Du meinst das wirklich ernst.titanocen100 hat geschrieben: ↑13.06.2020, 17:32Ich mag jetzt mal wieder schwer von Kapee sein, ...
Ich dachte tatsächlich, dass Du Dinge mit Absicht falsch verstehst.
Du meinst das wirklich ernst.titanocen100 hat geschrieben: ↑13.06.2020, 17:32Ich mag jetzt mal wieder schwer von Kapee sein, ...
Das bezweifle ich nicht, jedoch nur selten im TaxigewerbeKehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.06.2020, 18:41Worauf möchtest du eigentlich hinaus? Vielleicht reicht deine Phantasie ja gar nicht aus sich vorstellen zu können, dass es korrekt arbeitende Unternehmer und Arbeitnehmer gibt?
Ich sage nur, daß UBER jetzt die Möglichkeit hat, den Laden innerhalb kurzer Zeit übernehmen zu können. Und einige Dinge UBERs sind ja wohl deutlich besser, z.B. Vorkasse, keine Mehrfachbestellungen usw.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.06.2020, 18:41Die gibt es. Was du uns mitteilst ist, dass du das Gewerbe vollkommen aufgegeben hast. Und wenn ich das richtig interpretiere, findest du das auch gut.
Das mag für Dich gelten und Deine armen Fahrer. Ich kann z.B. bis Fr. 12 Uhr anrufen und sagen, ich fahre dieses Wochenende nicht, sondern mache 3 Wo Urlaub. Ob, wann und wieviel ich fahre, ist einzig und allein meine Entscheidung. Insofern würde ich nicht für Dich fahren wollen und wahrscheinlich zahlst Du Deinen Fahrern auch nur 33%, und sie dürfen ihr Taxi mit der Hand polieren, so wie die eine Bruchbude in B.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.06.2020, 18:41Noch niemals, hat mir ein Fahrer seine Arbeitszeit aufgezwungen. Immer habe ich ihm gesagt, wann und wie lange er arbeiten soll. Was also, schreibst du da für einen Unfug?
Ihr Selbstgerechten wollt Euch im Strahl der Guten, Heiligen und plausibel wirtschaftenden sonnen?Taxi Georg hat geschrieben: ↑13.06.2020, 18:52Du meinst das wirklich ernst.titanocen100 hat geschrieben: ↑13.06.2020, 17:32Ich mag jetzt mal wieder schwer von Kapee sein, ...
Ich dachte tatsächlich, dass Du Dinge mit Absicht falsch verstehst.
Da fehlen das VaterUnser und das Amen..
Das PBefG ist eine Novelle
Du schmeißt einfach alles durcheinander.titanocen100 hat geschrieben: ↑13.06.2020, 19:03Das bezweifle ich nicht, jedoch nur selten im TaxigewerbeKehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.06.2020, 18:41Worauf möchtest du eigentlich hinaus? Vielleicht reicht deine Phantasie ja gar nicht aus sich vorstellen zu können, dass es korrekt arbeitende Unternehmer und Arbeitnehmer gibt?Ich sage nur, daß UBER jetzt die Möglichkeit hat, den Laden innerhalb kurzer Zeit übernehmen zu können. Und einige Dinge UBERs sind ja wohl deutlich besser, z.B. Vorkasse, keine Mehrfachbestellungen usw.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.06.2020, 18:41Die gibt es. Was du uns mitteilst ist, dass du das Gewerbe vollkommen aufgegeben hast. Und wenn ich das richtig interpretiere, findest du das auch gut.Das mag für Dich gelten und Deine armen Fahrer. Ich kann z.B. bis Fr. 12 Uhr anrufen und sagen, ich fahre dieses Wochenende nicht, sondern mache 3 Wo Urlaub. Ob, wann und wieviel ich fahre, ist einzig und allein meine Entscheidung. Insofern würde ich nicht für Dich fahren wollen und wahrscheinlich zahlst Du Deinen Fahrern auch nur 33%, und sie dürfen ihr Taxi mit der Hand polieren, so wie die eine Bruchbude in B.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.06.2020, 18:41Noch niemals, hat mir ein Fahrer seine Arbeitszeit aufgezwungen. Immer habe ich ihm gesagt, wann und wie lange er arbeiten soll. Was also, schreibst du da für einen Unfug?
richtig, das ist der 3. Hauptsatz der Thermodynamik, die Entropie - besser für Dich verständlich als Chaos.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑13.06.2020, 20:04Du schmeißt einfach alles durcheinander.
