[UBER] Taxiähnlicher Dienstleister

Die ewige Konkurrenz.
Pirat
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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von Pirat » 26.10.2019, 18:32

am hat geschrieben:Ich war bisher der Auffassung, dir weder ein Fragezeichen, noch den Konjunktiv erklären zu müssen
..danke, ein guter Hinweis, hatte ich fast vergessen, so arbeitet ja Bild...
Die Methode hat die Auflage gesteigert, aber die Opfer?, na gut Kollateralschaden...

und was das persönliche angeht, Taxihasser, Zentralenhasser, fand ich auch nicht so prickelnd...

Aber kann ja sein, dass ich das in meinem Alter nicht mehr alles so verstehe, wo du die Unterscheidungen machen musst..


Zur Sache: Beratung 100 Euro die Stunde!!
Zuletzt geändert von Pirat am 26.10.2019, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von am » 26.10.2019, 21:21

Wie gesagt, das hier ist eine Diskussionsplattform. Als Unternehmensberater bist du hier falsch.
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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von gringo » 27.10.2019, 09:47

am hat geschrieben:
26.10.2019, 18:01
... Uber und fn treten als nachgeordneter Dienstleister auf, bestimmen aber den Preis des eigentlichen Produkts.
Bestimmen? Das wird Uber abstreiten und in „Preisvorschlag“ umbenennen.
Nochmal.
„Ist es nicht so, dass der Uber Fahrer die Tour (den Preis) angeboten bekommt. Der Preis wird somit nicht zwischen den konkurrierenden Betrieben abgesprochen.“
, sondern zwischen Kunde und dem einzelnen Unternehmer der zusagt
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von KehrenTAXI » 27.10.2019, 11:25

Nein, so ist es nicht. Der Preis ist vorgegeben und unumstößlich bestimmt. Das als Vorschlag zu interpretieren ist groß.

Es wird auch gerne mal teurer für den Kunden, weil der Fahrer sehr gerne das macht, was die Kunden dem Taxigewerbe gerne vorwerfen. Er wählt eine kreativere Fahrstrecke und bedient sehr gerne sein Handy auch so, dass der Wartezeittarif ständig greift. So kommt öfter mal fast der doppelte Fahrpreis zustande.

Interessanter Weise gibt es dafür gesetzlich Schutz. Ein Mietwagenfahrer muss nicht den kürzesten Weg fahren.
freundlichst ;-)

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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von am » 27.10.2019, 11:30

@gringo
Ich stimme dir zu, dass Uber dies behaupten wird. Nur was ist die Realität? Zu welchem Preis kommt die Fahrt am Ende zustande? Doch wohl ausschliesslich zu dem durch den Algorithmus bestimmten, oder?

Wobei ich nichtmal weiß, ob der Unternehmer den Preis überhaupt vorab zu sehen bekommt.
Zuletzt geändert von am am 27.10.2019, 11:31, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von am » 27.10.2019, 11:32

KehrenTAXI hat geschrieben:
27.10.2019, 11:25
Nein, so ist es nicht. Der Preis ist vorgegeben und unumstößlich bestimmt. Das als Vorschlag zu interpretieren ist groß.

Es wird auch gerne mal teurer für den Kunden, weil der Fahrer sehr gerne das macht, was die Kunden dem Taxigewerbe gerne vorwerfen. Er wählt eine kreativere Fahrstrecke und bedient sehr gerne sein Handy auch so, dass der Wartezeittarif ständig greift. So kommt öfter mal fast der doppelte Fahrpreis zustande.

Interessanter Weise gibt es dafür gesetzlich Schutz. Ein Mietwagenfahrer muss nicht den kürzesten Weg fahren.
Ja was denn nun? steht der Preis vorab fest, oder ist es nur eine Empfehlung?
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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von Mamil » 27.10.2019, 12:41

gringo hat geschrieben:
27.10.2019, 09:47
Bestimmen? Das wird Uber abstreiten und in „Preisvorschlag“ umbenennen.
Nochmal.
Wenn man "bestimmen" eng auslegt, dann schon und UBER würde das wahrscheinlich genau so abstreiten, wie Du es sagst. Wenn dem angeschlossenen Unternehmer aber keine andere Wahl bleibt, dann kommt es einem "Bestimmen" gleich, finde ich.
Ist es nicht so, dass der Uber Fahrer die Tour (den Preis) angeboten bekommt? Der Preis wird somit nicht zwischen den konkurrierenden Betrieben abgesprochen, sondern zwischen Kunde und dem einzelnen Unternehmer der zusagt.
Ich verstehe es so, dass der Preis, genau genommen, zwischen dem Plattformbetreiber und dem Kunden abgesprochen und dann an den an die Plattform angeschlossenen Unternehmer "weitergereicht" wird. Diese "Weiterreichung" geschieht vertikal. Ich kann mir kaum vorstellen, dass so etwas grundsätzlich nicht erlaubt sein soll. Denn dann hätte auch Amazon ein Problem.

