[UBER] Taxiähnlicher Dienstleister

Die ewige Konkurrenz.
eichi
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von eichi » 25.04.2014, 16:31

Der immer wieder gern bemühte Vergleich zu den "Mitfahr-Zentralen"
früherer Jahre ist deswegen falsch, weil die damalige "Mit-Fahrt" auch ohne
zusätzliche Mitfahrer stattfinden würde. Bei Übelpop etc. ist die
Personenbeförderung Zweck der Veranstaltung.

Nicht alles, was die Marketing-Hütchenspieler mit Etiketten wie App, Digitales Zeitalter,
Stand der Technik, light
etc. behängen, ist wirklich ein Fortschritt.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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miamivice
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von miamivice » 25.04.2014, 21:27

Das Gesetz verliert seinen Wert wenn die juristische Konstruktion über die Intuition den Sieg davonträgt. Juristen können zusammenkonstruieren, daß "UberPop" eine innerstädtische Mitfahrzentrale sei und der ökologische und nachbarschaftliche Ansatz im Vordergrund stehe und daher keine kommerzielle Personenbeförderung vorliege. "Uber" ist kommerziell, UberPop-Fahrer ein soziales Hobby. Wer 20 Touren pro Tag ausführe habe eben viele eigene Erledigungen in der Stadt durchzuführen.

Theoretisch ließe sich die Zahl der offiziellen Taxis durch die neuen zivilen Bestelltaxis so reduzieren, daß die Daumenregel, eine Taxikonzession pro 1000 Einwohner, keine Gültigkeit mehr hätte. Allerdings benötigt man eine stattliche Zahl an Einkommensschwachen mit viel freier Zeit, damit dieselben sich als Bestelltaxi rekrutieren lassen.

Herrschte Euphorie im Uber-Thinktank als man sich vorstellte, daß 90 % der Autobesitzer mit Smartphone sich bei "Uber" anmelden und mit jeweils nur zwei Touren pro Tag die meisten Taxis zum Verschwinden brächten und "Uber" der große Vermittlungsgebühren-Gewinner sei ?

Tatsächlich dürfte die konventionelle Mitfahrzentrale schon gegen das Gesetz verstoßen. Ohne P-Schein überhaupt keine kommerziell vermittelte Personenbeförderung ganz gleich ob die gezahlten Beiträge der Mitfahrer die Betriebskosten nicht übersteigen.

Einige Bürger zweifeln mit guten Argumenten. Dazu "sct" und "Arne T." im Kommentarbereich der "Berliner Zeitung".

sct sagt:
Taxis sind zu teuer und wenn da eine Versicherung von den Taxiunternehmen 7000€/p.a. haben will dann sind die es auch. Alle in der Kette bereichern sich an den Fahrgästen, auch der Staat, und weil man ihnen Alternativen juristisch verwehrt wird weiter abkassiert. Nun kommt Konkurrenz und macht es billiger. Ich wünsche Uber viel Glück.
Arne T. sagt:
Da sind viel zu viele Wer-Der-Konstruktionen mit drin, die kein Mensch versteht. Warum braucht jemand, der gegen Geld Personen befördert, einen P-Schein, und der einfach so Leute mitnimmt nicht? Warum braucht jemand, der das gegen Geld tut so eine Versicherung, der andere nicht? Es sind doch dieselben Menschen und dasselbe Auto. Das möchte bitte mal erklärt werden! Beide Verpflichtungen scheinen mir künstliche Nachteile zu sein, die gegen das GG verstoßen, insbesondere gegen die Gleichheit vor dem Gesetz!
Sicher - Taxifahren ist zu teuer, weil die Fahrer zu wenig Touren haben und das Gewerbe unmäßig die Tarife erhöht hat anstatt die Konzessionen zu begrenzen und im Auto jemanden mitnehmen kann jeder Führerscheinabsolvent bzw. der weiß wie man ein Fahrzeug zu bedienen hat, nur gibt es Unterschiede hinsichtlich Ortskunde, Verfügbarkeit, psychologischer und fahrtechnischer Professionalität und Sicherheit des Fahrzeuges und deswegen ist Taxifahrer ein Beruf.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Poorboy » 26.04.2014, 00:13


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SindSieFrei?
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von SindSieFrei? » 26.04.2014, 17:57

Unsere Behörde meint: Antwort auf eine formelle Anfrage zum Thema Ausnahmegenehmigungen...
Sehr geehrter Herr...,...

