Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Hallo Zusammen,
sorry, falls die Frage nervt, da es sein kann, dass diese schon oft gestellt wurde
Meine Fahrerin hat im absoluten Halteverbot gehalten, um eine gehbehinderte Oma einsteigen zu lassen. Auf dem Bild des Strafzettels sieht man genau, wie der Kofferraum offen steht (Rollator einräumen) und die Omi daneben steht. Meine Fahrerin hat der männlichen Politesse erklärt, sie lässt nur die Omi einsteigen und er antwortet: "Ist mir egal"
Bringt es was, Einspruch gegen den Strafzettel einzulegen? Die Omi will auch Zeugin sein.
Viele Grüße
Ramona
sorry, falls die Frage nervt, da es sein kann, dass diese schon oft gestellt wurde
Meine Fahrerin hat im absoluten Halteverbot gehalten, um eine gehbehinderte Oma einsteigen zu lassen. Auf dem Bild des Strafzettels sieht man genau, wie der Kofferraum offen steht (Rollator einräumen) und die Omi daneben steht. Meine Fahrerin hat der männlichen Politesse erklärt, sie lässt nur die Omi einsteigen und er antwortet: "Ist mir egal"
Bringt es was, Einspruch gegen den Strafzettel einzulegen? Die Omi will auch Zeugin sein.
Viele Grüße
Ramona
- Taxi Georg
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Ich würde es machen und habe ich auch schon paar Mal gemacht.Ramonacity hat geschrieben: ↑25.01.2021, 13:10Bringt es was, Einspruch gegen den Strafzettel einzulegen?
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
Diese Hinweise sollen auch keine Rechts-/Steuerberatung darstellen oder sollen diese ersetzen. ☑
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Dankeschön
Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Über was reden wir hier? 15 Euro? 25 Euro?Ramonacity hat geschrieben: ↑25.01.2021, 13:10
Bringt es was, Einspruch gegen den Strafzettel einzulegen? Die Omi will auch Zeugin sein.
Viele Grüße
Ramona
Rechne mal den Zeit-/Kostenaufwand für eine mögliche Verhandlung vor dem Amtsgericht mit dazu, und setze das ins Verhältnis wie oft du oder deine Fahrerin bei anderen Sachen nicht erwischt wurden.
Solange keine Punkte drohen ist es den Aufwand nicht wert. Zahlen und Ruh ist.
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Habe seit 2003 meinen Führerschein, bis letztes Jahr keinen einzigen Punkt in Flensburg. Leider ist mir letztes Jahr was blödes passiert, war zu schnell. Kein Fahrverbot, aber 80 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Kam ein Schreiben zur Stellungnahme. Meine Antwort darauf hat zumindest dafür gesorgt, dass es bei einer Fahrlässigkeit geblieben ist und niemand Nachforschungen betrieben hat, ob es sich um Vorsatz handeln könnte. Mit Bearbeitungsgebühr kostete mich der Spaß etwas über 100 Euro. Delikte mit einem Punkt, da verfällt der Punkt nach einem Jahr. Delikte mit zwei Punkte, da verfallen die Punkte nach 3 Jahren. Delikte mit 3 Punkte, da verfallen die Punkte nach 5 Jahren. Wohl gemerkt, wenn man sich nichts weiter zu Schulden kommen lässt. Ich konzentriere mich einfach noch mehr auf die Straße und hoffe, dass das Jahr schnell rum geht, dann ist mein Punkt auch wieder weg. Der Fehler hat mich jedenfalls gelehrt noch achtsamer zu sein. Mit Anwalt wäre es doch noch viel teurer geworden und ehrlich gesagt: Wenn ich selbst das Gefühl habe falsch gehandelt zu haben, lege ich keinen Einspruch ein.
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Wir reden hier nicht von einem Fehlverhalten im Straßenverkehr à la schnelles Fahren oder Rotlichtvergehen, sondern vom Parken/Halten in zweiter Reihe.
§ 12 Absatz 4,3 STVO
Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen,
die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken,
Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.
Nur so eine Gedankenstütze!
§ 12 Absatz 4,3 STVO
Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen,
die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken,
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- Thomas-Michael Blinten
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Deine Infos sind seit 2014 überholt.
Seit dem 1. Mai 2014 verfällt 1 Punkt nach 2,5 Jahren. 2 Punkte verjähren nach 5 Jahren und bei 3 Punkten tritt nach 10 Jahren Verjährung ein.
Jedes Verkehrsdelikt, das zu Punkten führte, wird in Sachen Verjährung/Löschung für sich betrachtet.
Die Verjährung von Punkten in Flensburg ist somit unabhängig von neuen Eintragungen und erfolgt automatisch.
Wenn Du auf den Stand der Dinge gebracht werden möchtest wirst Du hier fündig...https://www.bussgeldkatalog.org/punkteverfall/
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
auf dem Seitenstreifen oder auf dem Seitenstreifen oder
Gibt es keine andere Fahrzeuge ist der Drops gelutscht.
Wobei m.W.n. noch nicht abschliessend geklärt ist ob der § 12 Absatz 4,3 STVO auch greift wenn andere Fahrzeuge verbotswidrig auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken.
Taxi Georg hat geschrieben: ↑26.01.2021, 01:05Wir reden hier nicht von einem Fehlverhalten im Straßenverkehr à la schnelles Fahren oder Rotlichtvergehen, sondern vom Parken/Halten in zweiter Reihe.
§ 12 Absatz 4,3 STVO
Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen,
die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken,
Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.
Nur so eine Gedankenstütze!
DAS ist die Ausgangslage!
