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Rollstuhltaxi

Verfasst: 30.01.2013, 16:14
von knundi
Wir haben einen Rollstuhl Taxi Tarif für den Enzkreis seit 2012 .

Frage : Darf ich mit einen ( Rollstuhl ) - Taxi ( kein Mietwagen ) auch Sammelfahrten mit Dialysepatienten durchführen ??

Verfasst: 30.01.2013, 17:06
von Juskwe
Ist die Frage jetzt ob du Rollstuhlfahrer sammeln kannst (geht das überhaupt) oder ob du auch normale Taxifahrten ausführen kannst.
Zu ersterem würde ich bei eurem Tarif vermuten: Ja dann halt normal der Tarif.
Und dein Taxi ist ja trotzdem noch ein normales Taxi, der Rollstuhltarif ist ähnlich wie der Großraumtarif nur eine spezielle Anpassung die auch nur in dem Fall gilt, wenn die Sonderausstattung genutzt wird.
die bauartbedingt mit 6 und mehr Sitzplätzen- einschließlich Fahrersitz- in Fahrtrichtung ausgestattet sind
Netter Passus der die E-Klassen und manche VW-Caravellen ausschliesst.

Verfasst: 30.01.2013, 22:22
von knundi
Ich könnte mit dem Rollstuhltaxi 3 Rollstuhlfahrer sammeln - sprich ich könnte 3 Dialysepatienten im eigenen ( nichtumsetzbar ) Rollstuhl einsammeln und gemeinsam zur Dialyse fahren . Ist dieses Sammeln zulässig nach dem Personenbeförderungsgesetz ??

Wie ich mit den jeweiligen Krankenkassen abrechne ist eine anderes Thema .

Verfasst: 30.01.2013, 23:10
von nightdancer
Beim Taxi sind Sammelfahrten kein Problem.

Verfasst: 31.01.2013, 02:57
von Juskwe
Wie ich mit den jeweiligen Krankenkassen abrechne ist eine anderes Thema
Das musst du evtl. mit denen aushandeln. Im Grunde würde da normal der Tarif ab dem ersten eingesammelten Fahrgast zählen. Sprich 30€ bis 15km und dann die 1,90 oder was es auch waren pro Kilometer.

Verfasst: 02.02.2013, 10:21
von Pat35i
Ich wüsste nichts was dagegen sprechen soll!

Schliesslich schreiben dir die Krankenkassen oft genug Sammelfahrten vor...das ist ja auch regelkonform!

Allerdings würde ich mich erstmal erkundigen wie das den Patienten gefällt...bei 3 Rollyfahrern gehe ich mal davon aus das der erste minimum ne halbe Stunde im Auto sitzt...ist er damit einverstanden?

Verfasst: 02.02.2013, 12:19
von knundi
Die Rollifahrer wohnen nur 5 Minuten voneinander entfernt .

Mit einen Mietwagen wäre diese Aktion nicht möglich - da passt das Rollstuhl Taxi super ins Konzept . Momentan werden bei uns eh Sammelfahrten mit Mietwagen von der Polizei kontrolliert .

Verfasst: 02.02.2013, 13:02
von ChristianBuch
Warum werden Sammelfahrten von der Polizei konrolliert bei Mietwagen ?
Woher will die Polizei wissen, daß dies Sammelfahrten sind?
Seit wann sind Sammelfahrten verboten?

MfG Christian

Verfasst: 02.02.2013, 13:32
von nightdancer
ChristianBuch hat geschrieben: Seit wann sind Sammelfahrten verboten?

MfG Christian
weils im gesetz steht.

Verfasst: 02.02.2013, 13:34
von ChristianBuch
Zeig mal bitte wo?

MfG Christian

Verfasst: 02.02.2013, 13:49
von Hauke
ChristianBuch hat geschrieben:Zeig mal bitte wo?

MfG Christian
Das wird vermutlich wieder eine wilde Auslegung der Rückkehrpflicht :roll: Das man auch mit einem Mietwagen vor Antritt der Fahrt oder auch während der Fahrt Aufträge annehmen kann und diese zusammen legen kann, wird in der kleingeistigen Auslegung meist nicht beachtet.

