Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

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bonscott
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Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von bonscott » 24.11.2013, 16:27

Wie geht ihr mit Aufforderungen der Fahrgäste um, kleinere Verkehrsverstöße wie z. B. verbotenes Abbiegen, Überfahren von Sperrlinien usw. zu begehen?

Ich hatte kürzlich wieder zwei Fälle. Fahrgast (weiblich) wollte in die Mittelstr., dort war wegen einer Baustelle ab Kreuzung Neustädtische Kirchstr. eine Einbahnstr. für ca. 30 m eingerichtet. Zum Laufen wären es 300 m gewesen.
Ich habe an der Kreuzung angehalten - und nun ? "Gestern sind wir auch reingefahren". Ich hab mich dummerweise wieder breitschlagen lassen.

Gestern ggüber der Deutschen Oper. Fahrgast wollte auf die gegenüberliegende Seite. Ich hab ihm schon vorher gesagt, dass es ja dort wegen der Baustelle schwierig ist anzuhalten. Er wollte dann, daß ich dort trotz Schild wende. " Ist doch s c h e i ß egal " . Ich hab mich auch wieder breitschlagen lassen, und mich anschließend wieder über beide Fälle geärgert.

An anderer Stelle wie z.B. Zufahrt zur Matrix lehne ich immer ab trotz Verbot abzubiegen und dabei über die Sperrlinie zu fahren. Ich wird das ab jetzt wohl auch wieder konsequent durchziehen, egal wie groß das Gemaule ist.

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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 24.11.2013, 16:43

Bonnie, niemals auf Fahrgastwunsch.
Wenn ich solche Dinge mache, dann höchstens unaufgefordert weil ich die junge Dame nicht Nachts durch die Gegend laufen lassen möchte oder weil die älteren Herrschaften nicht mehr gut zu Fuß sind und meiner Hilfe bedürfen.
Ansonsten wird vorher abgeklärt ob man an der Ecke hält oder einen Umweg fährt um korrekt vor die Türe zu kommen.

Niemand wird dir die evt. Punkte abnehmen oder auch nur die evt. fällige Strafe bezahlen......gibt höchstens einen Euro mehr Trinkgeld :?
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 24.11.2013, 18:47

§35 STVO - Sonderrechte -

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Droschken dürfen gemäß STVO also keine Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen!!

Laut § 34 STGB gibt es einen .... Rechtfertigenden Notstand.... der aber nur zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr eines schwerwiegenden Rechtgutes ( Leib, Leben , Gesundheit und Eigentum) in Anspruch, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel, genommen werden darf!

Beispiel: Weiblicher Fahrgast hoch schwanger, Fruchtblase geplatzt, kurzzeitige Geschwindigkeitsübertretung im Rahmen des Rechtfertigenden Notstandes gem. § 34 STGB erlaubt! Verhältnismäßigkeit der Mittel heißt das eine Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer dabei ausgeschlossen ist!

Es kommt auf den Einzelfall an: Darf ich einen jungen sportlichen Mann bei Blitzeis im absoluten Halteverbot vor der Haustür absetzen? Nein!
Darf ich eine alte Oma bei Blitzeis im absoluten Halteverbot vor ihrer Haustür absetzen? Ja! Hier greift der Rechtfertigende Notstand! Warnblinker einschalten wäre von Vorteil!

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Beitrag von am » 24.11.2013, 22:45

Wattwurm hat geschrieben: Es kommt auf den Einzelfall an: Darf ich einen jungen sportlichen Mann bei Blitzeis im absoluten Halteverbot vor der Haustür absetzen? Nein!
Darf ich eine alte Oma bei Blitzeis im absoluten Halteverbot vor ihrer Haustür absetzen? Ja! Hier greift der Rechtfertigende Notstand! Warnblinker einschalten wäre von Vorteil!
Diese 2-Klassen-StVO gibt es nicht. Der einzige Paragraph auf den wir uns in diesem Punkt berufen können, ist der 12 (4)
Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.
Da neben einen Parkstreifen im Regelfall ein Halteverbot besteht, meist ein absolutes, brauchen wir hier auch keinen Notstand zu konstruieren.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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SindSieFrei?
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Beitrag von SindSieFrei? » 24.11.2013, 23:24

Es nervt mich selber, manchmal vorgeschiebene Wege zu fahren, ich mache das zu gewissen Uhrzeiten situationsabhängig. Wenn eine Straße auf 2 einsehbare Kilometer kein Fahrzeug befährt, dann reagiere ich unter Vorsichtnahme pragmatisch. Wenn dem nicht so ist, wird nach Vorschrift gefahren. Ganz einfach.

