Hier wäre vom Threadersteller zu prüfen, wie weit sich das Pflichtfahrgebiet seiner bisher ausstellenden Behördejr hat geschrieben: @ Wattwurm:
Nicht der blau eingefärbte Satz ist relevant sondern das Semikolon davor. Deutung des Semikolons hin oder her: Dem Urteil des VG Gelsenkirchen zufolge gilt jedenfalls: Ein Pflichtfahrbereich = eine Ortskundeprüfung. Es kann dort, wo die Zuständigkeit auf Kreisebene liegt, nicht verschiedene Handlungsweisen geben. Danach kann sich auch keine Gemeinde im Kreis ausklinken.
erstreckt. Er schrieb ja bereits von einem anderen Landkreis.
Nun haben wir es ihm drei Mal geschrieben. Ob er es jetzt endlich glaubt?Guter_Kollege hat geschrieben:Nein tut er nicht. Der Text ist eindeutig.Wattwurm hat geschrieben:Der Text läßt offen ob die "50.000 Einwohner-Regel" sich auf Taxen oder auf Mietwagen bzw. Krankenkraftwagen bezieht.