Auf Seite 6 wird der Begriff nach der Frage "Mindestlohntaxitarif oder nicht?" hergeleitet und die Schwierigkeit beschrieben, mindestlohnbedingte Änderungen von "gewöhnlichen" zu trennen. Ich habe mich entschieden, die Erhöhungswelle nicht inhaltlich sondern zeitlich abzugrenzen.alsterblick hat geschrieben:Zum Einen halte ich es für kritisch, einen selbstkreierten neugierig machenden Begriff „Mindestlohntaxitarife“ unerklärt zu verwenden, der dem interessierten Leser suggeriert, dass Taxitarife nun mindestlohtauglich (geworden) sind.
Zumindest die Behörden der Tarifgebiete mit vielen Taxis könnten sich durchaus die Mühe machen, hier etwas genauer hinzuschauen. Nach meinem Eindruck hat insbesondere die Hamburger Behörde das aber auf dem Schirm. Nur ist es schwer, alle verschiedenen Bedürfnisse unter einen Tarif-Hut zu bringen.c) Effizienz / Wirtschaftlichkeit der Taxen bei festgelegten Taxitarifen:
Je nach Ort/Region spielt zudem auch noch die Wettbewerbssituation unter den Fern/Funk-/Appbestellungen eine Rolle für die Umsatzeffizienz und somit verteilbaren Umsätze (Arbeitnehmeranteil/bisher Provision). Dort wo viel Bestellkonkurrenz vorherrscht (z.B. in HH / ca 5 Taxi-Vermittlungen inkl mytaxi) wird die Effizienz geringer ausfallen (höhere Leer-km), als in Orten/Regionen mit Monopoltaxibestellung. Zudem ist auch noch die Anzahl der Taxen mitzubewerten, die selbst in Monopolgebieten (u.a. Köln, Nürnberg...) eher einen Überhang an Verfügbarkeit bilden werden. Dieser Faktor der Wirtschaftlichkeit der Taxen (unter Berücksichtigung der Marktvermittlung/Verteilung) hätte entscheidene Bedeutung für einen festzulegenden Taxitarif.
Diese Studie zeigt mir sehr deutlich, dass es hier kein behördliches Steuerungsmoment gibt, was jedoch sinnvoll sein könnte, um ein Taxitarif-Preisanschrauben im Sinne der Allgemeinheit zu begrenzen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt meistens dann ernsthaft ins Spiel, wenn ein Gutachten fällig ist. Ohne halbwegs belastbare Unternehmensdaten kann auch eine Behörde nur im Nebel herumstochern.
Gleichzeitig streben einige Taxiverbände einheitlichere Taxitarife an. Das kann für Fahrgäste zwar ein Stück Überschaubarkeit bringen, aber die Wahrscheinlichkeit, örtlichen Besonderheiten gerecht zu werden, nimmt ab.
Noch unübersichtlicher wird es für die Behörden dann, wenn das örtliche Taxigewerbe nicht einen Antrag auf den Tisch legt sondern - in Grüppchen zerfallen - gleich mehrere. Die widersprechen sich manchmal nicht nur von der Höhe her sondern auch von der Zielrichtung. So kommt es durchaus mal vor, daß einem Antrag auf Erhöhung einer auf Senkung gegenübersteht. Uneinigkeit, unzureichende Antragsbegründungen und mangelhafte Beteiligung der Unternehmer sind denn auch der Hauptgrund, wenn es bei der Umsetzung eines neuen Tarifs hapert. Diese unerwünschten Folgen hätte ich gerne ausgewertet, aber dazu mangelt es an flächendeckenden Infos.
Zum grundsätzlichen Ansatz deines Punkts c) möchte ich auf ein "Working Paper" verweisen, das ich im letzten Jahr gefunden habe. Es beschäftigt sich u.a. mit dem Einfluß von Bevölkerungsdichten, Einkommen, Tourismus, Messen, Flughäfen auf Taxitarife. Die Arbeit ist deutlich akademischer gehalten als meine: Der deutsche Taximarkt - das letzte (Kollektiv-) Monopol im Sturm der „neuen Zeit“ von Annika Pape und Thomas Wein. Auch wenn ich andere Schlußfolgerungen gezogen hätte: Lesenswert. Und bevor jemand auf falsche Gedanken kommt: Die Tarifsammlung wurde ohne mein Wissen verarbeitet.
Stimmt, wenn du eine Beurteilung im Sinn von "Reichen die jetzt aus?" erwartet hast. Nur habe ich den Begriff nicht inhaltlich sondern zeitlich hergeleitet (siehe oben). Mein Fokus liegt schon seit Jahren eher auf den Tarifverfahren an sich. Sprich: Werden die Anträge oder ihre Ablehnung nachhaltig begründet? Ist der Wortlaut der Verordnungen eindeutig? (Überraschend oft ist er es nicht.) Werden zum Tarifgebiet passende Streckenmodelle zur Darstellung der Tarifhöhe genutzt und - wenn ja - welche? Wieviel Zeit lassen sich die Behörden mit der Antragsbearbeitung? Die Daten dazu lassen sich immer häufiger den Ratsinformationssystemen entnehmen. Die Angemessenheit bezüglich der Löhne zu beurteilen, wird dagegen flächendeckend kaum möglich sein. In den Tarifverfahren geht die Lohnargumentation auch selten über reine Grundkonstruktionen hinaus. Mehr wird vom Aufwand her für die Behörden kaum möglich sein.Ich vermisse ein Resümee zur Arbeitsthese „Mindestlohntaxitarife“.
Ja, dieser selbstgewählte Begriff läßt sich als Arbeitsthese (=fragliche Behauptung) begreifen und vom Leser nach einer „Beurteilung“ des Autors verlangen (Verifizierung).
Das ist jedoch nicht gegeben.
Ein ganz klares Fazit nach über einem Jahr Arbeit kann ich aber nennen: Wer eine Tarifänderung beantragt, ist gut beraten, Mehrheiten innerhalb des örtlichen Gewerbes zu suchen und ausreichende, belastbare Zahlen auf den Tisch zu legen. Das nicht zu beachten, ist der Knackpunkt schlechthin.