Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

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Marc38
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Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Marc38 » 23.05.2015, 18:44

Hallo zusammen,

ich habe seid 2013 meinen P-Schein (bis 2018 gültig) mit Ortskundeprüfung für eine Stadt mit knapp 70.000 Einwohner. Jetzt möchte ich aber gern in meiner 8.000 Einwohner Seelengemeinde fahren. Nur dies ist ein anderer Kreis (Kreis Gütersloh, NRW).

Ich habe im Netz mehrfach gesehen, dass man eine Ortskenntnisprüfung erst bei über 50.000 Einwohner machen muss, und die kleine Gemeinde in der ich wohne hat lediglich 8.000 Einwohner. Einzugsgebiet der Taxizentrale ist auch lediglich diese kleine Gemeinde.

In der Führerscheinstelle in Gütersloh hat man mir dann gesagt, ich müsste trotzdem eine OKP machen :?: :roll:
Als ich denen dann mitteilte, dass diese erst bei über 50.000 Einwohner erforderlich ist, teilte die Dame mir dann mit dass Sie es jetzt auch nicht wüsste, und dass an die Rechtsabteilung weiter geben würde...

Jetzt will ich mal von den Taxi-Experten wissen, darf ich EIN TAXI (kein Mietwagen) ohne OKP in einer kleinen Gemeinde fahren. Den P-Schein habe ich aus dem Kreis meiner Gemeinde zugestellt bekommen, nur halt nicht die OKP für dieses Seelengemeinde.

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten...

Vlg Marc

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Guter_Kollege » 24.05.2015, 16:54

Und wenn die Gemeinde nur 4 Einwohner hätte die in allen 4 Himmelsrichtungen wohnen, bräuchtest du
als Taxifahrer für die trotzdem eine Bescheinigung nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Und die beinhaltet nun mal die OKP.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 24.05.2015, 16:58, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Pirat » 24.05.2015, 18:32

Grenzt Deine Seelengemeinde an die Stadt mit Ortskenntnisprüfung - und ist Teil vom Pflichtfahrgebiet?
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Wattwurm » 24.05.2015, 20:31

Im Landkreis Stormarn in Schleswig-Holstein muß man keine Ortskenntnisprüfung ablegen. Die Kreisstadt Bad Oldesloe hat 25.000 Einwohner. Insofern ist die Frage von Marc38 durchaus berechtigt!

http://www.kreis-stormarn.de/service/lv ... h=0&lid=38

Gemäß § 47 Abs 3 PbfG sind die unteren Verkehrsbehörden befugt eigene Rechtsverordnungen zu erlassen. Städte und Kreise haben da einen ziemlich größzügigen Gestaltungspielraum. Insofern ist der Verzicht der Verkehrsbehörde auf die Abnahme einer OKP in Städten unter 50.000 Einw. rechtlich nicht zu beanstanden!

Die unterere Verkehrsbehörde kann aber auch darauf bestehen das eine OKP ablegt wird. Egal wieviele Einwohner. Sie hat da einen Ermessensspielraum. Ab 50.000 Einwohner ist in jedem Fall eine OKP abzulegen. Unter 50.000 Einw. kann die Behörde darauf verzichten....muß sie aber nicht!

Für Taxilenker wird im Kreis Gütersloh eine OKP abgenommen die das gesamte Kreisgebiet um fasst. Mietwagenfahrer müssen sich einer verkürzten OKP, die sich lediglich auf Gütersloh beschränkt, unterziehen. Marc38 kommt also um eine OKP nicht herum!

http://www.kreis-guetersloh.de/vv/produ ... 029583.php
Zuletzt geändert von Wattwurm am 24.05.2015, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Guter_Kollege » 24.05.2015, 21:26

Ich will Dir ja nicht komplett widersprechen, zumal erst recht nicht wenn Du als Beleg ein Beispiel anführst.
Allerdings auf Grundlage der von Dir zitierten Rechtsordnung? Die bezieht sich ausweislich ihres Textes jedenfalls
nicht auf die OKP.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Marc38 » 24.05.2015, 22:23

Hallo.

Vielen Dank für eure Antworten, die waren sehr hilfreich.

Ich denke, dass es deutlich einfacher sein wird, die OKP in dieser Gemeinde abzulgen ...

Verwirrt haben mich nur folgende Zitate:

Der Kreis Gütersloh schreibt auf seiner Seite:

"Beschreibung
In Deutschland muss vor Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen (in Städten mit einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnern auch für Mietwagen) eine Ortskundeprüfung als Nachweis der Ortskenntnisse abgelegt werden.

