P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
- pisakulesi
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P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
Hallo,
am 01.06.2025 läuft mein Taxischein ab. Seit 2008 fahre ich als Angestellter hauptberuflich Taxi. Habe alle Unterlagen per Email an die FS-Behörde versendet. Auch zuletzt die Bestätigung darüber, dass das Führungszeugnis der Belegart .O beantragt wurde, alles in gleicher Gemeinde bzw. Stadt.
Jetzt habe ich eine Email erhalten, dass ich bald ein Schreiben erhalten werde, womit ich zur Behörde gehen solle, um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.
Meine Frage ist jetzt die, bis jetzt, war ich damit nie konfrontiert worden, online steht nirgends etwas darüber...nur dass es erforderlich sein kann, wenn man mit Jugendlichen oder Kindern arbeitet...also bitte was soll das ?
Ist das überhaupt legitim, darf eine FS-Stelle dies überhaupt verlangen ? Geht das nicht zu weit ? Ich bin kein Busfahrer, sondern lediglich seit vielen Jahren im gleichen Ort Taxifahrer.
am 01.06.2025 läuft mein Taxischein ab. Seit 2008 fahre ich als Angestellter hauptberuflich Taxi. Habe alle Unterlagen per Email an die FS-Behörde versendet. Auch zuletzt die Bestätigung darüber, dass das Führungszeugnis der Belegart .O beantragt wurde, alles in gleicher Gemeinde bzw. Stadt.
Jetzt habe ich eine Email erhalten, dass ich bald ein Schreiben erhalten werde, womit ich zur Behörde gehen solle, um ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.
Meine Frage ist jetzt die, bis jetzt, war ich damit nie konfrontiert worden, online steht nirgends etwas darüber...nur dass es erforderlich sein kann, wenn man mit Jugendlichen oder Kindern arbeitet...also bitte was soll das ?
Ist das überhaupt legitim, darf eine FS-Stelle dies überhaupt verlangen ? Geht das nicht zu weit ? Ich bin kein Busfahrer, sondern lediglich seit vielen Jahren im gleichen Ort Taxifahrer.
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Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
warum sagst du das nicht deiner führerscheinstelle?! wir können dir dabei nicht helfen.
Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
hast du das erweiterte Führungszeugnis selbst beantragt? Beleg 0. Ich fahre seit 30 Jahren Bus und Taxi und habe immer nur ein Führungszeugnis beantragt.
- pisakulesi
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Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
Also was soll ich einer Behörde denn sagen, wenn sie es doch selbst anordnet, obwohl es unüblich ist.
Belegart O ist nicht das erweiterte Führungszeugnis.
Ja ich habe es selbst beantragt, Belegart O für die Behörde, das ist nicht meine erste Taxischeinverlängerung.
Aber zum ersten Mal wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und das per Email. Das Bürgerservicebüro, wo ich das Führungszeugnis beantragt habe, hat ja auch eingetragen, dass es für die Behörde ist und im Zusammenhang mit einer Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung steht. Da ist nix mit erweitertem Führungszeugnis, das ist völlig unbegründet und Willkür.
Belegart O ist nicht das erweiterte Führungszeugnis.
Ja ich habe es selbst beantragt, Belegart O für die Behörde, das ist nicht meine erste Taxischeinverlängerung.
Aber zum ersten Mal wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt und das per Email. Das Bürgerservicebüro, wo ich das Führungszeugnis beantragt habe, hat ja auch eingetragen, dass es für die Behörde ist und im Zusammenhang mit einer Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung steht. Da ist nix mit erweitertem Führungszeugnis, das ist völlig unbegründet und Willkür.
- pisakulesi
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Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
Aus einem einfachen Grund, eigentlich selbstverständlich,KlareWorte hat geschrieben: ↑12.02.2025, 12:33warum sagst du das nicht deiner führerscheinstelle?! wir können dir dabei nicht helfen.
was will man mit jenen direkt diskutieren, die Willkür ausüben. Die schicken mir ne Email, ganz lapidar, und fordern so einfach ein erweitertes Führungszeugnis. Wochen vorher beim Antrag haben sie noch nicht gezuckt gehabt. Jetzt nach dem ich ein Führungszeugnis beantragt hatte, senden die mir ne Email mit besagtem Inhalt, ohne jegliche Begründung. Ich meine, ich habe nichts zu befürchten, das dürfen die aber so gar nicht.
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Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
Dann frag doch nach deren Rechtsgrundlage dafür.......pisakulesi hat geschrieben: ↑13.02.2025, 00:04Aus einem einfachen Grund, eigentlich selbstverständlich,KlareWorte hat geschrieben: ↑12.02.2025, 12:33warum sagst du das nicht deiner führerscheinstelle?! wir können dir dabei nicht helfen.
was will man mit jenen direkt diskutieren, die Willkür ausüben. Die schicken mir ne Email, ganz lapidar, und fordern so einfach ein erweitertes Führungszeugnis. Wochen vorher beim Antrag haben sie noch nicht gezuckt gehabt. Jetzt nach dem ich ein Führungszeugnis beantragt hatte, senden die mir ne Email mit besagtem Inhalt, ohne jegliche Begründung. Ich meine, ich habe nichts zu befürchten, das dürfen die aber so gar nicht.
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Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
Wir sind hier in Bayern, je mehr man fragt, desto tiefer sinkt man ab im Sumpf...am Ende geht der Schuss nach hinten los...alles zu seiner Zeit. Erst einmal den Schein verlängern...und dann kann man immer noch sein Recht suchen...wer suchet der sollte ja fündig werden, angeblich.
