[Quittungen] Unterschrift
Re: [Quittungen] Unterschrift
Mit ppa darf nur unterschreiben wer Prokura hat. Die Prokura ist im Handelsregister eingetragen und meistens ist es der stell. GF, kann in einem Familienunternehmen aber auch die Ehefrau oder der Sohn sein, insofern gebe ich Dir recht! Auf jeden Fall ist eine Unterschrift per ppa absolut rechtsverbindlich....
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Re: [Quittungen] Unterschrift
yepWattwurm hat geschrieben:Mit ppa darf nur unterschreiben wer Prokura hat. Die Prokura ist im Handelsregister eingetragen und meistens ist es der stell. GF, kann in einem Familienunternehmen aber auch die Ehefrau oder der Sohn sein, insofern gebe ich Dir recht! Auf jeden Fall ist eine Unterschrift per ppa absolut rechtsverbindlich....
- nightrider
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Re: [Quittungen] Unterschrift
Ich verstehe nicht warum man um so einen lapidaren Vorgang so ein Aufhebens macht.
Du bestätigst mit deiner Unterschrift, dass du das Geld erhalten hast, fertig und ganz ohne iA,iV,oder sonst was. Du hast es auch nicht in Vertretung erhalten, sondern du hast es erhalten aus die Maus.
Bareinnahmen ohne Quittung bekommst du ja auch nicht „im Auftrag”, oder „in Vertretung”, du bekommst es und rechnest es ab, da gibt es nichts zu iV, oder iA, oder ... du bist der Empfänger, schluss. Mit deinem Arbeitsvertrag bist du berechtigt Zahlungen entgegenzunehmen, geht auch gar nicht anders.
Für den Kunden bedeutet das nichts anderes, als dass er für die erhaltene Leistung bezahlt hat und zwar an den der die Leistung erbracht hat, bzw. seinem Erfüllungsgehilfen, mit wem, oder was der dann abrechnet kann dem Kunden schnurzpiepegal sein. Auf der Quittung steht auch der Name und die Adresse des Unternehmers das ist vor Allem für das Finanzamt wichtig, oder falls es eine Reklamation gibt.
Du bestätigst mit deiner Unterschrift, dass du das Geld erhalten hast, fertig und ganz ohne iA,iV,oder sonst was. Du hast es auch nicht in Vertretung erhalten, sondern du hast es erhalten aus die Maus.
Bareinnahmen ohne Quittung bekommst du ja auch nicht „im Auftrag”, oder „in Vertretung”, du bekommst es und rechnest es ab, da gibt es nichts zu iV, oder iA, oder ... du bist der Empfänger, schluss. Mit deinem Arbeitsvertrag bist du berechtigt Zahlungen entgegenzunehmen, geht auch gar nicht anders.
Für den Kunden bedeutet das nichts anderes, als dass er für die erhaltene Leistung bezahlt hat und zwar an den der die Leistung erbracht hat, bzw. seinem Erfüllungsgehilfen, mit wem, oder was der dann abrechnet kann dem Kunden schnurzpiepegal sein. Auf der Quittung steht auch der Name und die Adresse des Unternehmers das ist vor Allem für das Finanzamt wichtig, oder falls es eine Reklamation gibt.
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Re: [Quittungen] Unterschrift
Schon gut, denk an Dein Blutdrucknightrider hat geschrieben:Ich verstehe nicht warum man um so einen lapidaren Vorgang so ein Aufhebens macht.
Du bestätigst mit deiner Unterschrift, dass du das Geld erhalten hast, fertig und ganz ohne iA,iV,oder sonst was. Du hast es auch nicht in Vertretung erhalten, sondern du hast es erhalten aus die Maus.
Bareinnahmen ohne Quittung bekommst du ja auch nicht „im Auftrag”, oder „in Vertretung”, du bekommst es und rechnest es ab, da gibt es nichts zu iV, oder iA, oder ... du bist der Empfänger, schluss. Mit deinem Arbeitsvertrag bist du berechtigt Zahlungen entgegenzunehmen, geht auch gar nicht anders.
Für den Kunden bedeutet das nichts anderes, als dass er für die erhaltene Leistung bezahlt hat und zwar an den der die Leistung erbracht hat, bzw. seinem Erfüllungsgehilfen, mit wem, oder was der dann abrechnet kann dem Kunden schnurzpiepegal sein. Auf der Quittung steht auch der Name und die Adresse des Unternehmers das ist vor Allem für das Finanzamt wichtig, oder falls es eine Reklamation gibt.