Ich halte dort, wo meine FG aussteigen wollen, viele sagen, das ihnen auch die gegenüberliegende Straßenseite nichts ausmacht, bevor man einen Umweg fahren muss. Das kann man im persönlichen Gespräch klären. Ich habe 0 Punkte und bisher keine Probleme mit den Kollegen der Polizei gehabt. Einer in Zivil hat mich allerdings mal aus dem Auto angesprochen, ich möge bitte 30 Meter vorfahren, weil mein Haltepunkt ungünstig wäre, habe ich gemacht, freundliches Lächeln (für Hamburger: Abholadresse Rentzelstraße beim Curry Grindel) dafür bekommen. Hier sind die Polizisten, wenn man ihnen freundlich begegnet, äußerst freundlich mit uns. Auch ein beobachtetes "falsches" Abbiegen wurde bei mir bis jetzt nur mit dem bösen Finger "kommentiert". Ich denke, die meisten Kollegen kennen oft unsere Nöte und wissen, das wir "Fahrprofis" sind und unter größter Vorsicht fahren und manchmal halt einfach pragmatisch reagieren müssen. Pragmatismus ist nichts für Korinthenk....., die gibt es sicher immer. Mir kamen sie bisher nur bei FG unter, nicht bei den Kollegen der Polizei!

LG
Dura lex, sed lex.

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bonscott
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Beitrag von bonscott » 25.11.2013, 01:30

@ Watt : .... Schlaumeyer

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Beitrag von TWG » 25.11.2013, 04:17

HAllo,

Verkehrsverstöße aus Fahrgastwunsch?
Mach ich einfach nicht (mehr)!
Über durgezogene Linie gedreht, 10,- Euro an die Rennleitung, 5,-€ TIP (Spruch vom FG "geteiltes Leid ist halbes Leid") geht ja noch!
3 besoffene Bulgaren, "gib mal Gas, wir wollen da ""Flatratef....n"" gibt auch TIP!"
Blitzer übersehen, (Landstraße, 40km/h zu schnell), sagt der auch noch, hab ich vergessen wollte ja noch sagen da steht nen Blitzer!!!
Fahrpreis 32,90€, gibt 50,-, sagt mach 33,-!
Wenn die nicht zu dritt gewesen wären, wäre ich ausgeflippt und hätte dem seine 50,- Euro in den Hals gestopft und noch kräftig nachgedrückt!
Gekostet hat mich das 143,20€! Und knapp am Fahrverbot verbeigeschrammt!
Anfängerfehler, Verkehrsverstöße auf Kundenwunsch gibt es bei mir absolut nicht mehr!!!!
Kunde: "Ich bieg hier immer links ab, bin nie erwischt worden"
Ich: "Sie biegen einmal am Tag hier links ab, ich hab am Tag 30 Kunden, jeder will irgendwie falsch abbiegen oder wenden, wie hoch schätzen sie die Warscheinlichkeit ein, das ich erwischt werde? Die Strafe zahl ich, nicht sie!" In fast zwei Jahren hat noch kein Kunde gesagt, "wenn sie erwischt werden, zahl ich die Strafe!" Dann zahlen sie doch lieber den Euro für den Umweg.
Never ever!!!

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

der Clown
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Beitrag von der Clown » 25.11.2013, 12:58

Die Fahrgäste dürfen ihre Wünsche ruhig äußern, aber da ich als Fahrer für Verkehrsverstöße gerade stehen muss, entscheide ich auch welche ich mache und welche nicht.
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eichi
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Beitrag von eichi » 25.11.2013, 13:57

Die Bereitschaft, Verkehrsregeln "großzügig zu interpretieren", ist bei
mir von zwei Faktoren abhängig:

-Verkehrslage, also zur Rushhour nie, je weniger Verkehr, desto eher möglich.
-Fahrgast, wenn sich also ein FG penetrant oder arrogant-schnöselig aufführt,
werde ich ganz sicher mich nur korrekt verhalten, ihm gegenüber
und der StVO gegenüber!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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H&K
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Beitrag von H&K » 26.11.2013, 19:38

Ein großes Problem sind immer Kollegen, die jeden Sch... mitmachen (oder manchmal die Fahrgäste erst auf die Idee bringen, um bei denen als toller Hecht dazustehen) und wenn man sich weigert dasselbe zu machen kann man sich großes Genöle und Patzigkeiten anhören...
Auch der Spruch "ich zahl dir die Strafe" ist eine Floskel, zum einen will hinterher keiner mehr was davon wissen, zum anderen kommt ein Bußgeldbescheid sowieso meistens erst ins Haus, wenn die Fahrt schon wochenlang vorbei ist.
Da besteht keine Relation dem Fahrgast 50 Cent zu sparen und selber u.U. 150 € zu blechen...
Diskutiere nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich mit seiner langjährigen Erfahrung.

