[UBER] Taxiähnlicher Dienstleister

Die ewige Konkurrenz.
arne13
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von arne13 » 27.04.2014, 21:36

SindSieFrei? hat geschrieben:Und damit kämen wir auch wieder zurück zur Hamburger Behördenmeinung! Ich glaube, die erste Stellungnahme einer Behörde, die wir erhalten haben zu diesem existentiellen Thema. Ich würde gerne weiter scharf aktiv am Thema bleiben und Eure Anregungen lesen!
Schön, um die Stellungnahme zu einem Fragenkatalog beurteilen zu können, wäre es sehr hilfreich auch die Fragen zu kennen!!

boese13
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von boese13 » 27.04.2014, 22:19

@ Guter_Kollege
Immer diese Ungenauigkeiten.
Die Geschäftsmäßigkeit ist nicht "weggefallen".
Den Gesetzestext gelesen und nicht richtig verstanden?
§1 Sachlicher Geltungsbereich, PBefG

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung
von Personen ... mit Kraftfahrzeugen.

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

1. mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten
der Fahrt nicht übersteigt;

2. [..]

Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind!
Nach dem neuen PBefG (Stand: 01.01.2013) sind nicht nur alle unentgeltlichen Beförderungen aus der Geltung des PBefG herausgenommen, sondern auch solche Beförderungen, die geschäftsmäßig betrieben werden. Unter Geschäftsmäßigkeit verstehe ich, jede auf Dauer gerichtete, in Wiederholungsabsicht vorgenommene Beförderung!
Zuletzt geändert von boese13 am 27.04.2014, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.

Poorboy
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Poorboy » 27.04.2014, 22:37

Für Uberpop ist die Behörde kein Ansprechpartner! Da sie keine Genehmigung für "Mitfahrgelegenheiten" zu erteilen hat, kann sie diese auch nicht einziehen!!

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alsterblick
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von alsterblick » 27.04.2014, 22:55

FD hat geschrieben: Völliger Quatsch ist auch die Stellungnahme von mt dazu. Der richtige Geschäftsmann begrüßt die Konkurrenz nicht, sondern bekämpft sie.
+1
FD hat geschrieben: Ziel im Kapitalismus ist IMMER das Monopol!
+1
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

arne13
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von arne13 » 27.04.2014, 23:15

Naja,

ist ja wieder recht unterhaltsam hier, aber versuchen wir es mal mit etwas Fachverstand:
Nach dem Uber-Modell des Privat-Chauffeurs wäre es natürlich eigentlich nicht nötig, all diese Anforderungen zu beachten. Dann nämlich, wenn das PBefG für diese privaten Fahrer nicht gelten würde. Dessen Vorschriften sind aber anwendbar, wenn eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen vorliegt. Und daran gibt es keine ernsthaften Zweifel.
Das Uber-Modell: Genehmigungspflichtig oder nicht?
Als Entgelt anzusehen sind Gegenleistungen jeder Art, durch die eine Beförderung abgegolten wird, sofern die Höhe des Entgeltes die Betriebskosten der Fahrt übersteigt.
Nur für Gottes Lohn fahren die per App organisierten Privat-Chauffeure jedenfalls nicht durchs Land und höher als die Sprit und Betriebskosten des Pkw sind die zu zahlenden Summen allemal. Man kann auch nur entweder entgeltlich oder unentgeltlich befördern – und unentgeltlich ist nur die Beförderung, für die nichts zu bezahlen ist (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 01.12.1992, Az.14 S 2038/91).
Auch die Deklarierung des vom Fahrgast geleisteten Obolus als "Trinkgeld" wie bei WunderCar wird wohl nicht weiterhelfen. Zwar genügt die bloße innere Erwartung einer Gegenleistung, wie sie beim Wunsch nach Trinkgeld vorliegt, noch nicht, damit das PBefG auch wirklich greift. Allerdings geht eine App, welche die Vergütung bereits mit einberechnet und deren Höhe vorgibt, über eine solche innere Erwartung weit hinaus.
Man kommt zwangsläufig zu dem Schluss, dass ein Entgelt verlangt wird. Die Freizeit-Chauffeure betreiben damit eine ungenehmigte Personenbeförderung (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG). Das Uber-Modell ist also jedenfalls in der Pop-Variante in Deutschland eines ohne Zukunft. Über die deutschen Gesetze hat Gründer Travis Kalanick aus San Francisco sich wohl keine Gedanken gemacht. Aber vielleicht hat er ja mit dem Limousinenservice mehr Glück: Immerhin hat die ehemalige EU-Wettbewerbskommissarin bereits ganz öffentlich gegen das Verbot des Services in Europa gewettert.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... oerderung/

