AGB für Taxi Unternehmen

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 19.04.2014, 09:57

Richtig, Thema Kartenzuschlag
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 19.04.2014, 13:28

am hat geschrieben:Richtig, Thema Kartenzuschlag
Kartenzuschlag ist wie schon auch in dem entsprechendem Thread festgestellt durchaus legitim, verhält sich wie vom Kunden verursachte Mautgebühr, Parkticket usw.. Besser wäre wenn ein Zuschlag in der TTO für alle gilt, wegen der Transparenz für den Kunden.

Ob nun eine individuelle AGB rein rechtlich betrachtet statthaft wäre oder nicht weiß ich nicht, da finden unsere Semijuristen sicher irgendwas, sinnvoll wäre eine AGB jedoch meiner Meinung nach nur wenn sie für alle am Betriebssitz gilt.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 19.04.2014, 16:31

Kartenzuschlag ist nur als Bestandteil der Tarifordnung legitim. Siehe Urteil Rheintaxi Düsseldorf.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 19.04.2014, 16:49

am hat geschrieben:Kartenzuschlag ist nur als Bestandteil der Tarifordnung legitim. Siehe Urteil Rheintaxi Düsseldorf.
Ich denke wir sollten diese Diskussion, die hier schon mindestens 3 x geführt wurde nicht erneut aufwärmen dazu wurde schon alles gesagt, ich zitiere nochmal die Quintessenz aus einen längerenStatement der Letzten Diskussionskette, Zitat:

Die modifizierte Subjekttheorie des Bundesverfassungsgerichts hat öffentliches und privates Recht dadurch differenziert, ob nur eine Institution verpflichtet oder berechtigt ist, etwas zu tun.

Damit ist bewiesen, dass die vertragliche Vereinbarung zur Bezahlung mit Kreditkarte eindeutig dem Privatrecht zuzuordnen ist. Kosten die dadurch entstehen, sind einem Aufpreisverbot in der Taxiordnung entzogen. So wie Fährgebühren oder Parkhausentgelte.


Da kann jetzt jeder drüber denken was er will, aber bitte jetzt nicht zu 4. x die immer gleichen „Parolen” und Spitzfindigkeiten
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 19.04.2014, 19:40

Lese ich so erstmals.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Guter_Kollege » 19.04.2014, 21:24

nightrider hat geschrieben:Damit ist bewiesen, dass die vertragliche Vereinbarung zur Bezahlung mit Kreditkarte eindeutig dem Privatrecht zuzuordnen ist. Kosten die dadurch entstehen, sind einem Aufpreisverbot in der Taxiordnung entzogen. So wie Fährgebühren oder Parkhausentgelte.
Richtig ! Genauso wie Wartezeit-Gebühren für zahlungsunwillige Fahrgäste.
Du erinnerst Dich .... :wink:

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 20.04.2014, 06:59

Das sind 2 Paar Stiefel
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 20.04.2014, 13:16

Gibt es einen Link zu diesem BVG Urteil?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Wattwurm » 20.04.2014, 18:08

Was ist das denn? Kein Impressum, kein Hinweis auf erhöhte Telefongebühren, AGB ausschließlich in englischer Sprache und dazwischen altägyptische Schriftzeichen aus der Zeit von Ramses dem Schimmeligen!

http://www.alle-taxis.com/
Zuletzt geändert von Wattwurm am 20.04.2014, 18:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Wattwurm » 20.04.2014, 18:17

nightrider hat geschrieben: Die modifizierte Subjekttheorie des Bundesverfassungsgerichts ....


... alles klar. Das genügt! Verdammt wo ist die Fernbedienung.....?

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 20.04.2014, 20:47

Hier der entsprechende Link:
http://www.taxi-verkehr.de/#taxi_29

Natürlich ist das so lange „individuell” gehandhabt wie es nicht ein absolut klares und bundesweit verbindliches Urteil explizit dazu gibt. Bisher gibt es mehrere unterschiedliche Beurteilungen je nach Gericht und Standort, es ist ja auch momentan strittig, ob ein Flughafen z.B. nur Taxen mit Kreditkartenakzeptanz zulassen darf, obwohl im PBefG Barzahlung als Usus festgelegt ist, es gibt keine Pflicht für Taxiunternehmer Kreditkarten zu akzeptieren.