Zu Ihrer Frage 1. ist grundsätzlich auszuführen, daß es weder dem Referat Verkehrsgewerbeaufsicht noch mir als Person zusteht, öffentlich die Rechtsauffassung der Berliner Genehmigungsbehörde als "richtig" oder "falsch" zu beurteilen, erst recht, wenn es, wie hier, nur aufgrund von Presseberichten und ohne Kenntnis der Aktenlage geschehen müßte. Ebenso grundsätzlich ist zu Frage 2. zu bemerken, daß es die Verwaltung ablehnt (genau so wie übrigens auch die Gerichte), sich mit hypothetischen Fragestellungen zu befassen. Wenn hier - von wem auch immer - ein Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme von § 25 Abs. 1 BOKraft gestellt werden sollte, wird das Referat Verkehrsgewerbeaufsicht die Sach- und Rechtslage anhand des konkreten Falles prüfen und dann entscheiden. Die Erwägungen der Behörde und die Bewertung würden außerdem zunächst dem Antragsteller mitgeteilt werden und nicht - verzeihen Sie, wenn ich das so deutlich sage - am Verwaltungsverfahren nicht beteiligten Personen; kein Antragsteller soll die ihn betreffende Entscheidung aus der Zeitung oder aus dem Internet erfahren.

Zu Ihrer Frage 3. kann ich folgendes sagen: Taxen befördern auch heute noch in großer Zahl Anläufer, also Zufallsfahrgäste. Diese Fahrgäste sind möglicherweise mit einem Kleinwagen (der nur eine Tür auf der rechten Seite oder gar nur einen einzigen Fahrgastplatz hat) schlecht bedient, wie Sie auch in Ihren Beispielen auf S. 2 unten Ihres Schreibens darlegen. Mietwagen müssen dagegen immer beim Unternehmer gezielt bestellt werden, § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG. D.h. es gibt keine Zufallsfahrgäste, sondern die Fahrgäste entscheiden sich mit ihrer Bestellung bewußt für das Fahrzeug, das sie haben wollen. Wegen dieser Unterschiede zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr könnte man durchaus den Antrag eines Mietwagenunternehmers auf Genehmigung einer Ausnahme von § 25 Abs. 1 BOKraft anders behandeln als den eines Taxenunternehmers.
Ich bitte Sie allerdings, dies nicht mißzuverstehen: Ich möchte ungern übermorgen in den einschlägigen Internet-Foren lesen: "Herr Glitza hat gesagt, er genehmigt den Mietwagenunternehmern Ausnahmen bei den Türen, aber den Taxenunternehmern nicht." Das habe ich nicht gesagt und auch nicht gemeint. Ich habe nur Ihre Frage beantwortet, ob man bei der Zulassung von Ausnahmen von § 25 Abs. 1 BOKraft Taxen und Mietwagen gleich behandeln müsse und welche Gründe ggf. eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten.

Kurz und bündig zu Frage 4.: Die Regelungen zur Rückkehrpflicht der Mietwagen und zur Art und Weise der Bestellung sind in § 49 Abs. 4 PBefG niedergelegt und bindend. Das PBefG sieht keine Ausnahmen oder Befreiungen davon vor, also würde das Referat Verkehrsgewerbeaufsicht auch keine genehmigen, wenn ein Mietwagenunternehmer sie beantragte. Ihre Ergänzungsfrage, wie das Referat Verkehrsgewerbeaufsicht die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen will, überrascht mich allerdings: Es kann Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, daß das Referat Verkehrsgewerbeaufsicht als die strengste personenbeförderungsrechtliche Genehmigungsbehörde in Deutschland gilt und überdies eng mit den Finanzämtern, Polizei- und Zollbehörden zusammenarbeitet. Sie dürfen also davon ausgehen, daß das Referat Verkehrsgewerbeaufsicht auch gegen Mietwagenunternehmer, die die Bestimmungen mißachten, in der gebotenen Weise einschreitet.
Speziell die von Ihnen angesprochenen Wegstreckenzähler, die in § 30 BOKraft geregelt sind, sind allerdings bei vielen Mietwagenunternehmern sinnlos und deshalb verzichtbar. Bedenken Sie, daß im Mietwagenverkehr die Vereinbarung des Fahrpreises und die Art und Weise seiner Berechnung völlig frei sind und auch kein Kontrahierungszwang (Beförderungspflicht) besteht. Bei einem Mietwagenunternehmer, der nicht nach Kilometern, sondern nach Stunden abrechnet oder nach Festpreisen, nützt ein Wegstreckenzähler gar nichts...

