ändert nichts daran,
dass du die gesamte "abrechnung" aufbewahren musst.
ferner siehe §31 ustdv
das mt keine korrekten rechnungen schreiben kann,(1) Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen, aus denen sich die nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes geforderten Angaben insgesamt ergeben. ...]
dass wissen wir auch nicht seit gestern.
das kann aber mt auch wurst sein,
denn es ist ein beleg den du steuerlich geltend machen willst,
dh. wenn er nicht anerkannt wird,
dann bekommst du kein geld bzw. die ausgabe nicht angerechnet.
mt hat da ihr geld schon längst bekommen.
§14 ustg -
dann schau dir mal an, wie die dateien den "heissen".Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
alle haben die gleiche nr.
du kannst also nur eine seite drucken, papierersparnis, oder
druckst überhaupt nichts, noch mehr papierersparnis,
weil du sowieso "alles" in digitaler form aufbewahren musst.
du hast es ja so von mt bekommen.
die "taxametersaldo-/karten-saldo-differenz" ist nicht die schuld des taxameters,
sondern des bedieners.
aber auch das schrieb ich im bsp. bereits.
dein einwand zeigt also nicht die unzulänglichkeiten des systems,
sondern ist ein versuch,
"eigene" fehler auf das system zu schieben.
im genannten bsp. gibt es nur zwei parteien die fehler gemacht haben und
dafür auch noch geld kassiert haben,
fehler für die der unternehmer gerade stehen muss:
1. fahrer - zu faul die richtigen knöpfe zu drücken bzw. zu blöd die sumup app zu bedienen,
2. mt - die eine unbar-tour als cash kennzeichnen
!
und natürlich eine einfache rechnung nicht korrekt schreiben können.
aber wenn's wundert ?!
seit weit wann berechnet mt prozentuale prov. ?
und was steht in den agb's
https://de.mytaxi.com/agb-datenschutz.html#AGB Taxiunternehmer
und jetzt weisst du,I. Entgeltliche Leistungen von mytaxi
(4) Für die erfolgreiche Vermittlung eines Fahrgastes durch die Nutzung der Anwendung zahlt der Benutzer das vereinbarte Entgelt pro Vermittlung und nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste, die unter http://www.mytaxi.com verfügbar ist. Der mit der vermittelten Fahrt erzielte Umsatz ist dabei ohne Belang.
warum man bei den 14,- fälschlicherweise annehmen könnte,
die mt gebühr/fahrt beträgt 1,40 (10 fahrten = 14,-).
inkompetenz 10 hoch unendlich.