Neues zum Taximörder aus Hamburg Rilwan C.

Im Gedenken an unser langjähriges Forenmitglied pl.
Clint Ostwald
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Neues zum Taximörder aus Hamburg Rilwan C.

Beitrag von Clint Ostwald » 22.07.2010, 13:44

Das möchte ich gar nicht kommentieren, so schlecht wird mir bei dem Gedanken, daß dieser "Mensch" nun Hotelkomfort auf unsere Kosten genießt.

http://nachrichten.t-online.de/hamburge ... 4264/index

Warum dar man so einen nicht mit einem Betonklotz am Bein in die Alster schmeißen?

Clint

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Re: Neues zum Taximörder aus Hamburg Rilwan C.

Beitrag von GermanNavy04 » 22.07.2010, 14:22

Clint Ostwald hat geschrieben:Das möchte ich gar nicht kommentieren, so schlecht wird mir bei dem Gedanken, daß dieser "Mensch" nun Hotelkomfort auf unsere Kosten genießt.

http://nachrichten.t-online.de/hamburge ... 4264/index

Warum dar man so einen nicht mit einem Betonklotz am Bein in die Alster schmeißen?

Clint

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Weil das Grünflächen-...das Betriebs-... oder das Bezirksamt was gegen hat wegen Umweltverschmutzung, Verunglimpfung der Umgebung, freier Fall der Miets- und Wohnpreise etc... ;)

Gut die gut angezogenen Italiener machen das nur mit speziellen Betonschuhen aber die stört ja keiner :D :twisted:

Hmm ne innere Stimme...könnt auch zum Fahrgast sagen mir sagt ne innere Stimme auf der Langenhorner Chaussee sind jetzt 120 erlaubt und trete in die Ölwanne ... och Herr Oberforstrat...ach ne die Uniformen sind ja jetzt blau :roll: Herr Oberrollmops, eine innere Stimme prophezeite mir, daß der Senat einen § verabschiedet, daß auf Einfallstraßen eine potentiell höhere Geschwindigkeit zuließe...

Spaß und Sarkasmus mal beiseite: Habe vorgestern das bei Bubu´s Rast am Pinboard gelesen, daß das Urteil heute früh verlesen wird. Als ich mich eben hier anmeldete und zeitgleich das HA online aufgemacht habe, fühlte ich mich wieder mal ver***t (Das Wort muss mal jd in Mund nehmen!)

Schön, wenn die Justizmühlen mahlen...aber denn wäre m.E. ne Sicherungsverwahrung angemessen...das war ein heimtückischer Mord (§211 StGB und ein Mordmerkmal ist gegeben) und nix anderes ... bleibt nur zu mutmaßen ob der Herr C. wirklich an einer Psychose leidet oder "nur" aus Schutz behauptet eine innere Stimme hätte ihn geleitet.

UND: egal wie ob inner JVA oder in der psychatrischen Sicherheitsverwahrung...die Basis ist gleich daß wir zahlen dürfen...nur die Ausstattung ist nicht diegleiche richtig

Nun denn viele Leute, viele Meinungen, aber eins ist sicher: den Namen Rilwan C. wird sich ein jeder merken!

So ab zum Dienst und man liest sich :)


Hendrik
Taxifahrer aus Leidenschaft, nur daß der Beruf auch Leiden schafft (z.b. getunter Frontspoiler wegen zeitlich angepasster Ernährung :D ;) )
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Re: Neues zum Taximörder aus Hamburg Rilwan C.

Beitrag von taxi-münchen » 22.07.2010, 15:06

Clint Ostwald hat geschrieben:Das möchte ich gar nicht kommentieren, so schlecht wird mir bei dem Gedanken, daß dieser "Mensch" nun Hotelkomfort auf unsere Kosten genießt.

http://nachrichten.t-online.de/hamburge ... 4264/index

Warum dar man so einen nicht mit einem Betonklotz am Bein in die Alster schmeißen?

