Prüfungsverordnung für Taxifahrer
Verfasst: 10.03.2005, 12:47
Neu: Angehende Taxifahrer müssen Ortskenntnis jetzt auch mündlich nachweisen
Bewerberinnen und Bewerber um eine "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen" müssen ihre Ortskenntnisse in Düsseldorf jetzt auch in einer mündlichen Prüfung nachweisen. Nach Angaben des Straßenverkehrsamtes findet die Prüfung ab April in deutlich geänderter Form statt. Dahinter stecken Bemühungen des Taxigewerbes um eine Qualitätssteigerung. Abgenommen wird die Prüfung, die bisher nur schriftlich erfolgte, durch den Taxi-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. an der Kölner Straße 356.
Taxifahrgäste hatten immer wieder mangelnde Ortskenntnisse der Fahrer beanstandet. Durch eine schwierigere Prüfung mit mehr Praxisbezug soll dem nun entgegengewirkt werden. Ab April muss außer in einer schriftlichen Prüfung nun auch in den neuen mündlichen Prüfungsfächern "Stadtplankunde" und "Streckenführungskunde" Ortskenntnis unter Beweis gestellt werden.
Nach bestandener schriftlichen Prüfung müssen die Prüflinge bei der Stadtplankunde zeigen, dass sie sich auch in einem Stadtplan ohne Straßennamen orientieren können. Wenn auch diese Teilprüfung bestanden wird, müssen die angehenden Taxifahrerinnen und Taxifahrer zu guter Letzt noch beweisen, dass sie im Stadtgebiet Düsseldorf vorgegebene Fahrtziele auf dem kürzesten Weg erreichen können. Wie später in der Berufsausübung werden die Fahrtziele mündlich vorgegeben und müssen auch mündlich beantwortet werden.
(bla)
9. März 2005
Bewerberinnen und Bewerber um eine "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen" müssen ihre Ortskenntnisse in Düsseldorf jetzt auch in einer mündlichen Prüfung nachweisen. Nach Angaben des Straßenverkehrsamtes findet die Prüfung ab April in deutlich geänderter Form statt. Dahinter stecken Bemühungen des Taxigewerbes um eine Qualitätssteigerung. Abgenommen wird die Prüfung, die bisher nur schriftlich erfolgte, durch den Taxi-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. an der Kölner Straße 356.
Taxifahrgäste hatten immer wieder mangelnde Ortskenntnisse der Fahrer beanstandet. Durch eine schwierigere Prüfung mit mehr Praxisbezug soll dem nun entgegengewirkt werden. Ab April muss außer in einer schriftlichen Prüfung nun auch in den neuen mündlichen Prüfungsfächern "Stadtplankunde" und "Streckenführungskunde" Ortskenntnis unter Beweis gestellt werden.
Nach bestandener schriftlichen Prüfung müssen die Prüflinge bei der Stadtplankunde zeigen, dass sie sich auch in einem Stadtplan ohne Straßennamen orientieren können. Wenn auch diese Teilprüfung bestanden wird, müssen die angehenden Taxifahrerinnen und Taxifahrer zu guter Letzt noch beweisen, dass sie im Stadtgebiet Düsseldorf vorgegebene Fahrtziele auf dem kürzesten Weg erreichen können. Wie später in der Berufsausübung werden die Fahrtziele mündlich vorgegeben und müssen auch mündlich beantwortet werden.
(bla)
9. März 2005