Gerald
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Beitrag von Gerald » 26.11.2013, 21:02

Sehe ich genau so.

Versuche mal einem hektischen, cholerischen und nicht deutsch sprechenden FG, der unbedingt seinen Flieger bekommen will, klar zu machen, dass du auf einer freien breiten Strasse nur 30 fahren darfst. Wenn dich heissblütige Kollegen mit doppelter Geschwindigkeit grinsend überholen.
Passiert mir oft Richtung Flgh. Schönefeld.

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nightrider
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Re:

Beitrag von nightrider » 28.11.2013, 09:56

Gerald hat geschrieben:Wenn dich heissblütige Kollegen mit doppelter Geschwindigkeit grinsend überholen.
Passiert mir oft Richtung Flgh. Schönefeld.
Da gibt es für mich nur eine Antwort, „wenn der Kollege in die Donau fährt, heißt das noch lange nicht, dass ich ihm das nachmache” es ist mein Führerschein und meine Existenz genau aus dem Grund fahre ich so wie ich es gerade für richtig und angemessen halte, fertig.

Das bedeutet nicht, dass ich immer streng nach STVO fahre, aber ob und wenn ich was riskiere, dann wenn ich denke es geht, nicht wenn der FG meint es muss.
everybodys darling is everybodys hausdepp (FJS)

der Clown
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von der Clown » 29.11.2013, 00:06

Ich weiss gar nicht, was es dabei für Probleme gibt. Mehr als StVO kann nicht erwarten. Wenn der Kunde keine Erklärung akzeptieren will, dann bekommt er auch keine. Mich kann ein Kunde nur noch unter Druck setzen, wenn er Gewalt anwendet. Und was andere Kutscher machen ist mir doch wurscht. Wenn ich der Auffassung bin, das eine flexiblere Regelauslegung nicht drin ist, dann ist das halt so.
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taxikk
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von taxikk » 13.01.2014, 22:42

Solche Fahrgäste bitte ich auszusteigen, wenn Sie pflichtwidrig fahren wollen, und mache Kasse.

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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von TWG » 13.01.2014, 23:09

taxikk hat geschrieben:Solche Fahrgäste bitte ich auszusteigen, wenn Sie pflichtwidrig fahren wollen, und mache Kasse.
Hallo,

das ist auch keine Lösung.
Erst wenn der FG absulut uneinsichtig ist und wiederholt fordert, sich regelwiedrig zu verhalten (Ihre Kollegen machen das auch alle!), würde ich anhalten und ihm anbieten, ein anderes Taxi zu rufen. (Ist mir aber bisher noch nie passiert).

Einfach rauswerfen ist nicht gerade Kundenfreundlich!

Gruß aus Düsseldorf
Thomas

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Jim Bo
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von Jim Bo » 14.01.2014, 00:19

Diesen Beitrag von TWG würde ich gerne nochmal aufgreifen.
http://www.taxiforum.de/forum/viewtopic ... 05#p172905

Wir sind beim Thema: Fahrgast dort aussteigen lassen, wo es erlaubt ist.

Wonach entscheidest du, wo du einen Kunden rauslässt?

Kunde steigt dir ein, sagt Straße und Hausnummer, die Straße kennst du, die Hausnummer ist dir nicht geläufig.
Ob Stadtplan, Navi oder durch Gespräch mit dem Kunden ist jetzt egal, du kommst auf jeden Fall ans Ziel, weißt aber nicht im Voraus, ob du den Kunden legal dort rauslassen kannst, wo er will. Du kommst also ans Ziel und stellst fest, da ist absolutes Halteverbot, du schaust dich um und stellst schnell fest: Vor dir, hinter dir, auf der anderen Straßenseite darfst du auch nicht legal halten, Es gibt keine Zweite Reihe, es gibt keine Bushalte, Wenn du Pech hast, gibt es noch nicht einmal einen Seitenstreifen wo absolutes Halteverbot gilt, ... aber du hast einen nervenden Kunden, der unbedingt da raus will. Wenn du Pech hast, ist der Gehweg sogar mit einem Stahlzaun von der Straße abgegrenzt und zwingt dich, wenn du der Aufforderung des Fahrgastes nachkommen würdest, dass du mitten auf der Straße stehen bleiben musst.