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Weil man sich damit der Umweltverschmutzung in einem besonders schweren Fall schuldig macht. Die Alster bedankt sich.
Das Schwein müßte hier in Bayern einsitzen. Das ist wohl härter als die verweichlichte Vollzug in Norddeutschland.

Xaver, das bayrische Urgestein!
Die Gedanken sind frei!

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schnelle_Gerti
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Beitrag von schnelle_Gerti » 22.07.2010, 17:46

Ich kann gar nicht soviel essen wie ich Bild möchte.
es grüßt
Gerti



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GermanNavy04
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Re: Neues zum Taximörder aus Hamburg Rilwan C.

Beitrag von GermanNavy04 » 23.07.2010, 01:12

taxi-münchen hat geschrieben:
Clint Ostwald hat geschrieben:Das möchte ich gar nicht kommentieren, so schlecht wird mir bei dem Gedanken, daß dieser "Mensch" nun Hotelkomfort auf unsere Kosten genießt.

http://nachrichten.t-online.de/hamburge ... 4264/index

Warum dar man so einen nicht mit einem Betonklotz am Bein in die Alster schmeißen?

Clint

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Weil man sich damit der Umweltverschmutzung in einem besonders schweren Fall schuldig macht. Die Alster bedankt sich.
Das Schwein müßte hier in Bayern einsitzen. Das ist wohl härter als die verweichlichte Vollzug in Norddeutschland.

Xaver, das bayrische Urgestein!
Gerti hat vollkommen recht, nix mehr hinzuzufügen!!!

Desweiteren Xaver...der Justizsenator ist ein Grüner...noch Fragen? Wenn ja, nimm n Keks und trink Yogitee mit dem Herrn! :twisted: ;)

Ich kotze noch mehr, weil er doch die Waffe dabei gehabt hat...ergo ist ein Vorsatz gegeben! Und das kann ihm keine Stimme gesagt haben...bzw wird nirgends mit einer Silbe erwähnt! :evil:

Das war nichtsdestotrotz ein Mord (§211 StGB) und ein Mordmerkmal ist erfüllt: Heimtücke !

Zumal hat er vor kurzem davor ein halbautomatisches Sturmgewehr geschmuggelt...denn schießt den armen Peter über´n Haufen...und bekommt auch noch Straffreiheit wegen Unzurechnungsfähigkeit...pardon Shizophrenie ... In was für einem Rechtsstaat leben wir eigentlich, daß sowas noch durch geht?!? Schlimme Kindheit ich weiß :(

Über eine große Suchmaschine fand ich u.a. folgendes:

Zu all dem gehört jede Menge Abgebrühtheit, Überlegung und kriminelle Energie....Dabei wollte er doch nur mit geladener Kanone einen harmlosen Spaziergang an der Elbe machen....Sorry, aber sch*** kann ich mich alleine.

Nachzulesen unter diesem Link HIER

Ich weiß nicht mehr...die Welt steht am humanen Abgrund und wir schubsen sie mit Vorsatz über selbigen

Gute N8 wünscht


Hendrik
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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 23.07.2010, 02:24

Sorry, aber was erzählt ihr hier für einen Blödsinn...was hat denn der Justizsenator mit einer Gerichtsentscheidung zu tun?

Wollt ihr Rache oder wollt ihr, dass der Täter von der Straße ist? Bei Mord ist er nach ein paar Jahren wieder draußen, aber einen gemeingefährlichen paranoiden Schizophrenen kann man auf ewig wegsperren...finde ich persönlich besser.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von GermanNavy04 » 23.07.2010, 03:03

Otto126 hat geschrieben:Sorry, aber was erzählt ihr hier für einen Blödsinn...was hat denn der Justizsenator mit einer Gerichtsentscheidung zu tun?