Zu Frage 5.: Soweit der Einsatz von Mietwagen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt, ist er auch dann zulässig, wenn damit dem Taxengewerbe Fahrgäste abspenstig gemacht werden. Ob das in Hamburg in nennenswertem Umfang geschehen wird, ist freilich alles andere als sicher: Immerhin werden Mietwagen im Vergleich zu Taxen in ihrer Flexibilität durch die Rückkehrpflicht - oder anders ausgedrückt: durch das Verbot der Bereithaltung an erfahrungsgemäß besonders geschäftsgünstigen Orten - erheblich beeinträchtigt. Und im Preiswettbewerb darf nicht übersehen werden, daß Mietwagenverkehr mit 19 % MwSt belegt ist, Taxenverkehr dagegen i.d.R. nur mit 7 %.

Ihre letzte Frage muß ich als suggestiv beanstanden. Sie deuten damit an, ein einzelner Taxenunternehmer habe einen Rechtsstreit aufnehmen müssen, weil andere (Behörden?) untätig geblieben seien. Das ist Spekulation; es kann verschiedenste Gründe dafür gegeben haben, z.B. daß eine Einstweilige Verfügung vor den Zivilgerichten möglicherweise schneller zu erlangen war als eine Entscheidung der Verwaltungsgerichte oder daß das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein argumentativ weniger schwieriges Vorgehen gegen den Störer ermöglicht als das mitunter etwas umständliche Verwaltungsrecht oder... oder... oder...

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Glitza
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Rechtsamt, Referat Verkehrsgewerbeaufsicht - RV 2
Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
LG. Meinungen dazu???
Dura lex, sed lex.

Guter_Kollege
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Guter_Kollege » 26.04.2014, 21:53

FD hat geschrieben:Er hält es grundsätzlich für möglich, Mietwagen eine solche Ausnahme zu genehmigen.
.......
Er hält es grundsätzlich NICHT für möglich Taxen eine solche Ausnahme zu genehmigen.
......
Wegstreckenzähler sind sehr wohl von Bedeutung und die Behauptung von Glitza schlicht Humbug.
Sorry, aber was Du schreibst ist Humbug !!!
Für Taxen ist eine Ausnahmegenehmigung für Wegstreckenzähler NICHT möglich. Für Mietwagen schon. Punkt.

BO Kraft § 31
Fahrzeuge mit einer Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr
(2) Wird ein Fahrzeug nur in geringem Umfang für den Mietwagenverkehr verwendet, kann die
Genehmigungsbehörde gestatten, daß das Fahrzeug nur mit einem Fahrpreisanzeiger ausgerüstet wird; in
diesem Falle hat der Fahrzeugführer bei Durchführung von Mietwagenverkehr den Fahrgast auf das Fehlen eines
besonderen Wegstreckenzählers und die Art der Berechnung des Beförderungsentgelts hinzuweisen.

BOKraft 6. Abschnitt
Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 43
Ausnahmen
(1) Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht
zuständigen Stellen können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller von allen
Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen genehmigen.