Der von mir zitierte Passus, kann natürlich auch unterschiedlich ausgelegt werden, so wie unter obigem Link erklärt ist es vereinfacht ausgedrückt schlicht Sache des Unternehmers ob er seine Kosten, die ihm ja bei Kartenazeptanz entstehen auf den Fahrgast umlegt, oder nicht. Genau genommen ist es im Sinn der Gleichbehandlung sogar eher seine Pflicht die Kosten dafür zu erheben weil der Barzahler in dem Fall ja benachteiligt ist. Der Kartenkunde wälzt alle Kosten auf den Taxiunternehmer ab, Kartengebühr, Zinsgewinn, usw...Der Barzahler hingegen hat im Vergleich dazu einen Nachteil der schon wegen der Gleichbehandlung nicht sein dürfte weil die Tarife für Alle gleich gelten und nicht einer Gruppe (in dem Fall Kartenzahlern) Vorteile verschaffen soll.

Vereinfacht gesagt hat der Kreditkartenkunde einen Preisvorteil (Zinsvorteil) der eigentlich nicht statthaft ist weil er der Gleichbehandlung im Tarifrecht entgegenwirkt. Der Taxiunternehmer trägt in dem Fall nämlich einseitig die Kosten der Kreditkartenakzeptanz und fährt damit den Kartenkunden im Tarifgebiet unterm Strich billiger als den Barzahler, dies widerspricht auch der Tarifordnung die jegliche Rabattierung im Tarifgebiet verbietet.

Vielleicht sollten endlich mal unsere sogenannten Interessenvertreter dazu ein einheitlich gültiges Urteil erwirken das es ja im Prinzip schon gibt nur eben bundesweit einheitlich durchgesetzt werden müsste.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von SindSieFrei? » 20.04.2014, 21:35

@nightrider: Dein vermeintlicher Link ist eine EINZELMEINUNG eines Taxifahrers! Wo steht geschrieben, das ein Flughafen auf seinem Betriebsgelände aus Qualitätssicherungsgründen keine Pflicht zur Kreditkartenakzeptanz anordnen kann? Welche konkreten Verfahren kennst du, da du sagst, es sei:
...ja auch momentan strittig, ob ein Flughafen z.B. nur Taxen mit Kreditkartenakzeptanz zulassen darf, ...
???

Wie sollen wir uns gegen die hier so oft in diesen Tagen diskutierte "unliebsame Konkurrenz" durchsetzen, wenn wir das Geschäft uns mit Zuschlägen selber vermiesen? Wieso kann ich beim Discounter an der Kasse eine Tüte Milch mit einer EC-Karte zahlen? Wieso kann ich das an einer Tankstelle mit meinen Kippen machen, deren Preise auch festgeschrieben sind, genauso wie die %, die der Pächter erhält?

Eine Tariferhöhung/Endpreiserhöhung kannst du jedem Endkunden verkaufen, alles wird ständig teurer, aber warum sollte ein Kunde plötzlich 4% mehr zahlen, nur weil er bargeldlos zahlt? Darum: Einpreisen in eine allgemeine Tariferhöhung ja, Kartenzahlungen nehmen stetig zu, aber NIEMALS extra ausweisen! Tödlich sowas. Wenn H&X mir beim Kauf meiner Klamotten bei bargeldloser Zahlung 4% Zuschlag berechnet, würde ich dort nicht mehr einkaufen, wenn sie es vorher reinrechnen, interessiert mich nur der Endpreis. Ist blöd, aber ist so! So ticken Menschen. Ich denke, du verstehst diesen einfachen psychologischen Effekt!!! :wink:
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 20.04.2014, 22:05

@SindSieFrei?

Ganz einfach, weil z.B. die Tarifordnung gleiche Bedingungen für alle Fahrgäste verlangt. Die Kartenakzeptanz ist jedoch eine „verschleierte” Rabattgabe weil ich die Kosten trage sprich Kartengebühr, Kartengerät und Zinsverlust und damit eine unerlaubte Bevorzugung des Kartenkunden gegenüber dem Barzahler ermögliche.

Im Gegensatz zu anderen Geschäften haben wir keine Möglichkeit unsere Preise selbst zu kalkulieren und z.B. Kartengebühren in die Kalkulation einzubeziehen und selbst wenn wir die Möglichkeit hätten wäre es meiner Meinung nach ungerecht gegenüber dem Barzahler wenn der auch pauschal für Kartenzahler mitbezahlt.

