AGB für Taxi Unternehmen

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nightrider
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 21.04.2014, 16:50

Guter_Kollege hat geschrieben:Er fährt ihn für sich teurer, weil es ihn mehr Geld kostet.
Und für den Kunden ist es auch teurer, weil ihn die Kreditkarte auch Gebühren kostet.
Was ich meinte ist, der Kreditkartenkunde hat einen geldwerten Vorteil durch Kartenzahlung den der Barzahler nicht hat. Dies ist im Sinn der Gleichbehandlung aller Kunden eigentlich gem. PBefG nicht erlaubt.
Der Kartenkunde hat quasi einen für ihn kostenlose Kredit den ich für ihn bezahle, er nutzt mein Equipment das ich bezahle damit er mit mir abrechnen kann, er nutzt einen Service den ich bezahle, er hat noch weitere Vorteile gegenüber dem Barzahler, von Gleichbehandlung keine Rede.

Übrigens nicht jede Kreditkarte kostet dem Anwender Geld. Z.B. habe ich unter Anderem eine „Mastercard Gebührenfrei” da fallen für mich keinerlei Gebühren an, nur für den der die Karte akzeptiert.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 21.04.2014, 19:23

Nein, das ist ein Denkfehler.

Der Kartenzahler zahlt genau denselben Betrag wie der Barzahler, im Pflichtfahrgebiet den Taxameterpreis. Er wird auch vom Taxiunternehmer nicht alimentiert, denn sein Konto wird mit dem vollen Fahrpreis belastet. Er nimmt lediglich einen Mehrservice in Anspruch, den der Unternehmer ihm unentgeltlich anbietet.

Das tut ein Unternehmer mit einer S-Klasse aber gegenüber einem mit einer E-Klasse auch - ohne das dieser einen Aufpreis für seine Luxuslimo nehmen dürfte.

Im übrigen ist die Frage nach einer Kartengebühr in vielen Fällen immer noch verfrüht. Sorgen wir ersteinmal für ein flächendeckendes Angebot der bargeldlosen Zahlung, bevor wir uns hierüber in die Flicken kriegen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 21.04.2014, 19:32

nightrider hat geschrieben:Der Kartenkunde hat quasi einen für ihn kostenlose Kredit den ich für ihn bezahle, er nutzt mein Equipment das ich bezahle damit er mit mir abrechnen kann, er nutzt einen Service den ich bezahle, er hat noch weitere Vorteile gegenüber dem Barzahler, von Gleichbehandlung keine Rede.

Was machst Du denn mit den Bareinnamen? Legst Du die dann für die Zeit an, die die Kartenabrechnung sonst in Anspruch genommen hätte?
Welchen Kredit? Möglicherweise überzieht der Kunde gerade sein Konto, um doch noch mit dem Taxi zu fahren und zahlt dafür mal fix 13% Dispozinsen. mit Bargeld hätte er vielleicht nur auf den Bus zurückgegriffen.
Welche Vorteile hat er denn ggü dem Barzahler, ausser das der Bezahlvorgang etwas länger dauert.

Liegen die Vorteile nicht in erster Linie auf Seiten des Gewerbes? Wäre es da nicht besser, Kartengebühren einmalig in einem Tarifantrag zu berücksichtigen?
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 21.04.2014, 19:53

am hat geschrieben:Nein, das ist ein Denkfehler.

Der Kartenzahler zahlt genau denselben Betrag wie der Barzahler, im Pflichtfahrgebiet den Taxameterpreis.
Zahlt er eben nicht, denn von dem Fahrpreis muss ich noch die Gebühren und die anteiligen Kosten für das Equipment das ich zur Verfügung stelle abziehen und noch bis zu 4 Wochen auf das Geld warten.
am hat geschrieben:Das tut ein Unternehmer mit einer S-Klasse aber gegenüber einem mit einer E-Klasse auch - ohne das dieser einen Aufpreis für seine Luxuslimo nehmen dürfte.
Das ist Sache des Unternehmers, wenn ihm sein Ego eine S-Klasse wert ist, sein Bier.
am hat geschrieben:Im übrigen ist die Frage nach einer Kartengebühr in vielen Fällen immer noch verfrüht. Sorgen wir ersteinmal für ein flächendeckendes Angebot der bargeldlosen Zahlung, bevor wir uns hierüber in die Flicken kriegen.
Das wird so lange nicht geschehen wie wir für alle Kosten aufkommen müssen die bargeldloses Zahlen verursacht.

