[Bayern] OKP

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Sammy58
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[Bayern] OKP

Beitrag von Sammy58 » 03.12.2014, 16:42

Hallo Leidgeplagte von Nord bis Süd- und in die anderen Richtungen,

ich habe ja hier schon vieles gelesen über die OKP, jedes Bundesland, jede Verwaltungsbehörde handhabt diese anders.
So zumindest meine bisherigen Erfahrungen.

Über den Sinn oder Unsinn dieser Prüfung darf gestritten werden, ich habe hier von "Taxischulen" gelesen, oder auch von einer praktischen Zielfahrt.
Nun bei uns in der Provinz gibt es keine Taxischule, auch eine praktische Zielfahrt wurde nicht verlangt!
Mag sich der glücklich schätzen, der im mitgebrachten Stadtplan das vorgegebene Ziel umgehend erklären darf.

Nun ist es bei mir ein gesundheitlicher Grund, der mich "zwingt", beruflich was anderes zu machen, ich fahre gerne Auto und bin gerne mit Leuten zusammen.
Warum also nicht die Taxilizenz erwerben...

Die gesundheitliche und psychische Untersuchung hatte ich an einem Tag erledigt, bin gleich zum LRA gefahren, die Gutachten abgegeben
und habe den ersten Termin zur OKP vereinbart. Das ist auch schon wieder 6 Wochen her...

Zur OKP hier in Süd-Ostbayern werden sich manche von Euch die Augen reiben, in der Verwaltungsbehörde sitzt ein junges Fräulein, die diese Aufgabe der OKP seit 2 Monaten unter sich hat und den Fragenkatalog selbst "zusammenschraubt" !

Bisher bin ich 2 x durchgefallen, die letzte und 3. OKP war am vergangenen Montag.
Mehr als 3 Versuche sind bei uns nicht zugelassen. Ich weiss jetzt schon, dass ich auch diesen dritten Versuch versemmelt habe, und habe vorhin dem Landrat eine Email geschickt, damit der sich diese Idiotie mal näher anschaut.

Die erste OKP kostet 35 Euro, die zweite 40 Euro und die letzte 50 Euro.
Zu dieser OKP tauchen folgende Fragen auf, wobei die gesetzliche Grundlage zum Taxifahren nur begrenzt und minimalst abgefragt wird:
1. Wo in Burghausen ist der TÜV?
Man soll jetzt aber nicht nachfragen, warum sich jemand mit dem Taxi zum TÜV fahren lässt. Muss er etwa zur HU und das ohne Auto? :mrgreen:
2. Wo in Burghausen/Reischach/Mühldorf befindet sich das Feuerwehrhaus? Wie fahren Sie da hin?
Auch zu dieser Frage soll man über den Sinn nicht nachbohren. Wenn dem so wäre, würden sämtliche Taxifahrer in Verzückung geraten, weil ein paar
Feuerwehrmänner zum Rüsthaus wollen/müssen.
3. Wo in Burghausen befindet sich das Altenwohnheim der AWO?
Vorausschauend zu diesen Fragen hatte ich alle Altenheime in Burghausen intus, zur AWO bin ich jedoch gnadenlos gescheitert.
4. Wo ist der Kindergarten "Herz Jesu" in Garching an der Alz ?
Dachte ich mir, welcher Hosenscheisser ruft ein Taxi und lässt sich zum KiGa chauffieren?
5. Benennen Sie uns einen Allgemeinmediziner, Orthopäden und Zahnarzt in Mühldorf am Inn?
Auf meine Frage zum jungen Fräulein nach dem Sinn dieser Aufgabe antwortet sie: "Stellen sie sich vor, sie stehen in Altötting am Bahnhof und eine
alte Dame will zum Zahnarzt nach Mühldorf gebracht werden". Frag ich: "Zu einem Zahnarzt MEINER Wahl"? Darauf sie: "Ja". Frag ich wieder: "Habts ihr
hier keine Zahnärzte"? Doch sagt die Tante, aber die alte Frau will nach Mühldorf.
Also bei so viel Ignoranz ist das ganze von vornherin zum Scheitern verurteilt...
6. Sie stehen in Neuötting am Stadtplatz, ein Fahrgast will zum Restaurant "Goldener Löwe", wie kommen sie da hin?
Dummerweise habe ich den Weg zum "Golden Panda" beschrieben, aber knapp daneben ist auch vorbei.
Ach ja, dann kamen noch die Fragen, wo sich die Bäckerei Schmidhuber und die Metzgerei Senden befindet, auch eine Fa. Gerich, eine Fa. Swietelsky und eine Fa. Blüml war von Interesse, gefragt war die Strasse, der Ort sowie deren Geschäftszweig.
Ich höre jetzt auf, Euch mit diesen selten dämlichen und realitätsfremden Fragen zu nerven, meine Frau meint dazu nur, da könntest noch 15 Male antreten und würdest es nie schaffen, weil du dich auf das Ganze niemals vorbereiten kannst!
Wir haben hier in beiden Landkreisen ca. 220.000 Einwohner, das Strassennetz und wichtigen Gegebenheiten habe ich mir einverleibt und kann mir selbst kaum eine Schuld für mein Versagen zuschreiben. Ob es behördliche Willkür oder Geldschneiderei ist, dürfen die beurteilen, die diesen ganzen Unfug betreiben! Unser unfähige Bundesverkehrsminister bringt ja nicht mal die Maut in Deutschland zu stande, wie will er sich adäquat der Thematik der OKP annehmen. Entweder er schafft eine einheitliche Regelung oder er schafft diese ab. Keines von Beiden werden wir in naher Zukunft erleben!

