arne13 hat geschrieben:Aha, also lernen wir -wir sind ja nicht lernresistent-, dass irgendwelche AGBs keinerlei Rolle in einem Vertragsverhältnis spielen.
Wenn Du lernst, dass BGB vor AGB geht, darfst Du Dich mit Fug und Recht als nicht lernresistent bezeichnen.
arne13 hat geschrieben:Aber ja, ich vergaß, Taxifahrer und –unternehmer zahlen ja, und haben somit automatisch irgendwelche Rechte (...) Man ist ja immerhin Kunde und hat deshalb auch zukünftig das Recht Kunde zu sein!?
Als Zentralist scheint es Dir schwerzufallen zu verstehen, wie sich der andere Abrechnungsmodus bei mytaxi rechtlich auswirkt. Denn hier wird der Taxenunternehmer immer nur im Einzelfall zum Kunde - Tour für Tour.
Ein Vergleich: Du kaufst täglich eine Tageszeitung beim Kiosk. Damit bist Du Tag für Tag ein Kunde beim Kioskbetreiber - unabhängig vom Gestern oder Vorgestern oder Übermorgen. Aus der Tatsache, dass Du heute die Zeitung gekauft hast (also mit der Zahlung einen Kaufvertrag abgeschlossen hast), kannst Du nicht folgern, dass der Kioskverkäufer morgen noch diese Zeitung führt, der Kiosk morgen immer noch vom gleichen Kioskbetreiber betrieben wird oder man Dir dort morgen noch dort eine Zeitung verkaufen will.
Ganz anders bei dem Abomodell: Dein Nachbar zahlt Monat für Monat sein Zeitungs-Abonnement, mit Vertrag und Laufzeit, und erhält die gleiche Ware wie Du. Während Du am Kiosk mit Einzelvertrag (= mytaxi) frei und ungebunden bleibst, ist Dein Nachbar mit Pauschalvertrag (= herkömmliche Zentrale) auf Zeit gebunden.
Schließen wir den Vergleich ab: Bei dem Einzelverkaufs-Modell kannst Du wechseln, wenn Dir der neue Betreiber oder Geschäftsführer nicht gefällt - beim Abo-Modell nicht, jedenfalls nicht sofort. Wechseln kannst Du allerdings nur auf Märkten, wo es vergleichbare Angebote gibt. Beim Zeitungsverkauf kannst Du zwischen vielen Verkaufsstellen wählen, bei der Tourvermittlung noch nicht. Bei dem einen Markt haben wir einen freien Wettbewerb, bei dem anderen noch nicht. Dass freier Wettbewerb für die, die zahlen müssen, grundsätzlich und immer gut ist, dürfte sich herumgesprochen haben. Da macht der Tourvermittlungsmarkt keine Ausnahme - auch wenn sich Taxiunternehmer und -fahrer nur langsam von dieser irrigen Vorstellung lösen können, bei uns herrschten grundsätzlich andere Regeln (und zwar bei so ziemlich allem, und zwar unabhängig von Gesetzen und sonstiger Rechtslage).
arne13 hat geschrieben:Ich glaube aber nicht, dass mytaxi, „der Rächer der Enterbten“ ist (...)
Glaube ich auch nicht. Aber dass Sie die erfolgreichen Marktöffner sind, auf die viele Taxiunternehmer und -fahrer lange gewartet haben in einem Tourvermittlungsmarkt, der sich ein Vierteljahrhundert kaum bewegt hat, dass dürfte unstreitig sein. Dafür, unabhängig von strittigen Detailfragen, meinen Respekt und meinen Dank. Weil für mich "Action speaks louder than words" zählt, betrachte ich die Tat und nicht die (AGB-) Worte. Und die Tat ist in den höchsten Tönen zu loben.
arne13 hat geschrieben:Wer bei mindestens ca. 10% der Touren eine unterdurchschnittliche Qualität abliefert, soll weiterhin uneingeschränkt an der Tourvermittlung teilnehmen? Waren das nicht auch zahlende Kunden?
Richtige Zeitform: Waren. Die einzelnen Tourvermittlungsverträge wurden erfüllt und bezahlt, wie der Erwerb der täglichen Zeitung bei Deinem Kiosk-Verkäufer. Abgehakt, erledigt. Daraus kann man nicht schließen, dass künftig weitere Verträge geschlossen werden - weder von Seiten des Taxiunternehmers noch von der Seite des Tourenmaklers. Der einzige Hamburger Tourvermittler, den man möglicherweise gerichtlich zu Verträgen zwingen könnte, wäre der, der ca. Zwei-Drittel aller Bestelltouren in Hamburg vermittelt: Der diesen Markt beherrschende "Hansa-Funk".