Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Hi, wollte mal in die Runde fragen welcher Unternehmer von euch eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen hat. Und eure Meinungen zum Sinn und Zweck in unserer Branche, wenn man nicht grad Kurierfahrten mit wertvollen Gegenständen fährt.
Re: Betriebshaftpflichtversicherung
Kurierfahrten mache ich fast gar nicht, wenn nur mal nen Brief oder so.
Allerdings wurde mir ein Beispiel genannt, was zwar selten ist, aber vielleicht dennoch mal auftreten könnte: Der Fahrer fährt mit dem Wagen ins Halteverbot, hilft seinem Kunden beim aussteigen und lässt gleichzeitig seine Fahrertür offen. Sollte dort dann ein Radfahrer gegenfahren und sich die Knochen brechen (oder schlimmeres) kann es wohl richtig teuer werden.
Ich weiß das dieses Beispiel nicht grad praxisnah ist, aber man kennt ja sein Glück. Und dann ist der Schaden groß. Hier springt dann die Haftpflicht ein (immer vom Unternehmer aus gesehen)
Allerdings wurde mir ein Beispiel genannt, was zwar selten ist, aber vielleicht dennoch mal auftreten könnte: Der Fahrer fährt mit dem Wagen ins Halteverbot, hilft seinem Kunden beim aussteigen und lässt gleichzeitig seine Fahrertür offen. Sollte dort dann ein Radfahrer gegenfahren und sich die Knochen brechen (oder schlimmeres) kann es wohl richtig teuer werden.
Ich weiß das dieses Beispiel nicht grad praxisnah ist, aber man kennt ja sein Glück. Und dann ist der Schaden groß. Hier springt dann die Haftpflicht ein (immer vom Unternehmer aus gesehen)
Re: Betriebshaftpflichtversicherung
Ganz sicher das in dem beschriebenen Fall auch die KFZ Haftpflicht eintritt? Auch wenn der Wagen im Halteverbot steht..oder irgendwo anders wo es nicht erlaubt ist?!
Re: Betriebshaftpflichtversicherung
Alles klar, danke für die Antwort!
- Störtebeker
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- Wohnort: auf der Schnigge
Re: Betriebshaftpflichtversicherung
Moin moin.
Zumindest die Unternehmer unter uns sollten wissen, wann und wofür eine Betriebshaftpflicht eintritt.
Hier mal ein Beispiel:
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz zur Betriebshaftpflicht bezieht sich auf Taxen- und Mietwagen-
unternehmen mit Gestellung eines Fahrers. (Keine Selbstfahrvermietungen)
Versicherungsumfang (Klauseln/Kurzübersicht):
Mitversicherung für Schäden an durch Taxis/Mietwagen beförderten Gegenständen
...eingeschlossen sind Schäden an fremden Sachen, die durch die zur Versicherung gemeldeten
Taxis/Mietwagen befördert wurden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Für den Versicherungsschutz ist es ohne Belang, ob diese Sachen während der Fahrt,während
des Ein- und Ausladens oder anlässlich der Weiterbeförderung per Hand beschädigt wurden.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt 50.000 EUR je Schaden, begrenzt auf das
Doppelte im Versicherungsjahr.
Die Höchstersatzleistung für Schäden an beförderten Laptops beträgt innerhalb der vorgenannten
Deckungssumme 5.000 EUR je Versicherungsfall.
Die Ersatzleistung bemisst sich nach den Wiederinstandsetzungskosten, höchstens aber nach dem
Zeitwert. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Von jedem Schaden an Laptops hat der VN 500 EUR, bei Schäden an sonstigen Sachen 250 EUR
selbst zu tragen.
Deckungssummen:
2 Mio. Euro Personenschäden
1 Mio. Euro Sachschäden
100.000 Euro Vermögensschäden
Beitrag ( Beispiel ): 32,45 Euro je Fahrzeug
netto jährlich
(Mindestbetrag: 99,- Euro netto je Firma )
- diverse Anbieter -
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
aus Abhandenkommen von Sachen, aus der Beförderung von Datenträgern und Computern (aus-
genommen Laptops), Geld, Wertpapieren, Uhren, Gold-, Silber- und anderen Schmucksachen
sowie von Transplantaten und Blut oder Blutprodukten.
Ansonsten einfach mal die Möglichkeiten des Gerätes, vor dem Ihr jetzt sitzt, nutzen.
z.B. zum gockeln
Frohe Erkenntnis wünscht
Klaus
Zumindest die Unternehmer unter uns sollten wissen, wann und wofür eine Betriebshaftpflicht eintritt.
Hier mal ein Beispiel:
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz zur Betriebshaftpflicht bezieht sich auf Taxen- und Mietwagen-
unternehmen mit Gestellung eines Fahrers. (Keine Selbstfahrvermietungen)
Versicherungsumfang (Klauseln/Kurzübersicht):
Mitversicherung für Schäden an durch Taxis/Mietwagen beförderten Gegenständen
...eingeschlossen sind Schäden an fremden Sachen, die durch die zur Versicherung gemeldeten
Taxis/Mietwagen befördert wurden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Für den Versicherungsschutz ist es ohne Belang, ob diese Sachen während der Fahrt,während
des Ein- und Ausladens oder anlässlich der Weiterbeförderung per Hand beschädigt wurden.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt 50.000 EUR je Schaden, begrenzt auf das
Doppelte im Versicherungsjahr.