Merke: Service heißt nicht, dass ich irgendwas kostenlos mache, Service heißt ich biete eine Leistung an, die kann ein Kunde nutzen, er muss es aber nicht.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 21.04.2014, 21:23

nightrider hat geschrieben:
am hat geschrieben:Nein, das ist ein Denkfehler.

Der Kartenzahler zahlt genau denselben Betrag wie der Barzahler, im Pflichtfahrgebiet den Taxameterpreis.
Zahlt er eben nicht, denn von dem Fahrpreis muss ich noch die Gebühren und die anteiligen Kosten für das Equipment das ich zur Verfügung stelle abziehen und noch bis zu 4 Wochen auf das Geld warten.
Wie lange wollen wir das Spiel jetzt spielen?

Der Kunde wird exakt mit dem Taxameterpreis belastet. Darüber gibt es keine Diskussion, kann es keine Diskussion geben und wird es auch keine Diskussion geben.

Der Rest ist eine Zusatzleistung, die der Unternehmer zahlt, richtig, sie mindert aber nicht den Fahrpreis. Der Unternehmer kann die Einführung eine Kartengebühr bin die TO beantragen.

am hat geschrieben:Das tut ein Unternehmer mit einer S-Klasse aber gegenüber einem mit einer E-Klasse auch - ohne das dieser einen Aufpreis für seine Luxuslimo nehmen dürfte.
Das ist Sache des Unternehmers, wenn ihm sein Ego eine S-Klasse wert ist, sein Bier.
Nein, es ist ein und dasselbe.

Da es keine Pflicht zur Kartenzahlung gibt, geben kann, ist es Sache des Unternehmers, ob er sein Fahrzeug mit einem Kartengerät ausstattet.

am hat geschrieben:Im übrigen ist die Frage nach einer Kartengebühr in vielen Fällen immer noch verfrüht. Sorgen wir ersteinmal für ein flächendeckendes Angebot der bargeldlosen Zahlung, bevor wir uns hierüber in die Flicken kriegen.
Das wird so lange nicht geschehen wie wir für alle Kosten aufkommen müssen die bargeldloses Zahlen verursacht.

Merke: Service heißt nicht, dass ich irgendwas kostenlos mache, Service heißt ich biete eine Leistung an, die kann ein Kunde nutzen, er muss es aber nicht.
Hier sage ich mal nicht nein, sondern meines Erachtens wird es solange keine Einigung zur Umlage der Kartenkosten geben, bis nicht die überwiegende Masse der Unternehmer Kartenzahlung anbietet.


Ich will Dir gerne mal ein Beispiel geben, woran es in diesem Punkt hapert, dazu muss ich einen kleinen Ausflug zu Lübecks Einzelhändlern machen.

Am 16.04. hat die Inter IKEA Center Group in Lübeck auf der grünen Wiese neben einem Möbelhaus auch ein - für Lübecker Verhältnisse - großes Shopping Center eröffnet. Vor zwei Wochen nahm ich an einer öffentlichen Sitzung des Lübeck Managements, ein Zusammenschluss diverser Lübecker Handeltreibender, im Hause IKEA teil. Es wurden von vielen Seiten große Bedenken gegen das Center geäußert, was nichts Neues ist. Im Verlauf allerdings wurde die Parkraumpolitik in Lübecks Innenstadt angesprochen und das die Parkplätze bei IKEA ja umsonst seien, während die Parkhäuser in der Innenstadt Gebühren nähmen. Diskutiert wurde, mit einiger Empörung, die Haltung der Stadt, die Händler sollten ihren Kunden doch die Parkgebühren erstatten, um sie in die Stadt zu locken. Die versammelte IKEA und IKEA-Center Führungsriege, übrigens vier Frauen, verfolgten die Diskussion durchaus interessiert, als ein einziger der Innenstadthändler das Wort erhob und seine Kollegen mal fragte, ob sie sich mal Gedanken darüber gemacht hätten, wer denn die 2600 kostenlosen IKEA Parkplätze gebaut habe - betretenes Schweigen.