Wollt ihr Rache oder wollt ihr, dass der Täter von der Straße ist? Bei Mord ist er nach ein paar Jahren wieder draußen, aber einen gemeingefährlichen paranoiden Schizophrenen kann man auf ewig wegsperren...finde ich persönlich besser.
Deiner Logik kann ich, trotz der Uhrzeit, eine gewisse Logik entnehmen :D

Vielleicht benutzte ich das falsche Wörterbuch :) bzw eher :(

In gewisser Weise bin ich froh, daß derjenige nun auf sehr lange Zeit weggesperrt wird :) *daumenhoch* ... ACHTUNG LAIENFRAGE: Gibt es denn für schuldunfähige Schizophrene Täter keine erneute Prüfung der Gesellschaftsfähigkeit (nenn ich´s mal) ? Wenn nicht denn :)

Mein lieber Otto, meine obige Aussage beruht auf einer Aufgewühltheit bei einem Unverständnis der Justiz mit angegoogletem Hintergrundwissen ... unterm Strich murks :D ;)

Darum obiger Absatz nun in korrigierter Weise :)

Gute N8


Hendrik
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Beitrag von hjm » 23.07.2010, 04:48

„Otto126“schrieb:

„Bei Mord ist er nach ein paar Jahren wieder draußen,
aber einen gemeingefährlichen paranoiden Schizophrenen
kann man auf ewig wegsperren...
… finde ich persönlich besser.“


Das sehe ich ähnlich.

Der Richter bescheinigte dem Täter in seiner Urteilsbegründung eine Schizophrenie, woraus sich dessen Schuldunfähigkeit ergibt. Gleichzeitig bescheinigte er ihn aber auch als „dissoziale“ Persönlichkeit, was eine fachliche Umschreibung für einen „Psychopathen“ ist.

Psychopathen können kein Mitleid empfinden. Sie empfinden weder Mitgefühl für Ihresgleichen noch für andere Kreaturen und fallen regelmäßig schon früh dadurch auf, das sie als Kinder Tiere quälen, so auch der Angeklagte. Psychopathen sind völlig skrupellos. Wenn sie darauf verzichten einen Menschen umzubringen, dann nicht aus Mitleid, sondern aus der rationalen Überlegung, dass es sich nicht lohnt. So bedauerte Rilwan C. gegenüber einem Gutachter, der Raubmord habe sich wegen der „zwei Scheine“ (20 + 50 Euro) nicht gelohnt.

Psychopathen (neudeutsch: dissoziale Persönlichkeiten) verarbeiten gewisse emotionale Reize nicht im Stammhirn (dem Urhirn nahe dem Rückenmark), sondern im Stirnlappen, wo andere Menschen Texte und Logik verarbeiten. Ihr Hirn ist sozusagen anders verdrahtet. Sie ticken anders. Sie handeln meist kühl und überlegt. Andererseits handeln sie aber auch sehr unüberlegt, wenn eine kurzfristige Belohnung (Geld, Sex, Essen etc.) winkt, denn ihr Gehirn schüttet dann bis zu 3,5 mal so viel Glückshormone aus. Sie sind Junkies! Das macht sie risikofreudig.

Die meisten Psychopathen (ca. 2-3% der Bevölkerung) verbergen ihre wahre Natur erfolgreich hinter einer Maske und machen so Karriere. Im schlimmsten Fall, der gar nicht mal so selten ist, werden sie zum Herrscher über ein Volk und begehen dann die unfassbarsten Grausamkeiten und sind dabei niemals um eine Ausrede verlegen.

Die meisten Psychopathen sind überdurchschnittlich intelligent. Hier macht der Angeklagte möglicherweise eine Ausnahme, denn sein Intelligenzquotient liegt angeblich bei 68, wonach er schwachsinnig wäre. Ganz im Gegensatz dazu war der Angeklagte jedoch immerhin in der Lage, sich in der Schweiz ein Sturmgewehr zu beschaffen (wer von uns könnte das?!) und in seinem Sofa (in der gemeinsamen Wohnung mit seiner Mutter und zwei Schwestern) erfolgreich zu verstecken. Wahrer Schwachsinn sieht anders aus!