Der Verfasser ist:
Der Autor Dr. Adolf Rebler ist Regierungsamtsrat der Regierung der Oberpfalz in Regensburg. Er ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen insbesondere zum Verkehrsrecht.
@poorboy
Poorboy hat geschrieben:Für Uberpop ist die Behörde kein Ansprechpartner! Da sie keine Genehmigung für "Mitfahrgelegenheiten" zu erteilen hat, kann sie diese auch nicht einziehen!!
Soso, eine Verkehrsgewerbeaufsicht ist also nicht für die Einhaltung eines PBefG zuständig, sondern nur dazu da, um Genehmigungen zu erteilen bzw. zu entziehen? Aufgrund welcher Gesetzesgrundlage eigentlich?
Zuletzt geändert von arne13 am 27.04.2014, 23:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Poorboy » 28.04.2014, 00:02

Die Behörde führt nicht die Rechtsaufsicht über nicht zugelassene Betriebe!!!

Der Amtsveterinär kontrolliert Schlachthäuser, er verfolgt keine Schwarzschlachtungen!!!

Ein Ringrichter leitet Boxkämpfe, er ist nicht für Wirtshausschlägereien zuständig!

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Zuletzt geändert von Poorboy am 28.04.2014, 00:20, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Guter_Kollege » 28.04.2014, 00:17

arne13 hat geschrieben:
SindSieFrei? hat geschrieben:Und damit kämen wir auch wieder zurück zur Hamburger Behördenmeinung! Ich glaube, die erste Stellungnahme einer Behörde, die wir erhalten haben zu diesem existentiellen Thema. Ich würde gerne weiter scharf aktiv am Thema bleiben und Eure Anregungen lesen!
Schön, um die Stellungnahme zu einem Fragenkatalog beurteilen zu können, wäre es sehr hilfreich auch die Fragen zu kennen!!
Die Fragen dürften gipfeln in ..."dürfen die das?" :D
Da sich der BZP nun scheinbar der Sache angenommen hat ist sie damit vielleicht auch in den richtigen Händen.
Es sei den SSF möchte abwarten bis UberFlop nach Hamburg kommt und hier sein Unwesen treibt, damit sein Unternehmer
selbst loslegen kann. Über welchen Weg auch immer: Verwaltungsweg, UWG etc.

Man sollte allerdings immer im Auge behalten, das nicht nur bei Neelie Kroos das PBefG als zu restriktiv und nicht mehr zeitgemäß
angesehen wird. Mehr Wettbewerb ist in der EU in der Bundespolitik und bei vielen Verkehrspolitiker und Verkehrsexperten angesagt.
Wir werden uns darauf einstellen müssen und neue Verkehrsarten zulassen müssen. Früher oder halt ein bißchen später.
Darauf beharren das alles so bleiben soll wie es immer war bringt das Gewerbe nur an den Rand.
boese13 hat geschrieben:@ Guter_Kollege
Immer diese Ungenauigkeiten.
Die Geschäftsmäßigkeit ist nicht "weggefallen".
Den Gesetzestext gelesen und nicht richtig verstanden?
Doch, hab ich, Du zitierst es ja sogar mit Hervorhebung selbst.
§1 Sachlicher Geltungsbereich, PBefG
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung
von Personen ... mit Kraftfahrzeugen.
Das Datum brauchst Du nicht dazu schreiben.
Ich bediene mich an dieser Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Hauke » 28.04.2014, 01:59

Poorboy hat geschrieben:Die Behörde führt nicht die Rechtsaufsicht über nicht zugelassene Betriebe!!!
Da bist du aber völlig auf dem Holzweg. Selbstverständlich ahndet die Gewerbeaufsicht ein Verstoß gegen die Gewerbeanmeldung und natürlich ist sie auch dafür zuständig wenn jemand sein Gewerbe großzügig ausdehnt.

