Ich hatte damals in diesem Thread intern das berichtet:
Das war meine Meinung dazu!Taxi Georg hat geschrieben:Mal angenommen, ich bin die Stadt Krefeld.
Jetzt kommt ein Fahrer aus Düsseldorf und möchte, das Krefeld mit in seinem P-Schein eingetragen wird.
Er erklärt mir, dass er die Prüfung für Düsseldorf abgelegt hat und das das Pflichtfahrgebiet bis Unna geht und er damit berechtigt ist auch in Krefeld zu fahren!
Was interessiert es mich als Stadt Krefeld, was Düsseldorf für ein Pflichtfahrgebiet hat?
Antrag wird abgelehnt. Er muss eine OKP für Krefeld machen!
Habe ich gemacht, heute habe ich die Antwort von der Stadt Krefeld bekommen.am hat geschrieben:Klärt doch einfach mal, ob das erweiterte PfG mit den Nachbargemeinden abgestimmt wurde.
Ich habe nur einen Ausschnitt der Mail hier her kopiert!Stadt Krefeld hat geschrieben:Hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung haben Sie in Krefeld
in jedem Fall auch eine Ortskenntnisprüfung für das Gebiet der Stadt Krefeld abzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Der Oberbürgermeister
Fachbereich Ordnung
- Abt. Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten -
47792 Krefeld
Also, wie ich es schon vermutet habe.
Es spielt keine Rolle, wo ich die OKP gemacht habe oder in welchem Bereich das Pflichtfahrgebiet ist, eine OKP muss gemacht werden!