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Taxischein bei Leerfahrten
- Taxi Georg
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Steht wo? Wir hatten mal in den 80-igern so nen Kondomparagrafen, der selbstverständlich gekippt wurde.
Ebenso: steht wo?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑10.11.2020, 21:08Was ist denn das für eine Diskussion, wer mit einem Taxi durch die Gegend fährt ist jederzeit in der Lage Fahrgäste aufzunehmen und muss seinen P-Schein mitführen...egal was darin steht.
Sehe hier nur vorauseilenden Gehorsam i.V. mit dem Beamtendreisatz.
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Steht hier... https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerl ... ng/48-fev/
TBNR 248100 und
TBNR 248124
Was das ganze mit vorauseilendem Gehorsam oder Beamten zu tun hat erschließt sich nicht wirklich...
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 13.11.2020, 05:21, insgesamt 1-mal geändert.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Ach ja, hier auch noch Grundsätzlicher:
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php
§48 (3) Die Erlaubnis ist durch einen Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 nachzuweisen (Führerschein zur Fahrgastbeförderung). Er ist bei der Fahrgastbeförderung neben der nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster ausgestellten EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48.php
§48 (3) Die Erlaubnis ist durch einen Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 nachzuweisen (Führerschein zur Fahrgastbeförderung). Er ist bei der Fahrgastbeförderung neben der nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster ausgestellten EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 13.11.2020, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.
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- Taxi Georg
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Danke TMB.
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Nix für ungut, aber Thema verfehlt. Ausgangsfrage war "Taxe fahren ohne Fahrgast".
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Ja natürlich, ich Dummerchen...und wenn ich am Taxihalteplatz stehe brauche ich auch keinen Führerschein, schließlich fahre ich zu dem Zeitpunkt ja nicht...
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
xxx
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 13.11.2020, 21:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Korrekt. Erst wenn der Wagen rollt.Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑13.11.2020, 21:48Ja natürlich, ich Dummerchen...und wenn ich am Taxihalteplatz stehe brauche ich auch keinen Führerschein, schließlich fahre ich zu dem Zeitpunkt ja nicht...
- Thomas-Michael Blinten
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Genau deswegen werden Führerscheinkontrollen auch immer in voller Fahrt durchgeführt...
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
was die Frage aufwirft, ist ein POM tatsächlich dafür zuständig ?Thomas-Michael Blinten hat geschrieben: ↑13.11.2020, 17:13Ach ja, hier auch noch Grundsätzlicher:
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Höchster
und viele andere mehr in den Regierungen
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
Am Halteplatz erzählte ein Kollege, dass seine Weigerung den P-Schein bei einer Leerfahrt zu zeigen, tatsächlich vor dem Kadi endete. Eingestellt im 1. Verfahren. Was macht die blöde Behörde? -legt tatsächlich Berufung ein. Nächster
Termin vor dem Landgericht. Der Richter ist fast ausgerastet und hat sofort wieder eingestellt mit der Frage "Was soll dieser Taxifahrer eigentlich gemacht haben?" Dokumente nicht mehr vorhanden, sonst hätte ich sie hier eingestellt.
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- Taxi Georg
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Re: Taxischein bei Leerfahrten
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