Davon ab hat die Polizei mit der Einhaltung des PersBfG nichts aber rein gar nichts zu tun. Denen verweigere ich auch die Einsicht in die Genehmigungsurkunde ohne das ich einen Nachteil dadurch habe... einfach aus Prinzip... wenn ich alleine mit meinem Auto fahre. Es ist immer wieder lustig wenn die Polizei mich anhält und mir was von wegen Rückkehrpflicht und Bereitstellung erzählen will nur weil mein privat genutztes Fahrzeug als Mietwagen zugelassen ist und entsprechende Werbung auf den Türen hat. Der ganz besondere Spaß ergibt sich immer wenn sie mir dann erzählen das ich das Fahrzeug ausser Betrieb setzen muss... Nichts ist schlimmer als ein fundiertes Halbwissen.

Verfasst: 02.02.2013, 15:10
von nightdancer
§ 49 Absatz 4 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz

Verfasst: 02.02.2013, 16:45
von Hauke
nightdancer hat geschrieben:§ 49 Absatz 4 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz
Sag ich doch, verkehrte Interpretation des PersBfG

Wo genau in dem ersten Satz des 4. Absatz steht das Sammelfahrten nicht gestattet sind?

Verfasst: 02.02.2013, 17:42
von knundi
Hauke hat geschrieben:
nightdancer hat geschrieben:§ 49 Absatz 4 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz
Sag ich doch, verkehrte Interpretation des PersBfG

Wo genau in dem ersten Satz des 4. Absatz steht das Sammelfahrten nicht gestattet sind?
Wäre hoch Interessant wie man sich da rausreden kann :

(4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind.

ich glaube nicht , dass mehrere Dialysepatienten im Mietwagen gesammelt werden dürfen , obwohl sie das gleiche Ziel haben oder ? ... dann könnte ich meinem Bußgeldbescheid getrost entgegensehen .

Verfasst: 02.02.2013, 18:35
von Emilie
...wenn die Dialyse-Patienten im "ROLLSTUHL" sitzen: ja!

Sonst nein, denn du bist ja ein "ROLLSTUHL-TAXI"!!!!!

Verstehe ich so: du hast einen Bus, mit ganz vielen Gurten, Haltevorrichtungen und Stellfläche für ROLLSTÜHLE. KEINE Sitze, Richtig!!!!!

Solltest du so Dialyse-Patienten mitnehmen, gibt's was auf die Nuss, weil ihr *** uns TAXI-Fahrern die Fahrten wegnehmt.
Weil ihr einfach unfaire Preise baut, wo wir gar nicht gegen an können! :cry:

Bei Rollstuhl-Fahrten ist das was Anderes. Das ist oft mit Umbauten, schwerem heben, umständlichem aus dem Rollstuhl helfen verbunden, wobei der Aufwand nicht von den Kosten getragen wird.

Verfasst: 02.02.2013, 18:44
von am
Es Beförderung mehrerer Patienten in Mietwagen ist deshalb nicht zulässig, weil Du die Patienten ggü den Kassen einzeln abrechnest. Das wäre dann eine sitzplatzweise Vermietung. Und Mietwagen müssen im ganzen gemietet werden, was eine ebensolche Bezahlung bedeutet.

Interessiert bloss keinen so richtig.

Verfasst: 02.02.2013, 22:06
von Hauke
knundi hat geschrieben:
Hauke hat geschrieben:
nightdancer hat geschrieben:§ 49 Absatz 4 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz
Sag ich doch, verkehrte Interpretation des PersBfG

Wo genau in dem ersten Satz des 4. Absatz steht das Sammelfahrten nicht gestattet sind?
Wäre hoch Interessant wie man sich da rausreden kann :

(4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind.

ich glaube nicht , dass mehrere Dialysepatienten im Mietwagen gesammelt werden dürfen , obwohl sie das gleiche Ziel haben oder ? ... dann könnte ich meinem Bußgeldbescheid getrost entgegensehen .
Und wo steht das nicht mehrere Leute sich "das ganze" dann teilen?