Der Angeklagte verfolgt möglicherweise die Strategie sich zunächst als Depp darzustellen, um sich dann unter der Aufsicht scheinbar erfolgreicher Ärzte scheinbar heilen zu lassen, um dann eines Tages als geheilt entlassen zu werden. Doch während seine Schizophrenie vermutlich heilbar ist, gilt eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur bislang als unheilbar, ja noch nicht einmal als therapierbar, weil der Betroffene keinen Leidensdruck empfindet. Im Gegenteil, er fühlt sich seiner Umwelt überlegen, erlebt seine Art zu Denken als für ihn selbst höchst vorteilhaft.

Der Richter hat dem Angeklagten mit klaren Worten gesagt, dass er vermutlich den Rest seines Lebens hinter Anstaltsmauern verbringen wird. Und er hat dankenswerterweise in seinem Urteil ein paar Stichworte fallen lassen, die jedem künftigen Gutachter zu denken geben sollten.

/hjm

der Clown
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Beitrag von der Clown » 23.07.2010, 22:39

Der Richter hat dem Angeklagten mit klaren Worten gesagt, dass er vermutlich den Rest seines Lebens hinter Anstaltsmauern verbringen wird. Und er hat dankenswerterweise in seinem Urteil ein paar Stichworte fallen lassen, die jedem künftigen Gutachter zu denken geben sollten.
Mit diesen Worten sollte dieser Thread geschlossen werden und Mutmaßungen über grüne Senatoren, blauäugige Gutachter und rosarote Haftstrafen in Heilanstalten unterlassen werden.

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Beitrag von taxi-münchen » 24.07.2010, 00:37

der Clown hat geschrieben:
Der Richter hat dem Angeklagten mit klaren Worten gesagt, dass er vermutlich den Rest seines Lebens hinter Anstaltsmauern verbringen wird. Und er hat dankenswerterweise in seinem Urteil ein paar Stichworte fallen lassen, die jedem künftigen Gutachter zu denken geben sollten.
Mit diesen Worten sollte dieser Thread geschlossen werden und Mutmaßungen über grüne Senatoren, blauäugige Gutachter und rosarote Haftstrafen in Heilanstalten unterlassen werden.
Stimmt, die Sache ist nun gelaufen und wenn es keine Revision gibt, bleibt es auch so.
Zur Versachlichung sollte man jedoch noch festellen, daß dieser "Herr" bei Verurteilung eines Mordes nicht nach ein paar Jahren wieder draußen ist. Das schwankt, je nach Bundesland und seinem Benehmen in der Haftanstalt, zwischen 15 und deutlich über 20 Jahren. Und wer dort als "Taximörder" einsitzt, steht nur knapp oberhalb von einem Kindesmörder oder Kinderficker. Das ist für den Idioten also kein Zuckerschlecken.
Anders sieht dies in der sog. forensischen Psychiatrie aus. Dort steht anstatt von Strafe eine sichere Unterbingung eines geistesgestörten Menschen. Und der darf nicht schlecht behandelt werden. Laut Auskunft eines entfernten Familienangehörigen, welcher dort als Sozialpädagoge gearbeitet hat, bedeutet das:
1 Frühstück und 2 warme Mahlzeiten der Extraklasse pro Tag + alkoholfreie Getränke nach Auswahl des Untergebrachten,
viele Therapiemöglichkeiten, u.a. auch Schwimmbad und/oder Reittherapie - je nachdem, was innerhalb der Anstalt baulich möglich ist,
umfassende psychiatrische Betreuung bei -notfalls erzwungener- Verabreichung von beruhigenden Medikamenten. Die werden jedoch gerne genommen, denn im Dämmerschlaf läßt es sich dort sehr gut leben,
arbeiten müssen diese Menschen nicht,
deshalb kosten solche speziellen Häftlinge auch ein vielfaches von normalen Knacki´s,
Wir braven Steuerzahler übernehmen das doch gerne.
Der Vollständigkeit halber noch folgender Hinweis. Dieser *** mag aus Sri Lanka stammen, es gibt jedoch auch genug Deppen, die aus D stammen in diesen Nobelhotels mit Sicherungseinrichtung drum rum.

