zu schwer? Was sollen die Mietwagenunternehmer meckern können, wenn die Sondervereinbarungen netto genehmigt werden? Weil die Endsumme auf ihrer Rechnung höher ist? Für Dummheit kann kein Gericht etwas. Ausserdem unterbieten sie auch dann weiterhin.

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 28.02.2014, 22:57

Ich erkläre Dir mal die Unterschiede zwischen Taxifahrer und Mietwagenfahrer:

Taxifahrer= unfreundlich,muffig, telefoniert während der Fahrt mit Handy am Ohr ohne Freisprechanlage, fährt ständig bei rot/orange über die Ampel, rast wie vom wilden Affen gebissen durch die Stadt.

Mietwagenfahrer= freundlich, zuvorkommend, hilfsbereit, umsichtige defensive Fahrweise, nette Unterhaltung, Freisprecheinrichtung vorhanden, verhält sich verkehrsgerecht!

Mietwagenfahrer sind schlicht und ergreifend die besseren Dienstleister......und das sie billiger sind als Taxifahrer ist ein Gerücht! Meistens sind sie teurer!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 28.02.2014, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Filou » 28.02.2014, 23:14

Dann muss es bei euch besonders schlimm sein, wer bei uns mit fester Kundschaft arbeitet, weiß wie es geht, sonst hätte er keine. Und wenn Mietwagenunternehmer nicht die Rahmenverträge unterbieten würden, kämen sie wohl kaum ins Geschäft. Ambulanzen mal ausgenommen, die die Sitzendbeförderung so nebenbei mitnehmen.

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 01.03.2014, 07:35

In den Rahmenverträgen sind alle Preise in Netto angegeben, das mal vorweg!

Was die Dienstleistungseinstellunng anbetrifft sind Mietwagenfahrer deutlich besser und deutlich kundenorientierter im Vergleich zu Taxifahrern und zwar überall und in jeder Stadt! Das Mietwagenunternehmer billiger fahren als Taxiunternehmen ist wirklich ein Gerücht, das sich zwar hartnäckig hält aber trotzdem nicht stimmt! Was mir dabei auffällt sind deren Zuschläge für Großraumtaxen! Da langen die richtig zu...! Die Mietwagen sind nicht billiger, die sind einfach nur besser, und das ist deren großes Geheimnis! Taxifahrer sind meistens Sch_eiße drauf....und den Minicarfahrern grinst die Sonne aus dem A_rsch! Und das alles ohne Premiumsiegel!

Minicar Frankfurt: http://www.zum-airport.de/sonstige-fahr ... index.html
Minicar Hamburg: http://www.minicar-nord.de/shuttle-service.htm#Zeit
Minicar Hamburg: http://www.minicar3111.de/festpreise.html
Zuletzt geändert von Wattwurm am 01.03.2014, 07:40, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Wattwurm » 01.03.2014, 08:34

Zitat:

Sondervereinbarung kann unterschiedliche steuerliche Behandlung unzulässig machen

Dagegen, so der EuGH weiter, steht das EU-Recht der Anwendung unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze auf die Beförderung von Personen im Nahverkehr zum einen per Taxi und zum anderen per Mietwagen mit Fahrergestellung entgegen, wenn aufgrund einer Sondervereinbarung, die auf die Taxiunternehmen und die Mietwagenunternehmen mit Fahrergestellung unterschiedslos angewandt werde, die Beförderung von Personen per Taxi keinen konkreten und spezifischen Aspekt der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks darstellt und die im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführte Tätigkeit aus der Sicht des durchschnittlichen Nutzers als der Tätigkeit der Beförderung von Personen im Nahverkehr per Mietwagen mit Fahrergestellung gleichartig anzusehen ist. Es sei Sache des BFH, dies zu prüfen.

Unterschiedliche steuerliche Behandlung identischer Fahrten unzulässig

Der EuGH hält die Anwendung eines unterschiedlichen Mehrwertsteuersatzes für ausgeschlossen, wenn das Beförderungsentgelt in einer solchen Vereinbarung festgelegt ist und in gleicher Weise für die Taxiunternehmen und die Mietwagenunternehmen mit Fahrergestellung gilt, wenn die Vereinbarung für beide Beförderungsarten lediglich die Pflicht zur tatsächlichen Durchführung des Transports vorsieht und wenn die Taxiunternehmen somit im Rahmen der Vereinbarung nicht den außerhalb dieser Vereinbarung für sie geltenden besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegen.