Für den Kreis Gütersloh ist daher eine Ortskundeprüfung für die entsprechende Fahrerlaubnis grundsätzlich Voraussetzung:

Für Taxen im gesamten Kreisgebiet und
für Mietwagen in der Stadt Gütersloh."

Kommt mir irgendwie widersprüchlich vor, bzw. nicht eindeutig geschrieben. Und die Damen wussten wohl auch nicht ganz gnau Bescheid darüber. Sei es drum.

Was würde denn passieren, oder was würde resultieren, wenn man ohne OKP fährt? Hat jemand Erfahrungen damit, oder kann etwas aus dem Bußgeldkatalog beifügen?

Beste Grüße und Vielen Dank.

Marc

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Marc38 » 24.05.2015, 22:25

Pirat hat geschrieben:Grenzt Deine Seelengemeinde an die Stadt mit Ortskenntnisprüfung - und ist Teil vom Pflichtfahrgebiet?
Ja die Seelengemeinde grenz unmittelbar an meinem Gebiet, in der ich die OKP gemacht hab... Was heißt das denn?

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von am » 25.05.2015, 08:41

Lass Dich nicht verunsichern. Für Taxi muss immer eine OKP abgelegt werden. Die fünfzigtausender Grenze gilt nur für Mietwagen.

Was Wattwurm schreibt, ist zudem vollkommen falsch, da diese Vorschrift der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) entstammt, zu der eine Gemeinde keine eigene Rechtsverordnung erlassen kann.

Der Kreis Stormarn handelt hier m. E. rechtswidrig.
Zuletzt geändert von am am 25.05.2015, 08:43, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von am » 25.05.2015, 08:54

Wenn Du keine OKP ablegst, fährst Du im Beförderungsfall ohne gültige Fahrerlaubnis, wenn Du mit einem Taxi unterwegs bist, welches in einem Genehmigungsgebiet zugelassen ist, für das Du die Ortskunde nicht nahgewiesen hast.
Zuletzt geändert von am am 25.05.2015, 08:54, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Pirat » 25.05.2015, 09:36

Das Thema (so ähnlich) hatten wir doch schon mal.
Meine Frage zielte auf folgenden – schon thematisierten Widerspruch.
Es ist mittlerweile Usus, dass einige Städte (Behörde) das Pflichtfahrgebiet erweitern.
Laut FeV muss aber der Taxifahrer in einer Prüfung nachweisen, dass er über die Ortskenntnis verfügt - in der Beförderungspflicht besteht.

Nagelt mich nicht fest, ich glaube es war Recklinghausen.
Hier hat ein Kollege bei der Verlängerung seines Personenbeförderungsscheins darauf gepocht, dass die zuständige Behörde seinen Personenbeförderungsschein um die Gemeinden erweitert, in der mittlerweile das Pflichtfahrgebiet erweitert wurde.

Die Sache ging vor Gericht.
Urteil schwirrt hier irgendwo rum.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Guter_Kollege » 25.05.2015, 12:48

am hat geschrieben:Lass Dich nicht verunsichern. Für Taxi muss immer eine OKP abgelegt werden. Die fünfzigtausender Grenze gilt nur für Mietwagen.

Was Wattwurm schreibt, ist zudem vollkommen falsch, da diese Vorschrift der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) entstammt, zu der eine Gemeinde keine eigene Rechtsverordnung erlassen kann.

Der Kreis Stormarn handelt hier m. E. rechtswidrig.
das meinte ich auch. nicht umsonst hatte ich oben Taxifahrer in Textformat bold geschrieben.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von sivas » 25.05.2015, 14:08

Den Kreisen obliegt wohl die Zuständigkeit für Führerscheinangelegenheiten seiner Bewohner, ihnen obliegt aber nicht die Zuständigkeit für die Zuteilung von Taxi-/ Mietwagenkonzessionen. Dieses Recht liegt bei den Kreisgemeinden.
Diese Gemeinden bestimmen mit dieser Berechtigung auch das Gebiet, in dem ihre Tarif- und Beförderungsbedingungen gelten. Das wird dann automatisch zum Pflichtfahrgebiet, in dem dann die Ortskenntnis nachzuweisen ist - oder auch nicht, wenn es die Gemeinde z.B. nicht für sinnvoll hält.

Ein Kreis kann wohl fragen, in welcher Gemeinde gefahren werden soll und eine dort gültige OKP verlangen, nicht aber die Spielregeln festlegen, welche OKP's nachzuweisen sind.

'Meine' Führerscheinstelle ist zuständig für meinen Führerschein zu Fahrgastbeförderung. Will ich in einer ganz anderen Gemeinde fahren, so bleibt diese Zuständigkeit erhalten. Ich reiche dann den Nachweis der OKP der 'Fahrgemeinde' nach und bekomme ihn dann im Führerschein nachgetragen.