Nach deiner Logik falten Zitronenfalter den ganzen lieben langen Tag nur Zitronen. Nichts ist schlimmer als ein fundiertes Halbwissen und die Rechtsauffassungen von Laienrichter. Wir liegen ja alle mal mit unseren Meinungen bisschen daneben aber du liegst voll daneben.

Ich kann dir ja mal mein Mietwagen ein Wochenende leihen und du versuchst in Hamburg damit Umsatz zu machen. Ich mach dir auch ein taxischild aufs Dach. Mal schauen wie lange es dauert bis dich die Behörde aus dem Verkehr zieht.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Poorboy » 28.04.2014, 02:47

Hauke hat geschrieben:
Da bist du aber völlig auf dem Holzweg. Selbstverständlich ahndet die Gewerbeaufsicht ein Verstoß gegen die Gewerbeanmeldung und natürlich ist sie auch dafür zuständig wenn jemand sein Gewerbe großzügig ausdehnt.
Hier gibt es aber keine Gewerbeanmeldung! Der Server wird gehostet in Tavalu. Ob jemand im Privatwagen einen Kumpel abholt oder per App-Bestellung eine Fahrt ausführt, wer will das in einer Millionenstadt kontrollieren??????????????????

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von bonscott » 28.04.2014, 02:50

Hier mal eine Übersetzung eines Artikels aus Brüssel.
Aufgrund einiger eigenwilliger Formulierungen habe ich den Artikel nicht völlig wörtlich übersetzt.

Fazit: einfach nur Rotz-Ami-frech

http://tech.eu/news/screw-innovation-ub ... eized-far/


Geiz-Innovation

Uber wurde inzwischen in Brüssel für ungesetzlich erklärt, zwei (private) Fahrzeuge wurden festgesetzt.
4. März 2014.
Die Brüsseler Regierung will es jetzt für Uber unmöglich machen, in der Stadt einen P2P Fahrdienst zu betreiben. Zwei private Fahrzeuge von UberPOP- Fahrern wurden an diesem Morgen festgesetzt.

Die neue „Innovation“ kommt mit der belgischen Regierung und ihren Gesetzgebern in Konflikt. Eine Woche nach dem Start eines städtischen P2P- Fahrdienstes in Brüssel (genannt UberPOP) sind die ersten (völlig privaten ) Fahrzeuge von UberPop -Fahrern bereits sichergestellt worden, hat die Zeitungs „la Dernière“ heute morgen berichtet.

Brigitte Grouwels, Brüssels Ministerin für Arbeit und Verkehr, hatte bereits angekündigt, dass sie Uber nicht erlauben würde, eine das Taxi-Gewerbe bedrohende Dienstleistung in der Stadt zu erlauben und sie scheint ihr Wort zu halten .

Aktualisierung (am 6. März): Uber „schenkt“ jedem in Brüssel eine Woche UberPOP.
Während einer abgestimmten Kontrolle durch die Polizei wurden zwei Fahrzeuge von UberPop-Fahrern heute morgen festgesetzt, da sie gegen die bestehenden (Taxi) Vorschriften verstoßen haben.
UberPop unterscheidet sich von den meisten Uber-Diensten die weltweit angeboten werden, dabei ist es nicht nötig, dass professionelle Fahrer wie die den anderen regulären Uber-Diensten eingesetzt sind.
Statt dessen verpflichtet Uber private Personen um Fahrer zu werden und agiert als Vermittler zu den potentiellen 'Kunden' um Fahrten zu einem niedrigeren Preis als den regulären Uber-Diensten anzubieten.
Das würde für Leute günstig sein, die in der Stadt fahren wollen. Brüssels Gesetzgeber wollen es unmöglich für Uber machen ihren schwammigen Transport-Dienst weiter anzubieten.

