Taxischein bei Leerfahrten
Taxischein bei Leerfahrten
Muss der Polizei auch bei Leerfahrten der Personenbeförderungsschein vorgezeigt werden?
Re: Taxischein bei Leerfahrten
Wenn das Fahrzeugen mit den Merkmalen eines Taxis versehen ist, warum nicht ?
Bei einer Privatfahrt muss das Zeugs abgedeckt sein.
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- Taxi Georg
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
ja
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Die Antwort steht im gelben Lappen: "ist beim Fahren mit Fahrgästen mitzuführen".
Also nein.
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- Taxi Georg
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Steht bei mir nicht drin also ja!
Update:
Muss mich korrigieren, steht doch drin ändert aber nichts an das "JA"!
Ist man mit einer gekennzeichneten Taxe unterwegs, muss auch bei Leerfahrten der Lappen vorgezeigt werden!
Hatte Sivas schon richtig beschrieben oben!
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 10.11.2020, 21:27, insgesamt 3-mal geändert.
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Was ist denn das für eine Diskussion, wer mit einem Taxi durch die Gegend fährt ist jederzeit in der Lage Fahrgäste aufzunehmen und muss seinen P-Schein mitführen...egal was darin steht.
Wenn man auf dem Weg in die Werkstatt, Eichamt, Reifenhändler o.ä. ist wird das Taxischild abgenommen und der Schein ist nicht nötig.
Bei einer Kontrolle vor vielen Jahren (ohne Fahrgast) stellte sich heraus das mein P-Schein nicht mehr gültig war (Zahlendreher des StVA, 27.5. statt 25.7.) und mir wurde aufgetragen das Taxischild abzunehmen und Feierabend zu machen, der Schein wurde einbehalten.
Wenn man auf dem Weg in die Werkstatt, Eichamt, Reifenhändler o.ä. ist wird das Taxischild abgenommen und der Schein ist nicht nötig.
Bei einer Kontrolle vor vielen Jahren (ohne Fahrgast) stellte sich heraus das mein P-Schein nicht mehr gültig war (Zahlendreher des StVA, 27.5. statt 25.7.) und mir wurde aufgetragen das Taxischild abzunehmen und Feierabend zu machen, der Schein wurde einbehalten.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Genau so ist es TMB.
Ich stelle mir aber viel mehr die Frage, warum der Themenersteller das so genau wissen möchte?
War vielleicht ein Fahrer ohne gültigen P-Schein unterwegs und versucht dieser nun ein Schlupfloch zu finden?
Fragen über Fragen.
Ich stelle mir aber viel mehr die Frage, warum der Themenersteller das so genau wissen möchte?
War vielleicht ein Fahrer ohne gültigen P-Schein unterwegs und versucht dieser nun ein Schlupfloch zu finden?
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Nööö, das ist eindeutig wie Du vermutest. Alles andere gäbe keinen Sinn....
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Daraus folgt, wenn das Dachzeichen aus ist, wirdIm Geltungsbereich der festgesetzten Beförderungsentgelte muß das Taxischild (§ 26 Abs. 1 Nr. 2) beleuchtet sein, wenn keine Fahrtaufträge ausgeführt werden; das gilt nicht bei der Bereitstellung von Taxen auf Taxenständen. Bei Durchführung eines Fahrtauftrags muß die Beleuchtung ausgeschaltet sein.
a) entweder eine Beförderung durchgeführt, oder
b) das Taxi nicht für die Beförderung bereitgehalten.
Um mal mit der Mär aufzuräumen, das Dachzeichen müsse demontiert werden.
Zum Thema:
Grundsätzlich halte ich es für vollkommen legitim, wenn der Führer eines Taxis im Rahmen einer Verkehrskontrolle nach dem P-Schein gefragt wird.
Antwortet er wahrheitsgemäß, dass er das Fahrzeug beispielsweise zur Werkstatt überführe und er dafür keinen P-Schein benötige, darf ihn daraus kein Nachteil entstehen. Allerdings sollte er dann beispielsweise auch auf Privilegien, wie die Nutzung von Busspuren verzichten, denn das könnte ein Gericht dann zum Nachteil des Fahrers auslegen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Korrektam hat geschrieben: ↑10.11.2020, 22:41Grundsätzlich halte ich es für vollkommen legitim, wenn der Führer eines Taxis im Rahmen einer Verkehrskontrolle nach dem P-Schein gefragt wird.
Antwortet er wahrheitsgemäß, dass er das Fahrzeug beispielsweise zur Werkstatt überführe und er dafür keinen P-Schein benötige, darf ihn daraus kein Nachteil entstehen. Allerdings sollte er dann beispielsweise auch auf Privilegien, wie die Nutzung von Busspuren verzichten, denn das könnte ein Gericht dann zum Nachteil des Fahrers auslegen.
