Der TÜV Paragraf. Die TÜV Prüfer haben sich nämlich "geärgert", dass sie jetzt einen D Führerschein machen müssten um einen Bus kurz eine Runde drehen zu dürfen.ilkoep hat geschrieben:In der Tat:Sascha1979 hat geschrieben:Mir wurde in meiner Fahrschule beigebracht, dass das überführen von Bussen OHNE Personen NICHT mehr mit C erlaubt ist.
Hat sich wohl vor paar Jahren geändert.
(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Stand 16.12.14
Das Fahrerlaubnisverordnung ändert sich ständig, meist aber zum Vorteil der Betroffenen.
Da kam der dann.
Alle anderen blieben auf der Strecke. Übertragungsfahrten, wofür früher der C Führerschein ausreichend war, muss jetzt von Fahrern mit D Führerschein gemacht werden.