Taxigutschein der Bahn über BZP 0,70 Cent / km?

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parlox
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Taxigutschein der Bahn über BZP 0,70 Cent / km?

Beitrag von parlox » 27.10.2013, 04:51

Hallo Freunde

Leider haben meine Suchanfragen nichts ergeben, so dass ich hier direkt frage.

Mein Angestellter hat mir einen Taxigutschein von der Deutschen Bahn ausgestellt hingelegt. Der Zug seines Fahrgastes ist wohl ausgefallen, so dass er mit dem Taxi fahren durft. Es ging von Hamburg ca. 120 km weit. Mein Angestellter hat ihm gesagt, dass das 180 Euro Festpreis kosten wird (120 x 1,5).

Nun hat mein Angestellter mir der Taxigutschein in die Hand gedrückt. Ich finde es erstmal schön sch***, dass ich nun zum einzigen Abrechnungspartner der BZP in Hamburg, zu den Kollegen von Hansa, nach Billstedt fahren darf, um den Gutschein gegen Geld einzulösen.

Mehr noch habe ich in den BZP Bedingungen im Internet gelesen, dass pro Km 0,70 Euro gutgeschrieben werden. Plus MWSt. Irre ich mich da, oder ist das deren Ernst??? Eine Taxifahrt von 120 km kostet doch keine 0,70 Euro / km, da verdient doch kein Taxi Geld.

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Beitrag von am » 27.10.2013, 05:14

Es wird Hin- und Rückfahrt bezahlt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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nightrider
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Beitrag von nightrider » 27.10.2013, 08:19

@ parlox

Ab 10.03.2013:

Taxi je Km (hin und zurück) 0,70 + MwSt (19%) = 0,83 o. einfach 1,67
Großraum (hin und zurück) 0,81 + MwSt (19%) = 0,96 o. einfach 1,93


Ab 01.03.2015:

Taxi je Km (hin und zurück) 0,72 + MwSt (19%) = 0,86 o. einfach 1,71
Großraum (hin und zurück) 0,83 + MwSt (19%) = 0,99 o. einfach 1,98

Die Preise gelten immer für Hin- und Rückfahrt und sind besser als so mancher Tarif, da kann man eigentlich nicht meckern. Nicht bezahlt werden Einschalttarif und Zuschläge die sind im Km-Preis enthalten.

Bitte den MwSt-Satz beachten, der kann 7, oder auch 19% sein je nach Entfernung, es gilt der Nettopreis + jeweils gültigem USt-Satz

Achtung, die Preise gelten für Fahrten außerhalb Pflichtfahrgebiet, im Pflichtfahrgebiet gilt der Preis nach Taxameter, also auch Einschalttarif und Zuschläge.
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Beitrag von parlox » 27.10.2013, 18:09

Aaaaaah okay. Na dannnnnnnnnnnn ist ja okay :D herzlichen dank :)

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Beitrag von parlox » 12.11.2013, 06:36

2 Fragen:

1. Wer macht denn die Abrechnung bei euch, der Unternehmer, oder der Fahrer? Also mein Fahrer drückt mir die DB Gutscheine in die Hand, bzw verrechnet die, und ich darf mich dann auf dem Weg machen zum einlösen. Besser fände ich, wenn er die einlöst, und mir dann das Geld bringt. oder ist das zuviel verlangt? Ist das gängige Praxis, oder wie handhabt ihr das mit euren Mitarbeitern?

2. Ich hab bisher noch nie einen DB Gutschein eingelöst, nun haben sich aber schon paar angesammelt. Was kann ich denn nun erwarten? In Hamburg gibt es nur eine einzige Abrechnungsstelle, das ist Hansa Taxi. Per Email will man mir auch beim zweiten Versuch keine Auskunft geben, nur soviel, dass meine Information mit 0,70 Euro / km falsch sei.
Auf der Seite von der bzp lese ich aber, dass genau 0,70 Euro / km gezahlt werden müssen, plus MWST. Was ich aber sehr beunruhigend finde, ist dort die folgende Passage:
"Der BZP empfiehlt für den Abrechnungsservice eine Gebühr von 5 % einschließlich Mehrwertsteuer, die die abrechnende Zentrale von den Taxiunternehmen erhält"

Ich hab jetzt Gutscheine im Wert von 730 Euro netto, worauf noch die 19 % MWST kommen. Also gesamt 868 Euro. Jetzt sagt mir bitte nicht, dass ich Hansa Taxi Gebühren zahlen muss, damit ich mein Geld erhalte??? Vielleicht gar 5 %, also über 35 Euro?