Diese 'erweiteren' Pflichtfahrgebiete ... sind eh alle Gesetzeswidrig.

Sie sind sofort daran zu erkennen, dass innerhalb des 'Großgebietes' verschiedene Tarife gelten.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Taxi Georg » 25.05.2015, 14:11

Zuletzt geändert von Taxi Georg am 25.05.2015, 14:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von sivas » 25.05.2015, 14:22

@ Marc:
so wie's aussieht, bist Du wohl umgezogen und unterliegst jetzt der Zuständigkeit einer anderen Führerscheinstelle. Deinen P-Schein hat aber die alte Stelle ausgestellt, Gütersloh wäre die neue.

Lass von Deiner neuen Gemeinde bestätigen, dass Du die Voraussetzungen der OKP für diese Gemeinde erfüllt hast, geh dann zu Deiner alten FS-Stelle und lass nachtragen: OKP für XXX erfüllt.
vielleicht klappt's :lol:

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von sivas » 25.05.2015, 14:32

eine OKP könnte auch so aussehen:
"wo befindet sich der Bahnhof unserer Gemeinde ?"
"ähm ... ich verstehe nur Bahnhof - haben wir so etwas überhaupt ?"
"Sehr gut ! Unsere Gemeinde verfügt über keinen Bahnhof. Sie haben die OKP bestanden !"

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Wattwurm » 25.05.2015, 17:10

§ 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

(4) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber


– falls die Erlaubnis für Taxen gelten soll – in einer Prüfung nachweist, dass er die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht, oder – falls die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gelten soll – die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes besitzt; dies gilt nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50 000 Einwohner hat.

Der Text läßt offen ob die "50.000 Einwohner-Regel" sich auf Taxen oder auf Mietwagen bzw. Krankenkraftwagen bezieht. Solange keiner gegen die nicht abgenommene OKP des Kreises Stormarn klagt, werden wir das wohl auch nie erfahren. Jeder kann das nach eigenem Gusto für sich interpretieren!

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Wattwurm » 25.05.2015, 17:17

Taxi Georg hat geschrieben::arrow: Ortskundeprüfung
Achja Wikipedia... Du weißt das da jeder Artikel verfassen kann der sich dort anmeldet?

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von jr » 25.05.2015, 17:34

Das von Pirat erwähnte Urteil zur Ortskundeprüfung im LK Recklinghausen: http://openjur.de/u/618848.html

Die Regelung der Zuständigkeiten nach dem PBefG in NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... enu=0&sg=0
sivas hat geschrieben:Den Kreisen obliegt wohl die Zuständigkeit für Führerscheinangelegenheiten seiner Bewohner, ihnen obliegt aber nicht die Zuständigkeit für die Zuteilung von Taxi-/ Mietwagenkonzessionen. Dieses Recht liegt bei den Kreisgemeinden.
Das ist eine hessische Spezialität, im Rest des Landes, also auch in NRW, sind die Rechte (nicht alle, aber die für Tarife und Taxiordnungen und damit das Pflichtfahrgebiet) auf die Kreise und kreisfreien Städte (in Nds, RLP und Saarland auch diverse Kreisstädte) übertragen worden.

@ Wattwurm:
Nicht der blau eingefärbte Satz ist relevant sondern das Semikolon davor. Deutung des Semikolons hin oder her: Dem Urteil des VG Gelsenkirchen zufolge gilt jedenfalls: Ein Pflichtfahrbereich = eine Ortskundeprüfung. Es kann dort, wo die Zuständigkeit auf Kreisebene liegt, nicht verschiedene Handlungsweisen geben. Danach kann sich auch keine Gemeinde im Kreis ausklinken.
sivas hat geschrieben:Diese 'erweiteren' Pflichtfahrgebiete ... sind eh alle Gesetzeswidrig.
Wenn sie nicht wie z.B. rund um München oder Stuttgart im Sinne des PBefG gemeinsam vereinbart sind, sehe ich das auch so.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Guter_Kollege » 25.05.2015, 18:40

Wattwurm hat geschrieben:Der Text läßt offen ob die "50.000 Einwohner-Regel" sich auf Taxen oder auf Mietwagen bzw. Krankenkraftwagen bezieht.
Nein tut er nicht. Der Text ist eindeutig.

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von Guter_Kollege » 25.05.2015, 18:46

Pirat hat geschrieben: Urteil schwirrt hier irgendwo rum.
Warum eigentlich immer erfolglos oder lange mit Google oder in Foren herumsuchen???
Merke: Suche ich Urteile mit Taxi-Bezug, guck ich zuerst mal bei Guter-Kollege sein' Taxirecht-Blog.

https://taxiurteile.wordpress.com/

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