Dem Landrat habe ich auch geschrieben, dass ich es mir kaum vorstellen kann, dass mich der Staat/Verwaltungsbehörde durch diese Prüfung an einem alternativen Berufsweg hindern will... Kann ja wohl nicht sein ? Auch habe ich ihm klipp und klar geschrieben, dass ich durch gesundheitliche Probleme keine andere Chance sehe, als den Job des Taxifahrers auszuüben.
Viel erwarte ich mir von dem Herrn Landrat ja nicht, der ist ja auch von der CSU, die sind ja zu allem fähig und zu nichts zu gebrauchen!

LG Matthias

Mod: Kosmetik
Zuletzt geändert von Gruppenmoderator am 25.02.2017, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: OKP in Bayern

Beitrag von jr » 04.12.2014, 03:47

Zu dieser OKP tauchen folgende Fragen auf, wobei die gesetzliche Grundlage zum Taxifahren nur begrenzt und minimalst abgefragt wird:
Es ist eben eine Prüfung der Ortskenntnis und nicht der kleinen Sachkunde. Daß in der Praxis andere Dinge wichtiger sind, geht an Gesetzgeber, Politikern, und Behörden vorbei.

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miamivice
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Re: OKP in Bayern

Beitrag von miamivice » 04.12.2014, 12:10

Sammy58 hat geschrieben:Nun ist es bei mir ein gesundheitlicher Grund, der mich "zwingt", beruflich was anderes zu machen, ich fahre gerne Auto und bin gerne mit Leuten zusammen. Warum also nicht die Taxilizenz erwerben...
(..)
Ich höre jetzt auf, Euch mit diesen selten dämlichen und realitätsfremden Fragen zu nerven, meine Frau meint dazu nur, da könntest noch 15 Male antreten und würdest es nie schaffen, weil du dich auf das Ganze niemals vorbereiten kannst!
Wir haben hier in beiden Landkreisen ca. 220.000 Einwohner, das Strassennetz und wichtigen Gegebenheiten habe ich mir einverleibt und kann mir selbst kaum eine Schuld für mein Versagen zuschreiben.
(..)
Auch habe ich ihm klipp und klar geschrieben, dass ich durch gesundheitliche Probleme keine andere Chance sehe, als den Job des Taxifahrers auszuüben.
Taxifahren ist als Beruf anzusehen und es kann Jahre dauern bis man sein Gebiet richtig im Griff hat. Die Ortskundeprüfung ist eine Art Vor-Vor-Prüfung aber nach Bestehen hat man konzilianterweise bereits das Recht den Beruf Taxifahrer auszuüben. Taxifahren sollte man nicht als Sozialauffangstation oder Wenn-alle-Stricke-reißen-Sammelhort ansehen. Für diese Tätigkeit braucht man psychophysische Fitness und logistische Intelligenz. Orientierung wie anspruchsvoll Taxifahren sein kann, vermittelt einem "The Knowledge".