HELP :D

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 12.11.2013, 07:36

Du kannst Deine Bahngutscheine bei jedem Bahnpartner zur Verrechung einlösen! Du mußt nicht über den Hansafunk abrechnen! Da Du eine Dienstleistung in Anspruch nimmst, wenn Du Deine DB-Gutscheine über einen Bahnpartner abrechnen läßt, muß Du wohl oder übel eine kleine Bearbeitungsgebühr in Kauf nehmen! Würde ich auch so handhaben, wenn´s nicht mein bester Schmusekumpel wäre!

Pirat
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Beitrag von Pirat » 12.11.2013, 09:13

Diese Abrechnungsmethoden mit der Deutschen-Bahn über ausgewählt Taxizentralen ist insgesamt sehr intransparent.
Wird bestimmt kein Zufall sein.
Die vom Taxiunternehmer angegebenen Kilometer sollen auch nicht selten von der abrechnenden Zentrale eigenmächtig korrigiert werden.
Zu wessen Gunsten oder Ungunsten???
Auf jeden Fall ein lukratives Geschäft für die betreffenden Zentralen.
Inzwischen werden ja auch Mietverträge zwischen der DB und den Taxizentralen über die Benutzung von Bahnhofsvorplätze abgeschlossen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

Hauke
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Beitrag von Hauke » 12.11.2013, 10:00

parlox hat geschrieben: 1. Wer macht denn die Abrechnung bei euch, der Unternehmer, oder der Fahrer? Also mein Fahrer drückt mir die DB Gutscheine in die Hand, bzw verrechnet die, und ich darf mich dann auf dem Weg machen zum einlösen. Besser fände ich, wenn er die einlöst, und mir dann das Geld bringt. oder ist das zuviel verlangt? Ist das gängige Praxis, oder wie handhabt ihr das mit euren Mitarbeitern?
Ich würde es ja noch besser finden wenn der Fahrer auch meine Buchführung machen würde, sich mit dem FA herumschlagen würde und mir dann die Steuernachzahlung in Bar vorbei bringen würde. :lol:

Abrechnung und Einlösen von Gutscheinen ist selbstverständlich Unternehmeraufgabe. Die 5% Bearbeitungsgebühr finde ich dafür, dass du kein Rechnungsstress hast und die Einnahme als Bareinnahme verbuchen kannst völlig gerechtfertigt.

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Beitrag von nightrider » 12.11.2013, 14:34

parlox hat geschrieben:2 Fragen:

1. Wer macht denn die Abrechnung bei euch, der Unternehmer, oder der Fahrer?
Selbstverständlich der Unternehmer, der Fahrer ist nicht Rechnungsempfänger sondern das Unternehmen und er arbeitet in deinem Auftrag.
parlox hat geschrieben: "Der BZP empfiehlt für den Abrechnungsservice eine Gebühr von 5 % einschließlich Mehrwertsteuer, die die abrechnende Zentrale von den Taxiunternehmen erhält"

Ich hab jetzt Gutscheine im Wert von 730 Euro netto, worauf noch die 19 % MWST kommen. Also gesamt 868 Euro. Jetzt sagt mir bitte nicht, dass ich Hansa Taxi Gebühren zahlen muss, damit ich mein Geld erhalte??? Vielleicht gar 5 %, also über 35 Euro?

HELP :D
In den „Apfel” wirst du wohl beissen müssen, Direktabrechnung mit der Bahn gibt es nicht mehr

Doch wenn du das nicht willst, dann weise deine Fahrer an in Zukunft keine Rechnungsfahrten (Gutscheine) der Bahn mehr anzunehmen. Für unbare Fahrten besteht keine Beförderungspflicht.
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Beitrag von nightrider » 12.11.2013, 14:48

Pirat hat geschrieben: Die vom Taxiunternehmer angegebenen Kilometer sollen auch nicht selten von der abrechnenden Zentrale eigenmächtig korrigiert werden.
Zu wessen Gunsten oder Ungunsten???
Diese Praxis ist absolut nicht i.O. Wenn ich eine Rechnung stelle hat da niemand etwas daran zu änderen. Sie wird entweder so akzeptiert, oder sie wird reklamiert, aber in keinem Fall eigenmächtig in irgendeiner Weise noch dazu von Dritten geändert.