Aber: Auch Amazon ist an den staatlich regulierten Buchpreis gebunden. Wieso soll es also UBER und FN erlaubt sein, durch die "Flucht in den Mietwagenverkehr" den staatlich regulierten Tarifpreis zu umgehen, wenn sie nichts anderes tun, als klassische Vermittlungszentralen oder früher mytaxi? Die Buchpreisbindung verfolgt im Grunde den gleichen Zweck wie die Taxentarifbindung.

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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von KehrenTAXI » 27.10.2019, 14:31

am hat geschrieben:
27.10.2019, 11:32
KehrenTAXI hat geschrieben:
27.10.2019, 11:25
Nein, so ist es nicht. Der Preis ist vorgegeben und unumstößlich bestimmt. Das als Vorschlag zu interpretieren ist groß.

Es wird auch gerne mal teurer für den Kunden, weil der Fahrer sehr gerne das macht, was die Kunden dem Taxigewerbe gerne vorwerfen. Er wählt eine kreativere Fahrstrecke und bedient sehr gerne sein Handy auch so, dass der Wartezeittarif ständig greift. So kommt öfter mal fast der doppelte Fahrpreis zustande.

Interessanter Weise gibt es dafür gesetzlich Schutz. Ein Mietwagenfahrer muss nicht den kürzesten Weg fahren.
Ja was denn nun? steht der Preis vorab fest, oder ist es nur eine Empfehlung?
Da ist eben der Widerspruch in den Behauptungen, dass der Kunde den Preis immer vorher wüsste.

Fest steht, dass der Mietwagenunternehmer sich ausschließlich nach dem System Uber-Algorithmus richten muss. Insofern kann er selbst keine eigenständige Handlung vornehmen. Außer, das System selbst auszutricksen, zum Nachteil des Kunden. Diese vertrauen aber genau auf das Versprechen von Uber, dass das nicht passieren würde.

Meine zahlreichenden Erfahrungen als Uber-Kunde (!in der BRD!) sind vernichtend. Alles, was einem Kunden nicht passieren sollte, ist dort passiert. Worauf die allgemeine Hochstimmung der Kundschaft begründet ist, verstehe ich nicht.

Ich kann mir das nur durch den trotz aller Tricksereien hochgepuschten Endpreis erklären. Wenn es hinterher alles noch billiger als das Taxi ist, wird das alles ganz offensichtlich verziehen und schöngeredet.
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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von Marvin » 29.10.2019, 04:08

gringo hat geschrieben:
27.10.2019, 09:47
Nochmal.
„Ist es nicht so, dass der Uber Fahrer die Tour (den Preis) angeboten bekommt. Der Preis wird somit nicht zwischen den konkurrierenden Betrieben abgesprochen.“
, sondern zwischen Kunde und dem einzelnen Unternehmer der zusagt
Nein, Uber legt nach eigenem Gutdünken einen Preis fest, den der angeschlossene Unternehmer akzeptieren muss, wenn er den Auftrag erhalten will. Er hat keine Möglichkeit dem Kunden ein anderes Angebot zu unterbreiten. Dadurch ist der Wettbewerb - auch zulasten des Kunden - ausgeschlossen. Uber und Freenow stellen keine Produkte her, die von anderen Unternehmen vertrieben werden, sondern bieten fremde Dienstleistungen unter eigenem Namen an. Ahnlich dem Franchise. Siehe dazu auch Sixt-Urteil: https://www.manager-magazin.de/finanzen ... -2122.html

