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Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 16.07.2019, 01:45
von TaxiSchaschlik
Hallo liebe Foristen,

ich bin seit 4 Jahren Taxiunternehmer (EWU) und mein Vater ist mein einziger Abgestellter. Im Frühjahr ist er wegen Sekundenschlafs mit dem Fahrzeug an eine Verkehrsinsel gegengefahren, hat das Auto nach dem Crash angehalten und geschaut ob was beschädigt war. Der Bordstein war in Ordnung und es waren keine Schäden sichtbar bis auf die demolierte Stoßstange des Taxis, welche er Stück für Stück aufsammelte, ins Fahrzeug legte und wieder losfuhr.

Am nächsten Tag meldeten wir die Sache vollkommen ohne Hintergrundgedanken an die Versicherung wegen eines HP Schadens, während blöderweise noch während der Nacht ein Anwohner durch den Lärm wach wurde und sofort Anzeige wegen Fahrerflucht bei der Polizei stellte. Ein kleines Verkehrsschild wurde wohl in einen Busch umgehauen, was mein Vater allerdings nicht bemerkt hat.

Unser Anwalt sagte, dass es keinen Sinn macht das Verfahren weiterlaufen zu lassen, da alle Indizien klar sind... Der Schaden vom Stadtmobiliar beträgt 260€; die Vollkasko wird die Reparatur des Fahrzeugs in Höhe von 6000€ wegen des Straftatbestandes nicht bezahlen, die Rechtsschutz wird den Anwalt nicht bezahlen - minimum 7000€ an Kosten...

Was allerdings noch viel schwerer wiegt: in wenigen Tagen wird die Staatsanwaltschaft von der Versicherung erfahren dass mein Vater der Fahrzeugführer war. Könnte jemand grob einschätzen ob es Konsequenzen für Führerschein und P Schein hätte, denn dies wäre für meine Familie wirklich existenzbedrohend...

Mein Vater ist weder vorbestraft, noch hat er bisher Punkte in Flensburg... mit seinen 61 Jahren ist er nicht mehr weit zur Rente, trotzdem würde das schlimmste Szenario uns hart treffen, da ich selbst mit meiner Ausbildung noch garnicht fertig bin und bisher nur selten selbst gefahren bin.

Vielen Dank!

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 18.07.2019, 07:52
von sivas
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Fahrerflucht. Da musst Du als Fahrzeughalter eh sagen, wer der Lenker war (hattest Du dich selbst bezichtigt ?). Derjenige erhält dann den Bußgeldbescheid. Ob damit auch das Verhängen eines Fahrverbotes und der Erhalt von Punkten einhergeht, weiss ich nicht, kann aber sein.

Wenn dein Vater den P-Schein verlängern lässt, wird eine Punkteabfrage durchgeführt. Ebenso erfährt die Führerscheinstelle, wenn 4 Punkte erreicht sind. Als mein Schein zur Verlängerung anstand, hatte ich diese 4 Punkte, kurz zuvor kam das diesbezügliche Schreiben der Behörde, ein Punkteabbau wurde mir angeboten, habe es nicht gemacht. Als ich meinen Schein abholte, erwartete ich diesbezügliche Fragen, sie kamen nicht. Eine Straftat als Ursache der Punkte war jedoch nicht dabei.

Bei der mit der Verlängerung einhergehenden ärztlichen Untersuchung wurde ich gefragt, ob schon Wahrnehmungsausfälle wegen körperlicher Mängel aufgetreten sind, ich verneinte das.

Dein Vater wird diese Frage womöglich auch beantworten müssen, was er antwortet, bestimmt er. Steht im Bußgeldbescheid drinnen, was die Ursache des Unfalles war ? Dann wird zuminderst die Führerscheinstelle vom Sekundenschlaf erfahren. Ob sie da aber nachhaken, wenn doch ein positives Gutachten vorliegt ?
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TaxiSchaschlik hat geschrieben:Ein kleines Verkehrsschild wurde wohl in einen Busch umgehauen, was mein Vater allerdings nicht bemerkt hat.
klar doch, er schlief ja.

DA sollte sich dein Vater eher Gedanken drum machen ... und rechtzeitig die Lehne runterdrehen, gegen Müdigkeit hilft nur Schlaf (eigene Erfahrung).