Man kann kritisieren oder es lassen wenn die Genehmigungsbehörden Ausnahmen von der Wegstreckenzählerpflicht
für Mietwagen machen.
Sie befinden sich damit aber im Recht. Da beisst die Maus kein Faden von ab.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Guter_Kollege » 26.04.2014, 21:57

FD hat geschrieben:Er hält es grundsätzlich für möglich, Mietwagen eine solche Ausnahme zu genehmigen.
.......
Er hält es grundsätzlich NICHT für möglich Taxen eine solche Ausnahme zu genehmigen.
......
Wegstreckenzähler sind sehr wohl von Bedeutung und die Behauptung von Glitza schlicht Humbug.
Sorry, aber was Du schreibst ist Humbug !!!
Für Taxen ist eine Ausnahmegenehmigung für Wegstreckenzähler NICHT möglich. Für Mietwagen schon. Punkt.

BO Kraft § 31
Fahrzeuge mit einer Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr
(2) Wird ein Fahrzeug nur in geringem Umfang für den Mietwagenverkehr verwendet, kann die
Genehmigungsbehörde gestatten, daß das Fahrzeug nur mit einem Fahrpreisanzeiger ausgerüstet wird; in
diesem Falle hat der Fahrzeugführer bei Durchführung von Mietwagenverkehr den Fahrgast auf das Fehlen eines
besonderen Wegstreckenzählers und die Art der Berechnung des Beförderungsentgelts hinzuweisen.

BOKraft 6. Abschnitt
Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 43
Ausnahmen
(1) Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht
zuständigen Stellen können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller von allen
Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen genehmigen.

Man kann kritisieren oder es lassen wenn die Genehmigungsbehörden Ausnahmen von der Wegstreckenzählerpflicht
für Mietwagen machen.
Sie befinden sich damit aber im Recht. Da beisst die Maus kein Faden von ab. Und Herrn Glitzas Argumentation 'für einen Mietwagen
der nur pauschal oder nach Stundensatz abrechnet, mache ein WSZ nicht viel Sinn
' ist nachvollziehbar.
Ob man das nun gut findet oder nicht.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von am » 27.04.2014, 02:24

Im Irrenhaus bist Du hier sicher nicht. Aber der Umstand, dass Du mal einen Rechtstreit gegen das Rechtsamt gewonnen hast, ist ja kein Grund, unsauber zu argumentieren. Aus meiner Sicht hast Du Dr. Glitzas Ausführungen zwar kommentiert, jedoch sehe ich nicht, dass Du ihn widerlegt hättest, wie Du behauptest. Kannst Du das ggf noch etwas genauer herausstellen?
Zuletzt geändert von am am 27.04.2014, 04:42, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Poorboy » 27.04.2014, 04:47

Es geht doch um Privat- und nicht um Mietwagen!
Da holen wir uns jeder eine Schüssel vom Afrika-Export für kleines Geld und fahren auf eigene Rechnung !
Taxen auf Umsatzbeteiligung vermieten, ist dann Vergangenheit :mrgreen: !

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von am » 27.04.2014, 04:58

Davon mal abgesehen, ist Uber ja in beiden Bereichen aktiv. Auf Dauer wird sich das nicht sauber trennen lassen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von alsterblick » 27.04.2014, 05:53

am hat geschrieben:ist Uber ja in beiden Bereichen aktiv.
Interessant daran ist doch auch, dass UBER sich für seine Pop-Sparte hat extra Risiko-Kapital geben lassen.
Alleine von sich aus (von "uberhaupt" in USA selbst erwirtschaftete Gewinne) fassen die das heisse Eisen wohl nun auch nicht an.
Aktuellerweise wissen „Google +Co“ derzeit auch nicht wohin mit ihrem Geld (kürzlich bei siegel oder zeit online gelesen,
mal rd. 15 Millarden bei Motorolla versenkt usw. waren auch egal auf der verzweifelten Suche nach Geldverwertungsmöglichkeiten).
Zuletzt geändert von alsterblick am 27.04.2014, 06:13, insgesamt 3-mal geändert.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

Wattwurm
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Wattwurm » 27.04.2014, 09:16

Halten wir uns doch mal an die Fakten und an die Rechtsprechung. Was wir befürchten oder unterstellen und welche Sorgen und Existenzängste wir haben, interessiert in Deutschland keinen Richter!