Grouwels (mit Brüssels Taxi-Vertretern im Hintergrund, die laut über die Entscheidung jubeln) hat Uber formell aufgefordert diese Dienstleistungen in Brüssel einzustellen, worauf die „Silikon-Valley –Gesellschaft“ entschlossen zu sein scheint, das zu ignorieren.

Susanne Stulemeijer (Repräsentantin von Uber) hat „De Tijd“ übermittelt, dass sie die zwei Fahrer bei ihrem Problem mit der belgischen Justiz , insbesondere hinsichtlich des kompliziertem Rechtssystem unterstützen wird. Die Gesellschaft hat ausgeführt, dass sie das Problem im Moment gründlich untersucht.
Uber sagt, dass es viel positives Feed-Back von Fahrern und Passagieren gegeben hat, seitdem der Dienst in Brüssel letzte Woche gestartet ist und man nicht die Absicht hat die Operation in der Stadt zu begrenzen.
Gemäß verschiedener Mediaberichte hat Uber behauptet, dass sich Hunderte von Fahrern für den Dienst in Brüssel verpflichtet und sich bis jetzt mit mehr als 1000 Passagieren registriert haben um Fahrten eine Woche nach dem Start durchzuführen.

Stulemeijer hat hinzugefügt, dass es über Brüssels Regierungs- und Polizeiaktionen und die Einstellung bezüglich der Sache nicht überrascht war und bemerkt, dass der örtliche Rivale Djump mit einem sehr ähnlichen Dienst in den letzten 9 Monaten operiert hatte, ohne in jede Art von gesetzlichen Schwierigkeiten zu geraten. Jetzt kommen die schlechten Nachrichten für Djump: die Behörden(Regierung) werden jetzt die Tätigkeiten der belgischen Gesellschaft näher beobachten.
Zuletzt geändert von bonscott am 28.04.2014, 02:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Wattwurm » 28.04.2014, 06:36

Guter_Kollege hat geschrieben:Mehr Wettbewerb ist in der EU in der Bundespolitik und bei vielen Verkehrspolitiker und Verkehrsexperten angesagt.Wir werden uns darauf einstellen müssen und neue Verkehrsarten zulassen müssen. Früher oder halt ein bißchen später.Darauf beharren das alles so bleiben soll wie es immer war bringt das Gewerbe nur an den Rand.
Na endlich habe ich hier mal einen Mitstreiter gefunden! Uber Pop ist sicherlich rechtlch nicht ganz koscher. Dagegen muß man dann auch vorgehen. Das findet dann auch meine Zustimmung!

Was andere Fahrdienste betrifft z.Blacklane oder Wundercar muß man mal unaufgeregt abwarten wie sich die Dinge entwickeln. Auf jeden Fall bewegen die sich in einem rechtlich einwandfreien Rahmen! Warum also diese Hysterie? Wir befinden uns endlich im Wettbewerb mit anderen alternativen Mobilitätsdienstleistern. Der Personenbeförderungsmarkt war doch vorher komplett abgeschottet, allenfalls gab es hier und dort mal vereinzelnd ein bißchen Ärger und Aufregung mit einigen Mincarbetrieben denen man ständig Verstöße gegen die Rückkehrpflicht unterstellte. Ernsthafte Konkurrenz haben wir eigentlich nie gehabt!

Mehr Wettbewerb schadet nicht und sollte für uns Ansporn sein unsere Dienstleistungsqualität stetig zu verbessern. Ich setzte auf die Marktmechanismen. Der Markt wird entscheiden, wie es mit dem Taxigewerbe weitergeht. Und der Markt orientiert sich nach dem Preis-Leistungsprinzip. Ich freue mich auf diesen Wettbewerb und jetzt wird sich zeigen, ob unsere Dienstleistung diesen Wettbewerbsdruck standhält! Mir gehen die fast schon refelexartigen Abwehrmechanismen hier im Forum auf den Senkel, wenn mal etwas Neues am Horizont auftaucht!