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Re: OKP in Bayern

Beitrag von odelgunde » 04.12.2014, 14:03

hört sich wie die ortskundeprüfung in unserem landkreis an
bei uns gibts dafür vorausgehend ein gespräch mit dem leiter der zulassung, der hier den gesamten abgefragten wust erläutert, mitschreiben und der rest ist dann nur noch auswendig lernen.
würde die dame von der behörde mal fragen ob ein fragenkatalog besteht ansonsten kannst du noch bei kollegen rumfragen, die die prüfung in letzter zeit abgelegt haben.
viel glück beim nächsten versuch

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Re: OKP in Bayern

Beitrag von Sammy58 » 04.12.2014, 14:46

Danke für die wenig hilfreiche Antwort!
Es gibt keinen nächsten Versuch, nach dem ich zum 3. Male antrat, hiess es, danach ist Schluss!
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Re: OKP in Bayern

Beitrag von Sammy58 » 04.12.2014, 15:00

odelgunde hat geschrieben:hört sich wie die ortskundeprüfung in unserem landkreis an

würde die dame von der behörde mal fragen ob ein fragenkatalog besteht ansonsten kannst du noch bei kollegen rumfragen, die die prüfung in letzter zeit abgelegt haben.
viel glück beim nächsten versuch
Ich habe doch in meinem Thread geschrieben, dass sich die Dame den Fragenkatalog selbst "zusammenschraubte", da besteht also kein Fragenkatalog! Sie hockt in ihrem Büro, die Stadtpläne vor sich liegen und erstellt nach Lust und Laune die OKP. So weit klar ???
Auch die Prüfungen sind recht -unkonventionell- abgelaufen, im Hintergrund dudelt ein Radio, ständig klingelt das Telefon und Publikumsverkehr muss ja auch noch nebenbei von den Damen bewältigt werden. Und wer jetzt glaubt, dass die Prüfung abgeschirmt und ruhig in einem Extra-Raum abläuft, soll sich meine Zeilen von vorhin nochmals durchlesen !

Zum Schluss kam ihr äußerst merkwürdiges Statement:
Die "Batschacken", (und das hat sie wörtlich mir gegenüber so ausgedrückt) die in München zur OKP antreten, haben einen "Knopf" im Ohr. Vor der Tür steht der Herr Kollega, mit dem Stadtplan in der Hand und erläutert den Strassenverlauf ! Ich kann nur sagen, Bravo und Applaus für diesen Hinweis !
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Re: OKP in Bayern

Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 04.12.2014, 15:48

@Sammy,
was hast Du eigentlich von uns erwartet ?
Einfach einmal Dampf ablassen über die Behörde ?
Das ist jetzt geschehen.
Wenn es in deinem Landkreis nicht geklappt hat und Du weiterhin auf die Taxe wechseln möchtest, so informiere dich wie es in den benachbarten Landkreisen mit der Prüfung aussieht.
Manchmal ist es auch hilfreich vorab mit einem Unternehmer zu reden, der die Behörde und deren Anforderungen kennt und dir bei der Vorbereitung helfen kann.
Abgesehen davon gehören TÜV und Feuerwehr zu den öffentlichen Einrichtungen welche auch woanders abgefragt werden.
Kindergärten und Schulen sind auch nicht unwichtig, es kommt häufiger als Du ahnst dazu, Kinder (auf Kosten der Eltern oder der Schulbehörden) dorthin zu bringen.
Für ein einzelnes Kind welches z.B. nicht in die Route des Schulbusses passt wird gerne das Taxi genommen, es ist einfach billiger als einen zweiten Bus loszuschicken.
Die Prüfungsfragen sind auch eher dazu gedacht den Prüfer davon zu überzeugen das Du dich auskennst und nicht deren Sinn zu hinterfragen (das kann man nachher ja trotzdem noch machen).
Den Prüfer nach der Sinnhaftigkeit zu befragen führt leider selten zum gewünschten Erfolg :wink:

Also versuche es in einem Nachbarkreis oder wechsle in einen anderen Beruf der dir gefallen könnte.
Zuletzt geändert von Thomas-Michael Blinten am 04.12.2014, 15:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: OKP in Bayern

Beitrag von Guter_Kollege » 04.12.2014, 16:05

Hahaha: Die Macht-Gemengelage scheint hier eindeutig zu sein, spätestens nach dem 1. Versuch.
Da ist es für die eigene Sache sicher nicht grade förderlich den Prüfer gegen sich aufzubringen
mit Fragen nach dem Sinn des Produkts seiner Arbeit.

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Re: OKP in Bayern

Beitrag von Sammy58 » 04.12.2014, 17:17

Guter_Kollege hat geschrieben:Hahaha: Die Macht-Gemengelage scheint hier eindeutig zu sein, spätestens nach dem 1. Versuch.
Da ist es für die eigene Sache sicher nicht grade förderlich den Prüfer gegen sich aufzubringen
mit Fragen nach dem Sinn des Produkts seiner Arbeit.
So ist es leider auch, Kritik am Staat und dessen Vollzugsorgane sind unerwünscht und kontraproduktiv.
Das Fräulein vom Amt macht ihrer Meinung nach die Arbeit perfekt, Kontrolle durch andere- Fehlanzeige.
Vermisst habe ich auch, dass vom Amt auf einen gewissen Erfahrungsschatz vorheriger Prüfungen zurückgegriffen wird. "Ach das hat mal der und der gemacht, der ist leider nicht mehr bei uns und dessen Unterlagen sind auch nicht zu finden". Hiess es dann.
Und so lässt man ein junges unerfahrenes Fräulein an die Sache ran, wird schon irgendwie klappen.
Meiner Frau habe ich aus dem Gedächtnis (schriftlich bekommst da gar nichts mit- es heisst, wird bei weiteren Prüfungen verwendet) die Fragen erzählt, die mir da vorgelegt wurden und an denen ich scheiterte. Wenig motivierend war ihre Aussage: "Bei dem Fragenkatalog kannst noch 15 Mal antreten und wirst es nie schaffen. Weil du dich bei diesem umfangreichen Stoff nicht ausreichend vorbereiten kannst".

Wenn ich an meine Meisterprüfung zurückdenke, wusste ich damals auf den Punkt genau, was ich zu den einzelnen Fächern zu lernen hatte.
Hier weiss ich gar nichts, die knallt mir irgendeine Hinterhofverwinkelte Gasse in die Prüfung- das war es dann.
Und es obliegt wiederum dem Fräulein vom Amt, den Fragenkatalog so zusammenzustellen, dass sie die Prüfung nach Belieben steuern kann.
Sie hat es doch in der Hand! Ob dies nun logisch oder gar gerecht ist, interessiert keinen.
Wenn man sie dann auf eine fehlerhafte oder missverständliche Fragestellung hinweist, heisst es schnippisch und lapidar: "Ja mei, das hab ich übersehen". Weitere Diskussionen unerwünscht.

Ich wohne seit 35 Jahren hier, habe einen gut ausgeprägten Orientierungssinn, trinke keinen Alkohol, eigentlich gute Grundvoraussetzungen für das Taxigewerbe.
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Re: OKP in Bayern