Auf gut Deutsch heißt das doch, der Barzahler ist der Dumme während wir dem Kartenzahler auch noch im Grund seine Gebühren für die Bequemlichkeit zahlen, aber ständig jammern, dass die Tarife zu niedrig sind. Abgesehen davon zahlen wir nicht nur Gebühren, sondern auch Geld für das dafür nötige Equipment.

Ich selbst verlange für Kartenzahlung Geld 1 Euro und bisher hat sich noch nie jemand ernsthaft darüber beschwert, schon eher beschwert sich mancher Kunde darüber, dass wir für Koffer je Stück 0,50 Euro ganz normal per Tarifordnung verlangen, aber auch das wird bezahlt.

Kartengebühr einfach stillschweigend in den Tarif einzubauen halte ich für ungerecht gegenüber Barzahlern die dann unfreiwillig für die Kartenzahler mitzahlen, wenn dann nur als Zuschlag und nur für die, die den Service auch nutzen.

Für mein Empfinden haben viel zu viele Kollegen Angst vor jeder Art höherer Preisgestaltung und das obwohl sie selbst im täglichen Leben immer mehr berappen müssen für alles Mögliche. Service muss sich auch rentieren, zumindest aber selbst bezahlen, schließlich muss ja niemand mit Karte zahlen, es ist ein Service den wir bieten können, nicht müssen.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von SindSieFrei? » 20.04.2014, 22:59

nightrider hat geschrieben:...
Ich selbst verlange für Kartenzahlung Geld 1 Euro und bisher hat sich noch nie jemand ernsthaft darüber beschwert, schon eher beschwert sich mancher Kunde darüber, dass wir für Koffer je Stück 0,50 Euro ganz normal per Tarifordnung verlangen, aber auch das wird bezahlt.
Hier verlangt ein mir bekannter Großgraupenunternehmer sogar von seinen angestellten Fahrern eine hälftige Beteiligung an den Disagiokosten. :mrgreen:. Aber das sei nur am Rande erwähnt, weil illegale Perversion! Ich mag das Thema trotzdem.

Was mich bei deinem Post interessiert, WIE wird das abgabenmäßig erfasst? Also du schleppst 4 Koffer aus dem dritten Stock runter (gibt´s auch noch Treppengeld? :mrgreen: ), wie gibst du das in den Taxameter ein? Viermal Zuschlagstaste zu je 0,50 Cent? Bei Zuschlägen jeder Art sind steuermanipulierende/kundenbetrügende Eingriffe möglich! Kennen wir doch von früher, als tagsüber zum Nachttarif bei "bestimmten Leuten" gefahren wurde. Darf ich die 0,50 € pro Koffer dann auch für Einladen UND Raufschleppen verlangen??? Hahaha. Ich würde das hinkriegen! Ich kann meine Dienstleistung sehr gut verkaufen, wenn ich die Freiheit dazu habe. EIN TARIF OHNE KARENZMINUTE. ALLES DRIN. Großraumzuschlag leuchtet sowieso jedem ein. Kreditkartenzuschläge NEIN!
...Auf gut Deutsch heißt das doch, der Barzahler ist der Dumme während wir dem Kartenzahler auch noch im Grund seine Gebühren für die Bequemlichkeit zahlen, aber ständig jammern, dass die Tarife zu niedrig sind. Abgesehen davon zahlen wir nicht nur Gebühren, sondern auch Geld für das dafür nötige Equipment...
Ja und??? Einpreisen in eine nächste Tariferhöhung. Wir sind DIENSTLEISTER! Keine Zuschläger! Bei Lidl kostet die Milch für den ECkartenzahler auch keinen Cent mehr, ich kriege "Herzrhythmus" bei solchen Themen. :wink:

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 21.04.2014, 01:35

SindSieFrei? hat geschrieben: Was mich bei deinem Post interessiert, WIE wird das abgabenmäßig erfasst? Also du schleppst 4 Koffer aus dem dritten Stock runter (gibt´s auch noch Treppengeld? :mrgreen: ), wie gibst du das in den Taxameter ein? Viermal ..
Genau, je Gepäckstück 0,5 EUR, nur ich schleppe keine Koffer ich transportiere sie im Kofferraum. So steht es in unserer TTO.

