Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

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Re: Ortskundeprüfung bei unter 50t Einwohner?

Beitrag von am » 25.05.2015, 19:11

jr hat geschrieben: @ Wattwurm:
Nicht der blau eingefärbte Satz ist relevant sondern das Semikolon davor. Deutung des Semikolons hin oder her: Dem Urteil des VG Gelsenkirchen zufolge gilt jedenfalls: Ein Pflichtfahrbereich = eine Ortskundeprüfung. Es kann dort, wo die Zuständigkeit auf Kreisebene liegt, nicht verschiedene Handlungsweisen geben. Danach kann sich auch keine Gemeinde im Kreis ausklinken.
Hier wäre vom Threadersteller zu prüfen, wie weit sich das Pflichtfahrgebiet seiner bisher ausstellenden Behörde
erstreckt. Er schrieb ja bereits von einem anderen Landkreis.

Guter_Kollege hat geschrieben:
Wattwurm hat geschrieben:Der Text läßt offen ob die "50.000 Einwohner-Regel" sich auf Taxen oder auf Mietwagen bzw. Krankenkraftwagen bezieht.
Nein tut er nicht. Der Text ist eindeutig.
Nun haben wir es ihm drei Mal geschrieben. Ob er es jetzt endlich glaubt?
Zuletzt geändert von am am 25.05.2015, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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