Fahren mit Taxischein, aber ohne passende Ortskunde

Informationen, Hilfestellung, Lernmittel.
Benutzeravatar
vaqueiro
User
Beiträge: 140
Registriert: 10.11.2012, 06:05
Wohnort: Cabeço da Arveloa

Beitrag von vaqueiro » 11.12.2012, 09:16

nachdem ich vor Jahren einem NAVIGON Mitarbeiter gegenüber geäußert habe das es für ein (seinerzeit noch) hanseatisches Unternehmen mehr als peinlich sei diese einmalige zeitabhängige nicht Einbahnstraße, (dieses Zeichen Bild gibt es im gesamten Verlauf Herbert Weichmann Str. <> Sierichstr. nicht)
wurde es in ihrem Programm eingepflegt.
Wenn eure Navis das nicht berücksichtigen habt ihr zumindest als hanseatische Droschkenkutscher aufs falsche (Navi)Pferd gesetzt.
Bild
hab lange suchen müssen um die Screenshots wiederzufinden
Bild
Zu der Aussage, das man dort "bis zur nächsten Kreuzung" auch in die entgegengesetzte Richtung fahren darf, habe ich nichts gefunden
Wenn ich mich richtig erinnere war die Aussage der zuständigen PRW das Fahrzeugführer die nicht gegen Bildverstoßen haben selbstverständlich bis zum nächsten dieser Schilder fahren dürfen da es keine Einbahnstraße sondern eine Straße mit Überholmöglichkeit ist.
Glaube nicht das sich die Rechtslage inzwischen geändert hat.
Wenn das Leben Dir eine Zitrone gibt.....frag nach Salz und Tequila.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 11.12.2012, 10:35

eichi hat geschrieben: Wobei...
ist das nun "nur" eine Richtungsstraße oder eine Einbahnstraße mit wechselnder Richtung.
Habe mal gehört, dass man auch in falscher Richtung bis zur nächsten
Kreuzung ( also bis
zum nächsten Verbotsschild) fahren dürfte, hier dann aber die Straße verlassen muss.
Hier liest und schreibt doch so ein netter Fahrlehrer mit, wie isses?
Da man zu entsprechender Zeit auch gehalten ist, in der "richtigen" (nämlich der grade gültigen) Fahrtrichtung zu parken, muss man unter Berücksichtigung
der Einfahrt in den fliessenden Verkehr (STVO) halt in die grade richtige Fahrtrichtung, auf die dafür vorgesehenen Fahrstreifen, abbiegen.
Eine Regelung, dass man in einer Einbahnstrasse bis zur nächsten Kreuzung fahren "dürfe", gibt es nicht und findet in der StVO keine Entsprechung.
Man befindet sich allerdings nicht in einer echten Einbahnstrasse. In der Sierich- wie in der Herbert-Weichmann-Strasse gibt es keine Einbahnstrassenschilder
die das begründen würden. Lediglich die üblichen 'Verbot der Einfahrt' - Schilder, mit entsprechender temporärer Regelung. Zudem herrscht auf den 2 Fahrstreifen
das Rechtsfahrgebot. Der linke ist nur zum Überholen da.
Folglich darf ein ausparkender Autofahrer bis zur nächsten Einmündung/Kreutzung die Strasse mit jeweils 2 temporär wechselnden Richtungsfahrspuren auch in die
"falsche" Richtung befahren. Spätestens hier muss er sie verlassen oder wenden, wie die Schilder es vorschreiben.

Die Innenbehörde - zu dem Thema befragt - gibt an, die Regelung der Sierich/H.W.-Strasse verstiesse nicht gegen die STVO. Näher begründet hat sie das allerdings nicht.
Zudem gibt es bereits 2 Hamburger Landgerichtsurteile, die entschieden haben, dass die Sierich/H.-W.-Strasse wie eine Einbahnstrasse zu behandeln sei.
Das würde dann wiederum ein falsches Befahren beim Ausparken in die gegenläufige, grade gültige Gegenrichtung, sprechen.

Rechtssicher einwandfrei geklärt ist die Frage jedenfalls nicht.

Bild

Juskwe
Vielschreiber
Beiträge: 830
Registriert: 03.06.2010, 22:38

Beitrag von Juskwe » 11.12.2012, 22:14

Wenn man allerdings weiß, in welche Richtung die Strasse gerade "geschaltet" ist, dann sollte man es im Interesse der Sicherheit doch auf ein paar Meter mehr ankommen lassen und in die richtige Richtung fahren.
Das Navi im Mercedes wollte mich übrigends mal um 22Uhr in Richtung Stadt reinschicken^^.

ImmerMitDerRuhe
Vielschreiber
Beiträge: 287
Registriert: 07.03.2012, 17:43
Wohnort: Hamburg

Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 12.12.2012, 10:01

Taxifahren ohne Ors com.. e, ?


Ich weiß jetzt nicht ob ich störe...

Aber was ist eine Ortskunde-Prüfung ?!??

Mir hat man damals erzählt, solange ich meinen Führerschein nicht wieder habe, brauche ich mir um einen Taxenschein garnicht erst Gedanken machen.

Nun ja, was soll ich sagen: Das klappt eigentlich ziemlich gut.
Wieso macht ihr anscheinend alle Taxischeine und Prüfungen...?!

Führerschein wegschmeißen - und los gehts !

MsTaxi
User
Beiträge: 49
Registriert: 23.08.2011, 12:19
Wohnort: Mittelhessen

Beitrag von MsTaxi » 12.12.2012, 13:29

[quote="ImmerMitDerRuhe"]

Mir hat man damals erzählt, solange ich meinen Führerschein nicht wieder habe, brauche ich mir um einen Taxenschein garnicht erst Gedanken machen.

Nun ja, was soll ich sagen: Das klappt eigentlich ziemlich gut.
Wieso macht ihr anscheinend alle Taxischeine und Prüfungen...?!
/quote]

Hast du da ein Smiley vergessen oder war der Beitrag ernst gemeint? *ratlos schaut*

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 12.12.2012, 17:36

Auf jeden Fall hast Du im letzten "quote"-Tag die eckige Klammer [ vergessen .....

Antworten