Richard hat geschrieben: ↑22.12.2005, 23:47
Und beachte folgende Grundregel im Umgang mit der Staatsgewalt besonders bei Unfallsachen: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold."
(dies ist kein Rat in Rechtsangelegenheiten

)
das ist keine Sache eines Staatsanwaltes (SA), sofern Du keine Straftat begangen hast.
Denn dann wären alle Verkehrsteilnehmer bereits vorbestraft oder im Knast.
Ein einfacher Unfall mit Bagatellschäden kommt immer mal vor.
Dafür wird Dir auch nicht der P-Schein entzogen.
Bei Unfallaufnahme durch die Polizei darf das exekutive Organ nicht mehr Bargeld nehmen (oder bargeldlos). Du wirst sicher einen Bussgeldbescheid erhalten (früher 35E in Berlin).
Durch Zuschnellfahren (16 Kmh über 50) wurde ich von der Polizei herausgeholt und bekam dann ein Ticket über 100E zugeschickt.
Ab diesem Betrag lohnt es sich, einen RA einzuschalten, der das Ganze überprüfen soll, Voraussetzung ist natürlich eine Rechtsschutzvers. für Arbeit.
Mein damaliger RA Just (RIP) war da exzellent. Der hat mir jede Menge Punkte erspart.
Das Einzige, was passieren könnte, wäre, daß im Wiederholungsfalle (bei kurzem Unfallintervall) Dich Dein AG rausschmeisst.
Das hatte ich schon, ich habe mir einfach einen neuen AG gesucht, mit sogar besserem Wagen. Dafür hat er keinen Kaffee oder Wasser, und erst recht kein Frühstück wie ein anderer AG von mir.
Und beachte:
bei einem Unfall auf einem
Privatparkplatz wie einem Discounter, auch wenn dort steht, hier gilt die StVO, gar nichts zahlen. Einspruch gegen einen Bussgeldbescheid einlegen. Auf privaten Parkplätzen gilt
nicht die StVO, auch kein rechts vor links, sondern Augen auf und Handzeichen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verke ... -218058322