Beitrag von taxi-anwärter » 04.12.2014, 18:15

Sorry Leute, aber ich sehe das Ganze etwas differenzierter. Die OKPs so wie sie heute ablaufen, stammen aus den Zeiten als es noch keine Navis gab und die Nachwuchsfahrer unbedingt umfangreiche Ortskenntnisse (die Betonung liegt auf umfangreich) benötigten, um nicht jedesmal zuerst im Stadtplan nachschauen zu müssen. Abgesehen davon sind die meisten OKP praxisfern. Ich hatte tatsächlich folgende Frage in der Prüfung (sinngemäß): "Sie fahren Ihren Fahrgast von München zum Flughafen, weil er dort einen geschäftlichen Termin hat. Am Flughafen weist der Fahrgast Sie an, eine Stunde auf ihn zu warten, danach fahren Sie den Kunden zurück nach München..." Die Aufgabe bestand darin, zu beschreiben, wie das Taxameter richtig zu bedienen ist. Sorry, aber welcher Fahrgast lässt den Taxler am Flughafen warten, wenn 500 andere Taxis bereit stehen? Ich sage nicht, dass OKP komplett abgeschafft werden müssen, aber zumindest angepasst. Die OKPs dienen in Ihrer jetzigen Form lediglich dazu, im Gewerbe einen künstlichen Arbeitskräftemangel zu erzeugen, was aber nicht zu steigenden Löhnen führt.

@Sammy58, hat die Dame denn gesagt, warum die Anzahl der Versuche auf 3 begrenzt ist? Gibt es dafür eine rechtliche Begründung? Stell einfach einen formlosen Antrag, zu einem weiteren Versuch zugelassen zu werden. Wenn sie dies ablehnen, dann muss das auch schriftlich begründet werden. In München darf man unbegrenzt oft zur OKP antreten. Der Rekordhalter hat tatsächlich über 66 Versuche gebraucht (a 60 Euro).

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Re: OKP in Bayern

Beitrag von am » 04.12.2014, 18:42

@taxianwärter

Die von Dir geschilderte Frage zum Flughafen München ist keine Ortskundeprüfung und dürfte rechtlich anfechtbar sein, sollte sie Berücksichtigung im Hinblick auf das Ergebnis der Prüfung finden.

Es wird immer wieder mal behauptet, eine Ortskunde sie in Zeiten der Navis nicht mehr erforderlich - ich behaupte hingegen, sie es mehr denn je, denn:

- ein im Grundsatz Ortskundiger findet eine ihm unbekannte Straße im Stadtplan, alternativ elektronischem Kartendienst, schneller als er ein Navi bedient
- er wird trotz aller Telemetriedaten mit denen heutige Navis gefüttert werden, in seinem Bereich regelmäßig schneller und zuverlässiger um Verkehrsbehinderungen "herumnavigieren"
- die Fehlerquote durch nicht aktualisiertes Kartenmaterial, sei es providerseitig oder weil der Fahrer/Unternehmer sich die Kosten für's Update spart oder es schlicht nicht hinbekommt, dürfte beträchtlich sein
- eine Vielzahl von Fahrern ist unzureichend mit den Bedienoptionen ihrer Navis vertraut, beispielsweise bei der Auswahl der Routenoptionen, weshalb die Fhelerquote bei Mehrbenutzernavis noch deutlich höher ausfallen dürfte, falls Einstellungen verändert wurden.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: OKP in Bayern

Beitrag von Sammy58 » 04.12.2014, 18:58

@Sammy58, hat die Dame denn gesagt, warum die Anzahl der Versuche auf 3 begrenzt ist? Gibt es dafür eine rechtliche Begründung? Stell einfach einen formlosen Antrag, zu einem weiteren Versuch zugelassen zu werden. Wenn sie dies ablehnen, dann muss das auch schriftlich begründet werden. In München darf man unbegrenzt oft zur OKP antreten. Der Rekordhalter hat tatsächlich über 66 Versuche gebraucht (a 60 Euro).
Eine Begründung, dass am Landratsamt Altötting zur OKP nur 3 Versuche zugelassen sind, habe ich nicht erfahren. Das habe ich auch erst bei meinem dritten und -letzten- Versuch erfahren.
Ob es dazu eine rechtliche Begründung gibt, kann ich Dir leider nicht sagen. Man darf aber definitiv davon ausgehen, dass es für unser LRA hier keine rechtliche Extrawurst diesbezüglich gibt.
Dass es bundesweit unterschiedliche Handhabungen über die zugelassenen Versuche zur OKP gibt, ist schon ein Unikum und macht nachdenklich!

