MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Ich werde bei der Schlagzahl auch schon ganz wuschig!
Nächstes Mal - so ein Gerücht - wird die Provision wieder halbiert! Dafür übernimmt Daimler dann aber den vollen Fahrpreis !
Poorboy
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Damit rechne ich eigentlich auch schon.Poorboy hat geschrieben: Nächstes Mal .............. übernimmt Daimler dann aber den vollen Fahrpreis !
Dann brauchen wir auch gar nicht um eine uneingeschränkte Busspurnutzung mehr bitten,
weil die Busse bleiben mangels Passagiere ohnehin auf´m Hof abgeschlagen stehen.
Die ganze Taxi-Schicht ist dann auch nur noch eine einzige Hoppon/Hoppoff-Taxametertour.
In der Zeit könnte Kalanick sogar richtig Verlustemachen einsparen
und trotzdem wird Kalanick im Geldausgeben so schnell nicht einzuholen sein, weil er da einfach einen irren Vorsprung hat.
Zuletzt geändert von alsterblick am 25.07.2015, 03:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Im Börsenwert hochtreiben sicher (40 Milliarden ~ warens € oder $?) aber auch im Umsatz?
Nur das deutsche Taxigewerbe wartet da immerhin mit irgendwas um 4,2 Milliarden €/anno Umsatz auf.
Wie man sieht: Hier werden wirklich Werte geschaffen und erarbeitet, dort nur gepusht.
Nur das deutsche Taxigewerbe wartet da immerhin mit irgendwas um 4,2 Milliarden €/anno Umsatz auf.
Wie man sieht: Hier werden wirklich Werte geschaffen und erarbeitet, dort nur gepusht.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 25.07.2015, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Fast genau 3 Jahre hat es gedauert, bis das ganze schlussendlich geklärt werden konnte.Guter_Kollege hat geschrieben:Wie kann eine Firma eigentlich Werbung mit "der Halbierung von Fahrpreisen" machen, die doch selber kein Personenbeförderer ist und
auch keine eigenen Fahrpreise von einem Fahrgast kassiert? Wohl eben genau darum, weil sie selbst kein Personenbeförderer ist.
Aber kann sie das wirklich?
1) myTaxi ist kein Taxiunternehmen , verstößt meines Erachtens gegen §§ 1, 3 UWG und § 49 Abs. 4 PBefG, und § 39 PBefG, ist gar nicht in der Lage Fahrpreise zu halbieren, weil die behördlich angesetzt werden und nicht selbstgemacht. Was andernorts in der Werbung zuweilen als offensichtlicher Witz verwendet wird ("wir erstatten Ihnen die Steuern" oder "mit uns sparen sie Steuern") gerät hier zu Werbung und Spielerei mit fremden Wirtschaftsgut. Auch wird der Fahrgast in die Irre geführt, denn ihm wird weisgemacht der Fahrpreis würde halbiert, wo in
Wahrheit von der Firma myTaxi schlicht ein Betrag in Höhe des halben Fahrpreises erstattet wird. Dürfte ein Taxiunternehmen damit werben zu
"halben Fahrpreisen" zu fahren? Wohl eher nicht. Wenn schon nicht ungesetzlich so halte ich diese Form des Rabatts für wenigstens hochgradig
unfair gegenüber der Konkurrenz.
2) Darüber hinaus steht dieser "Rabbatt" des "Fahrpreises" nicht gleichermassen jedem Taxi-Kunden zur Verfügung - wie es bei Taxi-Beförderungsdienstleistung vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehen ist "ein Preis für alle" (s.a. Regionalisierungsgesetz, obwohl hier nur Linienverkehr, aber auch EG Nr. 1370/2007, "Gleichbehandlung, Transparenz konkurrierender Betreiber") - sondern die Nutzung des Fahrdienstes resp.des Vorteils der Ermäßigung, setzt zwingend den Besitz eines Smartphones voraus und der damit verbundenen Bezahlfunktion, der myTaxi-APP die wiederum einen Vertrag mit dem Bankdienstleister (z.B. Paypal) enthält. Gleiches gilt natürlich für sämtliche ähnlich gelagerte Rabattaktionen anderer Mitbewerber (siehe Uber).
Der BHG hat exakt das entschieden, was ich hier als Meinung in jedem meiner Posts vertreten habe:
Die Rabattaktionen von MyTaxi waren zu jederzeit legal!
https://www.sol.de/news/wirtschaft/BGH- ... -zu,242418
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Nein, guter Kollege beginnt mit R im Vornamen und Sascha mit P
Zuletzt geändert von am am 29.03.2018, 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Guter Kollegen war mein lieblings diskutant.IK hat geschrieben:Guter Kollege = Sascha?