Einkalkulieren in den Tarif wäre ungerecht, denn dann zahlt praktisch Jeder für Kreditkartenakzeptanz, da bin ich mehr für das Verursacherprinzip.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 21.04.2014, 08:41

nightrider hat geschrieben: Einkalkulieren in den Tarif wäre ungerecht, denn dann zahlt praktisch Jeder für Kreditkartenakzeptanz, da bin ich mehr für das Verursacherprinzip.

Genau so ist es. Oder bekommst Du für den Liter Milch im Supermarkt einen Rabatt, wenn DU bar statt mit Karte zahlst?

Grundsätzlich bin ich zwar dafür, Kosten dort umzulegen, wo sie entstehen. Insbesondere im Taxigewerbe würde dies helfen, die allgemeinen Tarife insgesamt günstiger zu halten. Allerdings neigen unsere potentiellen Kunden dazu, stark zu verallgemeinern. Führen wir einen Zuschlag für eine Extraleistung ein, die nur wenige Kunden überhaupt in Anspruch nehmen, wird dennoch bei der breiten Masse ankommen, dass Taxi mal wieder teurer wird.

Die Problematik ist eine ganz andere. Die Einsicht einer erheblichen Zahl von Taxiunternehmern darin, in weiterführende Technologien zu investieren. Zwar muss es eine E-Klasse sein, bei der niemand mehr versteht, wie sie funktioniert, ein Kartenlesegerät ist jedoch Teufelszeug. Bei der E-Klasse sind Gaspedal und Bremse, sowie Blinker noch dort, wo sie hingehören. Ein Lesegerät heißt lernen. Davor haben sie haben Angst. Andere verstehen es zudem als Kontrollgerät, welches es ihnen erschwert, Schwarzgeld zu generieren. Diese Fraktionen verhindern nicht nur die flächige Einführung von Kartenlesgeräten, sondern sie verhindern auch eine Tarifanpassung in diesem Punkt. Den heißt es, 2% der Anpassung entfallen auf die Kosten von Kartenzahlung würde es heißen: Wieso, wir haben doch gar keine Kartenzahlung und es kann uns auch keiner dazu zwingen.

Diese Argumenten, nightrider, haben wir hier allerdings schon gelesen.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 21.04.2014, 09:27

@ am

manchmal habe ich etwas das Gefühl wir reden uns selbst Probleme ein die es nicht, oder kaum gibt.

So kenne ich Kollegen die ganz selten einen Koffer berechnen, obwohl diese Gebühr bei uns offiziell in der TTO steht und damit sogar Pflicht ist, Manche trauen sich auch keinen Großraumzuschlag zu nehmen, oder fahren besonders außerhalb Pflichtgebiet freiwillig zum günstigst gerade noch machbaren Preis und darunter und fahren generell alles was billig zu machen ist.

Ich kenne aber auch andere Kollegen und da rechne ich mich auch dazu, die berechnen jeden Koffer, fahren zum höchst machbaren Preis, verlangen Kreditkartengebühr, obwohl nicht explizit in der TTO verankert und lehnen konsequent außerhalb Pflichtgebiet alles ab was sich nicht vernünftig rechnet.

Komischer Weise hat die erstere Gruppe die meisten Probleme in jeder Hinsicht, keine Ahnung warum das so ist, aber scheinbar merken Kunden wer Angst vor der eigenen Courage hat und drücken gerade die Kollegen wo es nur geht.

Wer halbwegs selbstsicher auftreten kann der hat wenn überhaupt ganz selten ein Problem z.B. mit Zuschlägen 2, 3 kurze Worte als Erklärung falls jemand mal explizit danach fragt, fertig, Fall erledigt in 99,9 % aller Fälle.

Wer natürlich regelrecht Angst hat etwas für seine Leistung zu verlangen, selbst das was er eigentlich verlangen müsste gern „vergisst” der strahlt die Unsicherheit aus und der wird dann tatsächlich auch mal richtig „angemacht”, auch wenn er eigentlich das Richtige macht.