Ist genau dasselbe, mit dem Unterschied, die Händler, wären sie sich denn im Ansatz einig, könnten es ändern, ohne irgendeine Behörde um Erlaubnis zu fragen.

Und nun habe ich wirklich keine Lust mehr, mich über rechtlich und mathematisch eindeutige Kleinigkeiten zu streiten, wenn die Problemlösungen ganz woanders zu suchen sind.
Zuletzt geändert von am am 21.04.2014, 22:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Guter_Kollege » 21.04.2014, 21:24

nightrider hat geschrieben:Was ich meinte ist, der Kreditkartenkunde hat einen geldwerten Vorteil durch Kartenzahlung den der Barzahler nicht hat. Dies ist im Sinn der Gleichbehandlung aller Kunden eigentlich gem. PBefG nicht erlaubt.
am hat geantwortet:
Das tut ein Unternehmer mit einer S-Klasse aber gegenüber einem mit einer E-Klasse auch - ohne das dieser einen Aufpreis für seine Luxuslimo nehmen dürfte.
Und wenn er seinem Kunden auch noch ne Zeitung und ein Franzbrötchen anbietet, erst recht.
oder gar behilflich ist umsonst den Koffer in den 3. Stock zu tragen.

Wenn schon, denn schon meintwegen "preiswerter". Billiger in keinem Fall.
Und Kreditkartenzahlung ist für den Kunden niemals billiger. Genau das Gegenteil ist richtig.
Eintig die Banken versuchen aus Bargeldverkehr eine für den Kunden teurere "Dienstleistung"
zu machen. Einfach weil sie es so beschlossen haben.

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 21.04.2014, 23:43

am hat geschrieben: Ist genau dasselbe, mit dem Unterschied, die Händler, wären sie sich denn im Ansatz einig, könnten es ändern, ohne irgendeine Behörde um Erlaubnis zu fragen.
Es ist schon aus einem einfachen Grund nicht das Selbe. Die Händler könnten wenn sie denn wollten die Parkgebühren erstatten und das wäre wohl ein „kleines Problem”, denn sie können im Unterschied zu uns den Erstattungsbetrag locker in ihre Preise einkalkulieren, würde wahrscheinlich übers gesamte Portfolio verteilt gar keiner merken.
Oder glaubt irgendwer, dass IKEA und Andere die Kosten für ihre Parkplätze und Bauten nicht in die Preise kalkulieren?

Wir können das nicht, unsere Preise sind weitestgehend fix und nicht flexibel. Wir können nur falls es Einigkeit gibt einen Zuschlag dafür in die TTO beantragen und schauen ob das genehmigt wird, doch allein es fehlt meist schon an der Einigkeit.

Außerdem warum darf JEDER, also „Hunz und Kunz” für erbrachte Dienstleistungen aller erdenklichen Art Geld verlangen, nur wir nicht?

In Linienbussen kann man erst gar nicht mit Karte bezahlen, Bahnen bedingt, je nachdem wo man kauft, im Web ja, an Automaten nein, am Schalter ja, aber dort zahlt man schon eine Gebühr dafür, dass es den Schalter, wohlgemerkt eine Verkaufsstelle für Fahrkarten überhaupt gibt. Fluggesellschaften nehmen 7 Euro bei Kartenzahlung.
Banken, zur Erinnerung das sind die, die aktiv Kreditkarten anbieten verlangen bis zu 5 Euro und mehr wenn man z.B. mit Kreditkarte Geld abhebt usw...

Andere sogar „Riesen” wie Media/Saturn, Aldi usw bieten lediglich EC-Card, aber keine Kreditkartenzahlung.