Leider hat er irgendwann das Handtuch geworfen.
Ich gebe zu, dass ich ihn vermisse.
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Gute Entscheidung, Müller und Waldner haben wieder kräftig einstecken müssen, was für ein tolles Osterei.Sascha1979 hat geschrieben: Fast genau 3 Jahre hat es gedauert, bis das ganze schlussendlich geklärt werden konnte.
Der BHG hat exakt das entschieden, was ich hier als Meinung in jedem meiner Posts vertreten habe:
Die Rabattaktionen von MyTaxi waren zu jederzeit legal!
https://www.sol.de/news/wirtschaft/BGH- ... -zu,242418
Das BGH-Urteil mit etwas ausführlicherer Begründung:
...
Die Gründe:
Die Bonusaktionen der Beklagten verstoßen nicht gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmer.
Die Beklagte ist selbst kein Taxiunternehmer, für den die Festpreise gelten. Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Vermittlung von Fahraufträgen, die von unabhängigen Taxiunternehmen selbständig durchgeführt werden. Diese Taxiunternehmen können uneingeschränkt die Dienste anderer Vermittler, wie etwa der Klägerin, in Anspruch nehmen. Die Beklagte haftet auch nicht als Anstifterin oder Gehilfin für Wettbewerbsverstöße der ihre Vermittlungsleistungen in Anspruch nehmenden Taxiunternehmer. Die Beteiligung der Taxiunternehmer an den Bonusaktionen der Beklagten ist mit dem PBefG vereinbar.
Die Bestimmungen der § 51 Abs. 5, § 39 Abs. 3 PBefG zur Tarifpflicht im Taxiverkehr sind zwar Marktverhaltensregelungen i.S.v. § 3a UWG. Der Taxiunternehmer darf keinen Nachlass auf die tariflichen Festpreise gewähren. Wird der Festpreis vollständig an ihn gezahlt, liegt jedoch kein Verstoß gegen die Tarifpflicht vor. Bei der Prüfung eines Verstoßes gegen die Tarifpflicht kommt es also darauf an, ob das Vermögen des Taxiunternehmers nach Beförderung des Fahrgastes in Höhe des Festpreises vermehrt wird. Wie der Fahrgast das Entgelt finanziert, ist ohne Bedeutung. Bei den Aktionen der Beklagten erhalten die Taxiunternehmen den vollen tariflichen Festpreis. Soweit die Beklagte dabei eine Provision von 7 % des Fahrpreises abzieht, handelt es sich um eine zulässige Vergütung ihrer Vermittlungsleistung.
Sinn und Zweck der Tarifpflicht des Taxiunternehmers gebieten kein anderes Ergebnis. Die Funktionsfähigkeit des Taxiverkehrs wird durch die beanstandeten Werbeaktionen der Beklagten nicht beeinträchtigt. Solange den Taxiunternehmen ausreichende Vermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, besteht kein Grund, den Wettbewerb im Bereich der Taxivermittlung im Interesse der Funktionsfähigkeit des Taxiverkehrs einzuschränken.
Auch eine unzulässige gezielte Behinderung der Klägerin durch die Beklagte (§ 4 Nr. 4 UWG) liegt nicht vor. Die nicht kostendeckende Erbringung einer Dienstleistung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen verboten, und zwar insbesondere dann, wenn sie zur Verdrängung von Mitbewerbern geeignet ist und in Verdrängungsabsicht erfolgt. Hier fehlt jedoch eine Eignung zur Verdrängung, weil die Aktionen der Beklagten sowohl räumlich auf mehrere deutsche Großstädte als auch zeitlich beschränkt waren.
...
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 66&Blank=1
Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Und genau das ist falsch. Woran kann man eine Verdrängungsabsicht erkennen - erst wenn der Verdränger es zugibt? MT Typ Mönch erzählt gebetsmühlenartig das Mantra von "Kunden anlocken". Das ist zwar Bullshit, hat aber funktioniert.
Auch eine unzulässige gezielte Behinderung der Klägerin durch die Beklagte (§ 4 Nr. 4 UWG) liegt nicht vor. Die nicht kostendeckende Erbringung einer Dienstleistung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen verboten, und zwar insbesondere dann, wenn sie zur Verdrängung von Mitbewerbern geeignet ist und in Verdrängungsabsicht erfolgt. Hier fehlt jedoch eine Eignung zur Verdrängung, weil die Aktionen der Beklagten sowohl räumlich auf mehrere deutsche Großstädte als auch zeitlich beschränkt waren.