Nimmt man es genau ist das Urkundenfälschung und Untreue, kann dann sogar angezeigt werden.

Wenn eine Zentrale der Meinung ist da stimmt was nicht kann sie nachfragen, oder die Rechnung meinetwegen zurücksenden, aber in keinem Fall eigenmächtig ändern.
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Beitrag von werners » 12.11.2013, 16:41

Ist ja eine Frechheit des Angestellten, nicht selber in seiner Freizeit auf seine Kosten irgendwohin zu fahren und die Coupons einzulösen. :)

Dann könnte er praktischerweise auch gleich das mit den Gebühren regeln und diese übernehmen. :)

Aber nach kurzer Suche (auch hier im Forum) lassen sich doch ganz bequeme Abrechnungsmöglichkeiten finden, die unter 1 € pro Coupon liegen. Oder ist das auch zu teuer?

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Beitrag von DunklerOrt » 12.11.2013, 17:04

werners hat geschrieben:Ist ja eine Frechheit des Angestellten, nicht selber in seiner Freizeit auf seine Kosten irgendwohin zu fahren und die Coupons einzulösen. :)
Dann könnte er praktischerweise auch gleich das mit den Gebühren regeln und diese übernehmen. :)
+1


Mir kamen auch fast die Tränen, daß der arme Parlox jetzt auch noch "Verwaltungsaufwand" hat um diese fetten Touren abzurechnen :!: :roll:

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Beitrag von nightrider » 12.11.2013, 17:59

Was heißt Frechheit, man kann ja mal fragen ;-)

Ich frage mich jedoch, ob das wirklich Unternehmer sind die sowas fragen, oder Rechnungen horten um sie irgendwann, irgendwo mal gelegentlich einzulösen, falls sie denn wissen wo.

Vielleicht sollte der Kollege einen Debitorenbuchhalter einstellen. ;-)

...ach jetzt ist mir doch noch eine Lösung eingefallen. Mach doch deinen Fahrer zum Prokuristen, wenn er Prokura hat, hat er alleinigen Zugriff auf deine Geschäftskonten und kann dann natürlich auch deine Außenstände selbstständig einfordern. :twisted:
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Beitrag von Pirat » 12.11.2013, 19:09

nightrider hat geschrieben:Doch wenn du das nicht willst, dann weise deine Fahrer an in Zukunft keine Rechnungsfahrten (Gutscheine) der Bahn mehr anzunehmen. Für unbare Fahrten besteht keine Beförderungspflicht.
Für Taxizentralen ein Leichtes so was zu umgehen.

Taxizentrale mietet den Halteplatz am Bahnhof an - intern wird geregelt, dass man den Halteplatz-Bahnhof nur anfahren darf, wenn man bereit ist - solche Fahrten durchzuführen.
Mit raffinierten Regelungen innerhalb einer Taxizentrale kann man Vorschriften des PBfeG umgehen.
In Essen längst gängige Praxis.
Wenn Taxizentralen die Daumenschrauben anlegen, werden aus Maulhelden schnell zahme Lämmer.
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Beitrag von Emilie » 12.11.2013, 20:46

werners hat geschrieben:Ist ja eine Frechheit des Angestellten, nicht selber in seiner Freizeit auf seine Kosten irgendwohin zu fahren und die Coupons einzulösen. :)

Dann könnte er praktischerweise auch gleich das mit den Gebühren regeln und diese übernehmen. :)

Aber nach kurzer Suche (auch hier im Forum) lassen sich doch ganz bequeme Abrechnungsmöglichkeiten finden, die unter 1 € pro Coupon liegen. Oder ist das auch zu teuer?
Aber nur mit Firmenfahrzeug :!: :wink:
Bloß kein Stress...

Gebt mir ruhig die Schuld!