Gibt es keine andere Fahrzeuge ist der Drops gelutscht.
Wobei m.W.n. noch nicht abschliessend geklärt ist ob der § 12 Absatz 4,3 STVO auch greift wenn andere Fahrzeuge verbotswidrig auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken.
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Sicher, hierzu müsste man das Foto sehen oder die Örtlichkeiten wissen.
Ich gehe aber immer vom Regelfall aus!
http://taxipedia.info/halten-in-zweiter-reihe/
Zuletzt geändert von Taxi Georg am 27.01.2021, 00:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Die Fahrerin stand im Absoluten Halteverbot, dass ist sicher, niemand hat Ihr die zweite Reihe versperrt. Sie wollte nur den Verkehr nicht behindern, da die Omi nicht die schnellste war. Wir haben uns entschieden zu zahlen und ab jetzt bleiben wir einfach in der zweiten Reihe stehen, dann müssen halt alle warten
Vielen lieben Dank für Euer Feedback
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- Taxi Georg
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Bitte betrachtet meine Postings nicht als Verpflichtung, sondern nur als gutgemeinte Hinweise!
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
*Ironiemodus on*
Daran sieht man: Taxifahrer nehmen keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, denn wenn sie dies tun würden, werden sie zur Kasse gebeten. Aus diesem Grund sollte man auch nicht an der Bushaltestelle ausladen, denn dann würde man ja Busse beim Einladen behindern. Immer schön davor in zweiter Reihe, denn es gibt kein Gesetz, dass der Bus das Vorrecht hat schnellstmöglich von der Bushaltestelle wegzukommen
*Ironiemodus off*
Daran sieht man: Taxifahrer nehmen keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, denn wenn sie dies tun würden, werden sie zur Kasse gebeten. Aus diesem Grund sollte man auch nicht an der Bushaltestelle ausladen, denn dann würde man ja Busse beim Einladen behindern. Immer schön davor in zweiter Reihe, denn es gibt kein Gesetz, dass der Bus das Vorrecht hat schnellstmöglich von der Bushaltestelle wegzukommen
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
ja, wir sind alle böse
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Fassen wir also zusammen:
Verkehrsverstösse auf FG-Wunsch ? - definitiv nicht
Wer bei mir ankommt, Marke "Fahr 160 Km/h auf der AVUS, Du kriegst auch Schmalz", der fliegt - aus meinem Taxi.
Der Kunde muß lernen, alle die Verordnungen des PBefG, der TTO, der TO, insbesondere der StPO und des StGB einzuhalten.
Ansonsten bekommt der ganz schnell die gelbe, gelbrote oder gar die rote Karte.
Verkehrsverstösse auf FG-Wunsch ? - definitiv nicht
Wer bei mir ankommt, Marke "Fahr 160 Km/h auf der AVUS, Du kriegst auch Schmalz", der fliegt - aus meinem Taxi.
Der Kunde muß lernen, alle die Verordnungen des PBefG, der TTO, der TO, insbesondere der StPO und des StGB einzuhalten.
Ansonsten bekommt der ganz schnell die gelbe, gelbrote oder gar die rote Karte.
CIA - Corona-Impf-Ausweis
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Scholz
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Özdemir (YGL)
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Gewessler
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und viele andere mehr in den Regierungen
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Ich schließe mich da an. Auf gar keinen Fall ist ein Verkehrsverstoß auf FG-Wunsch ok. Schließlich bezahlt der Gast dann auch nicht das Ticket, oder muss seinen Lappen hergeben.
- titanocen100
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
grundsätzlich ist auch ein TF verpflichtet, sich an die StVO zu halten. Im Notfalle muss die Polizei verständigt werden, ich kann nicht einfach, sei es nun eine geplatzte Fruchtblase ( die würde ich sowieso nicht mitnehmen, da die Entsorgung des Mutterkuchens ja auch ein Problem wäre und er mir auch nicht schmecken würde) oder, wie bei meiner Kundin, eine Hyperglykämie, über alle roten Ampeln rasen. Da wird die Polizei verständigt. Man hat seine Pflicht erfüllt.
Noch besser wäre es natürlich, solche Aufträge erst gar nicht anzunehmen und der Funkzentrale mitzuteilen, sie solle sofort die Polizei/Krankenwagen bestellen und nicht solchen Unfug anstellen, Aufträge dieser Art vermitteln zu wollen.
Leider finden sich zumindest bei meiner Funkzentrale Berlin, WürfelBärWBT, nur Uninformierte und Desinteressierte, sehr zum Schaden aller Kunden und Taxifahrer.
Noch besser wäre es natürlich, solche Aufträge erst gar nicht anzunehmen und der Funkzentrale mitzuteilen, sie solle sofort die Polizei/Krankenwagen bestellen und nicht solchen Unfug anstellen, Aufträge dieser Art vermitteln zu wollen.
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- Taxi Georg
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Wow, das hätte ich jetzt nicht gedacht!titanocen100 hat geschrieben: ↑05.03.2021, 22:44grundsätzlich ist auch ein TF verpflichtet, sich an die StVO zu halten.
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- titanocen100
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
ich hatte irgendwie bei den Postings den Eindruck gewonnen, daß Einige frei nach Gutdünken arbeiten.
Nach dem Motto, stimmt das Trinkgeld oder ist es ein hübsches Mädchen/geiler Kerl, wird die durchgezogene Linie mißachtet, insbesondere nachts.
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Re: Verkehrsverstöße auf Fahrgastwunsch
Bei Gefahr für Leib und Leben gelten keine Verkehrsvorschriften.