Kaution oder Eintrittsgeld
Kaution oder Eintrittsgeld
Häufig muß man bei Aufnahme in einer Taxizentrale eine Kaution oder eine Eintrittsgeld bezahlen und bei Aufnahme in die Genossenschaft zusätzlich einen Genossenschaftsanteil! Ich mußte bei meinem Vermieter auch ein Kaution von 3 Kaltmieten hinterlegen. Ich bekomme das Geld aber bei einem Auszug mit Zinsen zurückgezahlt! Mit welcher Begründung bekomme ich bei Austritt aus einer Zentrale oder bei einem Zentralenwechsel die Kaution nicht zurück erstattet? Die Zentrale sackt die Knete einfach ein und man guckt in die Röhre. Ist das legal oder Beschiß?
Die Kaution bekommst Du im Gegensatz zum Eintrittsgeld zurück.
Ob man einen zusätzlich gezahlten Genossenschaftsanteil zurück bekommt, hängt davon ab, wie die Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Genossen in der Satzung geregelt ist.
Betracht die günstige Umlage (monatliche Gebühr) als Verzinsung Deiner Kaution.
Ob man einen zusätzlich gezahlten Genossenschaftsanteil zurück bekommt, hängt davon ab, wie die Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Genossen in der Satzung geregelt ist.
Betracht die günstige Umlage (monatliche Gebühr) als Verzinsung Deiner Kaution.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Das Problem ist doch, man bezahlt als einfacher Anschließer seine Kaution, oder auch Eintrittsgeld genannt, irgendwann wird man dann Genosse und zahlt seinen Genosschaftsanteil. Den Genossenschaftsanteil kann man bei Austritt aus der Zentrale oder bei einem Zentralenwechsel an einen anderen expansionsfreudigen Unternehmer weiterverkaufen, oder den Genossenschaftsanteil an die Genosenschaft gegen Zahlung des Nennwertes zurückgeben, so weit so gut. Die Kaution aber ist weg!
Die bekommt man nicht wieder! Das ist doch nicht korrekt so etwas! Die Kaution soll wie bei einem Mietvertrag, einen etwaigen Zahlungsausfall der Funkgebühr abdecken. Bei Auszug bekommt man dann die Kaution vom Vermieter zurückerstattet nebst Zinsen. Im Taxigewerbe wird die Kaution einfach einbehalten! Das ist doch schier unglaublich!
Richtig geil wird es für die Zentralen, wenn der Zentralenflüchtling nach seinem kurzem Intermezzo außerhalb der Zentrale, erneut in den Schoß von Mama Zentrale zurückkehrt. Dann knallen die Sektkorken in der Zentrale! Dann wird noch einmal eine Kaution abkassiert, ohne Anrechnung der alten Kaution!
Was mit Kautionen und/oder Eintrittsgeldern, für mich ist das ein und dasselbe, für ein Schindluder getrieben wird ist haaresträubender Beschiß!
Die bekommt man nicht wieder! Das ist doch nicht korrekt so etwas! Die Kaution soll wie bei einem Mietvertrag, einen etwaigen Zahlungsausfall der Funkgebühr abdecken. Bei Auszug bekommt man dann die Kaution vom Vermieter zurückerstattet nebst Zinsen. Im Taxigewerbe wird die Kaution einfach einbehalten! Das ist doch schier unglaublich!
Richtig geil wird es für die Zentralen, wenn der Zentralenflüchtling nach seinem kurzem Intermezzo außerhalb der Zentrale, erneut in den Schoß von Mama Zentrale zurückkehrt. Dann knallen die Sektkorken in der Zentrale! Dann wird noch einmal eine Kaution abkassiert, ohne Anrechnung der alten Kaution!
Was mit Kautionen und/oder Eintrittsgeldern, für mich ist das ein und dasselbe, für ein Schindluder getrieben wird ist haaresträubender Beschiß!
Ich gehe davon aus, das Kaution und Eintrittsgeld das gleiche Ding ist. Die einen nennen es Eintrittsgeld, die anderen Kaution! Deswegen hilft mir Deine Antwort nicht wirklich weiter...Pirat hat geschrieben:Die Kaution bekommst Du im Gegensatz zum Eintrittsgeld zurück.Ob man einen zusätzlich gezahlten Genossenschaftsanteil zurück bekommt, hängt davon ab, wie die Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden Genossen in der Satzung geregelt ist.
Ich bezahle Funkgebühr, dafür erbringt die Zentrale mir ihre Dienstleistung. Alles andere darüber hinaus, was ich an Sicherheiten an Kautionen oder Eintrittsgeldern für etwaige Funkgebührenzahlungsausfälle dort hinterlege, kann doch nicht einfach auf Nimmerwiedersehen eingesackt werden, wenn ich aus der Zentrale raus will oder man mich dort rausmobbt, oder? Das ist doch Diebstahl! Das sind Gangstermethoden!