Tarife, Arbeitsrecht, Digitalisierung - Alles ganz egal ...
Taxifahren ist ein Job für mich, und es macht immer wieder Spaß, FG an die Luft zu setzen, weil sie der Meinung wären, ich müsse sie verkehrt herum in eine Einbahnstrasse oder..oder..oder fahren.
sivas hat geschrieben: ↑12.06.2020, 10:20Uber geht ins Umland:
Uber nun auch in Falkensee nutzbar
Wenn Uber sicherstellt, dass die dabei teilnehmenden, angestellten Fahrer mit einem auf Berliner Verhältnisse angepasstem Mindestlohn von 12,85 € entlohnt werden, sollen die das dürfen !
Der SPD-Bürgermeister, der hier Werbung für Uber macht, hat das ganz bestimmt so vereinbart ... es sei denn, er ist ein Depp - ich befürchte Zweites.
Der einzig existierende TU hat sich garantiert UBER angeschlossen.KehrenTAXI hat geschrieben: ↑12.06.2020, 11:16In Falkensee ist nur ein kleineres Mietwagenunternehmen angemeldet. Es betreibt auch Taxis.
Nööö...und warum sollte wir uns wundern ?
Doch, es interessiert sehr. Denn, ansonsten hätten die Unternehmer, die für Uber-Taxi unterwegs waren, dem hier extrem ausgeübten sozialen Druck standgehalten .Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑14.06.2020, 05:52Ein einzelner Taxiunternehmer hier war UBER angeschlossen, ob er es heute noch ist interessiert keinen.
Sozialversicherungspflichtig angemeldet wie...?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:RT zahlt zwischen 40 und 45% und die TFZ-Unternehmer können gar nicht weniger zahlen, da ihnen sonst die Fahrer davonlaufen.
Richtig : „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“KehrenTAXI hat geschrieben:Worauf möchtest du eigentlich hinaus? Vielleicht reicht deine Phantasie ja gar nicht aus sich vorstellen zu können, dass es korrekt arbeitende Unternehmer und Arbeitnehmer gibt?
Sehr richtig, es fehlt hier die Rechtsgrundlage (Art. 6 - DSGVO)!KehrenTAXI hat geschrieben: ↑14.06.2020, 10:34Das geht schon deshalb gar nicht, weil Zentralen die Vermittlungsdaten gar nicht sammlen dürfen, bzw. diese speichern dürfen.
Graue Theorie, die Praxis zeigt etwas anderes:Taxi Georg hat geschrieben: ↑14.06.2020, 13:14Sehr richtig, es fehlt hier die Rechtsgrundlage (Art. 6 - DSGVO)!KehrenTAXI hat geschrieben: ↑14.06.2020, 10:34Das geht schon deshalb gar nicht, weil Zentralen die Vermittlungsdaten gar nicht sammlen dürfen, bzw. diese speichern dürfen.
Auch wenn die Taxiunternehmen einer erweiterten Speicherung zustimmen würden, was sie, wie du auch richtig sagst, nicht machen, wäre das Recht der DSGVO höher bewertet, als die internen Vereinbarungen zwischen TU und Zentrale.Pirat hat geschrieben: ↑14.06.2020, 14:06Die Rechtsgrundlage könnten Taxiunternehmer mit ihrer Einwilligung der Datenspeicherung geben... (Art. 7 DSGVO )
Machen wir uns doch ehrlich, welcher Taxiunternehmer will das...?
Weil, es bleibt ja immer ein Restrisiko, ungewollt hier und da Fehler gemacht zu haben...
Denn unrichtig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge verjähren in 30 Jahren bei bedingt vorsätzlichem handeln, d.h. seine Beitragspflicht nur für möglich halten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf nimmt.
Hinzu kommt, dass nicht rechtzeitig abgeführte Beiträge mit 1% pro Monat verzinst wird, der so genante Säumniszuschlag...
Macht bei 10 Jahren, 120 %, ein Grund weshalb das Zollamt keine Eile hat...
Deshalb kommen von Taxiunternehmer immer nur wohlklingende Lippenbekenntnisse und vom Staat jetzt die notgedrungene Novellierung des PBefG