Zu Erinnerung: Das PbfG wurde inzwischen geändert. Der BZP hat gegen den Wegfall der "Geschäftsmäßigkeit" im § 1 Abs 2 PbG erfolglos protestiert. Nun ist das eingetreten was zu befürchten war. Beweist mal Uber Pop das sie mehr als nur ein betriebskostendeckendes Entgelt nehmen. Dieser Beweis wird nach dessen Geschäftsmodel sehr schwer zu erbringen sein. Und anders als in Amerika müssen wir als Kläger den Beweis der Unrechtmäßigkeit erbringen und nicht der Beklagte seine Unschuld beweisen!

Und da das Merkmal "Geschäftsmäßigkeit" weggefallen ist, dürfen auch ständig wiederkehrende Fahrten ausgeführt werden. Uber Pop wird sich daher auf die Freistellungsverordnung berufen. Uber Pop ist meines Erachtens legal. Es spielt keine Rolle ob uns das gefällt oder nicht! Wir leben in einem Rechtstaat....

Wenn Uber Pop illegal ist, dann sind sogenannte Bürgerbusse auch illegal!

http://www.buergerbusse-in-deutschland.de/
Zuletzt geändert von Wattwurm am 27.04.2014, 09:38, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Wattwurm » 27.04.2014, 09:34

Es zieht sich wie ein roter Faden durch sämtliche Kommentare in den Zeitungen:

-Taxifahrer sind unfreundlich und wenig hilfsbereit
-Taxi fahren ist viel zu teuer
-Taxifahrer sind arrogant und überheblich
-Taxifahrer fahren nicht immer den kürzesten Weg
-Taxifahrer halten sich nicht an die Straßenverkehrsordnung und fahren wie die Henker
-Taxifahrer verweigern die Mitnahme von Blindenführhunde

Es wird Zeit das WIR uns mal an die eigene Nase fassen! WIR sind der Grund dafür das WIR es nun vermehrt mit alternativen Mobilitätskonzepten zu tun haben! Unsere Fahrgäste wenden sich mit Grausen von uns ab! Ein Uber-Fahrer trägt Anzug und Krawatte ein Taxi-Fahrer stinkt aus Turnschuhen und schmuddeligen Jeans! Wir sind einfach nur schlecht und zu teuer. Aber das will man hier ja nicht hören...
Zuletzt geändert von Wattwurm am 27.04.2014, 09:39, insgesamt 3-mal geändert.

Wattwurm
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Wattwurm » 27.04.2014, 09:55

Was ist das denn für ein Kraut...... :?: :?: :?: :?:

http://www.niedrigschwellig-betreuung-b ... _Beyer.pdf

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von alsterblick » 27.04.2014, 11:06

Wattwurm hat geschrieben: Wenn Uber Pop illegal ist, dann sind sogenannte Bürgerbusse auch illegal!
Falsch, Uber Pop gibt kalkulierte "Fahrpreise" vor und darauf wird eine Provision fällig.
Wattwurm hat geschrieben: Ein Uber-Fahrer trägt Anzug und Krawatte ein Taxi-Fahrer stinkt aus Turnschuhen und schmuddeligen Jeans!
Wir sind hier aber im Uber Pop Fred.
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Hauke » 27.04.2014, 11:47

Wattwurm hat geschrieben: Ein Uber-Fahrer trägt Anzug und Krawatte ein Taxi-Fahrer stinkt aus Turnschuhen und schmuddeligen Jeans!
Wenn das bei dir in Neumünster so ist, tut es mir leid für dich und deine Kollegen. Aber du kannst in NMS mit dem Image polieren schon mal anfangen, indem du am Montag alles andere als die ortsansässigen Renault/Dacia und Ford-Autohäuser ansteuerst und dir ein adäquates Auto für den gehobenen Taxi-Dienst bestellst.

Wer im Schlachthaus sitzt, sollte nicht mit Schweinen werfen - alte Bauernregel von "Kuno von Oyten"
Zuletzt geändert von Hauke am 27.04.2014, 11:49, insgesamt 1-mal geändert.