- pisakulesi
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Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
Neueste Entwicklung:
Das Schreiben (womit ich dann ein erweitertes Führungszeugnis beantragen muss bzw. darf) wurde wohl versendet, bereits am 12.02.2025, angekündigt am 11.02.2025 vom Amt, per Briefankündigung durch mich ersichtlich, mit noch einem Aufkleber darauf, Poststempeldatum 17.02.2025, allerdings alles an meine frühere Adresse, wo ich seit Jahren nicht mehr wohne. Die neue Adresse ist der Behörde bekannt, hatte ich ihr auch bereits vorab mehrmals mitgeteilt.
Bei jeder einzelnen Korrespondenz, mit meiner aktuellen Anschrift versehen, sogar einmal explizit mitgeteilt, damit es an die richtige Anschrift versendet wird.
Das machen die mit Fleiss, das ist offensichtlich, genau mit der gleichen Intention, warum sie überhaupt ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Dafür gibt und gab es gar keine rechtliche Handhabe, Grund oder Anlass. Reine Schikane.
Das Schreiben (womit ich dann ein erweitertes Führungszeugnis beantragen muss bzw. darf) wurde wohl versendet, bereits am 12.02.2025, angekündigt am 11.02.2025 vom Amt, per Briefankündigung durch mich ersichtlich, mit noch einem Aufkleber darauf, Poststempeldatum 17.02.2025, allerdings alles an meine frühere Adresse, wo ich seit Jahren nicht mehr wohne. Die neue Adresse ist der Behörde bekannt, hatte ich ihr auch bereits vorab mehrmals mitgeteilt.
Bei jeder einzelnen Korrespondenz, mit meiner aktuellen Anschrift versehen, sogar einmal explizit mitgeteilt, damit es an die richtige Anschrift versendet wird.
Das machen die mit Fleiss, das ist offensichtlich, genau mit der gleichen Intention, warum sie überhaupt ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Dafür gibt und gab es gar keine rechtliche Handhabe, Grund oder Anlass. Reine Schikane.
Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
Ein Bekannter von mir hat gerade den Taxischein beantragt und auch er muss ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Scheint also seit diesem Jahr Vorschrift zu sein
- pisakulesi
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Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
Danke für die Info, genau so habe ich das von zwei Kollegen auch gehört, wie Sie es schreiben. Aber mit Verlaub, scheint und gehört sind bei Verwaltungsakten, Verwaltungsentscheidungen oder Verwaltungsvorschriften völlig Fehl am Platz. Gleiches Recht für alle. Es mag ja sein, dass man interne Anweisungen hat, ist es aber rechtens bzw. legitim.
Ich kann nirgends etwas darüber lesen, es heisst überall nur, wie bereits bekannt ist, ein Führungszeugnis der Belegart O, also ein einfaches FZ für die Behörde, das direkt zur Behörde vom Bundesamt für Justiz in Bonn versendet wird. Von einem erweiterten FZ ist nirgends in diesem Zusammenhang die Rede. Taxifahrer sind doch keine Kindergärtner...Wenn man selbst von Busfahrern kein erweitertes FZ verlangt, warum dann von Taxifahrern, das macht doch keinen Sinn.
Derlei Umstände bereiten den Bundesbehörden nur mehr Arbeit, Zeit und Geld. Die haben jetzt schon Probleme, den Anfragen nach zu kommen.
Ich kann nirgends etwas darüber lesen, es heisst überall nur, wie bereits bekannt ist, ein Führungszeugnis der Belegart O, also ein einfaches FZ für die Behörde, das direkt zur Behörde vom Bundesamt für Justiz in Bonn versendet wird. Von einem erweiterten FZ ist nirgends in diesem Zusammenhang die Rede. Taxifahrer sind doch keine Kindergärtner...Wenn man selbst von Busfahrern kein erweitertes FZ verlangt, warum dann von Taxifahrern, das macht doch keinen Sinn.
Derlei Umstände bereiten den Bundesbehörden nur mehr Arbeit, Zeit und Geld. Die haben jetzt schon Probleme, den Anfragen nach zu kommen.
Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
Zur Info aus Wiki:
Über das erweiterte...Die Beantragung eines Führungszeugnisses kostet 13 Euro.[5] Personen, die ein Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit brauchen, erhalten dieses gebührenfrei, ebenso Bezieher von Bürgergeld oder Sozialgeld gegen Vorlage des Bewilligungsbescheids.[6]
Die Führungszeugnisse werden per Post zugestellt, entweder dem Empfänger (beim privaten – Belegart N) oder an die Behörde, die das Führungszeugnis verlangt (beim behördlichen – Belegart O), oder an das dem Wohnort des Antragstellers nächstgelegene Amtsgericht (Belegart P), wo der Betreffende Einsicht nehmen und dann entscheiden kann, ob es an die Behörde weitergeleitet wird.
Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen Fünften Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes[7] ist in § 30a und § 31 BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Erweiterte Führungszeugnisse können durch Behörden „zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger“ auch unmittelbar nach § 31 Abs. 2 BZRG beantragt werden, wenn eine Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt.
Zuletzt geändert von eichi am 27.02.2025, 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: P-Schein Verlängerung Erweitertes Führungszeugnis
Die Gesetzestexte kennt man, ist alles nichts Neues und gibt es schon lange. 2015 und 2020 s.g. Taxischein verlängert, da genügte Belegart O, also ein einfaches FZ für die Behörde, das direkt an die Behörde gesendet wird, nachdem man diesen selbst beantragt hat.