Die Aktionen kamen in kurzen Abständen, ca. 4x im Jahr. Wie oft muss eine Rabatt-Aktion stattfinden, damit sie nicht mehr als "zeitlich begrenzt" gilt? Wieviel Zwischenraum darf es geben? Minuten? Stunden? Tage?
Liegt eine Verdrängungsabsicht nur vor, wenn sie gleichzeitig und national durchgeführt wird, oder kann eine Verdrängungsabsicht auch dann diagnostiziert werden, wenn der Verdränger sich eine Stadt nach der anderen vornimmt?
Dieser Richter ist ein Schwachkopf und zwar mit voller Absicht. Was für ein Spacken.
"The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
Edmund Burke
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
So betitelst Du einen BGH-Richter ...CPL5938 hat geschrieben:...
Dieser Richter ist ein Schwachkopf und zwar mit voller Absicht. Was für ein Spacken.
TaxiBabsi ist Hin und Weg:
Zuletzt geändert von am am 31.03.2018, 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Es ist angesichts eine höchstinstanzlichen Urteils eigentlich müßig, weiter zu diskutieren. Dennoch: Diese Entscheidung darf getrost als eine einer neoliberalen Grundhaltung des Gerichts zugeschrieben werden.
Denn selbstverständlich ist es vollkommen unerheblich, ob der Taxiunternehmer den vollen Preis erhält, denn entgegen der Argumentation der Klägerin dient die Preisbindung m. E. in erster Linie dazu, dem Kunden einen weitgehend verlässlichen Preis für die jeweils selbe Strecke zu garantieren und ihn vor Übervorteilung durch den Unternehmer zu schützen. Und selbstverständlich hat der Preis in vielen Fällen Auswirkungen auf die Kaufentscheidung des Kunden. Insofern ist das Urteil in bester neoliberaler Tradition zu sehen. Hier macht ein Gericht Gewerbepolitik, was aber nicht seine Aufgabe ist.
Denn selbstverständlich ist es vollkommen unerheblich, ob der Taxiunternehmer den vollen Preis erhält, denn entgegen der Argumentation der Klägerin dient die Preisbindung m. E. in erster Linie dazu, dem Kunden einen weitgehend verlässlichen Preis für die jeweils selbe Strecke zu garantieren und ihn vor Übervorteilung durch den Unternehmer zu schützen. Und selbstverständlich hat der Preis in vielen Fällen Auswirkungen auf die Kaufentscheidung des Kunden. Insofern ist das Urteil in bester neoliberaler Tradition zu sehen. Hier macht ein Gericht Gewerbepolitik, was aber nicht seine Aufgabe ist.
Zuletzt geändert von am am 31.03.2018, 23:03, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Freie Fahrt für die Global Player, danke Herr Richter!
Nach dem Einzelhandel (Amazon + Co) und der Landwirtschaft (Bayer/Monsanto, siehe die letzte Spiegel-Ausgabe, very interesting) wird jetzt also das Personenverkehrsgewerbe "modernisiert" (we make the world a better place oder so). Gegen das Geld, das Daimler an MyTaxi überweist, kann keine konventionelle Zentrale anstinken.
Nach dem Einzelhandel (Amazon + Co) und der Landwirtschaft (Bayer/Monsanto, siehe die letzte Spiegel-Ausgabe, very interesting) wird jetzt also das Personenverkehrsgewerbe "modernisiert" (we make the world a better place oder so). Gegen das Geld, das Daimler an MyTaxi überweist, kann keine konventionelle Zentrale anstinken.
Was hat Waldner damit zu tun?TaxiBabsi hat geschrieben: ... und Waldner haben wieder kräftig einstecken müssen
Zuletzt geändert von vasg am 31.03.2018, 22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
vasg hat geschrieben:Freie Fahrt für die Global Player, danke Herr Richter!
Nach dem Einzelhandel (Amazon + Co) und der Landwirtschaft (Bayer/Monsanto, siehe die letzte Spiegel-Ausgabe, very interesting) wird jetzt also das Personenverkehrsgewerbe "modernisiert" (we make the world a better place oder so). Gegen das Geld, das Daimler an MyTaxi überweist, kann keine konventionelle Zentrale anstinken.
Was hat Waldner damit zu tun?TaxiBabsi hat geschrieben: ... und Waldner haben wieder kräftig einstecken müssen
...