Danke für Deinen Tipp des formlosen Antrages !

Was mich aber in rechtlicher Hinsicht stört, ist folgendes:
Es gab früher eine Verordnung, dass ein Kandidat, der mehr als 12 Punkte in Flensburg hat, für den Taxischein nicht zugelassen wird! Ist auch nachvollziehbar.
Diese Verordnung gibt es nicht mehr.
Weiters kann ich mir nicht vorstellen, dass es in unserem Rechtsstaat rechtskonform sein soll, einen Bürger an der Ausübung eines alternativen Berufes zu hindern. Dies bedingt durch eine 3- malige misslungene OKP. Falls es hierzu zu einem Rechtsstreit kommen sollte, müsste sich die Verwaltungsbehörde einige unangenehme Fragen stellen lassen. Soll ich wegen Erwerbsbehinderung -von Amts wegen- zum "Sozialfall" werden, kann ja wohl nicht sein?!

Dass die OKP bedingt durch modernste Technik antiquiert und längst überholt ist, muss wohl nicht extra betont werden. Aber unser Staat nutzt jegliche Möglichkeiten um an Geld zu kommen. Auch wenn es noch so dumm, abstrus und unnötig ist!
Wir kriegen es ja nicht mal gebacken, die ungeliebte Sommerzeit abzuschaffen !
Zuletzt geändert von am am 04.12.2014, 22:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: OKP in Bayern

Beitrag von am » 04.12.2014, 22:45

Sammy58 hat geschrieben: Dass die OKP bedingt durch modernste Technik antiquiert und längst überholt ist, muss wohl nicht extra betont werden. Aber unser Staat nutzt jegliche Möglichkeiten um an Geld zu kommen. Auch wenn es noch so dumm, abstrus und unnötig ist!
Nein, ist sie nicht, ich begründete es über Deinem letzten Beitrag.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: OKP in Bayern

Beitrag von alsterblick » 04.12.2014, 23:02

Sammy58 hat geschrieben:Es gab früher eine Verordnung, dass ein Kandidat, der mehr als 12 Punkte in Flensburg hat, für den Taxischein nicht zugelassen wird! Ist auch nachvollziehbar.
Diese Verordnung gibt es nicht mehr.
Die Verordnung braucht es ja auch nicht mehr - ohne einen Führerschein noch zu haben. :roll:
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: OKP in Bayern

Beitrag von ilkoep » 04.12.2014, 23:37

Sammy58 hat geschrieben: Was mich aber in rechtlicher Hinsicht stört, ist folgendes:
Es gab früher eine Verordnung, dass ein Kandidat, der mehr als 12 Punkte in Flensburg hat, für den Taxischein nicht zugelassen wird! Ist auch nachvollziehbar.
Diese Verordnung gibt es nicht mehr.
Diese Verordnung gab es noch nie. Der Punktestand in Flensburg ist lediglich ein Indikator für die persönliche Zuverlässigkeit des Bewerbers und wird regional unterschiedlich gehandhabt.

Nach dem alten System ist z.B. in Berlin bei mehr als sieben Punkten Schicht im Schacht gewesen, während Kollegen in SH mit 12 Punkten fröhlich weiter gefahren sind.

Heute wird ausklamüsert ob zwei oder drei Punkte zum Entzug bzw. Versagung führen.

Das die OKP einer Überarbeitung bedarf, steht ausser Frage. Aber Grundwissen des Fahrgebietes ist unabdingbar.

Drei Versuche? Kann es sein dass Du nach drei Fehlversuchen einen neuen Antrag stellen musst? Nach der alten FEV war das so. Vielleicht wurden in AÖ die Uhren noch nicht umgestellt?

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Re: OKP in Bayern

Beitrag von Sammy58 » 05.12.2014, 00:08

Das die OKP einer Überarbeitung bedarf, steht ausser Frage. Aber Grundwissen des Fahrgebietes ist unabdingbar.