Sicherlich kann man in einer 1000 Wagen-Zentrale die Funkgebühr etwas anders kalkulieren als in einer 50 Wagen-Zentrale! Aber nicht selten werden Funkgebühren von 500-600 Euro Brutto monatlich je Taxi verlangt! Für viele Unternehmer der zweitgrößte oder gar der größte Posten nach der Wohnungsmiete und deutlich höher als der monatliche Beitrag zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse! Bevor mir meine Krankenkasse die Rote Karte zeigt, weil ich meine Beiträge nicht mehr zusammen bekomme, steige ich lieber aus der Zentrale aus und werde Graupe! Im Schoß von Mama Zentrale mag es ja sehr kuschelig sein, aber mein Sozialversicherungsschutz ist mir wichtiger!Pirat hat geschrieben:Betracht die günstige Umlage (monatliche Gebühr) als Verzinsung Deiner Kaution.
Aufgabe einer Genossenschaft ist die Förderung seiner Mitglieder.Archy hat geschrieben:Darf man als Ex-DTler jetzt lachen?
Ziel ist also die monatliche Gebühr/Beitrag gering zu halten - und nicht die Wertsteigerung des Genossenschaftsanteils.
In einer AG ist der Gewinn für den Aktionär die Dividende, in der Genossenschaft ist es die niedrige Umlage.
Dass die Umlage gegebenenfalls als zu hoch empfunden wird, hat meistens damit zu tun, dass zu viele Genossen an den Fleischtöpfen sitzen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Taxigenossenschaft haben die Zahlungsmodalitäten in puncto Eintritt unterschiedlich geregelt.
Das macht Sinn, so muss sich ein Gericht im Streitfall mit dem Sachverhalt immer wieder aufs Neue auseinandersetzen und kann sich nicht an anderen Fällen orientieren.
Meistens ist das Gericht auf die Interpretation des jeweiligen Vorstands angewiesen, denn jede Genossenschaft kann Satzungsregeln selbst bestimmen, wovon Rege gebraucht gemacht wird.
Dass man seinen Genossenschaftsanteil einem anderen Unternehmer so ohne Weiteres verkaufen kann, glaube ich nicht.
Ohne Zustimmung vom Vorstand u. Aufsichtsrat läuft da gar nichts.
Das macht Sinn, so muss sich ein Gericht im Streitfall mit dem Sachverhalt immer wieder aufs Neue auseinandersetzen und kann sich nicht an anderen Fällen orientieren.
Meistens ist das Gericht auf die Interpretation des jeweiligen Vorstands angewiesen, denn jede Genossenschaft kann Satzungsregeln selbst bestimmen, wovon Rege gebraucht gemacht wird.
Dass man seinen Genossenschaftsanteil einem anderen Unternehmer so ohne Weiteres verkaufen kann, glaube ich nicht.
Ohne Zustimmung vom Vorstand u. Aufsichtsrat läuft da gar nichts.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Richtig! Und wie sieht die Realität aus? Bekommt ein Taxigenosse bei Reifen-Helm oder Vergölst einen Rabatt? Nein! Bekommt ein Taxigenosse Vergünstigungen bei Pit Stop oder ATU? Nein! Bekomme ich bei Mc Donalds Rabatt? Nein!Pirat hat geschrieben:Aufgabe einer Genossenschaft ist die Förderung seiner Mitglieder.
Welche Vorteile bringt mir die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft? Haften darf ich, wenn der Vorstand Mist baut und ein ganz klein bißchen darf ich auch mitsabbeln, aber wirklich nur ein ganz klein bißchen. Ansonsten heißt es Gehorchen oder Gehen!
Geschätzter Wattwurm,
ich kann nicht mit ein paar Zeilen Dir Sinn u. Zweck einer Genossenschaft erklären.
Dafür gibt es genügend „trockene“ Fachliteratur und 800 seitige Kommentierungen und Interpretationen des Genossenschaftsgesetzes, die Richtern als Richtschnur zur Verfügung stehen.
Dass auf der Verpackung „Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder“, was anders drin steckt, ist doch wohl logisch.
Oder glaubst Du, dass eine Versicherung oder Bank für die Versicherten oder Kunden da ist.
ich kann nicht mit ein paar Zeilen Dir Sinn u. Zweck einer Genossenschaft erklären.
Dafür gibt es genügend „trockene“ Fachliteratur und 800 seitige Kommentierungen und Interpretationen des Genossenschaftsgesetzes, die Richtern als Richtschnur zur Verfügung stehen.