Wer sich gegen solchen Dreck wehren kann, was dem Peter L. wohl nicht möglich war, sollte es sehr umfassend tun. Mehr darf ich hier nicht schreiben..
Wenn es nach mir ginge, würden für besonders harte Verbrecher wieder Zuchthäuser aufgemacht. Kuschelvollzug, noch dazu in der Nobelklapse, halte ich für unangebracht, während das Opfer in der Kiste verrottet. Da hilft mir kein Yoga und kein Lindenblütentee!
Alternativ könne man seinen "Wohnraum" in Spermaweiss lackieren und ein Tag & Nacht flackerndes Taxischild an die Decke hängen. Das hilft ihm dann gegen das "Vergessen".

Xaver - ich werde bald zum Urschwein!
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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 24.07.2010, 01:09

taxi-münchen hat geschrieben: ...der darf nicht schlecht behandelt werden. Laut Auskunft eines entfernten Familienangehörigen, welcher dort als Sozialpädagoge gearbeitet hat, bedeutet das:
1 Frühstück und 2 warme Mahlzeiten der Extraklasse pro Tag + alkoholfreie Getränke nach Auswahl des Untergebrachten,
viele Therapiemöglichkeiten, u.a. auch Schwimmbad und/oder Reittherapie - je nachdem, was innerhalb der Anstalt baulich möglich ist,
umfassende psychiatrische Betreuung bei -notfalls erzwungener- Verabreichung von beruhigenden Medikamenten. Die werden jedoch gerne genommen, denn im Dämmerschlaf läßt es sich dort sehr gut leben,
arbeiten müssen diese Menschen nicht...
Ja, das klingt wahrlich verlockend. 3 Mahlzeiten plus Getränke :shock: welch ein Luxus (übrigens kommt das Essen in der Regel von den gleichen Caterern wie im Vollzug).
Schwimmbäder gibt es auch dort und Pferde sind wohl eine absolute Ausnahme, vor allem in der geschlossenen Abteilung.
Übrigens gilt Arbeit als vielfach angewendete Therapie in der Forensik, frage deinen entfernten Verwandten doch einmal wo er gearbeitet hat.
Eine Forensik im Luxus würde mich stark interessieren, meine Erfahrungen bei der Betreuung sehen anders aus. Bevor irgendwelche Fragen dergestalt auftauchen: Mein Schwager ist Psychiater, meine Schwester Pflegerin, ich selber habe 4 Jahre ehrenamtlich in Grafenberg gearbeitet.
Von angenehmen Luxusleben habe ich nichts gesehen.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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jr
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Beitrag von jr » 24.07.2010, 01:47

der Clown hat geschrieben:
Der Richter hat dem Angeklagten mit klaren Worten gesagt, dass er vermutlich den Rest seines Lebens hinter Anstaltsmauern verbringen wird. Und er hat dankenswerterweise in seinem Urteil ein paar Stichworte fallen lassen, die jedem künftigen Gutachter zu denken geben sollten.
Mit diesen Worten sollte dieser Thread geschlossen werden und Mutmaßungen über grüne Senatoren, blauäugige Gutachter und rosarote Haftstrafen in Heilanstalten unterlassen werden.
Du hast nicht ganz unrecht, das Thema verleitet schnell zu Ausflügen in Ecken, wo unsere Ortskenntnis Mängel hat.

Den Satz, daß jemand vermutlich den Rest seines Lebens hinter Anstaltsmauern verbringen wird, habe ich schon einmal gelesen. Dort ging es um jemand, der mit einer Gaspistole in der Führerscheinstelle auf Bedienstete schoß. Der Mann berief sich im Prozeß auf den Notwehrparagraphen, er habe den Schein unbedingt wiederbekommen wollen. In einem unscheinbaren Aktenkoffer trug er ein Waffenarsenal herum, im Rathaus hatte er eine Bombenattrappe plaziert und nannte sich Großrichter. Vorher war er zeitweise Taxifahrer. Inzwischen soll er wieder draußen rumlaufen.

