und hier ist er:
..und einen Mietwagen mit Fahrer buchen – zu einem extrem günstigen Preis! ..
https://free-now.com/de/ride-berlin/
und hier ist er:
Ich dachte, das wäre in Berlin schon.titanocen100 hat geschrieben: ↑19.06.2020, 20:18und hier ist er:
..und einen Mietwagen mit Fahrer buchen – zu einem extrem günstigen Preis! ..
Am heutigen Freitagnachmittag fand ein drittes und letztes Treffen der Findungskommission zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes statt.
In einem ersten Statement spricht Verkehrsminister Andreas Scheuer von einer „grundsätzlichen Einigung.“
WeiterlesenDiesem Papier hätten nun auch die Grünen zugestimmt, verriet Scheuer am Nachmittag.
Wie sich die FDP positionierte, ließ Scheuer offen.
Vertreter von AFD und den Linken waren von Anfang an nicht eingeladen.
Das Treffen der Findungskommission zum Thema PBefG-Novelle fand an diesem Nachmittag zum dritten Mal statt.
Sie wurde vom Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einberufen,
nachdem sich gegen seine Eckpunkte, die unter anderem die Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen vorgesehen hatten,
massiver Widerstand aus dem Taxigewerbe formiert hatte.
Quelle und weiterlesen: taxi-times.comDaniela Kluckert von der FDP ist ebenfalls Mitglied der Findungskommission.
Obwohl von zahlreichen Vertretern des Taxigewerbes ausreichend informiert,
erzählt sie öffentlich immer noch das Märchen, dass die Rückkehrpflicht für Mietwagen die Luft verpestet.
Zitat aus Vorinstanz Finanzgericht Düsseldorf, Zeile 63 : Bei den Daten, deren Übergabe der Beklagte verlangt hat, handelt es sich um Geschäftsunterlagen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können. Ihnen können nämlich die An- und Abmeldezeiten der Fahrer der der Klägerin angeschlossenen Taxiunternehmen und die erteilten Fahraufträge entnommen werden. Daraus kann auf den Betrieb einer Taxe durch ein der Klägerin angeschlossenes Unternehmen und den dabei eingesetzten Fahrer sowie die ihm von der Klägerin zugeteilten Fahraufträge geschlossen werden.
Die scheint laut Handelsblatt wegzufallen:
womit man UBER, wenn sie den ÖPV-Markt-Taxi als Privat-Taxi übernehmen, genau in die Hände spielt.Mamil hat geschrieben: ↑20.06.2020, 21:08Die scheint laut Handelsblatt wegzufallen:
"Die Eckpunkte sehen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur unter anderem auch vor, dass Ortskundeprüfungen für Taxifahrer wegfallen sollen - sie müssen aber ein aktuelles Navigationsgerät haben, auch per Smartphone."
https://app.handelsblatt.com/wirtschaft ... 35510.html
Moin.
Ich habe mir das "Drama" durchgelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann soll nach diesem Eckpunkt:Yps hat geschrieben: ↑21.06.2020, 01:31Hier das ganze Eckpunkte-Drama: https://taxi-innung.de/pbefg-wo-geht-die-reise-hin/
die Annahme eines Auftrags am Betriebssitz nicht mehr erforderlich sein, sondern nur die elektronische Erfassung des Eingangs. Etwas anderes kann ich daraus nicht ableiten, wenn UBER bereits im Dezember 2019 "sein System so umgestellt hat", dass der Auftrag zwar zunächst am Betriebssitz eingeht, dann aber an den Fahrer weitergeleitet wird, die Vermittlung bei Mietwagen über App also schon nach aktuellem PBefG möglich ist. Dafür muss man also diesen Teil nicht ändern. Sollte das wirklich der Fall sein, dann verkommen die Rückkehrpflicht und §49 IV S.5 PBefG zu einem normativen Blinddarm. Wenn der Fahrer direkt einen Auftrag annehmen kann, dann betreibt er Taxenverkehr, denn an Folgeaufträgen wird es vor allem in den Großstädten nicht mangeln. Eine Rückkehrpflicht macht nur mit einem Bereithaltungsverbot Sinn, das es nicht gibt, wenn der Fahrer von überall aus einen Auftrag annehmen kann.§49 Abs. 4 S. 4 soll ergänzt werden um die Möglichkeit der elektronischen Erfassung der Auftragseingänge, App-basierte Auftragseingänge würden dadurch ausdrücklich möglich.
Sehe ich genau so!Mamil hat geschrieben: ↑21.06.2020, 08:33die Annahme eines Auftrags am Betriebssitz nicht mehr erforderlich sein, sondern nur die elektronische Erfassung des Eingangs.§49 Abs. 4 S. 4 soll ergänzt werden um die Möglichkeit der elektronischen Erfassung der Auftragseingänge, App-basierte Auftragseingänge würden dadurch ausdrücklich möglich.
Etwas anderes kann ich daraus nicht ableiten,
Ich kann beim besten Willen in den Eckpunkten nicht erkennen, wie irgendwer für irgendwas mehr Verantwortung übernehmen muss, egal ob Taxengewerbe oder sonst wer. Die Behörden, die es bisher nicht geschafft haben, Ordnung in das Chaos zu bringen, werden jetzt mit weiteren Steuerungsmöglichkeiten ausgestattet und noch weiter überfordert. Ermessens- und Beurteilungsspielräume werden zu Einfallstoren der politischen Einflussnahme für potente Marktteilnehmer. Gerichten werden dadurch noch mehr Überprüfungsmöglichkeiten genommen.
Ok, danke. Das kannte ich noch nicht. Das klingt tatsächlich nach etwas.Pirat hat geschrieben: ↑21.06.2020, 19:28Zudem soll im Rahmen der Novellierung geregelt werden, dass alle Anbieter von Personenbeförderungsleistungen ebenso wie die Mobilitätsplattformbetreiber verpflichtet werden, standardisierte wesentliche Daten..
Quelle : https://www.busplaner.de/de/news/ride-p ... 27043.html
"Verpflichtend soll dies sein für Anbieter von Beförderungsleistungen und Mobilitätsplattformbetreibern. Bei letzteren allerdings nur, wenn diese genehmigungspflichtig sind." (https://taxi-innung.de/pbefg-wo-geht-di ... hin/#daten)Pirat hat geschrieben: ↑21.06.2020, 19:28
Zudem soll im Rahmen der Novellierung geregelt werden, dass alle Anbieter von Personenbeförderungsleistungen ebenso wie die Mobilitätsplattformbetreiber verpflichtet werden, standardisierte wesentliche Daten (u.a. Routen, Haltepunkte, Fahrpläne, Echtzeitdaten, Preise, Verfügbarkeit und Barrierefreiheit) für die Kommunen und Dritte zur Verfügung zu stellen. Hier muss gewährleistet sein, dass die Bereitstellung der Daten datenschutzkonform erfolgt.
Quelle : https://www.busplaner.de/de/news/ride-p ... 27043.html