(Foto: BS, Martin Fisch, CC BY 2.0, www.flickr.com )
Um das Potenzial plattformbasierter On-Demand-Mobilitätsdienste zu nutzen,
werden im PBefG gleich zwei neue Verkehrsformen – der Linienbedarfsverkehr und der Gebündelte Bedarfsverkehr eingeführt, welche durchaus unterschiedlich reguliert werden.
Der Linienbedarfsverkehr soll Verkehrsunternehmen in die Lage versetzen,
nachhaltige, benutzerorientierte Mobilitätsangebote in Ergänzung zum klassischen ÖPNV anzubieten,
um z.B. bislang schwach ausgelastete Linien effizienter bedienen zu können.
weiterlesenGebündelte Bedarfsverkehre sollen zukünftig auch außerhalb des ÖPNV die reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen sicherstellen.
Für diese gelten – als Teil des Gelegenheitsverkehrs – nicht die Rechte und Pflichten des Linienverkehrs.
PBefG § 50
Für den gebündelten Bedarfsverkehr wird eine weiße Schrift auf grünem Hintergrund als Ordnungsnummer eingeführt.
Fotoquelle: Oldenburg Taxi 63063