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 18.07.2019, 08:33
von Sascha1979
sivas hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Fahrerflucht. Da musst Du als Fahrzeughalter eh sagen, wer der Lenker war (hattest Du dich selbst bezichtigt ?). Derjenige erhält dann den Bußgeldbescheid. Ob damit auch das Verhängen eines Fahrverbotes und der Erhalt von Punkten einhergeht, weiss ich nicht, kann aber sein.

Wenn dein Vater den P-Schein verlängern lässt, wird eine Punkteabfrage durchgeführt. Ebenso erfährt die Führerscheinstelle, wenn 4 Punkte erreicht sind. Als mein Schein zur Verlängerung anstand, hatte ich diese 4 Punkte, kurz zuvor kam das diesbezügliche Schreiben der Behörde, ein Punkteabbau wurde mir angeboten, habe es nicht gemacht. Als ich meinen Schein abholte, erwartete ich diesbezügliche Fragen, sie kamen nicht. Eine Straftat als Ursache der Punkte war jedoch nicht dabei.

Bei der mit der Verlängerung einhergehenden ärztlichen Untersuchung wurde ich gefragt, ob schon Wahrnehmungsausfälle wegen körperlicher Mängel aufgetreten sind, ich verneinte das.

Dein Vater wird diese Frage womöglich auch beantworten müssen, was er antwortet, bestimmt er. Steht im Bußgeldbescheid drinnen, was die Ursache des Unfalles war ? Dann wird zuminderst die Führerscheinstelle vom Sekundenschlaf erfahren. Ob sie da aber nachhaken, wenn doch ein positives Gutachten vorliegt ?
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TaxiSchaschlik hat geschrieben:Ein kleines Verkehrsschild wurde wohl in einen Busch umgehauen, was mein Vater allerdings nicht bemerkt hat.
klar doch, er schlief ja.

DA sollte sich dein Vater eher Gedanken drum machen ... und rechtzeitig die Lehne runterdrehen, gegen Müdigkeit hilft nur Schlaf (eigene Erfahrung).
Er hat ein Verweigerungsrecht der Aussage, da Vater

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 18.07.2019, 11:41
von Mamil
Die Schadensursache beruht nicht auf einem Straftatbestand, wenn es so ist, wie Du es dargestellt hast. Danach hat er eventuell eine Straftat nach dem Unfallereignis begangen. Was bei grober Fahrlässigkeit ist, müsste man versicherungstechnisch klären.
Ich an Deiner Stelle würde jedenfalls noch einen anderen Anwalt zur Rate ziehen und mich nicht darauf verlassen, was wir hier im Forum von uns geben.

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 18.07.2019, 12:19
von sivas
Ein Unfall, bedingt durch Wahrnehmungsausfälle aufgrund von Übermüdung oder zu hohem Alkoholgenuss, ist immer ein grob fahrlässig verschuldeter Unfall. Viele Versicherungen weigern sich da zu zahlen, sogar ein Arbeitnehmer haftet entsprechend seinem Verdienst.
Deshalb soll man das auch nie zugeben, dass man eingenickt war, auch wenn es offensichtlich ist. Alkoholkonsum kann bewiesen werden, Müdigkeit nicht.
Das Wort Sekundenschlaf benutze ich nicht gern, weil Wahrnehmungsausfälle viele Gründe haben können, wie wär's mit 'Abgelenktsein' ? oder plötzlichem 'Unwohlbefinden'.

Was jetzt die Unfallflucht anbelangt, dein Vater ist doch ausgestiegen und hat nach möglichen Fremdschäden gesucht. Da er keine gefunden hatte, durfte er weiterfahren. Ein Irrtum ist nicht strafbewehrt.

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 18.07.2019, 13:00
von alsterblick
TaxiSchaschlik hat geschrieben: Am nächsten Tag meldeten wir die Sache vollkommen ohne Hintergrundgedanken an die Versicherung wegen eines HP Schadens, während blöderweise noch
Glaube, bereits schon vor 5-10J. ist das mit Fahrerflucht differenziert worden.
Offenbar hat man (24 Std) Bedenkzeit und kann in dieser Zeit sich noch melden.
Das mit 24 Std/Änderung war seinerzeit mal länger in der Zeitung und soll denjenigen entgegen kommen, die eine „Schadenstelle“ z.B. schokartig oder unbewusst (Musik gehört etc) verlassen und sich dann im Nachhinein aber doch melden (wollen dürfen).

