Taxikonzession ja oder nein
Taxikonzession ja oder nein
Hy, ich komme aus einem ländlichen Raum in Baden-Württemberg und habe 5 Mietwagenkonzessionen. Jetzt hat mir ein Taxiunternehmer sein Geschäft angeboten, weil er in Rente geht, 45T€ mit einem PKW 10 Jahre und einem PKW 4 Jahre.
Ich hab selbst keine Taxikonzession, mit dem Preis habe ich ein wenig Bauchschmerzen, klar spar ich durch die Mehrwertsteuer, aber trotzdem. Wie ist Eure Meinung? Es gibt ja auch schon einige Taxiunternehmer in meiner Gegend.
Ich hab selbst keine Taxikonzession, mit dem Preis habe ich ein wenig Bauchschmerzen, klar spar ich durch die Mehrwertsteuer, aber trotzdem. Wie ist Eure Meinung? Es gibt ja auch schon einige Taxiunternehmer in meiner Gegend.
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Wenn die betrieblichen Zahlen zu dem geforderten Preis passen, kann man drüber nachdenken und sich breiter aufstellen. Die 7% sind ja auch nicht zu verachten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: Taxikonzession ja oder nein
Wenn es doch in Esslingen schon einige Taxiunternehmen gibt, und Du mit Deinen Mietwagen gut aufgestellt bist, Krankenfahrten etc. binde Dir doch nicht noch einen zusätzlichen Kostenfaktor ans Bein.
Taxi ist aus und vorbei.
Es gilt leider nur noch Geiz ist geil, zumindest hier in Düsseldorf.
Du wirst Deinen Taxifahrern, im Vergleich zu den Mietwagenfahrern, den Mindestlohn nicht zahlen können, siehe Düsseldorf.
Hier wird nach Prozenten abgerechnet und da kommt man nach einer 10 Stunden-Schicht mit 40 € netto nach Hause. Es sagt aber keiner was. Mindestlohn gibt es nur auf dem Papier (Lohnabrechnung).
Taxi ist aus und vorbei.
Es gilt leider nur noch Geiz ist geil, zumindest hier in Düsseldorf.
Du wirst Deinen Taxifahrern, im Vergleich zu den Mietwagenfahrern, den Mindestlohn nicht zahlen können, siehe Düsseldorf.
Hier wird nach Prozenten abgerechnet und da kommt man nach einer 10 Stunden-Schicht mit 40 € netto nach Hause. Es sagt aber keiner was. Mindestlohn gibt es nur auf dem Papier (Lohnabrechnung).
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Ich würde auf die Taxi-Konzessionen verzichten, du bindest dich zeitlich (Betriebspflicht), damit hast du entweder null Gewinn (bei angestelltem Fahrer) oder du must selbst die Zeiten abdecken, in denen nicht viel Umsatz geht.
Die 7% Umsatzsteuer sind nur für bar bezahlte Fahrten interessant, da auch beim Mietwagen die 50-km-Regel (7% Umsatzsteuer) gilt. Ich persönlich lass meine Taxi-Konzessionen auslaufen und konzentriere mich auf das Mietwagengeschäft, um endlich auch mal freie Wochenenden bzw. Urlaub zu haben.
Die 7% Umsatzsteuer sind nur für bar bezahlte Fahrten interessant, da auch beim Mietwagen die 50-km-Regel (7% Umsatzsteuer) gilt. Ich persönlich lass meine Taxi-Konzessionen auslaufen und konzentriere mich auf das Mietwagengeschäft, um endlich auch mal freie Wochenenden bzw. Urlaub zu haben.
Re: Taxikonzession ja oder nein
uups .. da unterliegst Du wohl einer Falschinformation.