Ich sehe nicht, wodurch das Preisdiktat von Uber und Freenow legalisiert werden könnte. Die Bedingungen für Freistellungen vom Kartellverbot sind m. E. nicht erfüllt.
Auszug aus einem Merkblatt des Kartellamtes:
Die Zusammenarbeit von miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen ist in einem bestimmten Umfang kartellrechtlich unbedenklich. Das ist der Fall, wenn die Zusammenarbeit unerlässlich ist, um Vorteile herbeizuführen, von denen auch die Verbraucher profitieren. Unter diesen Voraussetzungen kann eine Vereinbarung zwischen Wettbewerbern ausnahmsweise vom Kartellverbot freigestellt sein. Dies gilt beispielsweise für Vereinbarungen über den gemeinsamen Einkauf, über die wechselseitige Spezialisierung, über die gemeinsame Produktion oder die gemeinsame Forschung und Entwicklung. Die Voraussetzungen einer Freistellung vom Kartellverbot sind in § 2 und § 3 des Gesetzes gegen Wettbewersbeschränkungen sowie für das europäische Kartellrecht in Artikel 101 Absatz 3 AEUV (= Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag alter Fassung) geregelt.

Vertikale Vereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf verschiedenen Wirtschaftsstufen tätig sind. Ein Beispiel dafür sind Vertriebsvereinbarungen. Vertikale Vereinbarungen sind - abgesehen von bestimmten schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen wie der Preisbindung - automatisch vom Kartellverbot freigestellt, wenn der Marktanteil des Lieferanten 30 % nicht übersteigt. Dies ergibt sich aus der europäischen sog. Vertikal-GVO, die auch für das deutsche Kartellrecht gilt (Verordnung (EG) Nr. 2790/1999 der Europäischen Kommission über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des EG-Vertrages (ersetzt durch Artikel 101 Absatz 3 AEUV) auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen).
"Ich könnte dir deine Überlebenschancen ausrechnen, aber du wärst nicht begeistert."

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sivas
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Re: uberX - die neue Konkurrenz

Beitrag von sivas » 29.10.2019, 08:33


Pascha
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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von Pascha » 29.10.2019, 13:40

Stoff für Herrn Scheuer und seine Findungskommission:
Eine Verkehrslizenz für alle.

Oder

ALLE Probleme gelöst, so einfach geht es.

Österreich zeigt uns wie es geht.

Quelle
https://background.tagesspiegel.de/mobi ... e-anbieter

Alexander Mönch, General Manager Free Now Deutschland veröffentlicht am 28.10.2019

Für Taxi- und Mietwagenunternehmen sollen die gleichen Regeln bei der Personenbeförderung gelten, fordert Alexander Mönch, General Manager von Free Now in seinem Standpunkt. Dazu gehört ein neues Tarifsystem mit Unter- und Obergrenze sowie die Erlaubnis zum Pooling.

Weltweit versuchen Gesetzgeber, neue Mobilitätsdienste in bestehende Verkehrsordnungen zu integrieren. Denn in die bisher bestehenden Regelungen fügen sich die digitalisierten Dienste, die auf neuen Technologien basieren, nur schwer ein. Auch Free Now hat bereits mit unterschiedlichsten Regulierungsmodellen Erfahrungen gesammelt – im Guten wie im Schlechten. Als Faustformel lässt sich festhalten, dass diejenigen Länder geeignete Modelle gefunden haben, die für vergleichbare Services gleiche Regeln und Rahmenbedingungen gefunden haben. Beispiele sind Estland, Finnland und Polen.

fff

KehrenTAXI
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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von KehrenTAXI » 29.10.2019, 13:58

Mönch zeigt niemals Lösungen an, er ist Großteil des Problems.

Gerne zahlen wir dann auch alle 19 % Umst.
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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von am » 29.10.2019, 14:37

Pascha hat geschrieben:
29.10.2019, 13:40
Stoff für Herrn Scheuer und seine Findungskommission:
Eine Verkehrslizenz für alle.

Oder

ALLE Probleme gelöst, so einfach geht es.

Österreich zeigt uns wie es geht.

Quelle
https://background.tagesspiegel.de/mobi ... e-anbieter

Alexander Mönch, General Manager Free Now Deutschland veröffentlicht am 28.10.2019

Für Taxi- und Mietwagenunternehmen sollen die gleichen Regeln bei der Personenbeförderung gelten, fordert Alexander Mönch, General Manager von Free Now in seinem Standpunkt. Dazu gehört ein neues Tarifsystem mit Unter- und Obergrenze sowie die Erlaubnis zum Pooling.