Warum sind wir „anders”, was macht den Unterschied zwischen allen Anderen und uns Taxlern?

Verweigern wir die Annahme, zahlt der Kunde Umwege, Wartezeiten und Zusatzgebühren wenn er nicht die richtige Bank am Weg hat in der Summe deutlich mehr als 1, oder 2 Euro Kartengebühr.

Meine Vermutung ist mal ganz provokant ausgedrückt ganz einfach die, wir sind Weltmeister im Jammern und Heulen wie schlecht es uns doch geht, aber wir sind zu feig und zu dumm Geld zu verlangen, geschweige denn zu verdienen vor lauter Angst uns laufen dann die Kunden weg.
Zuletzt geändert von nightrider am 21.04.2014, 23:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Guter_Kollege » 22.04.2014, 14:25

Und was hat das jetzt alles mit Deiner bewiesen falschen Behauptung zu tun, daß der Kunde mit Kreditkarte "billiger" fährt ???

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 22.04.2014, 15:21

Guter_Kollege hat geschrieben:Und was hat das jetzt alles mit Deiner bewiesen falschen Behauptung zu tun, daß der Kunde mit Kreditkarte "billiger" fährt ???
Also „bewiesen falsch” ist daran erstmal gar nichts, denn wenn ich im Gegensatz zum Barzahler 4 Wochen auf das Geld warten muss ist es wie ein zinsloser Kredit für den Kunden also billiger als Barzahlung das ist schlicht Fakt.

Außerdem fährt er auch billiger, weil ihm zwar der exakte Betrag nach Uhr abgezogen wird, ich den aber nicht 1:1 bekomme, sondern abzüglich meiner Gebühren und damit ist er billiger dran. Beim Barzahler bekomme ich 1:1 den Betrag nach Uhr.

So ein Gedankengang scheint für Manche schwer begreiflich, aber 0.95% bis 2,75% weniger ist schlicht weniger, nur für die die scheinbar ein paar Tage in der Grundschule gefehlt haben :twisted:
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 22.04.2014, 22:09

Nun hör aber mal auf, nightrider. Das ist doch Unfug.

Deine Argumentation läuft ja darauf hinaus, dass es sich bei akzeptierter Kartenzahlung um einen unerlaubten Preisnachlass handelt und das ist sachlich nunmal nicht der Fall.

Mit derselben Intention könnte man auch behaupten, ein Kunde erhielte bei einer telefonischen Bestellung einen Preisnachlass, weil der Unternehmer ja Funkgebühren entrichtet. Tatsächlich produziert er jedoch "nur" höhere Kosten als wenn er am nächsten Taxistand einsteigen würde.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 22.04.2014, 22:42

am hat geschrieben: Deine Argumentation läuft ja darauf hinaus, dass es sich bei akzeptierter Kartenzahlung um einen unerlaubten Preisnachlass handelt und das ist sachlich nunmal nicht der Fall.
Das könnte man tatsächlich genau so sehen.

Wenn man es ganz genau betrachtet ist es ein unerlaubter Preisnachlass, bzw eine Bevorzugung für einen bestimmten Personenkreis und wenn mich nicht alles täuscht wurde das glaube ich sogar irgendwo im Raum Frankfurt auch schon offiziell so gesehen.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Guter_Kollege » 22.04.2014, 22:58

Dat Einzige was die Beförderungsordnungen (noch nicht mal das PBefG) üblicherweise vorsehen ist, daß
das Beförderungsentgelt am Ende der Fahrt zu entrichten ist.
Ich wüßte von keiner verwaltungsrechtlichen Pflicht Kreditzahlungsmöglichkeiten vorzuhalten.
Ebenso aber von keiner Vorschrift die das ultimativ ausschließt.
Wäre dem so, wären auch die Abrechnungsmodalitäten mit "Deiner" Funkzentrale per Verrechnungscheck,- karte etc.
ein unlauterer Vorteil.
Und Letzteres willst Du doch nicht ernsthaft behaupten, oder?