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Die Bezahlung über einen Zahlungsdienstleister oder durch Rechnungstellung ist Mehrwertsteuerneutal ! aus 7% können nicht 19% werden.UStG §12 (2) 10. hat geschrieben:Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:
die Beförderungen von Personen im Verkehr mit Taxen
a) innerhalb einer Gemeinde oder
b) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt
Zuletzt geändert von sivas am 23.07.2018, 12:51, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Die 7% finden bei Mietwagen nur Anwendung, wenn es sich um Krankentransporte, die zu denselben Konditionen ausgeführt werden, wie sie vertraglich zwischen Krankenkassen und Taxiunternehmen vereinbart sind. Besteht in dem entsprechenden Bereich keine solche Vereinbarung, sind für dieselben Fahrten, wie sie Taxen durchführen, bei Mietwagen eben dich 19% anzusetzen.
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Kannst du erklären, in wie fern sich die MwSt. irgendwie an der Bezahlart orientiert?HenryS hat geschrieben: Die 7% Umsatzsteuer sind nur für bar bezahlte Fahrten interessant, da auch beim Mietwagen die 50-km-Regel (7% Umsatzsteuer) gilt.
LG
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Die von mir einen Beitrag weiter oben beschriebenen Fahrten für Krankenkassen erfolgen unbar per ärztlicher Verordnung. Nur in diesen Fällen und auch nur dann, wenn es in dem betreffenden Tarifgebiet eine Sondervereinbarung zwischen Taxi und KK gibt und Mietwagen zu denselben Konditionen abrechnen, gelten lt. Rechtsprechung die 7%
In allen anderen, auch unbaren Fällen, sind 19% fällig.
In allen anderen, auch unbaren Fällen, sind 19% fällig.
Zuletzt geändert von am am 23.07.2018, 20:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Aber was meint er, wenn er sagt, dass die 7% nur für die Bar Fahrten interessant sind?am hat geschrieben:Die von mir einen Beitrag weiter oben beschriebenen Fahrten für Krankenkassen erfolgen unbar per ärztlicher Verordnung. Nur in diesen Fällen und auch nur dann, wenn es in dem betreffenden Tarifgebiet eine Sondervereinbarung zwischen Taxi und KK gibt und Mietwagen zu denselben Konditionen abrechnen, gelten lt. Rechtsprechung die 7%
In allen anderen, auch unbaren Fällen, sind 19% fällig.
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Es gibt Personen, die behaupten, dass der Zahlungsdienstleister meine Forderung aufkauft und dann dem Leistungsbezieher in Rechnung stellt. In dieser Rechnung muss die Leistung dann mit 19% angesetzt werden.
Schreibe ich dem Leistungsbezieher selbst eine Rechnung (als Leistungserbringer), bleibt es bei den 7%.
Meine Chefin hatte das früher auch so gemacht > weil es ein Betriebsprüfer vom FA mal so verlangte ... zumindest hatte sie ihn so verstanden. Nuss wohl ein Irrtum gewesen sein. Es gibt dazu auch eine Diskussion in diesem Forum.
Schreibe ich dem Leistungsbezieher selbst eine Rechnung (als Leistungserbringer), bleibt es bei den 7%.
Meine Chefin hatte das früher auch so gemacht > weil es ein Betriebsprüfer vom FA mal so verlangte ... zumindest hatte sie ihn so verstanden. Nuss wohl ein Irrtum gewesen sein. Es gibt dazu auch eine Diskussion in diesem Forum.
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Oh.sivas hat geschrieben:Es gibt Personen, die behaupten, dass der Zahlungsdienstleister meine Forderung aufkauft und dann dem Leistungsbezieher in Rechnung stellt. In dieser Rechnung muss die Leistung dann mit 19% angesetzt werden.
Schreibe ich dem Leistungsbezieher selbst eine Rechnung (als Leistungserbringer), bleibt es bei den 7%.
Meine Chefin hatte das früher auch so gemacht > weil es ein Betriebsprüfer vom FA mal so verlangte ... zumindest hatte sie ihn so verstanden. Nuss wohl ein Irrtum gewesen sein. Es gibt dazu auch eine Diskussion in diesem Forum.