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Re: [Quittungen] Unterschrift
Und ich dachte schon i.V heißt 'in Versuchung'.
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Re: [Quittungen] Unterschrift
....ist schon wieder untenHorafas hat geschrieben:nightrider hat geschrieben: Schon gut, denk an Dein Blutdruck
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Re: [Quittungen] Unterschrift
Ich treibe es noch ein wenig auf die Spitze, damit der aus dem Klugscheisserforum was zum meckern hat!
Muss die Unterschrift leserlich sein oder wie ein Doktor?
Muss die Unterschrift leserlich sein oder wie ein Doktor?
Re: [Quittungen] Unterschrift
Kannst du böse sein. So kenne ich dich gar nicht.Horafas hat geschrieben:damit der aus dem Klugscheisserforum http://s12.directupload.net/images/user ... g6dwde.gif was zum meckern hat! http://s5b.directupload.net/images/user ... 2zqakw.gif
Re: [Quittungen] Unterschrift
Ich schreibe die Quittung an Ampelphasen vor, doch herausgeben erst, nachdem ich das Geld bekommen habe. Zum anderen: dafür gibt es Buchführungen.nightrider hat geschrieben:Übrigens ganz am Rand bemerkt und real passiert:
Fahrt macht 9,20 Euro, der Fahrgast sagt, „mach 10, ich brauch eine Quittung”, der Fahrer stellt die Quittung aus, der Fahrgast reißt sie ihm buchstäblich aus der Hand und steigt aus. Der Fahrer sagt „10 Euro bekomme ich noch” der Fahrgast, „was willst du ich habe eine Quittung von dir, ich hab bezahlt”.
Keine Chance, er hat die Quittung, weis ihm mal nach, dass er nicht bezahlt hat.
Wie gesagt ist tatsächlich so passiert.
Zum dritten: Spurensicherung kommen lassen und Geldscheine in Geldbörse auf Fingerabdrücke überprüfen lassen. Wenn es keinen Schein mit seinem Fingerabdruck gibt, hat der Fahrgast ein Problem. Den Zeitaufwand würde ich mir dann auch noch gleich vor Ort vom Fahrgast bezahlen lassen.
Re: [Quittungen] Unterschrift
Interessant vor allem auch deshalb, weil es bei Paketannahmen Unterschiede gibt. Ich habe mal im Büro gearbeitet. Jedesmal wenn der Postbote kam, habe ich mit "i.A" und Unterschrift den Erhalt des Pakets bestätigt, wenn es nicht für mich war. Als Privatperson, wenn ich für den Nachbarn ein Paket annehme, unterschreibe ich ohne "i.A.".Horafas hat geschrieben:Interessant!nightrider hat geschrieben:Das ist ganz einfach, die Unterschrift leistet IMMER der, der die Zahlung entgegennimmt, egal ob Chef, oder Angestellter, oder Putzfrau der Zahlungsempfänger bestätigt damit den Erhalt der Zahlung, fertig.
Aber auf Quittungen unterschreibe ich als Angestellter ohne "i.A". Der Grund ist, es wurde mir nicht als Arbeitsanweisung beauftragt und auch nicht im Funkkurs erwähnt, dass man als Angestellter mit "i.A." unterschreiben muss.
Re: [Quittungen] Unterschrift
Beim ednngwd-Forum kämen jetzt noch gefühlt
200 Posts mit abstrusen Irrlehren zum Thema:
Abdrücken von Vorsteuer
Da ham wa ja noch mal Glück gehabt!
Zu der Frage:
NmM sollte die Unterschrift wenigstens
eine gewisse Ähnlichkeit mit der auf dem
Perso haben. Also nicht nur zwei statt drei Kreuze
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NmM sollte die Unterschrift wenigstens
eine gewisse Ähnlichkeit mit der auf dem
Perso haben. Also nicht nur zwei statt drei Kreuze
Zuletzt geändert von eichi am 05.05.2014, 21:50, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)
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Re: [Quittungen] Unterschrift
Jim Bo hat geschrieben:Kannst du böse sein. So kenne ich dich gar nicht.
Aber ich freue mich über die zahlreichen Antworten!
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Re: [Quittungen] Unterschrift
Dachte ich mir.eichi hat geschrieben:Zu der Frage:
NmM sollte die Unterschrift wenigstens
eine gewisse Ähnlichkeit mit der auf dem
Perso haben. Also nicht nur zwei statt drei Kreuze
i.A xxxxx so ja?