Meine Dienstleistung ist dermaßen perfekt, das ich keine Konkurrenz fürchten muß! Links und recht von mir gibt es nur noch Servicewüste! Wenn Ihr das von Euch auch behaupten könnt, dann ist doch alles gut. Dann werden sich Uber, Blacklane und Wundercar die Zähne an uns ausbeißen und der Spuk ist schneller vorbei als er gekommen ist!

Fragt Euch doch mal selbst: Ist Eure Dienstleistung eigentlich preiswert? Ist sie ihren Preis wert...? Es scheint wohl so zu sein, das ich trotz meines fortgeschrittenen Alters innovativen Ideen aufgeschlossener und neugieriger gegenüberstehe als deutlich jüngere Kollegen!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 28.04.2014, 06:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Guter_Kollege » 28.04.2014, 13:47

FD hat geschrieben:@Guter Kollege
.....willst Du einfach nur nicht bemerken, daß es einzelne Pesonen in der Politik sind, die sich für diesen "Wettbewerb" einsetzen
......Mit bißchen Grips kommste alleine drauf!
Wieviel Ignoranz und Faulheit gehört aber erst dazu sich umfassend zu informieren und sich nicht nur das Gewünschte an Informationen herauszusuchen. Das Lesen und Verstehen des unten verlinkten vielen Textes erfordert übrigens etwas mehr als nur "bißchen" Grips (wenn Du es denn schon etwas würzig magst).
Mehr Wettbewerb und Öffnung der Märkte ist nicht bloß "bezahlten Politikern" vorbehalten, sondern Gegenstand einer kompletten (universitären) Wissenschaft, von Verkehrsexperten und Instituten.
siehe auch hier:
http://www.econstor.eu/handle/10419/424
hier:
http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeff ... onFile&v=2
hier:
Diskussionspapiere - Gesellschaft für wirtschafts- und verkehrswissenschaftliche Forschung e.V
Struktur und Bedeutung des Taxiverkehrs in der BRD. Eine empirische Untersuchung,Wollrab, Helmut;
hier:
Weißbuch - Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einemwettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... FIN:DE:PDF
oder hier:
http://www.zukunft-mobilitaet.net/8243/ ... den-oepnv/

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Poorboy » 28.04.2014, 14:20

Die BaFin jagt keine Bankräuber!

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von bonscott » 28.04.2014, 17:03

Leider muss man immer wieder feststellen, dass selbst unter Unternehmern ein gefährliches Halbwissen besteht.
Wattwurm hat geschrieben:
Na endlich habe ich hier mal einen Mitstreiter gefunden! Uber Pop ist sicherlich rechtlch nicht ganz koscher. Dagegen muß man dann auch vorgehen. Das findet dann auch meine Zustimmung!

Was andere Fahrdienste betrifft z.Blacklane oder Wundercar muß man mal unaufgeregt abwarten wie sich die Dinge entwickeln. Auf jeden Fall bewegen die sich in einem rechtlich einwandfreien Rahmen!
Wundercar ist das gleiche wie UberPop - Fahrten mit Privatwagen gegen ein Trinkgeld, wie es Wundercar definiert.
Und was den "rechtlich einwandfreien Rahmen" angeht würde ich mich an Deiner Stelle mal mit dem Urteil des Berliner Landgerichtes gegen Uber auseinandersetzen. Ständige und systematische Verstöße gegen die Rückkehrpflicht !

Wattwurm hat geschrieben: Ich freue mich auf diesen Wettbewerb und jetzt wird sich zeigen, ob unsere Dienstleistung diesen Wettbewerbsdruck standhält! Mir gehen die fast schon refelexartigen Abwehrmechanismen hier im Forum auf den Senkel, wenn mal etwas Neues am Horizont auftaucht!


Bei Deinem Rentenhorizont von 3 Jahren auch verständlich.

