Projektarbeit: Kreditkartenzahlung im Taxi

Journalistische, wissenschaftliche und kulturelle Arbeiten rund ums Taxi.
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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 22.02.2011, 05:34

Juskwe hat geschrieben:Natürlich müsste einem der Unternehmer etwas zurückzahlen, wenn man nur Karten oder Verrechnungstouren hatte, aber wann kommt das denn mal vor...
Hatte ich einmal vor vielen, vielen Jahren.
Morgens um 6.00 Uhr Vorbestellung in einem absoluten Arbeiterviertel.
Eine Junge Dame kommt mit Krankentransportschein und gibt als Ziel Uni-Klinik Münster an (von unserem Dorf aus).
Wenn ich Lust hätte könnte ich mir dort etwas Frühstücken und sie drei Stunden später wieder zurückfahren 8)
um 13 Uhr war ich zurück mit 470,- DM auf der Uhr.
Nachmittags bekam ich dann eine größere Barauszahlung von meinem Chef :wink:
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

gast

Beitrag von gast » 22.02.2011, 08:57

Hallo Jule,

hier bei uns im "ländlichen" Lahn-Dill-Kreis (Hessen) gibt es kein Taxiunternehmen, welches Kreditkartenzahlung anbietet.

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Gummi
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Kartenratsche mit Durchschlagpapier

Beitrag von Gummi » 25.02.2011, 22:21

Ich benutze noch eine Ratsche für Kreditkarten im Taxi. Wir haben noch kein modernes Funkgerät in Krefeld und der Umsatz mit Karte ist minimal. Jetzt ist aber leider ein Fall von Chargeback (Rücklastschrift) bekannt geworden. Ob die Zahlung sicher ist, dazu folgender FAQ Eintrag zu EMV bei B+S Card Service:

"Was sind EMV-Karten?
EMV ist eine Abkürzung für "Europay, MasterCard, Visa" und ein gemeinsamer, internationaler Standard dieser Kartenorganisationen zur Abwicklung von Chip-Kartenzahlungen. EMV-Karten sind Chip basierte Kreditkarten, die nach diesem Standard ausgegeben wurden.

Was bedeutet EMV für mich in der Praxis?
Es ändert sich die Haftung für die Beteiligten bei Kreditkarten Fälschungen & Missbrauch: Verwendet der Händler ein POS-Terminal mit dem EMV-Standard für den Transaktionsvorgang bei einer Kreditkarte, dann geht die Haftung auf die Karten ausgebende Bank über. Denn die Haftung bei Kreditkarten Zahlungen hat sich dem 01.01.2005 geändert. Seit diesem Zeitpunkt haftet derjenige bei Transaktionen im Zahlungsverkehr für Kreditkartenmissbrauch, der EMV nicht unterstützt. Bis Anfang 2005 haftete dagegen stets die Karten ausgebende Bank für Betrugsfälle. Eigentlich bedeutet die neue Verordnung eine Haftungsumkehr: Wenn die Bank ihre Karten nicht mit einem EMV-Chip versieht, haftet bei Missbrauch die Karten ausgebende Bank. Benutzt ein Händler ein POS-Terminal ohne EMV-Standard obwohl die Karte mit der der Zahlungsvorgang durchgeführt wurde über einen EMV-Chip verfügt, dann haftet er im Betrugsfall für den Schaden. Das heißt - die neue Software schützt Sie vor der Haftung.

Was ist ein Chargeback?
Chargeback bedeutet die Stornierung des Geschäftes oder der Transaktion durch den Kreditkarten-Inhaber bei der ausgebenden Bank oder Kreditkartengesellschaft innerhalb einer vorher festgesetzten Frist. Durch Ihren Händlerbeleg können Sie einen Vertrag mit Ihrem Kunden nachweisen und sind somit gegen Chargebacks weitgehend gesichert. "

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N8tfahrer
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Beitrag von N8tfahrer » 26.02.2011, 02:44

Beim Hansafunk (Hamburg) nutzen wir FMS-Datenfunkgeräte mit intregiertem Kartenleser. Der Anteil der Kartenzahlungen liegt, je nach Fahrverhalten, zwischen 25 - 30 %.
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !

Juskwe
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Beitrag von Juskwe » 26.02.2011, 07:28

[quote]Chargeback bedeutet die Stornierung des Geschäftes oder der Transaktion durch den Kreditkarten-Inhaber bei der ausgebenden Bank oder Kreditkartengesellschaft innerhalb einer vorher festgesetzten Frist.[/quot]

hab noch nie von einer rückforderung seitens der kreditkartenfirma gehört.
Eigentlich gilt, wenn per kreditkartenleser oder gar ritscheratsche maschine von einer bis dato gültigen kreditkarte eine forderung gestellt wird, so wird diese bedient. Im schlimmsten Fall zu Lasten des Kreditkarteninhabers.

Die Kreditkarte bietet dem Kunden den Service erst einmal alles Mögliche so unkompliziert wie nur möglich zu bezahlen. Nachteil an der Kredikarte ist, dass sie in Form ihrer plastinlinen Gestalt als anerkanntest Zahlungsmittel ohne verschärfte Sicherheitskontrolle angenommen wird. Sprich eine Zahlung per Kreditkarte immer Gültigkeit besi tzt. Dementsprechend ist die Kreditkarte quasi immer so viel Wert wie ihrem Deckungsrahmen entspricht. Wenn ein Fremder diesbezüglich in den Besitzt einer fremden Kreditkarte kommt und mit dieser eine Zahlung tätigt so ist der Inhaber der Kreditkarte oder gar das Kreditkartenunternehmen für die zu Zahlende Summe haftbar.

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Gummi
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Beitrag von Gummi » 03.09.2011, 23:09

Juskwe hat geschrieben:
Sprich eine Zahlung per Kreditkarte immer Gültigkeit besitzt.
Das stimmt so pauschal nicht. So ist die "Kreditbeschaffung" nicht gedeckt. Also 15,- Fahrt und auf 100,- rausgeben lassen oder Einkäufe mit auf die Karte schreiben)
Bei Gericht wird als Beweis eine genaue Aufzeichnung der erbrachten Leistung verlangt. Bei sehr hohen Beträgen ist diese Beweisführung sehr schwierig.
Im vorliegenden Urteil wurden 7.000,- dem Kreditkartenunternehmen zugesprochen. Der Taxiunternehmer hatte in einem halben Jahr eine unglaubliche Summe mit einem Kunden abgerechnet. Das seltsame war, das Kartenunternehmen hatte die Teilbeträge immer ausgezahlt, sodass der Taxiunternehmer sich sicher fühlte.

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 04.09.2011, 18:22

Gummi hat geschrieben:
Das stimmt so pauschal nicht. So ist die "Kreditbeschaffung" nicht gedeckt. Also 15,- Fahrt und auf 100,- rausgeben lassen oder Einkäufe mit auf die Karte schreiben). Bei Gericht wird als Beweis eine genaue Aufzeichnung der erbrachten Leistung verlangt. Bei sehr hohen Beträgen ist diese Beweisführung sehr schwierig. Im vorliegenden Urteil wurden 7.000,- dem Kreditkartenunternehmen zugesprochen. Der Taxiunternehmer hatte in einem halben Jahr eine unglaubliche Summe mit einem Kunden abgerechnet. Das seltsame war, das Kartenunternehmen hatte die Teilbeträge immer ausgezahlt, sodass der Taxiunternehmer sich sicher fühlte.

Zum Urteil hätte ich gerne mal eine Quellenangabe! Ich glaube das wäre von allgemeinem Interesse das Urteil! Wenn Du bitte so nett wärest....

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