Weltweit versuchen Gesetzgeber, neue Mobilitätsdienste in bestehende Verkehrsordnungen zu integrieren. Denn in die bisher bestehenden Regelungen fügen sich die digitalisierten Dienste, die auf neuen Technologien basieren, nur schwer ein. Auch Free Now hat bereits mit unterschiedlichsten Regulierungsmodellen Erfahrungen gesammelt – im Guten wie im Schlechten. Als Faustformel lässt sich festhalten, dass diejenigen Länder geeignete Modelle gefunden haben, die für vergleichbare Services gleiche Regeln und Rahmenbedingungen gefunden haben. Beispiele sind Estland, Finnland und Polen.

fff
1. Mönch und fn sind keine Mobilitätsanbieter, sondern Mobilitätsdealer
2. An eine Ungleichbehandlung kann nur glauben, wer Mietwagen für das weitgehend selbe hält, wie Taxis. Was nach wie vor weit gefehlt ist. Mietwagen haben im taxiähnlichen Verkehr à la ridenow nichts verloren.

Diese vielfach beschworene Ungleichbehandlung gibt es nicht, es gibt nur rechtswidrig im Taxigewerbe wildernde Mietwagenbanden.
Hätten Behörden und auch das Gewerbe über seinen Bundesverband nicht jahrzehntelang weggesehen, käme heute niemand auf die Idee, auch nur im Ansatz daran zu denken, etwas anderes als Taxen in die Entwicklung taxinaher und -ähnlicher Dienstleistungen einzubinden.
Zuletzt geändert von am am 29.10.2019, 17:44, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von Mamil » 29.10.2019, 15:20

Was mein DNA-Bruder Alex nicht erwähnt hat:

2017 lag der Preis pro Taxitour in Hamburg bei ca. 18 EUR netto. Schlagen wir also 7% MwSt drauf und kommen auf 19,26 EUR. Ziehen wir 30% ab um beim Mietwagenpreis pro Tour für den Fahrgast anzukommen, also 13,48 EUR brutto. Davon ziehen wir 19% MwSt ab, also 11,33 EUR netto.

Provision Taxipreis 7%: 1,26 EUR
Provision Mietwagenpreis 25%: 2,83 EUR

Bruder Alex, mach Dir also keine Sorgen wegen UBER. Wenn die Reform in Eurem Sinne verläuft, könnt Ihr Euch den Parasitenkuchen aufteilen und Du hast immer noch soviel wie vorher. Oder hab ich mich verrechnet?

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alsterblick
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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von alsterblick » 29.10.2019, 18:04

Gegenüber UBER hat FN (Mietwagen) den besonderen Vorteil, sein Schlachtfeld finanziell sparsam zu begrenzen (in Dtl. vorerst regional nur vereinzelt). Es kostet lediglich „Peanuts“ ohne wirklich konzernerklärungsbedürftig zu Buche zu schlagen. Wenn FN das nicht gelingt, wozu dann noch „moovel/reachnow“. Natürlich ist UBER Konkurrent, aber UBER muß börsennotiert beim Geldausgeben mittlerweile mehr aufpassen, weil ohne Substanz.

Klar, BMW mit in den Krieg zu verwickeln wäre „billiger“ gekommen, aber Daimler hat schon viel höhere Flops ganz alleine weggesteckt („Hochzeit im Himmel“ fast 20 Milliarden ?). Also täuscht euch nicht, Daimler hat "Geld wie Heu", um es mit den Worten von „Jürgen Trittin“ zu sagen (ohne dass Aktionäre je in Mitleidenschaft gezogen werden müssen). Enorme Spielwiese :roll:
Zuletzt geändert von alsterblick am 29.10.2019, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von Pascha » 30.10.2019, 09:26

alsterblick hat geschrieben:
29.10.2019, 18:04
...„Peanuts“... Enorme Spielwiese... :roll:
FreeNow's jährlicher zweistelliger Millionenverlust ist Nichts (Peanuts) im Gegensatz zu Uber‘s Milliardenverlusten jedes Quartal.
Uber steht für weltweite Macht, Free Now steht für Daimler’s europäische Mobilitätsspielwiese, Taxi steht mit leeren Taschen auf einem bröselndem nur noch temporär gültigem Personenbeförderungsgesetz.

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Re: Einheitspreise von Freenow und Uber illegal?

