Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
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Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
Hallo Kollegen
Ein Bekannter leidet an Epilepsie, ich hab selbst mehrere Anfälle miterlebt. Er nimmt starke Medikamente dagegen, trotzdem fährt er Auto und hat jetzt sogar den Taxischein gemacht. Auf meine Frage, wie er die ärztliche Untersuchung bestanden hat, sagte er, er hat einfach falsche Angaben gemacht. Ist das nicht strafbar? Bekomme ich als Ärger, wenn was passiert weil ich davon weiß und ich das nicht anzeige? Er kann jeden Moment im Taxi einen Anfall haben und Menschen verletzen, oder töten.
Ein Bekannter leidet an Epilepsie, ich hab selbst mehrere Anfälle miterlebt. Er nimmt starke Medikamente dagegen, trotzdem fährt er Auto und hat jetzt sogar den Taxischein gemacht. Auf meine Frage, wie er die ärztliche Untersuchung bestanden hat, sagte er, er hat einfach falsche Angaben gemacht. Ist das nicht strafbar? Bekomme ich als Ärger, wenn was passiert weil ich davon weiß und ich das nicht anzeige? Er kann jeden Moment im Taxi einen Anfall haben und Menschen verletzen, oder töten.
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Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
Schwieriges Thema, da Du normalerweis nicht weist, ob derjenige möglicherweise ein ärztliches Attest hat, das ihm Fahrtüchtigkeit bescheinigt. Nun aber hat der Bekannte es Dir ja "gestanden"....
OLG Frankfurt/Main v. 18.08.2006, Az.: 19 U 242/05
"Das Landgericht stellt in seinem angegriffenen Urteil nicht in Zweifel, dass eine Mitverantwortung desjenigen Fahrgastes an einem Schadensereignis zu bejahen ist, der weiß, dass der Fahrer in erheblichen Mengen Alkohol zu sich genommen hat."
Strassenverkehrsrechtlich gesehen kann Alkoholisiertes Autofahren genauso gewertet werden wie fahren bei krankheitsbedingter Fahruntüchtigkeit.
Fahrerlaubnisverordnung Anlage IV
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
http://www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/B ... onFile&v=3
Meienr Meinung nach solltest Du der Polizei einen Tip geben ....
Und Dein Gewissen sagt Dir ja sowieso schon: Tu es!!!
OLG Frankfurt/Main v. 18.08.2006, Az.: 19 U 242/05
"Das Landgericht stellt in seinem angegriffenen Urteil nicht in Zweifel, dass eine Mitverantwortung desjenigen Fahrgastes an einem Schadensereignis zu bejahen ist, der weiß, dass der Fahrer in erheblichen Mengen Alkohol zu sich genommen hat."
Strassenverkehrsrechtlich gesehen kann Alkoholisiertes Autofahren genauso gewertet werden wie fahren bei krankheitsbedingter Fahruntüchtigkeit.
Fahrerlaubnisverordnung Anlage IV
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php
Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung
http://www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/B ... onFile&v=3
Meienr Meinung nach solltest Du der Polizei einen Tip geben ....
Und Dein Gewissen sagt Dir ja sowieso schon: Tu es!!!
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Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
Prinzipiell kann jeder jeden bei der Behörde melden, wenn er Zweifel daran hat, dass jemand zum führen von Kfz geeignet ist.
Erfahrungsgemäß gehen die Behörden solchen hinweisen auch sehe akribisch nach und ordnen dann einfach eine MPU oder ähnliches an.
Da du moralisch sicherlich nicht für den Tod von unzähligen Fahrgästen sein möchtest, empfehle ich dir dringend eine Meldung an die Behörde.
Gib einfach an, was du weißt. Aber Lüg natürlich nicht. Die Behörden werden dann selbst prüfen.
Erfahrungsgemäß gehen die Behörden solchen hinweisen auch sehe akribisch nach und ordnen dann einfach eine MPU oder ähnliches an.
Da du moralisch sicherlich nicht für den Tod von unzähligen Fahrgästen sein möchtest, empfehle ich dir dringend eine Meldung an die Behörde.
Gib einfach an, was du weißt. Aber Lüg natürlich nicht. Die Behörden werden dann selbst prüfen.