Quelle: http://beck-aktuell.beck.de/news/eugh-u ... n-zul-ssig

Ich lege großen Wert auf juristische Quellen mit Qualität! Was irgendein Taxiprovinzfürst in irgendeinem Käseblatt von sich gibt, ist für mich nicht maßgebend!


Zitat: Der EuGH urteilte nun, dass eine unterschiedliche Besteuerung von Fahrdienstleistungen auch beim Transport von Kranken grundsätzlich mit europäischem Recht vereinbar sei. Voraussetzung sei jedoch, dass sich die beiden Fahrdienstleistungen tatsächlich voneinander unterscheiden und der Kunde dies auch wahrnehme und so bewusst zwischen den beiden alternativen Angeboten unterscheiden könne. Ob dies der Fall sei, müsse nun wiederum das nationale Gericht, also der BFH, feststellen (Urt. v. 27.02.2014, Az. C-454/12 und C-455/12).

Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/e ... ertsteuer/

Dieses Urteil, auch wenn es sich dabei "nur" auf Beförderungsdienstleistungen die einer Sondervereinbarung unterliegt bezieht, beinhaltet jede Menge Sprengstoff! Es beinhaltet nicht nur Krankenfahrten, sondern auch Fahrten zu Behindertenwerkstätten und Schülerfahrten! Wenn der BFH für diese Fahrten auch für Mietwagen den ermäßigten Steuersatz als rechtmäßig ansieht, dann stärkt das das Mietwagengewerbe immens und verstärkt den Zug der Abwanderung von Taxen in das Mietwagengewerbe noch einmal erheblich! Es besteht überhaupt kein Grund für das Taxigewerbe in Triumpfgeheule auszubrechen! Ich wäre damit sehr zurückhaltend...!

Von den 500 Taxen in Hamburg die in den letzten 4 Jahren von der Straße verschwunden sind, sind 250 in Form von Mietwagen längst wieder aufgetaucht! Bloß Mietwagen sind im Großstadtgewusel recht unauffällig und deswegen sind sich viele Taxler der "Gefahr" gar nicht bewußt!

Und Mietwagenzentralen bevorzugen ihren Betriebssitz nicht unbedingt im arschteuren Hamburg in fast schon unbezahlbarer Citylage, sondern vielmehr in Gewerbegebieten in Buxtehude, Seevetal, Pinneberg, Henstedt-Ulzburg oder in Geesthacht. Das heißt Hamburg wird eingekreist! Quick in, Quick out! Da bekommt der Begriff "Hamburger Kessel" eine ganz neue Bedeutung....
Zuletzt geändert von Wattwurm am 01.03.2014, 08:38, insgesamt 1-mal geändert.

Guter_Kollege
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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Guter_Kollege » 01.03.2014, 14:52

Wattwurm hat geschrieben: Ich lege großen Wert auf juristische Quellen mit Qualität! Was irgendein Taxiprovinzfürst in irgendeinem Käseblatt von sich gibt, ist für mich nicht maßgebend!
Für mich auch nicht, aber auch nicht was ein Provinztaxifahrer von sich gibt.
In dem Artikel wird dargestellt das Mietwagen andere und weniger Pflichten unterworfen sind als Taxen.
Und der EU-Gerichtshof stellt fest daß das eine unterschiedliche Besteuerung rechtfertigen kann.

Wo genau, an welcher Stelle liegt der Artikel oder der "Provinzfürst" hier jetzt falsch?
Was hätte "Beck's" anders dargestellt?

Filou
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Re: Vorlage EUGH Umsatzsteuer

Beitrag von Filou » 01.03.2014, 16:49

Poste mal deinen "netto"-Vertag und die aus den anderen Bundesländern am besten gleich mit.

p.s. Gib vorher bitte ein Zeichen per PN, wenn du dich hier nicht vernünftig unterhalten willst, dann halt ich mich raus, auf Lobbyisten hab ich keine Lust.
Zuletzt geändert von Filou am 01.03.2014, 16:50, insgesamt 1-mal geändert.

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