Kritik kam auch vom Betreiber der Taxi-App Taxi.eu, Hermann Waldner. Es sei zu befürchten, dass kleinere Unternehmen und Taxi-Zentralen aus dem Markt gedrängt werden. „Der faire Wettbewerb wird dadurch abnehmen, am Ende zahlen die Verbraucher deutlich mehr. Wer den Markt bestimmt, bestimmt auch die Preise.“
...
(Anmerkung TaxiBabsi: Waldner ist CEO von taxi.eu)
http://www.stimme.de/suedwesten/nachric ... 70,4007263
Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Dennoch fühlte er sich dazu berufen. Richter haben dadurch, dass sie Gesetze interpretieren, einen gewissen geistigen Spielraum, in dem der Zeitgeist mitspielen darf. Dieses Exemplar hier ist allerdings, was den Zeitgeist betrifft, von Gestern.am hat geschrieben: Insofern ist das Urteil in bester neoliberaler Tradition zu sehen. Hier macht ein Gericht Gewerbepolitik, was aber nicht seine Aufgabe ist.
Spacken!
Zuletzt geändert von CPL5938 am 01.04.2018, 03:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
am hat geschrieben:Es ist angesichts eine höchstinstanzlichen Urteils eigentlich müßig, weiter zu diskutieren. Dennoch: Diese Entscheidung darf getrost als eine einer neoliberalen Grundhaltung des Gerichts zugeschrieben werden.
Denn selbstverständlich ist es vollkommen unerheblich, ob der Taxiunternehmer den vollen Preis erhält, denn entgegen der Argumentation der Klägerin dient die Preisbindung m. E. in erster Linie dazu, dem Kunden einen weitgehend verlässlichen Preis für die jeweils selbe Strecke zu garantieren und ihn vor Übervorteilung durch den Unternehmer zu schützen. Und selbstverständlich hat der Preis in vielen Fällen Auswirkungen auf die Kaufentscheidung des Kunden. Insofern ist das Urteil in bester neoliberaler Tradition zu sehen. Hier macht ein Gericht Gewerbepolitik, was aber nicht seine Aufgabe ist.
Der Kunde bekommt eben jenen Preis doch garantiert. Das schlimmste was ihm passieren kann ist, dass es durch die Rabatte günstiger wird.in erster Linie dazu, dem Kunden einen weitgehend verlässlichen Preis für die jeweils selbe Strecke zu garantieren
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Richtig. Nur kommt dieser Nachlass regelmässig nicht allen Kunden zu Gute, auch theoretisch nicht. Und vor allem nur einmalig. Danach nimmt er unter Umständen sogar eine schlechtere Dienstleistung in Kauf. Spätestens dann, wenn eben doch eine Verdrängung stattgefunden hat.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
myTaxi kann Rabatte geben, so oft und so hoch sie wollen, uber auch.
Die Taxifahrer entscheiden, ob diese beim Kunden ankommen !
In Nürnberg verpuffen diese Rabatte im Nichts, auf dem weiten Land sowieso.
Die Taxifahrer entscheiden, ob diese beim Kunden ankommen !
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Und?am hat geschrieben:Richtig. Nur kommt dieser Nachlass regelmässig nicht allen Kunden zu Gute, auch theoretisch nicht. Und vor allem nur einmalig. Danach nimmt er unter Umständen sogar eine schlechtere Dienstleistung in Kauf. Spätestens dann, wenn eben doch eine Verdrängung stattgefunden hat.
Warum sollte dies so sein müssen?
Ich bekomme auf meine American Express Karte auf vieles Nachlässen. Will sagen auf alles.
Den Nachlass kann nicht jeder nutzen. Und?
Ich habe bei mytaxi schon unzählige Male Nachlässe bekommen.
Sicher gibt es auch viele Neukunden Nachlässe.
Abweg mytaxi gehört wirklich zu den fairstes Gutschein Anbietern, die ich kenne, wo wirklich sehr häufig Bestandskunden große Nachlässe bekommen.
Bei jeder otto Bestellung bekommen Neukunden Nachlässe.
Überall wirbt man für die Nutzung eines Services als neukunden mit Nachlässen.
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Die herkömmlichen Zentralen müssen um die Fahrer werben !
Auch ein Unternehmer kann nicht bei myTaxi mitmachen, wenn er keinen Fahrer hat, der dort angemeldet ist.
Was jedoch machen die Zentralen ?