Guter_Kollege
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Guter_Kollege » 27.04.2014, 13:10

Wattwurm hat geschrieben:Zu Erinnerung: Das PbfG wurde inzwischen geändert. Der BZP hat gegen den Wegfall der "Geschäftsmäßigkeit" im § 1 Abs 2 PbG erfolglos protestiert. Nun ist das eingetreten was zu befürchten war. Beweist mal Uber Pop das sie mehr als nur ein betriebskostendeckendes Entgelt nehmen.
Immer diese Ungenauigkeiten.
Die Geschäftsmäßigkeit ist nicht "weggefallen".
Und es ist auch ein Unterschied was Uber nimmt und was der Mietwagenunternehmer oder UberFlop-Fahrer nimmt.
Sind nicht Provision oder Gebühren die Uber nimmt Teil der Betriebskosten?

Wattwurm
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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Wattwurm » 27.04.2014, 16:20

Merke: Der Kunde bindet sich an den Fahrer und nicht an eine bestimmte Automarke!

Wann begreift Ihr das endlich mal?? Ihr seid doch sonst immer so schlau!


Es sind Taxifahrer die das Ansehen des Taxigewerbes ramponiert haben und nicht die VW-Tourane, Dacia Lodgy, Opel Zafiras oder die Ford Tourneos! WIR sind Schuld am Niedergang des Gewerbes....! Und WIR suchen die Schuld nie bei UNS sondern immer nur bei den anderen!

http://www.mopo.de/nachrichten/vor-geri ... 84696.html
http://www.muenchen.tv/taxifahrer-faehr ... 10WEldTVfU
http://www.derwesten.de/staedte/dortmun ... 75887.html
http://www.berliner-zeitung.de/berlin/p ... 20922.html

:arrow: http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic12205-10.html ..... :cry:

http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stad ... rzstrecken
http://www.derwesten.de/staedte/gelsenk ... 67858.html

Soll ich Euch noch mehr solcher Dienstleistungsverbrechen um die Ohren ballern, oder reicht das für´s Erste? Ich hätte da noch ein paar! Es ist gut das wir jetzt mal ernsthafte Konkurrenz bekommen und das uns jetzt der Wind ins Gesicht bläst! Ich hoffe das wir daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Anstatt die Gerichte zu beschäftigen, sollten wir unser Verhalten gegenüber unseren Fahrgästen hinterfragen. Anscheinend gibt es Bedarf für Alternativen zum Taxi und das hat nicht nur etwas mit dem Preis zu tun!

Ihr seid ja ganz schlimme Besitzstandswahrer! Bloß keine Veränderungen, keine Experimente und immer schön brav CDU und die Kanzlette wählen. Wir seid Ihr denn darauf? Ihr seid ja voll BZP-Gesteuert. Die haben das Wort Innovation und Alternativen auch nicht gerade erfunden!
Zuletzt geändert von Wattwurm am 27.04.2014, 17:03, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von Berni » 27.04.2014, 17:49

Wattwurm hat geschrieben: ...Es wird Zeit das WIR uns mal an die eigene Nase fassen! WIR sind der Grund dafür das WIR es nun vermehrt mit alternativen Mobilitätskonzepten zu tun haben! Unsere Fahrgäste wenden sich mit Grausen von uns ab! ...
Solange Du Dich nicht von den schmuddeligen Ferkeln unter uns distanzierst, wird das auch immer so bleiben. Das WIR sorgt für eine Solidariät, die nicht nur unangebracht ist, sondern von den Dummen, den Egoisten, den Rücksichtslosen, den Schmuddelfahrern und den Betrügern als Aufforderung zum Weitermachen mißverstanden wird. Solange ihr permantentes Fehlverhalten im Kollegenkreis anonymisiert wird, werden sie auch weiterhin das Taxifahrer-Image beschädigen. Klar, dass sie meist sehr aggressiv reagieren, wenn man sie darauf anspricht. Es hilft aber alles nichts: Dieser Konflikt, den die meisten anständigen Taxifahrer scheuen, muss ausgetragen werden, wenn sich am Image auch nur irgend etwas verbessern soll.