Das habe ich ja so wirklci noch nie gehört.
Und ich hatte beruflich wirklich viel mit Umsatzsteuer Thematik zu tun.
Aber nun sei es so. Egal.
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Zur Klarstellung:
Mietwagen unterliegen grundsätzlich 19% Umsatzsteuer, Ausnahmen sind Krankenfahrten unbar unter 50 km Entfernung. Barzahlung im Mietwagen ist immer mit 19% USt zu versteuern.
Allerdings sehe ich keinen Vorteil der 7% im Taxibetrieb, wenn ich die Kosten der Betriebspflicht dagegen stelle (auch ein Grund, weshalb ich meine Taxi-Konzessionen zurückgebe).
Wenn allerdings jemand mit Mietwagen auch am Wochenende, an Feiertagen, Weihnachten, Silvester, Ostern im Einsatz ist, dann lohnt sich eine Taxi-Konzession.
Mietwagen unterliegen grundsätzlich 19% Umsatzsteuer, Ausnahmen sind Krankenfahrten unbar unter 50 km Entfernung. Barzahlung im Mietwagen ist immer mit 19% USt zu versteuern.
Allerdings sehe ich keinen Vorteil der 7% im Taxibetrieb, wenn ich die Kosten der Betriebspflicht dagegen stelle (auch ein Grund, weshalb ich meine Taxi-Konzessionen zurückgebe).
Wenn allerdings jemand mit Mietwagen auch am Wochenende, an Feiertagen, Weihnachten, Silvester, Ostern im Einsatz ist, dann lohnt sich eine Taxi-Konzession.
Re: Taxikonzession ja oder nein
ein sehr interessantes Thema.HenryS hat geschrieben:... Kosten der Betriebspflicht ...
Frage: Durch welche Handlungen wird die Betriebspflicht erfüllt ?
Taxi ist definiert durch Bereihalten von Fahrzeugen für direkteinsteigende Fahrgäste an Taxihalteplätzen und im Straßenraum der Konzessionsgemeinde.
Jetzt soll jemand, der mit Taxen ausschliesslich/überwiegend Krankentransporte durchführt, damit auch seine Betriebspflicht erfüllt haben ?
Dessen Fahrzeuge haben nicht eine Minute lang den kurzfristig Beförderung verlangenden Bürgern zur Verfügung gestanden, derjenige nimmt lediglich Taxivorteile inkauf (Wegerecht, Steuer), ohne die damit einhergehenden Pflichten zu erfüllen ... er sollte besser Mietwagen zum Einsatz bringen !
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Für einen alleinfahrenden Unternehmer kann es keine 24/7 Betriebspflicht geben. Und mir ist auch nur ein einziger Fall bekannt, in dem eine Gemeinde einen Taxiunternehmer verpflichtet hat, sein (e) Taxi (s) 24/7 bereitzuhalten. Und ob eine Gemeinde jemals eine TU dazu gezwungen hat, seinen Betrieb zu erweitern, ist mir nicht bekannt.
In Lübeck erstreckts sich die Betriebspflicht auf 20 Schichten à 8 Stunden
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Re: Taxikonzession ja oder nein
Nö! Kleingewerbe bis zu 17.500 € (geplant 20.000 €) kann sich sogar von MWSt. befreien lassen!HenryS hat geschrieben:Zur Klarstellung:
Mietwagen unterliegen grundsätzlich 19% Umsatzsteuer, Ausnahmen sind Krankenfahrten unbar unter 50 km Entfernung.
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Taxikonzession ja oder nein
HenryS hat geschrieben:Zur Klarstellung:
Mietwagen unterliegen grundsätzlich 19% Umsatzsteuer, Ausnahmen sind Krankenfahrten unbar unter 50 km Entfernung[...]
Das gilt nur dann, wenn es dort Sondervereinabarungen zu denselben Konditionen wie mit Taxiunternehmen gibt. Nur dann sind ebenfalls nur 7% Umsatzsteuer fällig.
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