Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Der Bereich für Fragen rund um das Taxigewerbe.
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titanocen100
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von titanocen100 » 06.03.2021, 11:56

Pascha hat geschrieben:
06.03.2021, 07:09
Bei Gefahr für Leib und Leben gelten keine Verkehrsvorschriften.
wenn Dein Kunde bewusstlos im Taxi sitzt, fährst Du also über alle roten Ampeln ins Krankenhaus.
Damit gefährdest Du Dein Leben, das Deines Kunden und der anderen Verkehrsteilnehmer.
Guter Plan.
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von Pascha » 06.03.2021, 12:52

Leben retten ist erste Bürgerpflicht.

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titanocen100
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von titanocen100 » 06.03.2021, 13:15

Pascha hat geschrieben:
06.03.2021, 12:52
Leben retten ist erste Bürgerpflicht.
und Leben nehmen die Zweite.
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sivas
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von sivas » 06.03.2021, 13:18

... und ein Bewusstloser äußert keine Wünsche mehr. Ein Toter auch nicht.

haltet Euch bitte an's Thema ! :evil:
Zuletzt geändert von sivas am 06.03.2021, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.

Untoter :shock:

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titanocen100
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von titanocen100 » 09.03.2021, 22:10

sivas hat geschrieben:
06.03.2021, 13:18
... und ein Bewusstloser äußert keine Wünsche mehr. Ein Toter auch nicht.
haltet Euch bitte an's Thema ! :evil:
Vielleicht sollten wir das Thema erweitern:
Verkehrsverstöße im Falle einer plötzlichen Erkrankung/Koma oder gar des Todes des FG :D

Und falls der halbkomatöse FG brubbelt, fahren Sie mich ins nächstgelegene Krkhs, habe ich vor Gericht immer noch die Möglichkeit zu erwidern:
ich habe ihn nicht verstanden, er war in diesem Moment sowieso geistig unzurechnungsfähig
selbst - und insbesondere, wenn der FG das Zeitliche bereits gesegnet hat
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