Was mich betrifft so habe und hatte ich niemals Angst etwas zu verlangen was mir zusteht, ich habe auch keine Angst vor wenn es geht „deftigen” Preisanhebungen und ich habe äußerst selten ein Problem mit Kunden, ich lasse auch einen der Wenigen die mal richtig auf den Putz hauen wollen auch gern und lächelnd wieder aussteigen wenn ihm irgendwas am Preis, oder Zuschlag nicht passt, (kommt sehr, sehr selten vor), aber wenn, geht mir das am A.... vorbei. Bei Touren außerhalb Pflichtgebiet versuche ich auch nicht das Minimum, sondern das „Maximum” herauszuholen, oder ich lass es einfach, geht mir auch am A....vorbei ;-)

Ich habe ein paar wenige („eigene”) Kunden die ein bis 2 x pro Jahr zum 75 km entfernten Flughafen fahren, die wissen ganz genau es gibt Kollegen die fahren das zu „Dumpingpreisen”, werben damit sogar auf ihren Websites, aber diese Kunden fahren trotzdem mit mir, obwohl ich deutlich teurer bin, ich sage denen aber auch unverblümt, dass ich nicht für einen Apfel und ein Ei fahre und dass ich Geld verdienen will, ansonsten dürfen sie gern mit dem Billigheini fahren. Bisher hat es Keiner von Denen getan, sie rufen immer bei mir an ;-)

Wir gerade unsere Branche hat wirklich nichts zu verschenken, dafür ist unsere Marge viel zu dünn das müsste sich nur irgendwann mal in den Köpfen manifestieren, andere Branchen haben da weitaus weniger „Skrupel”.
Ich akzeptiere da auch nicht die Mär von der schlimmen Konkurrenz (Mietwagen) die haben auch nichts zu verschenken und da sind die Meisten schneller weg als sie da waren, denn NIEMAND kann vom „Verschenken” leben.
Zuletzt geändert von nightrider am 21.04.2014, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 21.04.2014, 10:31

Wir reden nicht aneinander vorbei. Deine grundlegende Haltung teile ich weitgehend. Ich habe vor zwei Wochen für eine 60km Fahrt 130€ verlangt - und bekommen. Es ist nur schlechthin so, dass sich Einzelerfolge nicht per Tarif verallgemeinern lassen. 130€ für solch eine Fahrt sind der Allgemeinheit nicht "zu verkaufen" und die Rechengenies im Gewerbe sterben halt nicht aus.

Ich gehe zwar auch davon aus, dass sich viele Kunden die Bequemlichkeit der Kartenzahlung etwas kosten lassen würden, jedoch wird es nur selten ein negatives Feedback geben, falls nicht. Deine Argumentation pro Zuschläge zielt darauf ab, mehr Geld für mehr Leistung zu verlangen - leistungsgerechte Bezahlung nennt man das wohl heute gerne.

Allerdings ist diese Diskussion nun weit entfernt vom Thema.

Die Frage lautet, ob sich Zuschläge, gleich welcher Art, in AGB festschreiben lassen. Ich behaupte für das Taxigewerbe ganz klar Nein!
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von scarda » 21.04.2014, 12:04

Kleiner Erfahrungseinwurf aus den letzten Tagen der Osterfluchtflieger. Inzwischen werden gewisse 'AGB' von mir dick an die Wand gepint, weil die leidige Diskussion dann entfällt. Zum Beispiel mit dem BestellGast der zuerst noch scheinhöflich frägt: "Haben Sie schon lange gewartet?", nur um dann über den Euro, der schon auf der Uhr ist zu mosern. "Andere Kollegen machen das auch nicht." usw.usf. Ansonsten hat man ja die ganze TO eh an Bord (zu haben).
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Guter_Kollege » 21.04.2014, 12:36

nightrider hat geschrieben:Der Taxiunternehmer trägt in dem Fall nämlich einseitig die Kosten der Kreditkartenakzeptanz und fährt damit den Kartenkunden im Tarifgebiet unterm Strich billiger als den Barzahler, ....
Er fährt ihn für sich teurer, weil es ihn mehr Geld kostet.
Und für den Kunden ist es auch teurer, weil ihn die Kreditkarte auch Gebühren kostet.

Mag der Eine oder Andere Kreditkartenbenutzung auch als Wertschöpfung betrachten....
Der Begriff "billiger" in dem Zusammenhang ist aber mißbräuchlich. Die Bank freuts.

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