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Das neue Grundgesetz für die Personenbeförderung sieht neben Regelungen für neue Verkehrsformen auch eine Kennzeichnung von Mietwagen vor.
Mietwagen müssen mit einem nach innen und außen wirkenden Schild mit Ordnungs-Nr. an der rechten unteren Ecken der Heckscheibe ausgerüstet werden.

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Mietwagen (nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 PBefG):
Ist ein Pkw, der zur Personenbeförderung eingesetzt wird.