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SindSieFrei?
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von SindSieFrei? » 23.04.2014, 01:05

Kollege Nightrider, du versteigst dich in eine Verschwörungstheorie des Kollegen, dessen "Abhandlung" du gelinkt hast weiter oben. Ich nehme mal ein profanes Beispiel: Ich bezahle eine 5 Euro Taxifahrt bei dir mit EC. Ich gehe auch zu Edeka und zahle meine Zigaretten mit EC. Sie kosten mich 5 Euro, ob ich mit EC zahle, oder nicht, denn mein freundlicher Edeka Händler bietet das mir an, ein kleiner selbständiger Händler übrigens. Glaubst du allen Ernstes, DER würde mich jemals nach dem Verursacherprinzip fragen??? Also, das ich jetzt plötzlich 5,20 zahlen müßte, nur weil ich mit EC zahle??? Würdest du mir als Kutscher eine Kartenzahlung hier in HH mit 5 Euro verweigern, obwohl du Kartenzahlungsaufkleber hast, hättest du nächsten Tag eine Beschwerde von mir bei der Behörde!!! Würdest du mit mir über einen Mindestumsatz verhandeln, ebenso. Wird hier geahndet! Diese ganze Diskussion ist mehr als absurd. Wenn wir uns steinzeitlich verhalten, werden wir weiter FG an die verlieren, die es tun!!!

Wenn ich bei meinem Club eine Kartenzahlung verweigere, lande ich vorm Schiedsgericht. Gut so! Denn das treibt mir die Kunden in meine Dose: Wir haben, trotz Kartenakzeptanzpflicht am Airport, immer wieder FG, die sich darüber aufregen, das "Gerät kaputt, heute nicht geht..." Also nutzen sie nach positiver Erfahrung, auch bei "Kurz"touren, unseren Service. So wie ich meinen Edeka Händler, wenn ich mal kein Bares dabei habe. So geht Dienstleistung heute! :wink:

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 23.04.2014, 07:30

Die Meinungen dazu gehen schon immer weit auseinander, gebt mal oben bei Suche „Kreditkarte” ein dann findet ihr ich weiß nicht wie viele Links zu dem Thema im Forum und es kommen die immer gleichen Argumente für und wider Zuschlag.

Also lassen wir es ansonsten wird das eine unendliche Geschichte die sich ständig wiederholt ohne dass sich Meinungen dazu ändern würden

Viele Taxifahrer, mit Betonung auf Fahrer leben augenscheinlich vom Verschenken, wollen aber mehr verdienen, verkehrte Welt.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Guter_Kollege » 23.04.2014, 14:40

Es ging doch nicht darum ob darum ob wer Kreditkartenzahlung gut oder schlecht findet,
sondern um Deine definitiv falsche Darstellung der Belastung.
Natürlich kann man das Thema fallen lassen. Aber so wie Du das tust ist wie 'den Raum
verlassen und noch mal ordentlich mit der Tür knallen
'.
So nach dem Motto 'das letzte Wort habe ich'.

Aber bitte, wenn Du das brauchst, sei's Dir gegönnt.

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von nightrider » 23.04.2014, 21:56

Sorry, ich habe keine Tür geknallt, es ist nur mehr als ernüchternd festzustellen, dass diese Gewerbe wohl mehr als „krank” ist.

Jeder weiß, dass wir wirklich am „letzten Zipfel” nagen, dass keine Luft mehr nach oben ist, dass Wettbewerber unter aller Kanone nur über Preise mißwirtschaften, aus Verzweiflung um irgendwie über die Runden zu kommen und trotzdem haben alle Geld zu verschenken.

Nun gut sei es wie es will, ich halte mich in Zukunft raus, melde mich ab und mach mein Ding so wie ich es für richtig halte.

Schade nur, aber es wird wohl niemals auch nur eine Spur von Einigkeit geben, im Kleinen wie im Großen, am meisten verstehe ich die nicht, die ständig jammern wie schlecht sie doch bezahlt werden, aber sich gegen jede noch so sinnvolle Möglichkeit wehren irgendwie Geld zu verdienen, nicht mal verdienen nur Kosten zu reduzieren.