Apropos Anzug und Krawatte: Vergiss es! Würdest Du mit einem Samsung S5 glücklich werden, wenn innen nur der Chip eines Commodore C64 verbaut wäre?
Unser Guinness-Rekordmeister in Sachen Funksperre kommt fast jeden Tag daher, als käme er direkt von Moskau-Inkasso, von den Blues-Brothers, oder von einer Beerdigung. Schwarzer Anzug, Krawatte, Sonnenbrille, soweit so lustig. Das Problem ist nur, dass er (evtl. wegen seines edlen Zwirns) ganz erhebliche Berührungsängste mit der Zapfsäule, mit der Autowaschanlage, und auch mal mit gebrechlichen Fahrgästen hat, die sich an seinem Arm festhalten möchten. Von so "komplizierten" Aktionen wie Auswechseln defekter Glühbirnen wollen wir erst gar nicht reden.
Er ist sich sogar zu fein, die vielen Brezel-Krümel, die er regelmäßig auf seinem Sitz und im Fußraum hinterlässt, zu entfernen (cholerischer Originalton: "Putz doch selbst, wenn es Dir nicht passt"). Er hinterlässt fast immer persönliche Dinge (Süßigkeiten, Servietten, Abfall) im Türstaufach.
Ein Plattfuß hindert diesen Schlipsträger nicht, den ganzen Tag abzuwarten, ob der Reifen sich nicht wieder von alleine mit Luft aufbläst. Er ist ausgelastet mit seinem Herumgejammere über fehlende weite Touren. Was ein Glück für Ihn, mit seiner Blödheit hätte er auf der Autobahn nur seine Fahrgäste und sich unnötig in Gefahr gebracht.
Zweimal schon bekam ich das Fahrzeug mit 1,1 bzw. 1,2 bar und einem Nagel bzw. Riss im Reifen übergeben (sowohl Warnanzeige als auch der platte Reifen waren unübersehbar), beides mal erhielt ich unendlich dumme Antworten von ihm. Das einzig Wichtig für Ihn war, dass diese umsatzlose Zeit von 1 bis 1,5 Std. fürs Ursachenforschung und Auswechseln nicht in SEINE Schicht fiel.

Klar, Watti, ein Taxifahrer sollte besser nicht stinken, als käme er aus der Kneipe oder aussehen, als hätte er seit Wochen im Park gepennt, aber Gott bewahre mich vor Chauffeuren mit Anzug und Krawatte am Steuer. Zwischen overdressed und schmuddelig liegt das seriöse Mittelfeld. Gerade als Taxifahrer muss man auch mal hinlangen können im dem Bewusstsein, dass die Klamotten waschbar sind.

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von alsterblick » 27.04.2014, 20:52

FD hat geschrieben: "Der Bauersmann wirkt stark entstellt,
trägt er mal was von Lagerfeld!"
Den kannte ich ja noch gar nicht. :roll:
Und wenn es vorerst noch der Konfirmationsanzug sein muss, wird UBER zum (Bleibe-)Schutz der Fahrer noch den „Vestehen sie Spass Button“ einbauen müssen. :D
FD hat geschrieben: Übrigens Wattwurm, daß die Mitwagenfahrer immer so lächeln,
Gute Mine zum bösen Spiel eben. 8) Aber Watti als EWU könnte jedoch ein wenig zurücklächeln. :roll:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Nach Wundercar jetzt "Uber pop"?

Beitrag von SindSieFrei? » 27.04.2014, 20:56

FD hat geschrieben:...
Aber Uber arbeitet 2-gleisig! UberLimo und UberPop! Ersterer arbeitet zwar mit konzessionierten Fahrzeugen, aber verbotenerweise "Taxiähnlich" und UberPop arbeitet komplett illegal!
...
Und damit kämen wir auch wieder zurück zur Hamburger Behördenmeinung! Ich glaube, die erste Stellungnahme einer Behörde, die wir erhalten haben zu diesem existentiellen Thema. Ich würde gerne weiter scharf aktiv am Thema bleiben und Eure Anregungen lesen! Es hilft nichts, lieber Kollege Watti, wenn wir hier von stinkenden Kollegen lesen! Es hilft indes eine weitere rechtliche Betrachtung. Lasst uns Argumente sammeln gegen Illegalität und sowohl Uber/Blacklane und Cons. als auch Uber Pop. Das bringt uns weiter. Laberei in dem Falle nicht! @FD und andere Kollegen, ich danke für die ersten themenbezogenen Kommentare.

LG
Dura lex, sed lex.

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