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Beitrag von nightrider » 13.11.2013, 02:52

Pirat hat geschrieben: Taxizentrale mietet den Halteplatz am Bahnhof an - intern wird geregelt, dass man den Halteplatz-Bahnhof nur anfahren darf, wenn man bereit ist - solche Fahrten durchzuführen.
Mit raffinierten Regelungen innerhalb einer Taxizentrale kann man Vorschriften des PBfeG umgehen.
In Essen längst gängige Praxis.
Wenn Taxizentralen die Daumenschrauben anlegen, werden aus Maulhelden schnell zahme Lämmer.
Das kann jedoch wenn überhaupt nur Mitglieder der Zentrale betreffen. Wer nicht Mitglied ist unterwirft sich dieser internen Ordnung grundsätzlich nicht.

Ich würde auch nicht darauf schwören, dass solche „Daumenschrauben” rechtens sind, denn das PBefG und die TO, TTO stehen über Privatrecht, eine Verhandlung vor Gericht würde die Zentrale wahrscheinlich verlieren.

Grundsätzlich bin ich mir auch sehr unsicher, ob die Bahn, die ja zur Hälfte noch immer dem Bund gehört so einfach ihren Vorplatz an ein Monopol vermieten darf, welches Taxifahrer die sich entsprechend PBefG verhalten einfach nicht auf den Platz lässt, der ja eigentlich der Allgemeinheit gehört. Schließlich ist kein Taxler verpflichtet sich einer Zentrale anzuschließen, aber er hat ein Recht öffentliche Standplätze anzufahren.
Auch denke ich, dass interne Regelungen keinesfalls geltendes Recht (PBefG) beugen dürfen, also auch Mitglieder können nicht gezwungen werden unbare Fahrten auszuführen.

Mir ist schon klar, dass wenn man sich da anlegt viel Rückgrat dazugehört und man auch mit finanziellem Risiko in einen eventuelle Rechtsstreit geht, aber wenn sich ein paar zusammentun und eine Sammelklage anstreben stehen die Chancen denke ich nicht schlecht.
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Beitrag von Juskwe » 13.11.2013, 04:34

Warum sollte der Hansa ein Interesse daran haben die Graupen vom Bahnhof/Flughafen fern zu halten?
Je mehr dort die Reifen viereckig stehen desto schlechter ist die Abdeckung im Rest der Stadt ->potentielle Kunden für die Hansa-Taxen.
Stammkunden die eine Hansa-Taxe wollen bestellen uns da sowieso schon, und das nicht zu selten, bedient werden die in der Regel unter 5min. Mit böser Zunge könnte man behaupten, dass das Hansa-Taxi schon mit dem Kunden vor dessen Haustür steht bevor der Bahnhofsfahrer endlich geschnallt hat in welche Straße es gehen soll :twisted: .


Warum sollte der Hansa ein Interesse daran haben, Graupen dazu zu verpflichten die fetten VR-Touren der Bahn zu fahren ?
Nicht umsonst stehen nachts bis zu 20Hansa-Taxen im Sektor 100 (Hauptbahnhof) obwohl in der letzten Stunde dort 2 Touren vermittelt wurden, die geiern alle auf fette Touren weil die Bahn mal wieder ne Panne hatte.

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Beitrag von parlox » 13.11.2013, 05:10

Okay, danke danke =)

Eine Frage hab ich noch, ich hab bei Hansa angerufen, und die meinten, ich soll eine Rechnung fertigstellen ink. dem Gutschein, und per Post zuschicken. Die nehmen das dann auf, geben es dann aber der Bahn weiter, welche das Ganze dann genauer kontrolliert. Dann bekomme ich eine nette Überweisung.

Diese Schreiben inkl. Gutscheine sind bei mir zB über 800 Euro wert, die schick ich doch nicht per Post! Wenn die verloren gehen, sind die 800 Euro futsch, da nur die Originale akzeptiert werden. Wie macht ihr das, geht ihr persönlich zu Hansa und lässt euch quittieren, was genau ihr abgegeben habt?

lg

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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 13.11.2013, 05:15

Schicke es einfach per Einschreiben/Rückschein oder bringe es persönlich vorbei......manchmal frage ich mich nicht mehr warum es unserem Gewerbe so miserabel geht.
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)

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Beitrag von Pirat » 13.11.2013, 08:42

Wie jeder sehen kann, lohnen sich solche Fahrten erst ab einem gewissen Betrag.
Bei kleinen Beträgen ist der Aufwand höher als der Nutzen.
Aber Taxiunternehmern geht es ja ums Prinzip – und nicht um den Gewinn.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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