Das ist auch so eine Sache, die ich an zweispruigen Hauptstraßen hasse, man darf in zweiter Reihe stehen, aber man blockiert alles.



Aber zurück zum Hauptproblem: Du kommst ans Ziel an, du siehst, dass jeder weitere Meter, egal welche Richtung, genauso hoffnungslos ist, wie als wenn du genau an dem Zielpunkt stehen bleibst. Dein Fahrgast sieht das natürlich aus und nörgelt dich an, dass er nicht bereit ist, noch mehr zu bezahlen, weil du ihn vermutlich auf absolut legalen Weg noch einen ganzen Kilometer weiter fährst.

Wonach machst du es aus, wie weit du vom Zielpunkt weg fährst. Was war die weiteste Entfernung?



So unrecht hat Wattwurm nicht, ich mach es haargenauso. Stehenbleiben, Warnblinker an und hoffen, dass man nicht erwischt wird. Und wenn doch, *** halten, Strafzettel bezahlen. Zumindest wenn es um das Aussteigen geht. Bietet es sich an, dass es Einfahrten gibt, dann runter von der Straße, Einfahrt blockieren und Warnblinker an, ist mir sch***. In unserem Job sind Verkehrsverstöße vorprogrammiert. Ich fahre nicht dreimal um den Block, habe 5 Euro mehr auf der Uhr nur um festzustellen, dass es keinen Platz gibt, legal auszuladen. Frag mal beim Lieferservice nach, die Jungs mit Ihren T4, Vito, ... etc. Ich hatte so jemanden als Fahrgast, der hat mir Storys erzählt, was er alles an Strafzettel bezahlen musste, weil er auch nur seine Route vom Chef vorgesetzt bekommt und gesagt wird, sieh zu.

Das andere Thema wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rote Ampeln überfahren, Wenden wo es verboten ist und Abbiegen wo es verboten ist, das lässt sich vermeiden, da diskutiere ich nicht, aber beim Aussteigen lassen, da kann ich auf Halteverbotszonen keine Rücksicht nehmen. Guckt man sich die Situationen alltags an, dann sieht das für mich nicht danach aus, als wenn man in die Verkehrsplanung das Arbeitswesen von Taxifahrer mit eingeplant hätte.
Was ich damit meine? Busfahrer haben Ihre Haltestellen, wo man uns rotzfrech weghupt... Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei haben ihr Blaulicht ... die Müllabfuhr hat Ihre beweglichen Straßensperren mit blinkendes Gelblicht und selbst Notärzte haben vor Ihren Praxen Ihren absoluten Parkplatz, wo kein anderes Auto parken darf.

Was haben Taxen? Richtig, Ein sch*** haben wir.

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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von eichi » 14.01.2014, 12:27

Was haben Taxen? Richtig, Ein sch*** haben wir.
Hat am doch schon geschrieben, ich auch:
Der einzige Paragraph auf den wir uns in diesem Punkt berufen können, ist der StVO §12 (4)

Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen
oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.
Das langt dann doch wohl.
Wartezeiten bis 5 Minuten sollen angeblich zumutbar sein,wenn andere Verkehrsteilnehmer
in engen Straßen nicht vorbeifahren können.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

LRKN
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von LRKN » 14.01.2014, 12:51

eichi hat geschrieben:
Was haben Taxen? Richtig, Ein sch*** haben wir.
Hat am doch schon geschrieben, ich auch:
Der einzige Paragraph auf den wir uns in diesem Punkt berufen können, ist der StVO §12 (4)

Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen
oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.
Das langt dann doch wohl.
Wartezeiten bis 5 Minuten sollen angeblich zumutbar sein,wenn andere Verkehrsteilnehmer
in engen Straßen nicht vorbeifahren können.
Wenn man nicht an dir vorbeifahren kann darfst du auch nicht einfach stehen bleiben. Das ist Nötigung. "wenn die Verkehrslage es zulässt" heißt das man jederzeit an dir vorbeikommen muß.