Irgendeiner hat mal richtig geschrieben: Die Wattsicht ist immer horizontal, nie vertikal, in die Tiefe gehend.
Zuletzt geändert von bonscott am 28.04.2014, 17:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von Wattwurm » 28.04.2014, 19:55

Car2Go, Drive Now, Stadtmobil und wie sie noch alle heißen mögen sind legal. Das sind Autoverleihfirmen wie Sixt, Europcar oder Hertz. Kein Mensch würde da auf die Idee kommen die Gerichte zu bemühen. Weder die BOKraft noch das PbfG zieht bei den Carsharingfirmen. Hier steht die Ampel auf GRÜN!

Wie soll man WunderCar rechtlich einordnen? Da habe ich echt ein Problem. Wundercar verlangt kein festes Entgelt für die Fahrt mit einem Chauffeur, sondern es wird um ein frei wählbares freiwilliges Trinkgeld gebeten...! Die Fahrer müssen ihr eigenes Auto mitbringen, es muß 4 Türen haben und die Fahrer sollen die Beförderung von Menschen mehr oder weniger als Freizeitspaß und Gelegenheit nette Menschen kennenzulernen verstehen. Bei der Auswahl der Fahrer achtet man immerhin ob sein polizeiliches Führungszeugnis sauber ist und er nur wenige bis gar keine Punkte in Flensburg und der muß ins Team passen. Meistens handelt es sich um Fahrer die bereits einen festen Job haben und das herumkutschieren aus purer Freude am Autofahren und kennenlernen netter Leute machen....so die Lesart von WunderCar. Nach der gleichen Lesart will WunderCar auch keine Gewinne erzielen! Wie soll man WunderCar nun rechtlich einordnen? Ist das eine Mitfahrzentrale die an Fahrer/innen und Fahrgästen lediglich etwas gehobenere Ansprüche stellen? Oder ist das eine geschickt versteckte Minicarzentrale? Hier steht die Ampel auf GELB!

Das Unternehmen UberPop betreibt professionelle Personenbeförderung nach festen Entgelten. Auch hier muß der Fahrer sein Fahrzeug mitbringen, es muß 4 Türen haben, ein P-Schein ist nicht erforderlich. Hier steht auf Grund der festen Uber-Tarife und der Absicht Gewinne zu erzielen die Ampel auf ROT!

So wer macht mit Blacklane und Uber weiter und unterzieht Blacklane und Uber einer kurzen rechtlichen Überprüfung? Jetzt seid Ihr mal an der Reihe....!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 28.04.2014, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von alsterblick » 28.04.2014, 20:13

Nun ja, wenn es nur zum Rumgurken sein soll, um Leute kennenzulernen, mal ein kleiner Ostseeausflug für ein Trinkgeld. :D
Was soll rechtlich dagegen sprechen. Würde doch zu facebook passen und das schrieb hier auch schon jemand mal.
MitfahrerInnen Ärger kann es auch kaum geben, denn ein "WunderCar" steht ggf. auch bereits für (böse ) Überraschungen. :shock:
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Re: Rechtliche Bewertung von Uber, Blacklane, Wundercar& Co

Beitrag von am » 28.04.2014, 21:16

Soll wundercar die Gemeinnützigkeit beantragen und erhalten. Dann sehenn wir weiter.
Solange das nicht der Fall ist, handelt es sich um einen gewerblichen Betrieb mit Gewinnerzielung.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von am » 28.04.2014, 21:29

Poorboy hat geschrieben:Die Behörde führt nicht die Rechtsaufsicht über nicht zugelassene Betriebe!!!

Der Amtsveterinär kontrolliert Schlachthäuser, er verfolgt keine Schwarzschlachtungen!!!

Ein Ringrichter leitet Boxkämpfe, er ist nicht für Wirtshausschlägereien zuständig!

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Der Taxenverkehr ist doch in HH beimnRechtsamt angesiedelt, oder? Wer soll denn ansonsten darüber befinden?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Poorboy » 28.04.2014, 21:35

Eine Marktaufsicht kontrolliert nicht den Schwarzmarkt :mrgreen: !

Diese Lücke nutzt Uber.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Poorboy » 29.04.2014, 00:03

Die dürfen Privatwagen auf Uberpop kontrollieren????? Schwachsinn!!

Poorboy

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