Hallo zusammen .
Ich habe mich hier angemeldet weil ich mich nebenbei Selbstständig machen möchte nicht als Taxiunternehmen sondern (so meine Idee ) ich möchte fahrten für Fußball - und Eishockey-spiele für Fanclubs anbieten am Wochenende in kleinen Rahmen sprich mit einem 9Sitzer .
Die Lage ist bestens geeignet in dem Umkreis 50km wo ich wohne finden sich 2 Erstligaclubs 2 Zweitligaclubs und 1 Drittligaclub allein Fussballvereine , Eishockeyclubs gibt es 2 DEL Teams 1 DEL2 Team und 1 Oberliga Team eine Vielzahl an Fanclubs sind Defenitiv vorhanden , da ich selbst Jahrelang ins Eishockey und Fussball gefahren bin weiß ich das es einen Markt dafür gibt .
Die Frage ist darf ich mich mit einem Personenbeförderungsschein so ein Unternehmen gründen ?
Selbstständig nenbenbei ?
Re: Selbstständig nenbenbei ?
Für dein Vorhaben benötigst du auf jeden Fall den Unternehmerschein für Taxi- und Mietwagen - du bietest schließlich eine gewerbliche Personenbeförderung an! Die OKP für den P-Schein dürfte sogar überflüssig sein, wenn du in einem Ort mit weniger als 50.000 Einwohnern deinen Betriebssitz hast.
Zuletzt geändert von TomsTaxi am 19.06.2014, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.
Die StVO behindert meinen Fahrstil!
Re: Selbstständig nenbenbei ?
Hi Glenn,
du brauchst eine Gewerbeanmeldung, den bereits angesprochenen Unternehmerschein und eine Mietwagenkonzession. Der P-Schein ist ebenfalls Voraussetzung. Evtl entfällt die Ortskundeprüfung, aber Check beim Arbeitsmediziner, halbwegs sauberes Punktekonto und Strafregister sind obligatorisch.
Dein 9-Sitzer benötigt eine spezielle Versicherung, die Privat-Pkw-Haftpflicht reicht da nicht mehr.
Belastbare Auskünfte erteilt die IHK.
du brauchst eine Gewerbeanmeldung, den bereits angesprochenen Unternehmerschein und eine Mietwagenkonzession. Der P-Schein ist ebenfalls Voraussetzung. Evtl entfällt die Ortskundeprüfung, aber Check beim Arbeitsmediziner, halbwegs sauberes Punktekonto und Strafregister sind obligatorisch.
Dein 9-Sitzer benötigt eine spezielle Versicherung, die Privat-Pkw-Haftpflicht reicht da nicht mehr.
Belastbare Auskünfte erteilt die IHK.