Drei Versuche? Kann es sein dass Du nach drei Fehlversuchen einen neuen Antrag stellen musst? Nach der alten FEV war das so. Vielleicht wurden in AÖ die Uhren noch nicht umgestellt?
Wenn 35 Jahre Ansässigkeit am selben Wohnort als "Grundwissen" des Fahrgebietes nicht ausreichend sein sollten, was dann...
Die Krux an der Sache waren die Kleinigkeiten, wie von mir beschrieben.
Wer aus Altötting weiss, wo die "Bäckerei Schmidhuber" ist- ausser deren Kunden. Und derlei Fragen waren zuhauf in diesem Fragebogen.
Natürlich stellt sich der Kandidat die Frage, welchen Sinn denn nun diese Frage haben sollte, aber das lasse ich jetzt!

Warum sollte ich nach 3 Fehlversuchen einen neuen Antrag stellen? Bringt der irgendwas neues- anderes? Und darf ich dann wieder 3 Mal antreten, das ist doch lachhaft, nicht für mich, sondern für die Behörde?! Ich hätte dann ja meinen Willen durchgesetzt!
Schleierhaft ist allerdings, dass man in unserer Landeshauptstadt München unbegrenzt oft zur OKP antreten darf, bei uns in der Provinz ist man etwas schlauer...

Ich warte jetzt mal ab, wie das Ergebnis der 3. OKP vom Montag ausfällt, habe aber kein gutes Gefühl ...

Dann steht noch die Reaktion des Landrates aus, aber auch da mach ich mir keine Hoffnung !

Servus !
Zuletzt geändert von am am 05.12.2014, 00:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: OKP in Bayern

Beitrag von Kurfürst » 08.12.2014, 12:19

am hat geschrieben:@taxianwärter

Die von Dir geschilderte Frage zum Flughafen München ist keine Ortskundeprüfung und dürfte rechtlich anfechtbar sein, sollte sie Berücksichtigung im Hinblick auf das Ergebnis der Prüfung finden.

...
Zuerst einmal Servus miteinander aus München.

Zur Klarstellung der Tariffrage in der OKP München: es ist dem Prüfling im Vorfeld bekannt, dass eine Frage zu Tarif oder Tarifgrenzen in der OKP auftauchen kann. Diese kommt nicht aus heiterem Himmel, sondern ist aus einem Fragenkatalog entnommen. Diesen Katalog mit dem kompletten Lernstoff und Beispielfragen bekommt jeder Teilnehmer eines OKP-Kurses (bei Taxizentralen oder auch als online-Kurs) ausgehändigt. Wenn der Prüfungsstoff für München auch sehr umfangreich ist, so ist er doch fair und erlernbar, eben weil er klar umrissen ist.

Genau das ist das Manko der Prüfung, der sich der arme Sammy58 unterziehen musste: Es gibt keinen Fragenkatalog. Die Frage nach einer "Bäckerei Schmidhuber" etwa ist IMHO an den Haaren herbeigezogen und auch für weit überdurchschnittlich Ortskundige unbeantwortbar (außer es handelt sich um die größte Brotfabrik im Landkreis) und ich könnte mir vorstellen, dass ein Richter dies im Fall einer Anfechtung des Prüfungsergebnisses ähnlich sieht. Ist halt ein großes finanzielles Risiko ...

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Re: OKP in Bayern

Beitrag von Sammy58 » 09.12.2014, 03:39

Genau das ist das Manko der Prüfung, der sich der arme Sammy58 unterziehen musste: Es gibt keinen Fragenkatalog. Die Frage nach einer "Bäckerei Schmidhuber" etwa ist IMHO an den Haaren herbeigezogen und auch für weit überdurchschnittlich Ortskundige unbeantwortbar (außer es handelt sich um die größte Brotfabrik im Landkreis) und ich könnte mir vorstellen, dass ein Richter dies im Fall einer Anfechtung des Prüfungsergebnisses ähnlich sieht. Ist halt ein großes finanzielles Risiko ...[/quote]

Danke für diese klare Aussage, den Fragenkatalog gibt es bei unserer Behörde nicht.
Damit wäre die Angelegenheit von vornherein überschaubarer geworden. Aber so wurschtelt man vor sich hin und tut so, als ob alles seine Richtigkeit hätte und streng nach Gesetz abläuft.

