Das Offensichtliche scheint im Beschluß des Landgerichtes Köln nicht festgestellt zu werden, nämlich daß
UBER ein Discount-Bestelltaxi ist, welches über die UBER-App bestellt wird und damit unerlaubt in das alteingesessene Taxigewerbe eingreift. Die Funktion Bestelltaxi ist ein wesentlicher Bestandteil des offiziellen Taxigewerbes. Das deutsche Taxigewerbe hat seine eigene Vermittlungs-App und bedarf keiner amerikanischen Einmischung.
UBER als Rosinenpicker mit Price-surging-Funktion konterkariert die Daseinsvorsorge.
Der Staat fällt seinem Taxigewerbe in den Rücken, wenn der Staat die Taxitarife festsetzt, UBER aber erlaubt den offiziellen Taxitarif zu unterbieten.
Taxikunden sind nicht Teil einer Sozialstation, dergestalt daß man solidarisch sein müßte mit den teueren offiziellen Taxis, also laufen die Taxikunden zum billigeren UBER über.
Rückkehrpflicht für Discounttaxen ist unsinnig, eben weil sie App-Bestell-Taxen sind und keine Mietwagen, welche zum Betriebssitz zurückkehren um dort weitere Instruktionen zu erhalten.
Der Beschluß des kölner Landgerichts erscheint als Einladung an Winkeladvokaten, welche schnell folgende Sachverhalte umgehen:
Mietwagenfahrer dürfen Aufträge nur an ihrer jeweiligen Zentrale annehmen.
Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz sind in der UBER-App eingebaut.
Laut Gesetz müssen Fahraufträge von Kunden in einer Zentrale des Mietwagenunternehmens angenommen und dann an die Fahrer weitergeleitet werden.
Das passiert aber bei der Vermittlung durch UberX nicht, sondern da ist es so, daß die vom Kunden ausgebrachte Fahrt direkt auf das Telephon des Fahrers vermittelt wird und der die Fahrt annehmen oder ablehnen kann, egal was der Betriebssitz sagt oder auch nicht sagt.
Es können beispielsweise automatisiert Bestätigungs-Emails von der UBER-Zentrale an die angeschlossenen Discounttaxifahrer versendet werden.
UBER kann mit seinen gerissenen Anwälten per Widerspruchsverfahren endgültige Entscheidungen wohl auf Jahre hinauszögern. Bis dahin ist das deutsche Taxigewerbe ruiniert. Gegen die
Discountfalle ist kein Kraut gewachsen.