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Beitrag von der Clown » 24.07.2010, 01:54

Ich zitiere mal die schnelle Gerti und beziehe es mal auf die meisten hier veröffentlichten Beiträge.

@jr
dafür sollte man aber den Einzelfall kennen und das Urteil lesen, um eine Vergleichbarkeit zwischen beiden zu überprüfen. Bei ersterem handelt es sich um einen Mord und der Richter hat die Persönlichkeitsstörung auch im Bezug auf eine mögliche Wiedereingliederung in die Gesellschaft entsprechend gewürdigt.

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Beitrag von taxi-münchen » 24.07.2010, 02:09

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
taxi-münchen hat geschrieben: ...der darf nicht schlecht behandelt werden. Laut Auskunft eines entfernten Familienangehörigen, welcher dort als Sozialpädagoge gearbeitet hat, bedeutet das:
1 Frühstück und 2 warme Mahlzeiten der Extraklasse pro Tag + alkoholfreie Getränke nach Auswahl des Untergebrachten,
viele Therapiemöglichkeiten, u.a. auch Schwimmbad und/oder Reittherapie - je nachdem, was innerhalb der Anstalt baulich möglich ist,
umfassende psychiatrische Betreuung bei -notfalls erzwungener- Verabreichung von beruhigenden Medikamenten. Die werden jedoch gerne genommen, denn im Dämmerschlaf läßt es sich dort sehr gut leben,
arbeiten müssen diese Menschen nicht...
Ja, das klingt wahrlich verlockend. 3 Mahlzeiten plus Getränke :shock: welch ein Luxus (übrigens kommt das Essen in der Regel von den gleichen Caterern wie im Vollzug).
Schwimmbäder gibt es auch dort und Pferde sind wohl eine absolute Ausnahme, vor allem in der geschlossenen Abteilung.
Übrigens gilt Arbeit als vielfach angewendete Therapie in der Forensik, frage deinen entfernten Verwandten doch einmal wo er gearbeitet hat.
Eine Forensik im Luxus würde mich stark interessieren, meine Erfahrungen bei der Betreuung sehen anders aus. Bevor irgendwelche Fragen dergestalt auftauchen: Mein Schwager ist Psychiater, meine Schwester Pflegerin, ich selber habe 4 Jahre ehrenamtlich in Grafenberg gearbeitet.
Von angenehmen Luxusleben habe ich nichts gesehen.


In wie weit die Therapie möglich ist, hängt natürlich von den örtlichen Umständen ab. Wer in einem Hochsicherheitsgefängnis ohne anstaltseigenen Pool untergebracht ist, wird natürlich nicht ausgeführt und für den karrt man auch keine Hottehühs an. Wer jedoch in einer mustergültigen forensischen Anstalt neuerer Prägung sitzt, der darf sich nicht beschweren.
Forensische Häftlinge müssen nicht arbeiten, sie haben sogar einen Rechtsanspruch auf ein "Taschengeld", mit dem sie sich beim rollenden Anstaltshändler alle paar Wochen selber mit Dingen versorgen können, die es auf dem normalen Speisenplan nicht gibt. Wo es möglich ist, dürfen sie jedoch arbeiten. Zumeist werden sie jedoch in Mal- oder Töpfergruppen etc beschäftigt.
Wer zur Sicherungsverwahrung in einem normalen Knast untergebracht ist, erhält vielleicht die Speisung der anderen Häftlinge.
In speziellen forensischen Häusern sind die Zustände erheblich besser.
Das heißt nicht, daß die "Verwahrten" dort ein tolles Leben führen können. Sie wissen, daß sie für sehr lange nicht mehr raus dürfen und da können auch die leckersten Speisen und die tollsten Therapien nicht unbedingt für gute Laune sorgen. Dafür gibt es dort jedoch rosa Pillen, und das ganz ohne Zuzahlung!
Da ist mir persönlich meine Freiheit mit den leidigen Einkäufen beim Aldi und Lidl doch lieber.