Und wer sagt das ich nicht bei 4 Personen den 4 Fachen Preis nehmen darf denn sich dann 4 Personen teilen? Wie rechnen denn die Taxen bei den Kassen die Sammeltransporte ab?

Wir sollten vielleicht mal klären was mit "nur im ganzen zur Beförderung gemietet" im Sinne der PersBfG gemeint ist. Abgrenzung zu Selbstfahrmietfahrzeugen aber wohl kaum eine Unterbindung von Sammeltransporten.

Verfasst: 02.02.2013, 22:10
von Hauke
Emilie hat geschrieben:Solltest du so Dialyse-Patienten mitnehmen, gibt's was auf die Nuss, weil ihr *** uns TAXI-Fahrern die Fahrten wegnehmt.
Weil ihr einfach unfaire Preise baut, wo wir gar nicht gegen an können! :cry:
Warum eigentlich nicht, die Taxibranche braucht doch nur 7% Umsatzsteuer abdrücken 8)

Sorry, aber wer sich als Taxiunternehmer die Butter von reinen Mietwagenunternehmen vom Brot streichen lässt ist selber schuld. Geht zur Ordnungsbehörde, latzt 70€ ab und beantragt einen Mietwagen und schnappt euch selbst das Stück vom Kuchen was man euch weg nehmen will. Aber hört endlich auf zu jammern, das Gewinsel ist ja erbärmlich! In jeder Stadt mit Mietwagen das selbe Theater... Statt zu handeln wird nur gejammert.

Verfasst: 02.02.2013, 22:20
von Emilie
Frau kann auch beantragen, dass KEINE Mietwagen in bestimmten Zonen kriegen!!!! :twisted:

Vitamin B ist wichtig!! :wink:

Verfasst: 02.02.2013, 22:23
von knundi
[quote="Emilie"]...wenn die Dialyse-Patienten im "ROLLSTUHL" sitzen: ja!

Sonst nein, denn du bist ja ein "ROLLSTUHL-TAXI"!!!!!

Verstehe ich so: du hast einen Bus, mit ganz vielen Gurten, Haltevorrichtungen und Stellfläche für ROLLSTÜHLE. KEINE Sitze, Richtig!!!!!

Solltest du so Dialyse-Patienten mitnehmen, gibt's was auf die Nuss, weil ihr *** uns TAXI-Fahrern die Fahrten wegnehmt.
Weil ihr einfach unfaire Preise baut, wo wir gar nicht gegen an können! :cry:

Sorry - warum bin ich ein Mietwagen *** ( *** ) ?.

Das Rollstuhltaxi ist ein VW Bus mit Taxiausstattung inkl. 5 Sitzplätze plus Fahrer und es können noch zusätzlich 3 Rollstuhlfahrer im " eigenen Rollstuhl " mitgenommem werden .
Dafür gibt es einen Taxitarif für Rollstuhlfahrzeuge ( 30 € Pauschal bis 15 Kilometer ) . Die Taxifahrer sammeln doch auch Dialysepatienten , welche Gehfähig sind .
Warum nehme ich mit einem Rollstuhltaxi einen Taxifahrer die Fahrten weg ?

Jeder Taxifahrer kann sich doch ein Taxi mit Rollstuhlumbauten anschaffen und zusätzliche Kunden aktivieren .

Wer sagt denn , dass die Mietwagen
unternehmer billiger fahren , wie Taxiunternehmer zum Taxitarif .

Es ist doch Super , dass nun auch Taxiunternehmer zum jeweiligen Rollstuhl - Taxitarif , solche Fahrten abrechnen können .
Bei Kurzstrecken sind sie sogar deutlich teurer wie Mietwagenfahrer .

Ich wollte nur wissen - ob man auch im Taxi mit Rollstuhlumbauten mehrere Rollstuhl - Dialysepatienten oder bei Konsilfahrten mehrere Rollstuhlfahrer sammeln darf .