Wahrscheinlich gibt es bei Fahrerflucht wohl auch Punkte in Flensburg und / oder Fahrverbot (...?). Gibt bestimmt viel Text dazu im Web, den ein Anwalt aber auswendig können sollte.
Ich weiß jetzt nicht, ob man Müdigkeit erwähnen sollte. Zigarette runtergefallen, beim Suchen passierte es, evtl. ..... oder so. Gibt bestimmt auch weitere „Forenfälle“ anderswo, weil bestimmt reichlich Gesprächsbedarf/Vorkommnisse.

Evtl. blöd, wenn man das mit dem kaputten Verkehrsschild jetzt erst nachschiebt (später 24 Std). Ich meine, wenn über Bordstein gefahren, dann geht die Stoßstange ja nicht dermaßen kaputt von (oder ?). Eigentlich hätte Dein Vater einen Gegenstand bemerken oder anschließend vermissen müssen, weil die Taxe ja ziemlich doll getroffen wurde (von was ?). Vielleicht steckt das dahinter, dass Anwalt/Versicherung ablehnen ?

Nachfolgend lediglich ein erst Google-Treffer zu den 24 Std.
Es besteht dem Gesetz nach eine Chance auf Strafmilderung. Dafür muss sich ein Unfallbeteiligter jedoch innerhalb von 24 Stunden melden, beispielsweise bei einer Polizeidienststelle, und die nötigen Angaben machen. Dadurch kann sogar völlig von einer Strafe abgesehen werden. Das kommt aber auf den Einzelfall an.
https://www.bussgeldkatalog.org/ab-wann-fahrerflucht/
sivas hat geschrieben: Deshalb soll man das auch nie zugeben, dass man eingenickt war, auch wenn es offensichtlich ist. Alkoholkonsum kann bewiesen werden, Müdigkeit nicht.
Das Wort Sekundenschlaf benutze ich nicht gern, weil Wahrnehmungsausfälle viele Gründe haben können, wie wär's mit 'Abgelenktsein' ? oder plötzlichem 'Unwohlbefinden'.
upsi, die Info (doppelt) hatte sich beim Posten gerade übeschnitten

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 18.07.2019, 15:26
von Jim Bo
Deja Vu?

Vor einer Stunde erst hat eine Kundin hier in Berlin erzählt, dass ein Bekannter seine Frau ins Krankenhaus gefahren hat, es dabei zu einem Unfall kam, bei dem ein Verkehrsschild umgestoßen wurde. In Eile ist er dann zunächst weitergefahren, ist später mit einem schlechten Gewissen zur Polizei gefahren und hat sich selbst angezeigt.

Heute kam die Rechnung: Anzeige wegen Unfall mit Fahrerflucht.

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 18.07.2019, 16:00
von sivas
Krankenhaus- oder andere Fahrten, bei denen eine Notsituation vorliegt, sollen eh nicht von betroffenen Personen durchgeführt werden. Zu schnell sind sie vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, weil die Gedanken woanders sind. Auch das ist eine Form einer Wahrnehmungsstörung, bedingt durch Beschäftigung mit anderem.

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 18.07.2019, 16:25
von alsterblick
ausserdem würde ich "JB" aus xxxHand erst recht nix glauben in seiner Taxiforumsselbsttherapie. Er möchte dringlichst lediglich nur Auseinandersetzung/Unterhaltung/Beschäftigung mit sich. Bei Bedarf erhöhe ich nun gegen Vorkasse angebotsweise auf nur EUR 10,-/je Buchstabe.
:arrow: Um Angebotserhöhungen zu vermeiden, bitte nicht mehr "direkt" auf meine Beiträge abzuzielen.
Danke :!:

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 18.07.2019, 20:08
von Jim Bo
sivas hat geschrieben:Krankenhaus- oder andere Fahrten, bei denen eine Notsituation vorliegt, sollen eh nicht von betroffenen Personen durchgeführt werden. Zu schnell sind sie vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, weil die Gedanken woanders sind. Auch das ist eine Form einer Wahrnehmungsstörung, bedingt durch Beschäftigung mit anderem.
Komisch, dass ich es immer schaffe vor dem Notarzt im Krankenhaus zu sein.