Bei bald jeder sich bietenden Gelegenheit versuchen sie, die Fahrer zu disziplinieren, bei den Unternehmern haben sie diese Versuche bereit sei langem aufgegeben.
Gerade dem alleinfahrenden Einzelunternehmer müssen Angebote unterbreitet werden, die ihn veranlassen, wieder 'zurück' zu kommen. ER braucht kein Fahrzeugtracking, genausowenig wie er Fahrdatensätze runterladen muss, von Arbeitszeitaufzeichnung gar nicht zu reden. Trotzdem bezahlt er all diesen Müll mit !
Warum nicht eine geringe Grundgebühr (25%) mit einer vermittlungsabhängigen weiteren Forderung ? (auch 25%)
Die oben beschriebenen Zusatdienste müssen gesondert in Rechnung gestellt werden! Bei Buchung aller Optionen macht das dann 50 % des monatlichen Beitrages aus.
Manch einer argumentiert mit dem Solidaritätsprinzip, Alle haben das Gleiche zu bezahlen !
Dieses Prinzip kommt in Schieflege, sobald der Eine viel mehr dem System entnimmt als der Andere.
Auch ein Unternehmer kann nicht bei myTaxi mitmachen, wenn er keinen Fahrer hat, der dort angemeldet ist.
Was jedoch machen die Zentralen ?
Bei bald jeder sich bietenden Gelegenheit versuchen sie, die Fahrer zu disziplinieren, bei den Unternehmern haben sie diese Versuche bereit sei langem aufgegeben.
Gerade dem alleinfahrenden Einzelunternehmer müssen Angebote unterbreitet werden, die ihn veranlassen, wieder 'zurück' zu kommen. ER braucht kein Fahrzeugtracking, genausowenig wie er Fahrdatensätze runterladen muss, von Arbeitszeitaufzeichnung gar nicht zu reden. Trotzdem bezahlt er all diesen Müll mit !
Warum nicht eine geringe Grundgebühr (25%) mit einer vermittlungsabhängigen weiteren Forderung ? (auch 25%)
Die oben beschriebenen Zusatdienste müssen gesondert in Rechnung gestellt werden! Bei Buchung aller Optionen macht das dann 50 % des monatlichen Beitrages aus.
Manch einer argumentiert mit dem Solidaritätsprinzip, Alle haben das Gleiche zu bezahlen !
Dieses Prinzip kommt in Schieflege, sobald der Eine viel mehr dem System entnimmt als der Andere.
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Re: MyTaxi gibt im Mai wieder 50 % Rabatt bei Payment
Weil Kunden auf Geldgeschenke anspringen, deshalb führt es zur Verdrängung. Es braucht auch keine Dauerrabatt im Sinne des BGH zu sein, sondern es genügt, Kunden ab und an daran zu erinnern.
An diesem Punkt tritt dann ein, was der Gesetzgeber mit dem PBefG gewollt hat. Eine und das ist wichtig, jederzeit verlässliche Beförderungsleistung. Und die ist nicht gegeben, wenn ich die Nachfrage künstlich lenke, den Dienstleister punktuell satt mache und er sich zu anderen Zeiten dann zurückzieht. Da kannst du argumentieren, wie du willst, so tickt Taxi und so tickt Mietwagen erst recht. Und das Kapital sowieso. Aber die brauchen ja auch Montagmorgen um
04:30 kein Taxi, wenn die Putze zur Arbeit muss und ansonsten kein anderes Beförderungsmittel zur Verfügung steht, um nur ein Beispiel zu nennen. In deiner Gedankenwelt ist das allerdings vollkommen in Ordnung. Für dich ist das eher eine Debatte um Sozialneid.
An diesem Punkt tritt dann ein, was der Gesetzgeber mit dem PBefG gewollt hat. Eine und das ist wichtig, jederzeit verlässliche Beförderungsleistung. Und die ist nicht gegeben, wenn ich die Nachfrage künstlich lenke, den Dienstleister punktuell satt mache und er sich zu anderen Zeiten dann zurückzieht. Da kannst du argumentieren, wie du willst, so tickt Taxi und so tickt Mietwagen erst recht. Und das Kapital sowieso. Aber die brauchen ja auch Montagmorgen um
04:30 kein Taxi, wenn die Putze zur Arbeit muss und ansonsten kein anderes Beförderungsmittel zur Verfügung steht, um nur ein Beispiel zu nennen. In deiner Gedankenwelt ist das allerdings vollkommen in Ordnung. Für dich ist das eher eine Debatte um Sozialneid.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.