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Vergehen Bußgeld
P-Schein nicht mitgeführt und dennoch Personen befördert 10 €
Personenbeförderungsschein auf Verlangen nicht ausgehändigt/vorgelegt 10 €
P-Schein nicht umgehend abgegeben nach Entzug der Fahrerlaubnis 25 €
Fahrgastbeförderung durch einen Fahrer ohne Ortskundenachweis zugelassen 35 €
Fahrgastbeförderung ohne entsprechende Fahrerlaubnis 75 €
Fahrgastbeförderung durch einen Fahrer ohne entsprechende Fahrerlaubnis zugelassen 75 €
P-Schein nicht mitgeführt und dennoch Personen befördert 10 €
Personenbeförderungsschein auf Verlangen nicht ausgehändigt/vorgelegt 10 €
P-Schein nicht umgehend abgegeben nach Entzug der Fahrerlaubnis 25 €
Fahrgastbeförderung durch einen Fahrer ohne Ortskundenachweis zugelassen 35 €
Fahrgastbeförderung ohne entsprechende Fahrerlaubnis 75 €
Fahrgastbeförderung durch einen Fahrer ohne entsprechende Fahrerlaubnis zugelassen 75 €
Re: Taxischein bei Leerfahrten
"Bei einer Kontrolle vor vielen Jahren (ohne Fahrgast) stellte sich heraus das mein P-Schein nicht mehr gültig war..." Wie TMB schreibt. Ja, das ist mir passiert, war dämlich, deshalb wollte ich das nicht posten.
Allerdings durfte ich weiterfahren, auch mit Taxischild. Gesprochen hab ich nichts. Werde den Taxischein wohl nochmal machen müssen. Droht sonst etwas? Bei den Verwarnungsgeldern steht nichts von unbeförderten Fahrgästen mit oder
ohne P-Schein? Danke für alle Auskünfte.
Allerdings durfte ich weiterfahren, auch mit Taxischild. Gesprochen hab ich nichts. Werde den Taxischein wohl nochmal machen müssen. Droht sonst etwas? Bei den Verwarnungsgeldern steht nichts von unbeförderten Fahrgästen mit oder
ohne P-Schein? Danke für alle Auskünfte.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Kommt darauf an wie lange er abgelaufen war. Einfach an die Führerscheinstelle wenden.
Normalerweise gibt es eine befristete Verlängerung, welche so lange wiederholt wird bis die Verlängerung (inkl. ärztliches Attest) erfolgt.
Die OKP hat eigentlich kein Verfallsdatum solange der P-Schein immer wieder verlängert wird.
Bei mir waren die Kosten die gleichen wie bei einer normalen Verlängerung und Strafen wurden nicht ausgesprochen.
Manchmal ist es einfacher auch eine Dummheit zu posten, man erfährt dann das man nicht der einzige ist und so etwas jedem passieren kann....
Normalerweise gibt es eine befristete Verlängerung, welche so lange wiederholt wird bis die Verlängerung (inkl. ärztliches Attest) erfolgt.
Die OKP hat eigentlich kein Verfallsdatum solange der P-Schein immer wieder verlängert wird.
Bei mir waren die Kosten die gleichen wie bei einer normalen Verlängerung und Strafen wurden nicht ausgesprochen.
Manchmal ist es einfacher auch eine Dummheit zu posten, man erfährt dann das man nicht der einzige ist und so etwas jedem passieren kann....
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 11.11.2020, 16:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Eine Berechtigung, welche abgelaufen ist kann nicht verlängert werden, weil es sie gar nicht mehr gibt.
Sie ist neu zu beantragen.
Ganz dumm ist's, wenn's sich dabei um eine Konzession handelt.
Sie ist neu zu beantragen.
Ganz dumm ist's, wenn's sich dabei um eine Konzession handelt.
Zuletzt geändert von sivas am 11.11.2020, 17:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Meiner läuft in 11/2021 ab. Ich habe noch Zeit!
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Mein P-Schein lief ab. Erst 2 Jahre später habe ich einen Antrag auf Verlängerung gestellt. Das war kein Problem, da diese Berechtigung eine Weile ruhen kann.
Es gibt aber keine festgesetzte Frist wie lange diese Ruhezeit dauern kann. Da muss man bei der zuständigen Behörde nachfragen.
(Man darf nach Ablauf der Gültigkeit natürlich nicht weiter als Taxifahrer arbeiten, was aber klar sein sollte)
Es gibt aber keine festgesetzte Frist wie lange diese Ruhezeit dauern kann. Da muss man bei der zuständigen Behörde nachfragen.
(Man darf nach Ablauf der Gültigkeit natürlich nicht weiter als Taxifahrer arbeiten, was aber klar sein sollte)
Re: Taxischein bei Leerfahrten
In meinem Hamburger Exemplar steht:
"Name... Anschrift... ist berechtigt, ein Taxi...
zu führen, wenn darin Fahrgäste befördert werden."
Weiter, nächste Seite
"... Er (der Führerschein) ist beim Fahren mit Fahrgästen
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur
Prüfung auszuhändigen."
Ergo: Werkstattfahrten, Überführungsfahrten, Privatfahrten...
kein P-Schein vorgeschrieben. Imho
"Name... Anschrift... ist berechtigt, ein Taxi...
zu führen, wenn darin Fahrgäste befördert werden."
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"... Er (der Führerschein) ist beim Fahren mit Fahrgästen
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur
Prüfung auszuhändigen."
Ergo: Werkstattfahrten, Überführungsfahrten, Privatfahrten...
kein P-Schein vorgeschrieben. Imho
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Es kommt auf die Sachbearbeiter, die Argumentation und die Ablaufzeit an.
Wie man bei mir sieht ist es durchaus möglich.
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Das ist wie mit dem Polizisten, der mächtiger als jeder Richter ist, weil er Vieles durch eine Ermahnung abgelten kann.
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