in unserer Stadt haben wir seit kurzem Uber.
Die Autos halten bei uns am Taxiplatz am Bahnhof obwohl dies für Mietwagen nicht erlaubt ist. Sie laden entweder Fahrgäste ein oder setzen sie dort ab.
Kommt auch häufiger vor das sie einfach dort parken um zu geiern.
Kann es sein das Uber Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung haben? habe mal die KI gefragt, da kam folgendes:
Uber-Fahrzeuge in Deutschland gelten als Mietwagen gemäß § 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und nicht als Taxen nach § 47 PBefG. Daher dürfen sie nicht an behördlich zugelassenen Taxistandplätzen halten. Eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) könnte theoretisch erteilt werden, um von bestimmten Verkehrsregeln abzuweichen. Allerdings setzt dies das Vorliegen einer besonderen Ausnahmesituation voraus, die über das allgemeine Interesse hinausgeht. In der Rechtsprechung wurde festgestellt, dass wirtschaftliche Interessen von Mietwagenunternehmen, wie die Steigerung der Umsatzbeteiligung, keine ausreichende Dringlichkeit für eine solche Ausnahmegenehmigung darstellen.
LEXIKA.DE
Zudem ist die Einrichtung von Taxistandplätzen eine öffentlich-rechtliche Pflicht, auf die kein subjektives Recht besteht.
RA.DE
Daher ist es unwahrscheinlich, dass Uber-Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um an Taxistandplätzen zu halten.
Es liegt hier ja wohl auch ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetzes vor, weiß wer mit welcher Strafe das gegen den Subunternehmer von Uber belegt ist?
Und möglcihe Halte und Parkverstöße, wer wird dafür aufkommen, der Subunternehmer von Uber oder der Fahrer?