Nur weiter so Leute wehrt euch gegen alles und jedes das Kosten reduziert aber verlangt dafür soviel wie möglich, so lange ihr es nicht bezahlen müsst ist ja alles o.k.

Oder seid ihr etwa damit einverstanden, dass euch der Unternehmer die Kosten für Kreditkartenzahlung vom Lohn abzieht?

Nein seid ihr nicht, ihr habt nur Eines im Sinn, Geld verdienen egal wie, wo es herkommt interessiert euch einen feuchten Kericht.

Für mich war es das, Ende!

Die Damen und Herren Fahrer sollten sich doch endlich mal selbstständig machen, vielleicht kommt das ja im nächsten Jahr, dann bin ich sehr gespannt was dann für Forderungen kommen, was die dann alles zu verschenken haben. Weil 3% da und 5% dort und 1% Sonstwo, sowie 2 % da und da ist doch völlig egal, macht doch nix, wir haben`s ja.

Jetzt knallt die Tür.
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von am » 23.04.2014, 22:25

In 2012 belief sich der Einzelhandelsumsatz in Deutschland auf 380 Mrd Euro inkl Tankstellen, ohne Mineralöl, Apotheken, Versandhandel.
39,7% davon wurden mit Karten bezahlt. Davon entfielen 20,7% wiederum auf EC Karten Zahlung. 12,6% waren EC Lastschriften. Nur 5,3% waren Kreditkarten, lediglich 0,7% bezahlten mit Kundenkarten.

Quelle: EHI Erhebung


Hier nochmal ein etwas früherer Artikel http://www.ehi.org/fileadmin/images/con ... eprobe.pdf
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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Guter_Kollege » 24.04.2014, 02:30

Nu isser muksch ..... :shock:

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Guter_Kollege » 24.04.2014, 13:02

Auch der flüchtige Taxifahrgast kann sich, ähnlich dem Zechpreller, ein Strafverfahren wegen Betruges einhandeln.
Der Unterschied zu den Beförderungsbedingungen bei den öffentlichen Verkehrsträgern ist allerdings, dass hier bereits
ein "weicheres" Verfahren zur Straftilgung, nämlich das "erhöhte Beförderungsentgelt" in den Tarif eingebaut ist; bevor
es zum Staatsanwalt geht. Dennoch hat wohl auch der Taxiunternehmer das Recht sich seinen Verwaltungsaufwand fürs
Eintreiben des Beförderungsentgelts bezahlen zu lassen.
Der Verwaltungsapparat der Öffis ist natürlich ein ganz anderer als ihn sich der gemeine Taxiunternehmer leisten könnte.
Vielleicht auch mal eine Aufgabe der Verbände - zumindest für die Unternehmer die einem Verband angeschlossen sind?

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Re: AGB für Taxi Unternehmen

Beitrag von Berni » 24.04.2014, 23:58

nightrider hat geschrieben:...Nur weiter so Leute wehrt euch gegen alles und jedes das Kosten reduziert ...
Keiner wehrt sich. Aber fast jeder versucht Dir hier begreiflich zu machen, dass der Kunde stets den gleichen Preis zahlt, egal ob mit oder ohne Kreditkarte. Du musst einfach mal versuchen zuzuhören. Den "ungesetzlichen Preisnachlass" gibt es ausschließlich in Deiner Fantasie.

Der Vorteil für den Kunden ist nicht finanzieller Natur, es geht um Zahlungskomfort. Sieh es mal so: Der eine bietet Kartenzahlung an, der Andere ein blitzsauberes Auto. Beides wissen gute Kunden zu schätzen, und beides kostet Geld (=Werbungskosten) , generiert aber auch Umsätze.

Und mal nebenbei zum AGB-Thema: Wer glaubt, mit AGBs dem Kunden irgendwelche versteckten Kosten unterjubeln zu können, ist sowohl juristisch als auch in seinem Service-Verständnis auf dem Holzweg.

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