Auf meine Email an den Landrat erhielt ich heute eine Antwort, zwar nicht vom Herrn Landrat, sondern der Abteilungsleiterin der Führerscheinstelle. Da hiess es: Über ihre dritte Ortskundeprüfung wird ihnen Frau ... den Ausgang schriftlich mitteilen, sowie die weitere Vorgehensweise erläutern.
Heisst nichts anderes für mich als: Durchgefallen.

Die Prüfung an sich ist schon anzuzweifeln, da die im Büro der Frau ... abgehalten wurde. Wenn nun jemand dem Irrglauben verfallen sollte, man kann die Prüfung in einem abgeschirmten Raum unter Beobachtung abhalten, täuscht sich.
Im Büro war Publikumsverkehr, das Radio dudelte und unentwegt klingelt das Telefon. Konzentration und Ruhe : Fehlanzeige.
Weiters hat die Frau ... eine meiner Fragen gleich vorab mal negativ bewertet, weil sie meine -richtige- Wegbeschreibung nicht "verstanden" hatte. Bei mir mal nachzufragen hielt sie für überflüssig. Ebenfalls genervt war sie zu meiner Frage, wo es um IHRE Rechtschreibfehler im Prüfungsbogen ging....
Und um ganz sicher zu gehen, fragte ich halt nach, wie das und das gemeint sei...
Da war sie gleich entsetzlich pikiert, schnippisch und arrogant.

Nun sind dies einige Punkte, die ich in einem persönlichen Gespräch mit der Abteilungsleiterin klären möchte. In einer Email von vorhin habe ich sie deutlich auf das -meines Erachtens- klare Fehlverhalten der Behörde hingewiesen. Und da habe ich eingehakt. Ich schrecke auch vor einem Rechtsstreit nicht zurück, die 150 Euro SB bei der RS- Versicherung machen mich nicht ärmer. Und dann soll ihnen ein Richter ihre selten dämlichen und unbeantwortbaren Fragen um die Ohren hauen!

Ich möchte aber vorab noch erreichen, dass mir in einem vorgegebenen Rahmen eine nochmalige Chance zur Prüfung gegeben wird, mal schauen ob das was wird?

Ich danke für die zahlreichen guten Hinweise und halte Euch am Laufenden, bis dann und servus !
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odelgunde
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Re: OKP in Bayern

Beitrag von odelgunde » 09.12.2014, 12:16

hab mir jetz mal die "Unterlagen" zur OKP LKR Altötting geholt.
Hierfür wurde mir die Taxitarifordnung und ein Merkblatt zugesandt.
Auf dem Merkblatt einige Beispielfragen und knapp umrissen der Prüfungsstoff.
Unterscheidet sich nicht wesentlich von der OKP in unserem LKR (Nachbarlandkreis).
Nur dass es eben keinen Prüfungskatalog gibt, wichtige Fahrziele muss der Prüfling selbst erkennen.
Dass dabei nach dem Dorfbäcker gefragt wird, wohl eine Exotenfrage die in jeder Prüfung zu finden sind,
daran kann`s aber nicht scheitern.
Es ist nicht richtig, dass nach 3 Fehlversuchen Schluss ist, es tritt dann eine 3-monatige Sperre in Kraft.
Ich kann mir vorstellen dass man die Prüfung aber aufgrund der Prüfungsbedingungen anfechten könnte (Lärm, Parteiverkehr)
Zuletzt geändert von odelgunde am 09.12.2014, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: OKP in Bayern

Beitrag von am » 09.12.2014, 15:36

odelgunde hat geschrieben: Es ist nicht richtig, dass nach 3 Fehlversuchen Schluss ist, es tritt dann eine 3-monatige Sperre in Kraft.
Ich kann mir vorstellen dass man die Prüfung aber aufgrund der Prüfungsbedingungen anfechten könnte (Lärm, Parteiverkehr)
Das dürfte eine lokale Regelung sein
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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