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
Laotse
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Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
[quote="Guter_Kollege"]Schwieriges Thema, da Du normalerweis nicht weist, ob derjenige möglicherweise ein ärztliches Attest hat, das ihm Fahrtüchtigkeit bescheinigt. Nun aber hat der Bekannte es Dir ja "gestanden"....
ein Attest hat der sicher nicht, aber schon einige Unfälle mit dem Privatwagen. Er hat mir "unter Kollegen" erzählt, er schluckt einfach mehr von den Tabletten, wenn er Taxi fährt. Ich hab mal gegoogelt, die fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Ein Polizist, meinte dazu, das muß Derjenige mit seinem Gewissen ausmachen.
ein Attest hat der sicher nicht, aber schon einige Unfälle mit dem Privatwagen. Er hat mir "unter Kollegen" erzählt, er schluckt einfach mehr von den Tabletten, wenn er Taxi fährt. Ich hab mal gegoogelt, die fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Ein Polizist, meinte dazu, das muß Derjenige mit seinem Gewissen ausmachen.
Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
Was du nicht weißt, macht dich nicht heiß.DaimlerMike hat geschrieben:Bekomme ich als Ärger, wenn was passiert weil ich davon weiß und ich das nicht anzeige?
Option A: Du schweigst, genießt dein Leben und dir ist es egal, was der Kollege macht. Bringt dir keine Probleme, außer du bist so sensibel, dass dich Gewissensbisse plagen.
Option B: Du gehst zur Polizei, sagst, dass du jemanden im Taxi gesehen hast, an dessen Fahrtüchtigkeit du zweifelst. Jetzt kann es zu zwei Situationen kommen. Entweder man überprüft den Fall sofort, dann bist du aus dem Schneider, keine Probleme. Oder man fragt dich, womit du dein Anliegen begründest. Wenn du dann sagst, du hast Anfälle von ihm miterlebt und du machst dir deine Gedanken, ist das Schlimmste, was passieren kann, dass Aussage gegen Aussage steht.
Option C: Du gehst zur Polizei und sagst, dass der Kollege dir erzählt hat, er habe falsche Angaben gemacht und so den Taxischein bekommen. Entweder da ist was Wahres dran oder es stellt sich raus, dass der Kollege gar nichts gefälscht hat. Dann bekommst du wahrscheinlich eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung.
Ich will dir damit sagen, erzählen kann man viel. Wenn du nicht dabei warst und 100% weißt, ob er falsche Angaben gemacht hat, kannst du dafür auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.
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Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
Wenn er die Anfälle miterlebt hat, soll er nur das sagen.
Entweder ist ein Attest in der Akte, dass ein Arzt grünes Licht wegen den Anfällen gegeben hat.
Oder es ist nichts davon angegeben. Dann werden die Behörden das eruieren und vom Hausarzt Infos einholen, etc.
Entweder ist ein Attest in der Akte, dass ein Arzt grünes Licht wegen den Anfällen gegeben hat.
Oder es ist nichts davon angegeben. Dann werden die Behörden das eruieren und vom Hausarzt Infos einholen, etc.
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Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
So ein Schwachsinn.Löwenzahn hat geschrieben: Option C: Du gehst zur Polizei und sagst, dass der Kollege dir erzählt hat, er habe falsche Angaben gemacht und so den Taxischein bekommen. Entweder da ist was Wahres dran oder es stellt sich raus, dass der Kollege gar nichts gefälscht hat. Dann bekommst du wahrscheinlich eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung.
Jeder Mensch kann jederzeit bei jeder Behörde ein Verdacht äußern, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
https://taxi-reinfeld.de - Taxibetrieb C. Braasch
Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
Ach glaubst du, Casi?
Wenn jemand zur Polizei gehen würde und dich beschuldigt, du hättest in deinem Garten ein paar Leichen vergraben ... Kann mir nicht vorstellen, dass er straffrei davonkommt. Wenn man schon jemanden anschwärzt, dann sollte man es bei dem belassen, was man mit eigenen Augen gesehen hat und nicht Mutmaßungen anstellen.
Wenn jemand zur Polizei gehen würde und dich beschuldigt, du hättest in deinem Garten ein paar Leichen vergraben ... Kann mir nicht vorstellen, dass er straffrei davonkommt. Wenn man schon jemanden anschwärzt, dann sollte man es bei dem belassen, was man mit eigenen Augen gesehen hat und nicht Mutmaßungen anstellen.
Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
Falls er tatsächlich den Verdacht hat, dass ich ein paar Leichen in meinem Garten vergraben habe, darf er das natürlich bei der Polizei auch äußern.Löwenzahn hat geschrieben: ...Wenn jemand zur Polizei gehen würde und dich beschuldigt, du hättest in deinem Garten ein paar Leichen vergraben ... Kann mir nicht vorstellen, dass er straffrei davonkommt.
Und selbstverstänlich straffrei !!!
Etwas anderes wäre es natürlich, wenn er das öffentlich behauptet. Dann sollte er sich schon 100 prozentig sicher sein.
Sonst müßte ich ihn verklagen.
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Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
@daimler mike
kollege stell dir ma die frage was wäre wenn jemand,der dir
wichtig im leben ist,bei deinem kollegen im taxi sitzt.
auch wenn die wahrscheinlichkeit gering sein sollte,das er
während der fahrt nen anfall kriegt,würdest du das nicht
wollen,oder?
somit hättest du deine antwort.
kollege stell dir ma die frage was wäre wenn jemand,der dir
wichtig im leben ist,bei deinem kollegen im taxi sitzt.
auch wenn die wahrscheinlichkeit gering sein sollte,das er
während der fahrt nen anfall kriegt,würdest du das nicht
wollen,oder?
somit hättest du deine antwort.
"Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe."
Winston Churchill
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Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
Zur Beurteilung der Kraftfahreignung bei Menschen mit epileptischen Anfällen bzw. Epilepsien müssen auch mögliche assoziierte körperliche oder psychische Störungen berücksichtigt werden, falls notwendig auch durch Konsultation weiterer Fachdisziplinen. Besteht eine antiepileptische medikamentöse Behandlung (dies ist nur für Gruppe 1 von praktischer Relevanz), so darf die Fahrtüchtigkeit hierdurch nicht herabgesetzt werden. Dies ist auch bei einem Präparatwechsel oder einem Substanzwechsel zu beachten.DaimlerMike hat geschrieben:ein Attest hat der sicher nicht, aber schon einige Unfälle mit dem Privatwagen. Er hat mir "unter Kollegen" erzählt, er schluckt einfach mehr von den Tabletten, wenn er Taxi fährt. Ich hab mal gegoogelt, die fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Ein Polizist, meinte dazu, das muß Derjenige mit seinem Gewissen ausmachen.
Bei Fahrerlaubnisinhabern beider Führerscheingruppen sind eine fachneurologische Untersuchung sowie fachneurologische Kontrolluntersuchungen in zunächst jährlichen Abständen erforderlich.
.......
Wird die Diagnose einer Epilepsie gestellt (d. h.nach wiederholten Anfällen) ist eine mindestens 1-jährige Anfallsfreiheit die Voraussetzung für das Erlangen der Kraftfahreignung.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 25.11.2015, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
ich habe ca 10 - 15 Anfälle miterlebt, den letzten vor ca 1 Jahr. Soviel ich weiß, darf man dann keinesfalls Taxi fahren. Wir haben den selben Bekanntenkreis und ich bin dann der Verräter, wenn ich ihn anzeige. Ich hatte ja die Hoffnung, er wird mit Alkohol erwischt, oder wird noch öfter geblitzt, aber er hat immer glück
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Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
Was jammerst Du jetzt hier noch rum?
Entweder Du hast ein Gewissen und Verantwortung und handelst danach, oder Du lässt es halt sein.
Oder suchst du hier nach ner bequemen Entschuldigung frei Haus von irgend jemandem?
Entweder Du hast ein Gewissen und Verantwortung und handelst danach, oder Du lässt es halt sein.
Oder suchst du hier nach ner bequemen Entschuldigung frei Haus von irgend jemandem?
Re: Falsche Angaben bei der ärztlichen Untersuchung
Neid und Missgunst verschlimmert nur dein Leben DaimlerMike.
Vielleicht sind seine epileptischen Anfälle auch nur Fernsehen bedingt. Ich kenne ihn nicht, weiß nicht unter welchen Umständen er das hat.
Vielleicht sind seine epileptischen Anfälle auch nur Fernsehen bedingt. Ich kenne ihn nicht, weiß nicht unter welchen Umständen er das hat.