Xaver, das bayrische Urgestein!
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Beitrag von jr » 24.07.2010, 02:23

@ der Clown:

Selbstverständlich lassen sich die Fälle in der Schwere nicht vergleichen. Eine Gefängnisstrafe ist im Verhältnis zum Wegschließen in der Anstalt eine vergleichsweise berechenbare und meistens auch nachvollziehbare Größe. Einem Verlangen nach Sühne (und der gewünschten Vorgaukelei einer Art Rechtssicherheit) kommt sie daher eher entgegen.

Das Urteil entspricht aber dem üblichen Umgang mit solchen Fällen und ich will es daher nicht weiter bewerten. hjm hat alles wichtige schon gut lesbar zusammengefaßt.

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gringo
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Beitrag von gringo » 27.10.2012, 13:14

Bei youtube habe ich noch etwas über die Ermittlungsarbeit in der Mordsache Peter Lüchow ausgegraben. Interessante Einblicke.
Der Film zeigt die Ermittlungsarbeit der Polizei u.a. Aufnahmen innerhalb des Wohnhauses im Peterskampweg bei der Festnahme von Rilwan C.
Der Filmemacher E. A. Zurborn hat die Hamburger Mordkommission über einen längeren Zeitraum begleitet und dabei den Beamten über die Schulter geschaut. Ihm gelingt eine spannende, nahe und realistische Beobachtung der polizeilichen Ermittlungen. Der Film zeigt die Polizeiarbeit bei vier ganz unterschiedlichen Mordfällen: Eine Frau wird nach Arbeitsschluss in einer Parkgarage erstochen, ein Antiquitätenhändler in seinem Ladengeschäft erschlagen, ein Taxifahrer in seinem Fahrzeug erschossen. Schließlich geht es um einen Leichenfund unter einer Brücke, die Todesursache ist nicht geklärt. Es sind reale Fälle, deren Lösung das ganze Können, Wissen und die Geduld der Beamten der Mordkommission erfordert. Anders als im sonntäglichen "Tatort"-Krimi besteht hier das Team aus fünf Beamten (eine Mordbereitschaft), koordiniert der Mordbereitschaftsleiter (MBL) alle Maßnahmen, sind zwei der Ermittler am Tatort und zwei weitere Kollegen rund um den Tatort im Einsatz. Die Arbeit am Tatort, die Spurensicherung an der Leiche und der Umgebung sind Ausgangspunkt aller Ermittlungen. Wer glaubt sie nicht zu kennen, die Arbeit eines Kriminalkommissars oder einer Kriminalkommissarin, die im Auftrag des Gesetzes Morde aufklären und Verbrecher aufspüren? Ihr Arbeitsalltag sorgt in unzähligen Filmen und Büchern für Spannung und Unterhaltung. Kaum ein Beruf ist uns, den Zuschauern und Lesern, so vertraut wie die Ermittlungen am Tatort, die Suche nach dem Täter und schließlich die glückliche Lösung des Falles. Scheinbar, denn die Realität sieht häufig ganz anders aus.
http://youtu.be/0e7OVhjral0?t=4m51s (PL startet ab min. 4:51)
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Beitrag von Poorboy » 27.10.2012, 13:56

Der Link ist ZWEI JAHRE ALT!!!!!!!

Poorboy

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Beitrag von gringo » 27.10.2012, 21:46

Der Link ist vom Januar diesen Jahres!
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

Hauke
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Beitrag von Hauke » 29.10.2012, 07:57

Wie alt der Link ist, ist doch völlig egal. Ich habe mir die Doku angesehen und war zwischen Interesse der Polizeiarbeit und Betroffenheit wegen pl hin und her gerissen.

Danke für den Link!

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 29.10.2012, 12:32

Hauke hat geschrieben:Danke für den Link!
+1
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