Beitrag von miamivice » 30.10.2019, 23:55

Aus dem BZP-Nachrichten über das Urteil des OLG Schleswig vom 10.2.98:
Die Taxiunternehmen der Genossenschaft sind in ihrer wirtschaftlichen Entfaltungsfreiheit betroffen, weil die Mietwagenzentrale versuche, durch kartellrechtswidrige Absprachen den für Taxi und Mietwagen gemeinsamen Markt zu Lasten der Taxiunternehmen zu beinträchtigen.
§ 1 GWB trifft auf das Gebaren von UBER zu:
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
UBER-Discounttaxizentrale unterbietet mit seinen angeschlossenen Discounttaxipartnern den staatlich festgesetzten Taxitarif um mit der Uber-App offizielle Taxibestellaufträge abzufischen. Taxibestellaufträge werden normalerweise über die Taxi.eu-App vermittelt. Durch das Abfischen der Taxibestellaufträge wird das Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit und Substanz bedroht.

§ 1 UWG trifft auf das Gebaren von UBER zu:
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Die von UBER zum Teil sehr knapp kalkulierte Unterbietung des offiziellen Taxitarifs zum Abfischen von offiziellen Taxibestellaufträgen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar.

Das Verlegen auf derlei Gesetze erscheint unstatthaft, da der hauptsächliche Rechtsbruch von UBER darin besteht sich Bestelltaxifunktion anzumaßen. UBER maßt sich mit seiner Uber-App per Discount Taxi.eu an. Für das Taxigewerbe bedeutet dies, daß sein wesentlichster Bestandteil - Taxibestellaufträge - in erheblichem Volumen an eine amerikanische Heuschrecke "ausgelagert" ist.
Zuletzt geändert von miamivice am 31.10.2019, 00:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von miamivice » 31.10.2019, 00:37

am hat geschrieben:
26.10.2019, 18:01
Sehe ich auch so, es gibt hier auch keine Produktionskette. Das Produkt wäre demnach die Personenbeförderung durch selbständige Unternehmer. Uber und fn treten als nachgeordneter Dienstleister auf, bestimmen aber den Preis des eigentlichen Produkts.
Diese Sprache ist uneigentlich. Diese Sprache ist Folge der Repression durch einen totalitären juristischen Apparat. Es werden juristisch verquaste Gedanken gedacht und geäußert nur um zum Team, zum Mainstream zu gehören bzw. um das Recht zu erlangen überhaupt gehört zu werden. Der fürchterliche deutsche Jurist dringt in das Denken freier Bürger ein und reduziert mit seinen Idiotismen ihre Freiheit. Seitens des malträtierten Bürgers wird von Rechtsschablone zu Rechtsschablone gesprungen und abgerastert ob für ihn irgendetwas dabei ist, was irgendeinen Schalter in einer dieser kalten Juramaschinen umlegen kann, so daß eine allbekannte prekäre Lage beendet werden kann.
Zuletzt geändert von miamivice am 31.10.2019, 00:42, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitrag von miamivice » 31.10.2019, 02:50

Pascha hat geschrieben:
29.10.2019, 13:40
Für Taxi- und Mietwagenunternehmen sollen die gleichen Regeln bei der Personenbeförderung gelten, fordert Alexander Mönch, General Manager von Free Now in seinem Standpunkt. Dazu gehört ein neues Tarifsystem mit Unter- und Obergrenze sowie die Erlaubnis zum Pooling.

Weltweit versuchen Gesetzgeber, neue Mobilitätsdienste in bestehende Verkehrsordnungen zu integrieren. Denn in die bisher bestehenden Regelungen fügen sich die digitalisierten Dienste, die auf neuen Technologien basieren, nur schwer ein. Auch Free Now hat bereits mit unterschiedlichsten Regulierungsmodellen Erfahrungen gesammelt – im Guten wie im Schlechten. Als Faustformel lässt sich festhalten, dass diejenigen Länder geeignete Modelle gefunden haben, die für vergleichbare Services gleiche Regeln und Rahmenbedingungen gefunden haben. Beispiele sind Estland, Finnland und Polen.
Ein Parasit wird zum wohlmeinenden Berater des Taxigewerbes, das er aussaugt:
Zu dem Gefühl der Sicherheit gehört auch, dass der Fahrgast geschützt wird: Am Taxihalteplatz und bei der Taxibestellung am Straßenrand sollen dem Verbraucher keine Verhandlungen zugemutet werden. Es gilt der örtlich festgelegte Tarif und es wird wie bisher nach Taxameter abgerechnet. Der Reformvorschlag von Free Now zielt auf den Bestellmarkt. Digitale Plattformen und klassische Vermittler sollen in der Lage sein, Preise innerhalb eines Korridors flexibel anzusetzen und bargeldlos über die Plattform abzurechnen. Eine Untergrenze schützt das Fahrpersonal, eine Obergrenze den Fahrgast. Die Preissetzung kann unter anderem durch Angebot- und Nachfrage, Fahrzeugklasse und Fahrgastpooling determiniert werden. Innerhalb eines solchen Rahmens wird die Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen aufgehoben. Im Bereich der Personenbeförderung gibt es nur noch eine Verkehrslizenz.
Noch widerwärtiger als UBER.