Dass auf der Verpackung „Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder“, was anders drin steckt, ist doch wohl logisch.
Oder glaubst Du, dass eine Versicherung oder Bank für die Versicherten oder Kunden da ist.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
Re: Kaution oder Eintrittsgeld
beim Eintritt in eine bestehende Zentrale erhoffe ich mir doch auch irgendwas.Wattwurm hat geschrieben:Häufig muß man bei Aufnahme in einer Taxizentrale eine Kaution oder eine Eintrittsgeld bezahlen und bei Aufnahme in die Genossenschaft zusätzlich einen Genossenschaftsanteil!
Also, mehr Touren, weniger Leer-Kilometer, besseren Umsatz.
Vor diesen Zahlen gesehen, schei**t sich doch die mögliche Kautions-Zahlung, oder Verzinsung dieser, weg.
Der Profi ist nie so von seiner Arbeit überzeugt wie der Amateur.
Wattwurm hat geschrieben:Ich gehe davon aus, das Kaution und Eintrittsgeld das gleiche Ding ist.
Ich glaube, Watti, heute ist nicht Dein Tag. Seit wann sollen Kaution und Eintrittsgeld das Gleiche sein? Eintrittsgeld ist wie die Grundgebühr beim Taxitarif. Erstattest DU die etwa auch nach jeder Fahrt zurück?
Oder verlangst du nach dem Kinobesuch das Eintrittsgeld zurück, weil du ja das Popcorn und die Cola bezahlt hast und auch den Platz wieder geräumt hast?
Wenn eine Genossenschaft eine Kaution die hinterlegt wird als Eintrittsgeld betrachtet und nicht zurückzahlen will, dann braucht es wahrscheinlich nicht einmal einen Rechtsanwalt bei der Klage.
Wenn eine Genossenschaft eine Kaution die hinterlegt wird als Eintrittsgeld betrachtet und nicht zurückzahlen will, dann braucht es wahrscheinlich nicht einmal einen Rechtsanwalt bei der Klage.
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
- Beiträge: 4437
- Registriert: 12.12.2009, 19:05
- Wohnort: Hamburg
Juskwe, es gibt aber auch die Differenz aus Kosten Geno-Anteil (der der Genossenschaft zugeführt wird, was ja auch vollkommen ok ist) und dem realen Kaufpreis, der vom Verkäufer (bisheriger Anteilsinhaber) verlangt wird. Das macht es leider für Otto-Normal-Kutscher unmöglich, sich einzukaufen. In unserem Falle hoffnungslos überbewertet der derzeitige Verkaufspreis. Kriegste ne neue E-Klasse für.
Ich verstehe nicht, wie das manche machen. Man macht sich doch nicht selbständig und startet mit 2 x 30.000 (Wagen+Anteil) Darlehen. Die sparen ja aber dann nicht mal beim Auto. Nein, volle Kanne 212 in Vollausstattung. Und dann 7 Tage zu 12 Stunden abarbeiten?
LG
Ich verstehe nicht, wie das manche machen. Man macht sich doch nicht selbständig und startet mit 2 x 30.000 (Wagen+Anteil) Darlehen. Die sparen ja aber dann nicht mal beim Auto. Nein, volle Kanne 212 in Vollausstattung. Und dann 7 Tage zu 12 Stunden abarbeiten?
LG
Dura lex, sed lex.
Weil ihre diese Praxis als von Gott gegeben akzeptiert.
Möchte mal wissen, wie sich die 30.000 zusammensetzen.
Was IK im geschlossenen Thread über 2 Klagen in Sachen Genossenschaftsanteil bei Hansa berichtet hat, erscheint doch sehr dubios.
Da wollte er uns weiß machen, dass das gleiche Gericht bei gleicher Sachlage, unterschiedliche Urteile fällt.
Möchte mal wissen, wie sich die 30.000 zusammensetzen.
Was IK im geschlossenen Thread über 2 Klagen in Sachen Genossenschaftsanteil bei Hansa berichtet hat, erscheint doch sehr dubios.
Da wollte er uns weiß machen, dass das gleiche Gericht bei gleicher Sachlage, unterschiedliche Urteile fällt.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
- am
- Moderator
- Beiträge: 13187
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Das ist so nicht ganz richtig wiedergegeben Pirat.
In Fall 1 ging es um eine begrenzte Zahl von Anteilen, die die Geno vergeben wollte und auf die er sich als erster beworben hatte. Vielleicht fühlte er sich bei der Vergabe benachteiligt, wir kennen die Klage ja nicht.
In Fall 2 war der Sack aber wieder zu und die Geno beabsichtigte nicht, weitere Anteile auszugeben.
