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[Frage] Mietwagen vorübergehend als Taxi nutzen
Verfasst: 01.04.2021, 00:07
von Miguel
Es gibt Unternehmen, die funktionieren ihre Mietwagen vorübergehend zu einem Taxi, indem Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Muss dann aus dem Wegstreckenzähler ein Taxameter eingebaut und geeicht werden? Ich verstehe das nicht!
Wenn Sie eine Antwort auf meine Frage haben, bitte eine PN an
mail@taxi-arnu.de
www.taxi-arnu.de
Mod: Kosmetik
Re: Mietwagen vorübergehend als Taxi nutzen
Verfasst: 01.04.2021, 17:57
von Taxi Georg
Miguel hat geschrieben: ↑01.04.2021, 00:07
Wenn Sie eine Antwort auf meine Frage haben, bitte eine PN an ***@taxi-****.de
Nö, wenn dann bitte hier posten!
Wir wollen das auch wissen!
Miguel hat geschrieben: ↑01.04.2021, 00:07
Es gibt Unternehmen, die funktionieren ihre Mietwagen vorübergehend zu einem Taxi, indem Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Verstehe den Sinn nicht!
Btw. Seite sieht gut aus aber dein Impressum ist fehlerhaft! Solltest du überprüfen.
Wie? Hier wird dir geholfen!
Impressumspflicht & DSGVO
Re: [Frage] Mietwagen vorübergehend als Taxi nutzen
Verfasst: 02.05.2021, 04:29
von Miguel
danke. was muss ich da genau ändern bzw. was ist dir genau aufgefallen was fehlen soll auf meiner Seite
https://taxi-arnu.de ?
Re: [Frage] Mietwagen vorübergehend als Taxi nutzen
Verfasst: 13.05.2021, 08:45
von Taxi Georg
Miguel hat geschrieben: ↑02.05.2021, 04:29
danke. was muss ich da genau ändern bzw. was ist dir genau aufgefallen was fehlen soll auf meiner Seite ?
Findest du alles hier!
Impressumspflicht & DSGVO
Re: [Frage] Mietwagen vorübergehend als Taxi nutzen
Verfasst: 13.05.2021, 18:03
von am
Miguel hat geschrieben: ↑01.04.2021, 00:07
Es gibt Unternehmen, die funktionieren ihre Mietwagen vorübergehend zu einem Taxi, indem Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Muss dann aus dem Wegstreckenzähler ein Taxameter eingebaut und geeicht werden? Ich verstehe das nicht!
Wenn Sie eine Antwort auf meine Frage haben, bitte eine PN an
mail@taxi-arnu.de
www.taxi-arnu.de
Mod: Kosmetik
In Gemeinden unter 50.000 Einwohner können sogenannte Gemischtkonzessionen erteilt werden. Das Fahrzeug muss dann sowohl mit einem Wegstreckenzähler als auch mit einem Taxameter ausgestattet sein. Es sei denn, der Mietwagenverkehr lässt eine Befreiung vom Wegstreckenzähler zu.
Taxameter ist aber zwingend.