Verfasst: 18.07.2019, 20:38
von sivas
Du bist ja auch ein professioneller Fahrer, der sich durch nichts ablenken lässt (ausser durch den Anblick einer schönen Frau :lol: )

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 19.07.2019, 09:59
von Gruppenmoderator
Vier-Postings wegen off-Topics und Beleidigungen gelöscht!

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 19.07.2019, 11:14
von TaxiSchaschlik
Wow, hier geht ja richtig die Post ab :D
Danke erstmal für die vielen Beiträge.

Der Versicherung bzw. der Polizei wurde natürlich nicht mitgeteilt, dass der Grund ein Sekundenschlaf war.

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 10.12.2019, 23:39
von TaxiSchaschlik
Liebe Foristen,

es haben sich in der Zwischenzeit dunkle Wolken zusammengebraut. Mein Anwalt hat mir vor kurzem folgendes mitgeteilt:
Die Staatsanwaltschaft hat per gerichtlicher Anordnung die Beschlagnahmung von datenschutzrechtlich blockierten Informationen durchgesetzt - und weiß nun, dass mein Vater der Unfallverursacher war. Einladung zur Polizei ist erfolgt, wir schalteten wieder den Anwalt ein - Akteneinsicht...

Mein Anwalt hat mir nun vorgeschlagen, dass wir auf einen Gerichtsprozess verzichten, da die Sachlage klar sei : Sachschaden begangen, aus dem Fahrzeug ausgestiegen und sich den Unfallort angesehen, danach ins Auto eingestiegen und somit vorsätzliche Fahrerflucht begangen (So wurde es von der anzeigeerstattenden Person durchgegeben; Der Umstand, dass das Schild zum Tatzeitpunkt durch Gestrüpp verdeckt war ist laut seiner Aussage hinfällig, da auf den durch die Polizei gemachten Bildern das Schild klar zu sehen ist - offenbar wurde das Gestrüpp entfernt... Kein Richter würde uns wohl glauben, dass er das Schild nicht gesehen hätte.)

Besser wäre es, wenn man einen speziellen Antrag auf Milderung bezüglich der existenziellen Bedrohung stellt : Die Tat und der Vorsatz werden zugegeben; man macht auf die Tatsache aufmerksam, dass die Person aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist. Dennoch müsste mein Vater in diesem Szenario mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate rechnen (maximal 9 Monate) und nach Ablauf dieser Zeit einen Antrag für einen neuen Führerschein stellen. Falls das genauso eintreten sollte, hätten wir existenziell gewaltige Probleme, zumal über den Betrieb noch Kredite laufen, die abbezahlt werden müssen...Soweit so kompliziert...

Anfang Januar könne mein Vater mit einem Beschluss rechnen. Bis dahin ist bei uns bangen angesagt. Findet ihr die Beurteilung realistisch oder glaubt ihr, dass ich per Prozess und anderem Anwalt evtl. Chancen hätte was zu reißen? Diese Sache mit dem Gestrüpp ist mir nämlich nicht ganz geheuer...

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 11.12.2019, 09:58
von sivas
Man müsste die, den Unfall aufnehmenden Polizisten fragen, ob sie vor fotografieren des Schildes am Gebüsch was verändert haben. Sie wollten ja das 'Beweismittel' Schild fotografieren und nicht den entlastenden Umstand des Verdecktseins. Klar, dass sie dazu eventuell hindernde Gegenstände beiseite tun.

So schön wie die digitale Vermittlung auch zu sein scheint ... sie hat eben auch Nachteile. Wenn ich nicht 'frei' bin und nicht vermittelt werden kann oder will, schalte ich das System konsequent aus (kannst Dich vorher auch abmelden). Meiner Chefin gefällt das gar nicht ...

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 17.12.2019, 16:57
von eichi
Wahrnehmungsausfälle können auch einen Epilepsieverdacht begründen.
Das kann dann schnell zu mehrjährigen oder dauerhaften Fahrverboten
führen.
Also Obacht!!!

Re: Fahrerflucht und P-Schein

Verfasst: 08.01.2020, 10:17
von titanocen100
wie ist es nun ausgegangen ? Urteil ?

Ich habe etwas Ähnliches am Laufen (schon 2 Jahre her - Fahrerflucht (aber nicht direkt))