Gerade dass das Gericht hier zwei Urteile mit abweichendem Tenor gefällt hat, bestätigt die These, dass hier keine marktbeherrschende Stellung abgeleitet wurde.
Alles mit dem Vorbehalt, dass die Urteile auch so gefällt wurden. Aber dann muss man das auch bitte so in die Diskussion einfliessen lassen.
In Fall 1 ging es um eine begrenzte Zahl von Anteilen, die die Geno vergeben wollte und auf die er sich als erster beworben hatte. Vielleicht fühlte er sich bei der Vergabe benachteiligt, wir kennen die Klage ja nicht.
In Fall 2 war der Sack aber wieder zu und die Geno beabsichtigte nicht, weitere Anteile auszugeben.
Gerade dass das Gericht hier zwei Urteile mit abweichendem Tenor gefällt hat, bestätigt die These, dass hier keine marktbeherrschende Stellung abgeleitet wurde.
Alles mit dem Vorbehalt, dass die Urteile auch so gefällt wurden. Aber dann muss man das auch bitte so in die Diskussion einfliessen lassen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
Kein Vorstand kann per Beschluss die Mitgliederzahl begrenzen und so das GenG. aushebeln.
Es mag interne Absprachen gegeben haben, aber darauf kann man sich bei Gericht nicht erfolgreich berufen.
Es mag interne Absprachen gegeben haben, aber darauf kann man sich bei Gericht nicht erfolgreich berufen.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.
- am
- Moderator
- Beiträge: 13187
- Registriert: 18.03.2005, 17:29
- Wohnort: Hansestadt Lübeck
- Kontaktdaten:
Das sah das Gericht offensichtlich anders. Ich habe jetzt keine Lust, das ganze GenG durchzuarbeiten, so wichtig ist mir das Thema nicht. Es würde mich aber freuen, wenn Du kurz darlegen könntest, aus welchem § des GenG Du Deine Auffassung herleitest?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.
@ Pirat
Aber natürlich kann eine Genossenschaft die Zahl der Anteile begrenzen. Dieses kann aber muss nicht statutatisch geregelt werden. Bei HFT eG ist es statutatisch geregelt und es gibt einen GV-Beschluß, die Zahl der Anteile (211er) auf 600 zu fixieren. Nur die GV kann diesen Beschluß aufheben.
Was Andre geschrieben hat, ist richtig.Pirat hat geschrieben:Kein Vorstand kann per Beschluss die Mitgliederzahl begrenzen und so das GenG. aushebeln.
Es mag interne Absprachen gegeben haben, aber darauf kann man sich bei Gericht nicht erfolgreich berufen.
Aber natürlich kann eine Genossenschaft die Zahl der Anteile begrenzen. Dieses kann aber muss nicht statutatisch geregelt werden. Bei HFT eG ist es statutatisch geregelt und es gibt einen GV-Beschluß, die Zahl der Anteile (211er) auf 600 zu fixieren. Nur die GV kann diesen Beschluß aufheben.
Ich hab jetzt keine Lust nachzuschauen, ob IK sich mißverständlich ausgedrückt hat.
Selbstverständlich hat VS und AR(?) einen Antrag auf Änderung der Satzung gestellt, welcher mit vorgeschriebener Mehrheit für Satzungsänderungen (3/4-Mehrheit) von der Generalversammlung angenommen wurde!! Also alles paletti!
In Sachen Prozessen von Genossen gegen die eigene eG, die tatsächlich stattgefunden haben, bin ich jetzt nicht der Experte, da ich die Urteile samt Begründung nicht gelesen habe. Aber die Begründung der zweiten Klage mit einer marktbeherrschenden Stellung der HFT eG wurde in 2. Instanz nach Aussage mehrerer tatsächlich Anwesender definitiv und eindeutig verneint. Den Besuch beim Kartellamt und auch die Aussagen die IK hierüber getroffen hat kann ich bestätigen, da persönlich anwesend.
Gruß
Arne
Selbstverständlich hat VS und AR(?) einen Antrag auf Änderung der Satzung gestellt, welcher mit vorgeschriebener Mehrheit für Satzungsänderungen (3/4-Mehrheit) von der Generalversammlung angenommen wurde!! Also alles paletti!
In Sachen Prozessen von Genossen gegen die eigene eG, die tatsächlich stattgefunden haben, bin ich jetzt nicht der Experte, da ich die Urteile samt Begründung nicht gelesen habe. Aber die Begründung der zweiten Klage mit einer marktbeherrschenden Stellung der HFT eG wurde in 2. Instanz nach Aussage mehrerer tatsächlich Anwesender definitiv und eindeutig verneint. Den Besuch beim Kartellamt und auch die Aussagen die IK hierüber getroffen hat kann ich bestätigen, da persönlich anwesend.
Gruß
Arne