Es gibt keinen vernünftigen Grund den "Bestellmarkt" aus dem Taxigewerbe herauszulösen, es sei denn man möchte aus Unrecht Gewohnheitsunrecht machen. Es besteht kein Unterschied zwischen "Taxibestellung am Straßenrand" und "Bestellmarkt". Es gibt keinen vernünftigen Grund den "Bestellmarkt" dem Schacher zu überlassen. Einsteiger, Aufhalter, Bestellkunden sind essentielle Bestandteile des Taxigewerbes. Man bedarf keiner parasitären "Ergänzung" zur weiteren Vermehrung des Taxibestandes auf der Straße fern jeder tatsächlichen Nachfrage.

Allerdings darf es keine politischen Taxitariferhöhungen geben, aus welchen der entehrende Mindestlohn bezahlt wird. Das Taxigewerbe wird durch die Konzessionsschraube reguliert nicht durch sozialistischen Eingriff.

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Der PbefG-Urknall steht unmittelbar bevor.

Beitrag von Pascha » 31.10.2019, 05:14

Die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes ist eine gute unserer modernen Zeit angepasste Lösung.
Einheitliche Tarife mit Preiskappungsgrenzen nach oben und unten anstatt der derzeitigen hundertfachen unterschiedlichen Orts- und Gemeindetarife, Wegfall der Ortskenntnisprüfung aber verpflichtender einheitlicher Personenbeförderungsschein für alle, befreiendes Ende der Streitpunkte Rückkehrpflicht und Auftragseingang am Betriebssitz, Ende der freien Preisgestaltung bei Uber, Ende des Konzessionshandels. Überwachung wie z.B. in Hamburg verhindern ausufernde Angebotsschwemmen wie in Berlin.

Das Bundeskabinett hat bereits die kleine Novelle des PbefG still und leise vorgezogen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=3

Artikel 7 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Nach § 64a des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, wird folgender § 64b eingefügt:

㤠64b Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs
Dieses Gesetz oder auf Grundlage dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen stehen Vorschriften der Länder nicht entgegen, die den Betrieb des Verkehrs mit Taxen oder mit Mietwagen in Bezug auf Fahrzeugemissionen regeln.“
..
Zu Artikel 7 (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) § 64b - neu - Die Länder haben großes Interesse daran gezeigt, als Maßnahme zur Sicherung der innerstädtischen Mobilität und Luftreinhaltung bei der Genehmigung von gewerblichen Verkehren zur Personenbeförderung die Einhaltung höherer Emissionsstandards - bis hin zu 0-Emissionen - verlangen zu können und eine entsprechende Änderung des Personenbeförderungsgesetzes gefordert (vgl. VMK-Beschluss zu TOP 4.1, Ziffer 8, vom 6./7. Oktober 2016 und UMK-Beschluss zu TOP 28, 29, 30, 32 und 34, Ziffer 3, vom 2. Dezember 2016). Der angefügte § 64b PBefG trägt diesem Anliegen Rechnung und lässt ausdrücklich Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs zu, wenn diese Vorschriften den Betrieb des Verkehrs mit Taxen und Mietwagen in Bezug auf die Fahrzeugemissionen regeln. Die Länder können dadurch selbst festlegen, unter welchen Voraussetzungen besondere Emissionsgrenzen für Taxen und Mietwagen als geeignetes Mittel erscheinen, die Luftqualität merklich zu verbessern. Dabei kann es unter Beachtung des geltenden Rechtsrahmens möglich, aber ggfs. zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen auch erforderlich sein, bei technischen Vorgaben eine Spreizung nach dem Schadstoffausstoß vorzusehen und dies zur Berücksichtigung entstehender wirtschaftlicher Belastungen mit Bestimmungen zu Übergangsfristen oder zum Ausgleich von Mehrkosten zu verbinden.
Der Mobilitätshype verfliegt genauso schnell wie er kam, Ernüchterung ändert aber nichts an der erforderlichen Umsetzungen.
Das Taxigewerbe steht unmittelbar vor dem PbefG-Urknall.

https://www.handelsblatt.com/video/live ... 158.html

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