Die Höchstersatzleistung für Schäden an beförderten Laptops beträgt innerhalb der vorgenannten
Deckungssumme 5.000 EUR je Versicherungsfall.
Die Ersatzleistung bemisst sich nach den Wiederinstandsetzungskosten, höchstens aber nach dem
Zeitwert. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Von jedem Schaden an Laptops hat der VN 500 EUR, bei Schäden an sonstigen Sachen 250 EUR
selbst zu tragen.
Deckungssummen:
2 Mio. Euro Personenschäden
1 Mio. Euro Sachschäden
100.000 Euro Vermögensschäden
Beitrag ( Beispiel ): 32,45 Euro je Fahrzeug
netto jährlich
(Mindestbetrag: 99,- Euro netto je Firma )
- diverse Anbieter -
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche
aus Abhandenkommen von Sachen, aus der Beförderung von Datenträgern und Computern (aus-
genommen Laptops), Geld, Wertpapieren, Uhren, Gold-, Silber- und anderen Schmucksachen
sowie von Transplantaten und Blut oder Blutprodukten.
Ansonsten einfach mal die Möglichkeiten des Gerätes, vor dem Ihr jetzt sitzt, nutzen.
z.B. zum gockeln
Frohe Erkenntnis wünscht
Klaus
Vitalienbruder
Gottes Freund, aller Herren Feind
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- Störtebeker
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung
Moin moin.
Erzählt nicht, Ihr befördert Sachen nur im Rahmen von Kurierfahrten.
...und wenn Ihr per Fernentriegelung des Fahrzeugs Heckklappe öffnet, obwohl der Kunde sein Kinn noch in der Klappe Bewegungsradius hat....
Das übernimmt nicht die KFZ-Haftpflicht oder Kasko.
So long
Klaus
Erzählt nicht, Ihr befördert Sachen nur im Rahmen von Kurierfahrten.
...und wenn Ihr per Fernentriegelung des Fahrzeugs Heckklappe öffnet, obwohl der Kunde sein Kinn noch in der Klappe Bewegungsradius hat....
Das übernimmt nicht die KFZ-Haftpflicht oder Kasko.
So long
Klaus
Vitalienbruder
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- Störtebeker
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung
Moin moin.
Erzählt nicht, Ihr befördert Sachen nur im Rahmen von Kurierfahrten.
...und wenn Ihr per Fernentriegelung des Fahrzeugs Heckklappe öffnet, obwohl der Kunde sein Kinn noch in der Klappe Bewegungsradius hat....
Das übernimmt nicht die KFZ-Haftpflicht oder Kasko.
So long
Klaus
Erzählt nicht, Ihr befördert Sachen nur im Rahmen von Kurierfahrten.
...und wenn Ihr per Fernentriegelung des Fahrzeugs Heckklappe öffnet, obwohl der Kunde sein Kinn noch in der Klappe Bewegungsradius hat....
Das übernimmt nicht die KFZ-Haftpflicht oder Kasko.
So long
Klaus
Vitalienbruder
Gottes Freund, aller Herren Feind
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Re: Betriebshaftpflichtversicherung
Wie sieht es neben der Betriebshaftpflichtversicherung eigentlich mit einer Transportversicherung aus?
Für mich ist das Thema nicht ganz transparent.
Wie ich auf https://www.gewerbeversicherung.de/tran ... sicherung/ gelesen habe, braucht man es nur wenn man Güter transportiert.
Gut ich transportiere nicht ausschließlich Güter, sondern Personen.
ABER die personen haben ja Güter (Gepäck) bei sich - wie sieht es hier aus?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Für mich ist das Thema nicht ganz transparent.
Wie ich auf https://www.gewerbeversicherung.de/tran ... sicherung/ gelesen habe, braucht man es nur wenn man Güter transportiert.
Gut ich transportiere nicht ausschließlich Güter, sondern Personen.
ABER die personen haben ja Güter (Gepäck) bei sich - wie sieht es hier aus?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Niveau ist keine Creme.
Re: Betriebshaftpflichtversicherung
@draft
=> Brauchst du nicht. Es sei denn du betreibst neben deinem Taxiunternehmen auch noch etwas oben Genanntes.An wen richtet sich eine Transportversicherung?
Eine Transportversicherung richtet sich vor allem an Unternehmer und Selbstständige, die Waren und Güter zu Kunden oder zur Weiterverarbeitung in einen anderen Betrieb transportieren. Dazu gehören beispielsweise:
LKW-Fahrer
Handwerker
Spediteure
Umzugsunternehmen
Möbelhäuser mit Auslieferung
Großhändler/Einzelhändler
Produzierende Gewerbe
Kurierdienste
Quelle: https://www.impuls.com/transportversich ... rsicherung
Re: Betriebshaftpflichtversicherung
Wenn ich mich selbständig mache als Taxiunternehmen, dann ist doch eine Betriebshaftpflicht notwendig, oder?
- Taxi Georg
- Vielschreiber
- Beiträge: 10644
- Registriert: 10.06.2007, 09:09
- Wohnort: Düsseldorf am Rhein
- Kontaktdaten:
Re: Betriebshaftpflichtversicherung
Wurde doch oben wunderbar erklärt!Klaus1985 hat geschrieben:Wenn ich mich selbständig mache als Taxiunternehmen, dann ist doch eine Betriebshaftpflicht notwendig, oder?
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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