Ich handhabe es so:
In einer kleinen Straße wo keiner vorbei kommt steige ich kurz aus und klingel. Sollten dann schon Fahrzeuge hinter mir sein steige ich wieder ein und suche den nächsten Platz wo ich halten kann. Wenn noch keine Fahrzeuge hinter mir sind bleibe ich stehen. Nur wenn ganz offensichtlich der Fahrgast in den nächsten 10-20 Sekunden kommt bleibe ich stehen und blockiere solange. Wenn nicht, muß der Fahrgast zu mir hinlaufen. Ich glaube das weiteste war bis her so 150-200 Meter. Sollten Kommentare kommen sage ich, dass 5 Autos durchfahren wollten und ich deswegen nicht einfach da stehen bleiben konnte. Richtig aufgeregt hat sich nur mal einer aber da stehe ich dann auch drüber. In der Kegelhoffstr. (für Nicht-Hamburger: 400 Meter lange Einbahnstraße mit 1 Fahrspur und rechts und links alles zugeparkt) sagte mir mal die Dame dass sie noch 5 Minuten braucht. Da bin ich dann 1 mal im Kreis gefahren (auf Uhr) und am Anfang der Straße gewartet bis sie rauskam. Dann wieder rein und eingeladen und ihr mal erklärt das sie als Anwohnerin dieser Straße Gewehr-bei-Fuß stehen muß. Hat sie dann auch eingesehen.

Auf zweispurigen Straßen oder Straßen wo man mich leicht überholen kann bleibe ich in der Regel an der Hausnummer stehen. Ich achte aber immer darauf niemanden zu gefährden. Also ich bleibe nicht in Kurven stehen usw. Sollte ich nicht direkt an der Hausnummer halten können sage ich dem Fahrgast das ich aus verkehstechnischen Gründen (ich will nicht das mir hinten einer Reinfährt) an der nächsten Auffahrt oder so halte. Bisher hat sich darüber eigentlich niemand beschwert. Meine Erfahrung ist, dass die meisten Fahrgäste selber wissen das an Stelle X das halten schwer ist und sagen selber wo das halten am leichtesten geht.
Zuletzt geändert von LRKN am 14.01.2014, 12:51, insgesamt 1-mal geändert.

eichi
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von eichi » 14.01.2014, 13:58

Wenn man nicht an dir vorbeifahren kann darfst du auch nicht einfach stehen bleiben.
Das ist Nötigung. "wenn die Verkehrslage es zulässt" heißt das man jederzeit an dir vorbeikommen muß.
Ist schon klar.
Standardfall ist doch aber, dass erst nach dem Klingeln irgendwann jemand kommt.
Dann wegfahren (Beispiel Isestr./ Einbahnstr. 1x um den Pudding) und 4-5 Min. später
schauen, ob der Fahrgast schon unten steht.
Aber...
soweit kommst du nicht, vorher klingelt die "Zentrale" und will wissen, warum du
(böser Taxifahrer) wieder weggefahren bist, ohne den Kunden einzuladen.
Der hätte sich nämlich prompt beschwert.

So läuft es doch.
Ich warte...
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch

Beitrag von LRKN » 14.01.2014, 16:15

eichi hat geschrieben:
Wenn man nicht an dir vorbeifahren kann darfst du auch nicht einfach stehen bleiben.
Das ist Nötigung. "wenn die Verkehrslage es zulässt" heißt das man jederzeit an dir vorbeikommen muß.
Ist schon klar.
Standardfall ist doch aber, dass erst nach dem Klingeln irgendwann jemand kommt.
Dann wegfahren (Beispiel Isestr./ Einbahnstr. 1x um den Pudding) und 4-5 Min. später
schauen, ob der Fahrgast schon unten steht.
Aber...
soweit kommst du nicht, vorher klingelt die "Zentrale" und will wissen, warum du
(böser Taxifahrer) wieder weggefahren bist, ohne den Kunden einzuladen.
Der hätte sich nämlich prompt beschwert.

So läuft es doch.
Ich warte...
a. Der doofen Zentrale die Verkehrsregeln erklären und darauf hinweisen das kein Halteplatz vorhanden ist.

b. Dort halten wo Platz ist (auch wenn es 100 Meter weit weg ist), zur Haustür laufen, Klingeln, Warten bis Kunde da ist, ihn ansprechen ob für ihn das Taxi bestellt ist und mit ihm dann zum Taxi laufen. Vorteil: Geteiltes Leid ist halbes Leid und während des Spaziergangs kannst du ihm in ruhe erläutern warum du da hinten geparkt hast.

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